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Maßnahmen zur Erhaltung der Fließgewässer-Lebensräume in Offenland und

5 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

5.2 Erhaltungsmaßnahmen

5.2.3 Maßnahmen zur Erhaltung der Fließgewässer-Lebensräume in Offenland und

C1: Rückbau bzw. Entfernung von Entwässerungseinrichtungen an Kalktuffquellen

Maßnahmenkürzel in Karte C1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-044

Flächengröße <0,01 ha

Durchführungszeitraum / Turnus Winterhalbjahr / einmalig Lebensraumtyp / Art Kalktuffquellen [*7220]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 23.00 Gewässerrenaturierung

Die Kalktuffquelle östlich von Belsenberg ist akut durch eine Quellfassung wenige Meter oberhalb gefährdet, die das Quellwasser in einen unterhalb gelegenen Fischteich abführt.

Zum Erhalt der Kalktuffquelle ist ein Rückbau der Quellfassung erforderlich; dabei müssen Schacht und Sammelrohr entfernt werden, und es sind wieder sickernasse Verhältnisse mit Zustrom zur Kalktuffquelle herzustellen. Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahme dürfte die Klärung der rechtlichen Situation sein.

Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung des zur Erhaltung für eine rezente Kalktuffbil-dung erforderlichen Wasserhaushaltes.

C2: Sicherungsmaßnahmen an Kalktuffquelle vor Beeinträchtigungen durch angren-zenden Wirtschaftsweg

Maßnahmenkürzel in Karte C2

Maßnahmenflächen-Nr. 1-053

Flächengröße 0,01 ha

Durchführungszeitraum / Turnus ganzjährig / einmalig Lebensraumtyp / Art Kalktuffquellen [*7220]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 31. Maßnahmen an Verkehrswegen Im Bereich der Kalktuffquelle bei Belsenberg wird die Anbringung von Sicherungselementen zum unmittelbar angrenzenden Wirtschaftsweg empfohlen, um Beeinträchtigungen bei-spielsweise im Zuge einer Wegerneuerung zu vermeiden.

Dabei reicht die Anbringung einiger weniger Markierungspfähle im Randbereich des Weges aus, die den zentralen Teil des Tufffelsens kenntlich machen.

C3: Beseitigung organischer und anorganischer Ablagerungen an Gewässern,

Maßnahmenkürzel in Karte C3

Maßnahmenflächen-Nr. 1-054

Flächengröße 0,33 ha

Durchführungszeitraum / Turnus einmalig

Lebensraumtyp / Art Auwälder mit Erle, Esche, Weide [91E0]

Fließgewässer mit flut. Wasservegetation [3260]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 33.1 Beseitigung von Ablagerungen

An zwei Stellen im Gebiet wurden im Bereich von gewässerbegleitenden Auwäldern bzw.

Auwaldresten organische Abfälle festgestellt, die zur lokalen Eutrophierung der Bestände beitragen und die Gefahr der Ansiedlung von Neophyten bergen. Am Heiligenbach handelt es sich um abgelagerten Pferdemist, im Bereich der Diebachmündung südwestlich von Geis-lingen um Gartenabfälle. In beiden Fällen sollten diese Ablagerungen beseitigt und ord-nungsgemäß entsorgt werden. Zukünftig sind weitere Ablagerungen zu vermeiden.

Am Unterlauf des Etzlinsweiler Baches kurz vor der Mündung in den Kocher sollen Bau-schutt und Elektromüll, die hier in geringen Mengen in Gewässernähe vorzufinden waren, beseitigt werden.

Ziel der Maßnahme ist die Verminderung bestehender Beeinträchtigungen von bachbeglei-tenden Ufergehölzen und die Vermeidung einer Etablierung weiterer Neophyten im Gewäs-sersystem des Schutzgebietes.

C4: Auszäunen von Ufergehölzen und Gewässer aus angrenzenden Weideflächen

Maßnahmenkürzel in Karte C4

Maßnahmenflächen-Nr. 1-055, 1-057, 1-058

Flächengröße 2,38 ha

Durchführungszeitraum / Turnus einmalig

Lebensraumtyp / Art Auwälder mit Erle, Esche, Weide [91E0]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 23.7 Extensivierung von Gewässerrandstrei-fen

In weiten Teilen des Schmiedbaches, an einem Abschnitt des Heiligenbaches östlich Ko-cherstetten, sowie am Nordufer des Kochers zwischen Kocherstetten und Morsbach sollten die dort vorhandenen Auwälder bzw. Auwaldreste von jeglicher Weidenutzung ausgenom-men werden. Dazu ist eine Auszäunung der betroffenen Gewässerabschnitte mindestens in voller Breite des bestehenden Ufergehölzes erforderlich.

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung einer typischen Bodenvegetation in diesen Auwald-bereichen und die Ermöglichung von natürlicher Verjüngung der Auengehölze.

C5: Zurückdrängen von Staudenknöterich durch intensive Bekämpfungsmaßnahmen

Maßnahmenkürzel in Karte C5

Maßnahmenflächen-Nr. 1-059

Flächengröße 0,12 ha

Durchführungszeitraum / Turnus einmalig

Lebensraumtyp / Art Auwälder mit Erle, Esche, Weide [91E0]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 3.2 Neophytenbekämpfung

Bestände des Japanischen Staudenknöterichs (Reynoutria japonica) und anderer Arten des Staudenknöterichs als problematischem Neophyt wurden in der Kocheraue nur an wenigen Stellen gefunden. In einem Ufergehölz in der Nähe des Wehres Untermünkheim, in dem die Art vorkommt, sollte sie intensiv und wirksam bekämpft werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Als Maßnahme kommt das häufige Abmähen des gesamten Bestandes etwa alle 14 Tage während der gesamten Vegetationsperiode in Frage. Diese Maßnahme muss regelmäßig und konsequent über mehrere Jahre durchgeführt werden. Eine zweite Möglichkeit besteht für kleine Staudenknöterichbestände im Ausgraben der gesamten Pflanze mit all ihren Rhi-zomteilen, über die sich die Art im Wesentlichen ausbreitet. In beiden Fällen muss das Pflanzenmaterial des Staudenknöterichs verbrannt oder bei starker Hitze kompostiert wer-den, um eine weitere Verbreitung z.B. auch an Deponiestandorten zu vermeiden. Es wird empfohlen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Staudenknötericharten bei allen Vorkommen im FFH-Gebiet vorzunehmen, die hier nicht im einzelnen kartiert werden konnten. Im Gegen-satz zum Indischen Springkraut (Impatiens glandulifera) und Topinambur (Helianthus tubero-sus) sind Bestände von Staudenknöterich in den Auenbereichen des FFH-Gebietes bislang

noch sehr begrenzt, daher sind entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen vergleichsweise erfolgversprechend.

Für Indisches Springkraut und Topinambur werden dagegen keine systematischen Bekämp-fungsmaßnahmen empfohlen, weil beide Arten am Kocher sehr weit verbreitet sind und ent-sprechende Maßnahmen bei hohem erforderlichen Mitteleinsatz nicht nachhaltig erfolgver-sprechend sind.

C13: Sicherstellung von ausreichend hohen Restwassermengen in Ausleitungsstre-cken von Wasserkraftwerken

Maßnahmenkürzel in Karte C13

Maßnahmenflächen-Nr. 1-050

Flächengröße 12,49 ha

Durchführungszeitraum / Turnus mittelfristig

Lebensraumtyp / Art Fließgewässer mit flut. Wasservegetation [3260], Groppe [1163], Strömer [1131]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 23. Gewässerrenaturierung

Die Sicherung ausreichend hoher Mindestwassermengen in den Ausleitungsstrecken der im Gebiet vorhandenen Wasserkraftanlagen (WKA) ist für die Funktion der betroffenen Ab-schnitte als Lebensraum der Groppe und insbesondere des Strömers (und anderer Fischar-ten) in Niedrigwasserzeiten von großer Bedeutung. Daher sind für diese Strecken Mindest-wassermengen vorzugeben, die sich an dem Richtwert von 1/3 des MNQ (= mittlerer Nied-rigwasserabfluss) orientieren (Verwaltungsvorschrift für die Zulassung von Wasserkraftanla-gen bis 1000 KW vom 30.12.2006, „Wasserkrafterlass“). Der Orientierungswert wird in einem zweiten Schritt nach vorwiegend ökologischen Kriterien an die örtlichen Verhältnisse ange-passt. Der angepasste Mindestabfluss liegt in der Regel bei maximal ½ MNQ. Für höhere Mindestabflüsse müssen besondere fachliche Gründe vorliegen, dazu kann u.a. eine hohe Bedeutung des betreffenden Gewässerabschnittes für den Arten- und Biotopschutz gehören (LfU 2005b). Besonders wichtig sind adäquate Mindestwassermengen bei langen Restwas-serstrecken, wie z.B. der ca. 3,5 km langen zwischen Schwäbisch Hall und Gelbingen. Da-gegen wird der derzeitige Durchfluss in der Restwasserstrecke der WKA Kocherstetten als ausreichend angesehen, da diese mit ca. 200 m Länge sehr kurz ist und hier außerdem der Kraftwerkskanal für Fische durchgängig ist (Hinweise von Peter Laier, Landesbetrieb Ge-wässer, RP-Ref. 53.2 Dienstsitz Heilbronn). Grundsätzlich sollte geprüft werden, ob die be-stehenden Wassermengenvorgaben für einen „guten ökologischen Zustand“ ausreichen, oder ob sie insbesondere im Hinblick auf den Strömer und andere vorkommende Fischarten sowie den Lebensraumtyp 3260 zu verbessern sind.