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V Riassunto e fatti

4. Praxis des Vollzugs

4.2 Kommunaler Vollzug mit Privaten Kontrollen

In den Kantonen mit Privater Kontrolle (PK) wird die Einhaltung der Energievor-schriften bei Neubauprojekten im Wohnbereich mit Stichproben überprüft. 2012 wurden dazu 95 Neubauprojekte aus 25 Gemeinden des Kantons ZH und 83 Neu-bauprojekte aus 19 Gemeinden der Kantone SZ, AR, SG und GL gründlich analy-siert. Diese Stichprobenkontrollen führt das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL14 des Kt. Zürichs durch.

Für den Kanton Zürich sind bislang fünf Kontrollen (1999, 2002, 2005, 2008, 2012), für die Kantone AR, SG und GL zwei Kontrollen (2008, 2012) und für SZ eine Kon-trolle (2012) durchgeführt worden.

Die Berichte zu den Stichprobenkontrollen geben Auskunft über das Vorliegen und die Qualität der eingereichten Energienachweise und Ausführungsbestätigungen sowie über die Qualität des Vollzugs in den Gemeinden. Bei zehn untersuchten Projekten wurde zusätzlich die Heizung vor Ort kontrolliert. Weiter wurde analy-siert, welche technischen Lösungen angewendet werden15. Die Stichprobenkon-trollen beurteilen keine Modernisierungen.

Die folgende Einschätzung des Vollzugs in den genannten Kantonen basiert auf dem Bericht zur Stichprobenkontrolle von 2012.

Anwendung der Privaten Kontrolle in den Gemeinden

Das Instrument der PK findet breite Anwendung in den analysierten Gemeinden;

mehr als 90% der Energienachweise werden durch PK eingereicht.

Je nach Region und Disziplin fehlen die Energienachweise bei den untersuchten Projekten unterschiedlich oft (Abb. 15).

Vorliegen der Energienachweise

Im Kt. Zürich fehlten im Jahr 2012 die EN im Bereich Wärmedämmung in 17%, im Bereich Heizung in 28% und bei der Lüftung in 57% der untersuchten Projektdos-siers. Diese Zahlen scheinen sehr hoch zu sein. Bei den Projekten mit fehlenden EN handelt es sich jedoch zum grössten Teil um Minergiebauten. Dies erklärt auch den hohen Anteil fehlender EN für die Disziplin «Lüftungen». Den Akteuren (Ge-meinden, Bauherrschaft, Planern) im Kanton Zürich scheint nicht klar zu sein, dass sie trotz provisorischem Minergiezertifikat Energienachweise einreichen bzw. ein-fordern müssten. Die höheren Anteile an eingereichten EN im Durchschnitt der Kantone SZ, AR, GL, SG (zwischen 83% und 99% im Jahr 2012) ist darauf zu-rückzuführen, dass in den Kantonen SZ und AR das Minergiezertifikat als EN gilt.

14 Kt Zürich, AWEL 2012, 2008, 2002.

15 Art der Nachweisverfahren; Heizsysteme, Lüftungen.

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Die Unterschiede zwischen ZH und den anderen Kantonen ist somit hauptsächlich auf diesen Umstand zurückzuführen.

Die Vermischung von «echt fehlenden» EN und «minergiebedingt fehlenden» EN macht eine Beurteilung allein anhand der im AWEL-Bericht dargestellten Tabelle (Abb. 15) schwierig. Die insgesamt positive Einschätzung der Autoren des Berichts lässt jedoch darauf schliessen, dass der Grund für das Fehlen der EN mehrheitlich auf die Unsicherheit mit dem provisorischen Minergiezertifikat zurückzuführen ist.

Abbildung 15: Bei der Gemeinde vorliegende Energienachweise nach Fachbe-reich und Qualität der eingeFachbe-reichten EN

Kanton Zürich

Kantone AR, GL, SZ, und SG

Quelle: AWEL 2012; Vollzugsuntersuchung der Privaten Kontrolle 2012 in den Kantonen AR, GL, SG, SZ, ZH

Fazit: Es scheint sowohl bei den Vollzugsbehörden (Gemeinden) wie auch bei den PK zu wenig bekannt zu sein, dass in den Kantonen ZH und SG auch für Miner-giebauten Energienachweise eingereicht werden müssen. Es wäre eine deutliche Vereinfachung des Vollzugs, wenn das provisorische Minergiezertifikat als Ener-gienachweis akzeptiert würde.

Qualität der ausgefüllten Energienachweise

Die Qualität der untersuchten Energienachweise bewegt sich gemäss Stichpro-benkontrolle für alle untersuchten Disziplinen auf hohem Niveau. Fehler sind im Jahr 2012 bei maximal 4% der Dossiers nachgewiesen worden. Die Energievor-schriften werden somit grossmehrheitlich eingehalten.

Ausführungsbestätigung

Im Gegensatz zu den Energienachweisen liegen die Ausführungsbestätigungen bei den untersuchten Projekten in ungenügendem Umfange vor. Dabei lassen sich grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden feststellen. Im Vergleich zu frühe-ren Untersuchungen besteht in Bezug auf die Ausführungsbestätigung auch keine positive Entwicklung. Die Autoren schätzen die Situation bei den Ausführungskon-trollen «weiterhin als unbefriedigend» ein.

Einschätzung der Arbeit der Privaten Kontrolleure

Die Gemeinden vertrauen dem Instrument der PK. Einzelne Gemeinden lassen die Vollständigkeit der EN durch einen Vertrauensingenieur überprüfen. Keine Ge-meinde nimmt aber eine zusätzliche inhaltliche Kontrolle der EN vor. Was hinge-gen die Ausführungskontrollen betrifft, so bekunden die Gemeinden erhebliche Probleme. Die Gemeinden sehen sich unter Druck, Bezugsbewilligungen auszu-stellen, bevor die Ausführungskontrollen gemacht worden sind. Danach fehlt ihnen ein Instrument, um Ausführungskontrollen einzufordern.

Einschätzung des Vollzugs in den Gemeinden

Der Grossteil der Gemeinden kommt ihrer Vollzugaufgabe gemäss Stichproben-kontrolle zufriedenstellend nach. Die Qualität des Vollzugs sei jedoch seit der letz-ten Untersuchung leicht gesunken, was sich darin äusserte, dass nicht in jedem Falle die korrekten Formulare verwendet werden und vor allem darin, dass (wie oben erwähnt) die Ausführungsbestätigungen oft fehlen. Bemängelt wird auch, dass Baubewilligungen erteilt werden, ohne dass der EN als sog. «energierelevan-te Auflage» in der Bewilligung erwähnt wird.

Einschätzung der Qualität der Bauweise

Die Qualität der Bauweise wurde nur anhand der zehn untersuchten Heizungen beurteilt und positiv bewertet. Es sind keine groben Mängel festgestellt worden, und die Anlagen entsprachen bereits den ab Anfang 2013 gültigen Vorschriften.

Die Qualität des Vollzugs beurteilt die Studie anhand der Vollständigkeit der vorlie-genden Formulare und stellt insgesamt ein gutes Zeugnis für den Grossteil der Gemeinden aus (zufriedenstellend bis gut). Die Qualität des Vollzugs sei jedoch seit der letzten Untersuchung leicht gesunken.

Die Vollzugskontrolle der Privaten Kontrolle kommt zum Schluss, dass die Qualität der eingereichten EN auf hohem Niveau ist und die Gemeinden ihren Verpflichtun-gen zufriedenstellend bis gut nachkommen.

Deutlich bemängelt wird jedoch die Baukontrolle der PK.

Zitat: «Es scheint den PK nicht bekannt zu sein, dass das Einreichen der Berichte

«Ausführungskontrolle» eine klare Bringschuld ist».

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Einzelne im Rahmen dieser Evaluation befragte PK spielen – angesprochen auf die nicht stattfindenden Kontrollen – den Ball dem Bauherrn zu: «Sie hätten keinen Auftrag für die Kontrollen erhalten.» Gemäss Konzession müssten die PK jedoch den Bauherrn darauf aufmerksam machen, dass die Kontrollen obligatorisch sind und er dafür aufzukommen hat.