• Keine Ergebnisse gefunden

Kennzeichen, Ziele und Konzeption

Im Dokument Umlagen im kommunalen Finanzausgleich (Seite 186-191)

6. Die Kreisumlage

6.5. Die Verbandsgemeindeumlage

6.5.1. Kennzeichen, Ziele und Konzeption

6. Die Kreisumlage 169

6. Die Kreisumlage 170 nicht über eigene Steuereinnahmen, sondern finanzieren sich stattdessen über Zu-weisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und Entgelte für die von ihnen erbrachten Leistungen.90

Reichen diese eigenen Mittel nicht aus, können sie von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage erheben.91Wie bei der Kreisumlage betonen die jeweiligen Verordnun-gen der Länder die Nachrangigkeit der Verbandsgemeindeumlage.92In Rheinland-Pfalz gilt es sogar als rechtswidrig, wenn eine Verbandsgemeinde ihre Ausgaben nicht vorrangig aus eigenen Mitteln bestreitet.93Damit ähnelt die Finanzbeziehung zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Mitgliedsgemeinden stark der zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden, so dass sich die Systematik der Kreisum-lage zum Großteil auf die der VerbandsgemeindeumKreisum-lage übertragen lässt.

Die Verbandsgemeindeumlage erfüllt als flexibles Einnahmeinstrument zunächst eine fiskalische Funktion. Gleichzeitig beeinflusst sie die vertikale Verteilung der Finanzmittel zwischen Verbandsgemeinde und verbandsangehörigen Gemeinden.

Die Umlage dient dazu, die Gemeinden an den Kosten der Aufgaben zu beteiligen, die die Verbandsgemeinde für sie übernommen hat. Im Rahmen einer vertikal-distributiven Funktion ist es daher das Ziel der Umlage, die zur Verfügung stehen-den Mittel aufgabengerecht zwischen Verbandsgemeinde und verbandsangehörigen Gemeinden zu verteilen.

Gemäß der Finanzausgleichsgesetze der Länder Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt richtet sich die Ermittlung des Umlageaufkommens nach der gleichen Sys-tematik wie bei der Kreisumlage. Tatsächlich verweisen die einzelnen Paragrafen auch explizit auf den jeweiligen Abschnitt zur Kreisumlage.94 Wie Gleichung 6.38 zeigt, werden zur Berechnung des Umlageaufkommens (UiV B) die Umlagegrundla-gen U GV Bi mit dem UmlagesatzuV B multipliziert :

UiV B =uV B·U GV Bi (6.38)

90 In Rheinland-Pfalz steht den Verbandsgemeinden gemäß § 5 Abs. 4 KAG das Recht zu, eine Vergnügungssteuer zu erheben.

91 Im Folgenden werden zur Vereinfachung die Mitgliedsgemeinden einer Verbandsgmeinde als

„Gemeinden“ bezeichnet.

92 Vgl. § 99 Abs. 3 KomVerfg-ST, § 72 GemO-ST.

93 Meffert (2017), S. 217 [109].

94 § 26 LFAG, § 23 FAG-ST.

6. Die Kreisumlage 171 Analog zur Kreisumlage setzen sich die Umlagegrundlagen aus der Summe der Steuerkraftmesszahl (SM Zi) und dem Anteil der kreisangehörigen Gemeinden an den Finanzzuweisungen (gSZW) zusammen.

U GV Bi =SM Zi+g SZW (6.39) Der Umlagebedarf ergibt sich konkret aus den im Haushaltsplan der Verbands-gemeinden festgelegten Aufgaben und dem daraus resultierenden Zuschussbedarf durch die Umlage.95

Umlageschuldner sind jeweils die Mitglieder der Verbandsgemeinde. Unterschie-de in Unterschie-den LänUnterschie-dern gehen allerdings auf die zugrunUnterschie-deliegenUnterschie-den Verwaltungsstruk-turen zurück. In Rheinland-Pfalz haben sich rund 99 Prozent der 2.305 Gemein-den zu 143 VerbandsgemeinGemein-den zusammengeschlossen. Lediglich 30 GemeinGemein-den sind verbandsfrei und verfügen über eine eigene Verwaltung und damit über einen hauptamtlichen Bürgermeister nach §§ 51, 64 Abs. 2 GemO-RP.96. Dagegen sind in Sachsen-Anhalt nur rund die Hälfte der 218 Gemeinden in 18 Verbandsgemeinden gemäß §§ 89 ff. KVG LSA organisiert.97

Mit Hilfe des Umlagesatzes können die Verbandsgemeinden ihre Einnahmen ei-genständig steuern und entsprechend dem Umlagebedarf anpassen. Er wird in der jeweiligen Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde festgelegt und ist für alle um-lagepflichtigen Gemeinden gleich hoch.98 Abbildung 6.2 und Abbildung 6.3 geben eine Übersicht über die Höhe der Umlagesätze in Sachsen-Anhalt und Rheiland-Pfalz. 2018 liegen die Umlagesätze in Rheinland-Pfalz zwischen 21,4 Prozent in Linz am Rhein und 52 Prozent in Winnweiler. Im Durchschnitt beträgt der Ver-bandsgemeindeumlagesatzi 37,3 Prozent. Die Umlagesätze in Sachsen-Anhalt be-wegen sich zwischen 33,1 Prozent in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide und 63,7 Prozent in Wethautal. Der Landesdurchschnitt liegt bei 50 Prozent.99

Ein Vergleich der Umlagesätze ist allerdings weder zwischen noch innerhalb der

95 Vgl. Landtag Rheinland-Pfalz (2017), Drucksache 17/4750 vom 06.12.2017, S. 191 [98].

96 Vgl. Statistisches Landesamt RP (2017), S. 6 [194].

97 Insgesamt haben sich 114 Gemeinden zu Verbandsgemeinden zusammengeschlossen. Dabei handelt es sich vor allem um bevölkerungsschwache Gemeinden. In den Verbandsgemeinden leben lediglich 9 Prozent der Bevölkerung von Sachsen-Anhalt. Vgl. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2016),[199], ebenda (2018), S. 7, 31 ff.[200].

98 Vgl. Meffert (2017), S. 217 [109].

99 Vgl. Haushaltssatzungen der Verbandsgemeinden.

6. Die Kreisumlage 172

Abbildung 6.2.: Verbandsgemeindeumlagesätze Sachsen-Anhalt 2018 in v.H.

Quelle: Eigene Darstellung, Eigene Berechnungen, Daten: Haushaltssatzungen der Verbandsgemeinden, Sachsen-Anhalt (2018).

beiden Länder aussagekräftig. Dies lässt sich unter anderem auf die Einnahmen-struktur der Verbandsgemeinden zurückführen. Diese unterscheidet sich sowohl hinsichtlich der Zusammensetzung als auch der Gewichtung der einzelnen Einnah-meposten. So verfügen in Rheinland-Pfalz Verbandsgemeinden neben den unmit-telbaren Einnahmen, die sie in Form von Gebühren und Beiträgen für die übernom-menen Selbstverwaltungsaufgaben erheben dürfen, auch über das Aufkommen der Vergnügungssteuer. Darüber hinaus erhalten sie allgemeine Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.100 Sachsen-Anhalt dagegen zahlt den Verbandsge-meinden nach § 4 Abs. 1 S. 3 FAG-ST eine Auftragskostenpauschale für die Über-nahme von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Zudem werden sie bis 2021 an der Investitionspauschale ihrer Mitgliedsgemeinden beteiligt.

100 Vgl. § 67 Abs. 8 S. 4. LFAG.

6. Die Kreisumlage 173

Abbildung 6.3.: Verbandsgemeindeumlagesätze, Rheinland-Pfalz 2018 in v.H.

Quelle: Eigene Darstellung, Eigene Berechnungen, Daten: Haushaltssatzungen der Verbandsgemeinden, Rheinland-Pfalz (2018).

Entscheidend für die Festsetzung des Umlagesatzes sind allerdings nicht nur die eigenen Einnahmen, sondern auch die Höhe der Umlagegrundlagen und der Um-fang der von den Verbandsgemeinden für ihre Mitgliedsgemeinden übernommenen Aufgaben.

Ein erster Blick auf die Steuereinnahmen pro Einwohner 2017 in den beiden Län-dern zeigt, dass die Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit einem Steueraufkommen von 1.104 Euro pro Einwohner im Ländervergleich eine Position im Mittelfeld ein-nehmen, während Sachsen-Anhalt mit 758,4 Euro pro Einwohner das Schlusslicht unter den Ländern bildet.101 Ein Grund für die im Durchschnitt geringeren Umla-gesätze kann folglich unter anderem daran liegen, dass die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz nicht nur über mehr originäre Einnahmen verfügen, sondern auch auf eine höhere Umlagegrundlage zugreifen können.

101 Vgl. 5.2 in Kapitel 5.2.1.1 aus dem vorangegangenen Kapitel zur Abundanzumlage.

6. Die Kreisumlage 174 Hinsichtlich der Aufgabenteilung zwischen Verbandsgemeinde und Mitgliedsge-meinden lassen sich nur schwer Vergleiche zwischen den Ländern ziehen, weil diese schon innerhalb eines Landes sehr stark divergiert, so dass die Höhe der zu zah-lenden Umlagen recht unterschiedlich ausfällt.102

Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung legt zwar bestimmte Selbstverwal-tungsaufgaben, die die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden übernimmt, fest, sieht aber gleichzeitig ein breiteres Aufgabenspektrum vor, das die Verbands-gemeinden wahrnehmen können. Dazu zählen zum Beispiel die Trägerschaft der Kindertagesstätten oder die Unterhaltungslast der Gemeindestraßen. Verbandsge-meinden, denen diese Aufgaben übertragen wurden, verlangen konsequenterweise höhere Umlagesätze, um die Zuschussbedarfe im eigenen Haushalt zu decken.103 Dagegen sind die Aufgaben der Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt per Gesetz enger gefasst und gleichzeitig klarer abgegrenzt. So sind zum Beispiel die Aufgaben nach dem Kinderförderungsgesetz den Verbandsgemeinden nach § 90 KomVerfG eindeutig zugeordnet. Dementsprechend schwanken die Umlagesätze dort weniger stark als in Rheinland-Pfalz, wo der höchste Umlagesatz den niedrigsten um das eineinhalbfache übersteigt.

Im Dokument Umlagen im kommunalen Finanzausgleich (Seite 186-191)