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Maßnahmen zur Erhaltung von Stillgewässer-Lebensräumen

5 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

5.2 Erhaltungsmaßnahmen

5.2.4 Maßnahmen zur Erhaltung von Stillgewässer-Lebensräumen

D1: Erhaltung und Anlage von Tümpeln für Gelbbauchunke im Rahmen waldbaulicher Maßnahmen

Maßnahmenkürzel in Karte D1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-062

Flächengröße 465,86 ha

Durchführungszeitraum / Turnus Winterhalbjahr / mind. alle 3 Jahre Lebensraumtyp / Art Gelbbauchunke [1193]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 24.2 Anlage von Tümpeln

In den Waldbereichen der Gelbbauchunken-Lebensstätten muss zur Erhaltung und Siche-rung der vorhandenen Population eine Mindestanzahl von geeigneten Laichgewässern für die Art zur Verfügung stehen. Die Erhaltung, Verbesserung und Neuanlage von Unken-Laichgewässern sollte daher in den Betriebsablauf von Waldbaumaßnahmen integriert wer-den. Insbesondere bei der Anlage von Rückeschneisen sollten die entstehenden Radspuren nicht oder nicht vollständig rekultiviert werden. Darüber hinaus sind an Stellen mit guter Aus-prägung von Radspuren bzw. Laichgewässern die Rückeschneisen randlich von Gehölzen freizustellen, um die Dauerhaftigkeit offener Kleingewässer zu erhöhen.

Folgende Grundsätze sollten im Hinblick auf die Gelbbauchunke beachtet werden:

• ein höherer Ausbau- bzw. Befestigungsgrad von Rückegassen und unbefestigten Wegen in den betreffenden Waldgebieten sollte nicht erfolgen.

• die Anlage gut besonnter Grabentaschen an geeigneten Stellen kann wesentlich zur Sta-bilisierung der vorhandenen Populationen beitragen.

• insbesondere nach flächigen Hiebsmaßnahmen und auf der Hangseite von Waldwegen oder Rückegassen (Aufstauwirkung) sollen neue Radspuren mit temporärer Wasserfüh-rung angelegt bzw. gefördert werden.

D2: Räumen von Gelbbauchunken-Laichgewässern

Maßnahmenkürzel in Karte D2

Maßnahmenflächen-Nr. 1-063

Flächengröße 0,37 ha

Durchführungszeitraum / Turnus September bis Oktober / alle 3 – 5 Jahre Lebensraumtyp / Art Gelbbauchunke [1193]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 22.1 Räumen von Gewässern

Zur Erhaltung der Populationen von Gelbbauchunke müssen kontinuierlich voll besonnte temporäre Tümpel als Laichgewässer vorhanden sein. Da die Fläche am Boden der Lehm-grube bei Garnberg für die Anlage von neuen Tümpeln begrenzt ist, müssen die vorhanden temporären Tümpel im regelmäßigen Abstand immer wieder in ein frühes Sukzessionsstadi-um versetzt werden. Dazu wird im Bereich der Maßnahmenfläche im frühen Herbst die Ve-getation per Hand oder mit geeignetem Gerät entfernt. Unter Berücksichtigung des

Vorkom-mens der Gefleckten Heidelibelle (Sympetrum flaveolum) soll dabei mosaikartig vorgegan-gen werden, indem in einem Jahr jeweils nur Teilflächen geräumt werden.

Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von vegetationsarmen Pionierstadien des vorhandenen Gewässers für die Gelbbauchunke.

D3: Freistellen von Stillgewässern durch Auslichten bzw. Entfernen von Gehölzen

Maßnahmenkürzel in Karte D3

Maßnahmenflächen-Nr. 1-064, 1-068

Flächengröße 1,28 ha

Durchführungszeitraum / Turnus Winterhalbjahr / bei Bedarf

Lebensraumtyp / Art Gelbbauchunke [1193], Kammmolch [1166], Bit-terling [1134]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 20. Vollständige Beseitigung von Gehölzbe-ständen / Verbuschung

Parallel zur Erhaltung bzw. Anlage von Laichgewässern ist die Schaffung eines geeigneten Mikroklimas der Laichgewässer erforderlich. Die Gelbbauchunke benötigt als Laichgewässer, besonnte, weitgehend vegetationsfreie Gewässer, im Gebiet sind es überwiegend Klein- und Kleinstgewässer in Wagenspuren. Beschattete Tümpel werden nicht als Laichgewässer ge-nutzt. Daher ist es erforderlich, die Laichgewässer mit einer hinreichenden Besonnung aus-zustatten. Das Auslichten bzw. die Entfernung von Gehölzen im Umfeld der Unkengewässer sollte so ausgeführt werden, dass entsprechend der Höhe der umgebenden Waldbestände eine hinreichende Besonnung erzielt wird. Für die Gelbbauchunke bezieht sich diese Erhal-tungsmaßnahme auf Flächen in der Lehmgrube Garnberg.

Der in Wiesenrandlage befindliche Fischteich im Binsenholz (Etzlinsweiler Wald) ist von Er-len umgeben und stark beschattet. Zur Wiederherstellung optimaler Besonnungsverhältnisse für den Kammmolch ist die Freistellung des Teiches auf der Südseite erforderlich. Eine stär-kere Besonnung des Gewässers führt auch zu mehr Makrophytenwachstum.

Auch der 1996 angelegte Altarm „Zechenlachen“, Lebensstätte des Bitterlings und bedeut-sames Jungfischhabitat, sollte von der Süd- und Ostseite her offen gehalten werden, um eine ausreichende Besonnung des Gewässers zu gewährleisten. Dazu sind am südlich des Gewässers gelegenen Kocherufer ältere Erlen und Weiden auf den Stock zu setzen, eine ältere Esche kann bei zu starker Beschattung entfernt werden. Darüber hinaus muss am südlichen und östlichen Uferstreifen des Stillgewässers Gehölzjungwuchs, insbesondere von Erlen und Berg-Ahorn, in Abständen von wenigen Jahren entfernt werden.

D4: Reduzierung des Fischbesatzes in Kammmolch-Gewässern

Maßnahmenkürzel in Karte D4

Maßnahmenflächen-Nr. 1-068

Flächengröße 0,06 ha

Durchführungszeitraum / Turnus Herbst / bei Bedarf

Lebensraumtyp / Art Kammmolch [1166]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 25.1 Beseitigung/Reduzierung bestimmter Fischarten

Der in Wiesenrandlage befindliche Fischteich im Binsenholz (Etzlinsweiler Wald) ist mit Karp-fen besetzt. Zur Optimierung des Kammmolch-Gewässers sollte der Fischbesatz reduziert werden. Hierzu wird der Teich am besten im Herbst abgelassen und die Fische entnommen.

Nach Wiederaufstauung des Teiches sollte dieser fischfrei bleiben, d.h. es sollte kein neuer Fischbesatz erfolgen. Insbesondere bodenwühlende Fischarten sollten aus dem Teich ent-fernt werden, so dass ein hinreichendes Makrophytenwachstum ermöglicht wird.

Ziel der Maßnahme ist die Erhaltung der im Teich vorhandenen Kammmolch-Population.

D5: Entkrautung von Kammmolch-Gewässern

Maßnahmenkürzel in Karte D5

Maßnahmenflächen-Nr. 1-071

Flächengröße 0,42 ha

Durchführungszeitraum / Turnus September - Oktober / ca. alle 5 Jahre

Lebensraumtyp / Art Kammmolch [1166]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 22.1.1 Räumung von Gewässern / Entkrautung Die Verkrautung mit der Krebsschere (Stratiotes aloides) in den beiden tieferen Kammmolch-Gewässern bei Garnberg sollte beobachtet werden. Das westliche Gewässer ist inzwischen vollständig mit Krebsschere verkrautet und sollte in Kürze zur Hälfte entkrautet werden. Das östliche, tiefere Gewässer wird zunehmend von der Krebsschere bedeckt. Es sollten ca. 30 bis 50 % der Gewässerfläche frei gehalten werden.

Ziel der Maßnahme ist die Erhaltung teilweise offener Gewässer für den Kammmolch.