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Insektenil-continon-concentrat – Anwendung durch Schädlingsbekämpfer 158

9 Gute Lösungen für Umgangsarten mit erhöhter Gefährdung

9.3 Insektenil-continon-concentrat – Anwendung durch Schädlingsbekämpfer 158

9.3.1 Ausgangssituation

Nach den Ergebnissen der Expositionsabschätzung ist die potenzielle dermale Expo-sition deutlich relevanter als die inhalative. Dies gilt insbesondere dann, wenn sowohl das Mischen und Laden als auch die Anwendung betrachtet werden, da die dermale

Exposition bei beiden Tätigkeiten relevant ist, während die inhalative Exposition nur bei der Ausbringung von Bedeutung ist. Nach der RISKOFDERM-Modellierung hat die Exposition des Körpers ohne Hände einen Anteil von etwa 65-80 % an der ge-samten potenziellen dermalen Exposition. Der im Produkt enthaltene Wirkstoff Per-methrin ist gesundheitsschädlich bei oraler und inhalativer Aufnahme (R20/22) sowie hautsensibilisierend (R43). Aufgrund der Konzentrationsgrenzen ist das Produkt nicht als gesundheitsschädlich, aber als hautsensibilisierend zu kennzeichnen. Zudem kann das Produkt bei wiederholtem Kontakt zu spröder oder rissiger Haut führen (R66) (s. Kapitel 8.3.2.4).

Während der Begehung wurde eine Anwendung in einer Großküche durch einen pro-fessionellen Schädlingsbekämpfer mit einer Ausbringung nach unten beobachtet.

Dem Anwender stehen in der Firma das Sicherheitsdatenblatt sowie das Etikett auf dem Produktkanister als Informationsquellen zur Verfügung.

Da das Produkt nicht als gesundheitsschädlich, giftig oder sehr giftig zu kennzeich-nen ist, wäre es im Rahmen des „Einfachen Maßnahmenkonzeptes Gefahrstoffe“ der Schutzstufe 2 aufgrund der Kennzeichnung mit R43 (Xi) zuzuordnen. Die Kennzeich-nung als hautsensibilisierend zieht nach diesem Konzept einen „hohen Maßnahme-bedarf“ nach sich. Ferner ist die TRGS 540 („Sensibilisierende Stoff“) zu beachten.

Die Schutzstufe 2 fordert als ersten Schritt eine Ersatzstoffsuche. Dieser Aspekt ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausarbeitung, die von der Anwendung des Pro-duktes ausgeht. Die mit der Schutzstufe 2 verbundenen Maßnahmen sind im vorlie-genden Fall allerdings nur bedingt anwendbar, da für den Umgang mit dem Produkt kein definierter Arbeitsplatz beschrieben werden kann. Der Anwender ist mobil und führt die Schädlingsbekämpfung an verschiedenen Objekten durch. Technische Maßnahmen, wie im „Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ gefordert, greifen hier nicht. Diese zielen im Wesentlichen darauf ab, die Freisetzung von Gefahr-stoffen an der Entstehungsquelle zu vermindern. Bei der Schädlingsbekämpfung ist allerdings die effektive Freisetzung gerade Gegenstand der Maßnahme. Aus diesem Grund stehen in diesem Bereich persönliche Schutzmaßnahmen oftmals im Vorder-grund.

9.3.2 Gute Lösungen

9.3.2.1 Gute Lösungen aus Sicht der Anwender und Arbeitgeber Technische Maßnahmen

Aufgrund der Anwendung an verschiedenen Orten (private und gewerbliche Objekte) greifen technische Maßnahmen, wie beispielsweise Absaugung, Lüftung etc., nicht.

Der Anwender verwendete zur Ausbringung eine extra lange Lanze von etwa 1 Meter Länge. Dies kann die Exposition vermindern und somit als gute Lösung gelten.

Organisatorische Maßnahmen

Vor der Behandlung schätzte der Anwender die zu behandelnde Fläche ab und be-rechnete die benötigte Menge Gebrauchslösung und entsprechende Menge Produkt-konzentrat. Für die Berechnung benötigte Angaben finden sich auf dem

Produkteti-kett. Es gilt hierbei als gute Lösung nur so viel Gebrauchslösung anzusetzen, wie tat-sächlich benötigt wird.

Für den Misch- und Ladevorgang verwendete der Anwender einen Messbecher. Die-ser wurde nach Überführung des Konzentrats in die Handspritze mehrfach mit Was-ser ausgespült. Das anfallende Gemisch wurde in die Handspritze gefüllt, bevor se mit Wasser auf die benötigte Menge Gebrauchslösung aufgefüllt wurde. Auch die-se Vorgehensweidie-se gilt als gute Lösung, da das Biozid-Produkt möglichst vollständig Verwendung findet und nur geringe Mengen im Messbecher verbleiben. Inzwischen sind viele Konzentratverpackungen auf dem Markt, die eine Dosiervorrichtung in der Verpackung integriert haben. Die Verwendung solcher Produkte reduziert weiter die Exposition beim Mischen und Laden und macht den Gebrauch eines Messbechers unnötig.

Verschiedentlich wird ein Arbeiten in Rückwärtsbewegung als expositionsmindernd angeführt. Ob eine solche Vorgehensweise gewählt wird, hängt aber auch von den örtlichen Gegebenheiten und sicherheitstechnischen Erwägungen (erhöhtes Risiko zu stolpern) ab. Im vorliegenden Fall fand die Anwendung in einem Raum mit Pfei-lern, Kücheninseln und einzelnen Nischen statt, in dem ein Arbeiten in Rückwärts-bewegung nicht praktikabel erscheint.

Diese Maßnahmen dürften weitgehend dem normalen Umgang professioneller Schädlingsbekämpfer entsprechen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfah-rung grundsätzlich in der Lage sind, mit diesen Produkten im Sinne einer guten Lö-sung umzugehen.

Persönliche Schutzausrüstung

Etikett und Sicherheitsdatenblatt empfehlen als persönliche Schutzausrüstung Nitril-Schutzhandschuhe und einen Overall. Bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Behandlung warmer Flächen oder Überkopfarbeiten wird zudem Atem- und Augenschutz empfoh-len (Vollmaske mit Filter A2P2).

Bei der Begehung mit ausschließlicher Anwendung nach unten trug der Anwender einen Arbeitsoverall (s.u.), Arbeitsschuhe (EN ISO 20345 S2) und Nitril-Schutzhandschuhe (0,4 mm stark), beim Mischen und Laden zusätzlich eine Schutz-brille (EN 166). Der Anwender teilte mit, dass er bei Überkopfarbeiten oder einer Be-handlung warmer Flächen Atemschutz trage (Halbmaske mit Filter A2P2, zusätzlich Schutzbrille). Ferner gab der Anwender an, dass er den Arbeitsoverall täglich wäscht.

Schlussfolgerungen für gute Lösungen

Der Schutz des Körpers (ohne Hände) scheint auf Basis der Modellierung der Stufe 2 von besonderer Bedeutung zu sein. Etikett und Sicherheitsdatenblatt empfehlen hier relativ unspezifisch Schutzkleidung (z. B. Overall). Der Anwender trug einen Arbeits-overall aus schwerem Baumwollgewebe, wie er auch im Pflanzenschutz Verwendung findet (keine weiteren Angaben). Es ist allerdings unklar, ob ein Chemikalienschutz-anzug bei der vorliegenden Anwendung nicht geeigneter wäre als ein Baumwollove-rall. Die verwendeten Arbeitsschuhe und Handschuhe sowie Atemschutz-Halbmaske

mit Filter A2P2 und Schutzbrille (alternativ Vollmaske) bei bestimmten Tätigkeiten, können als gute Lösung angesehen werden.

Der Anwender kniete während der Ausbringung einmal kurz auf einem gerade be-handelten Bodenabschnitt, um eine schwer einzusehende Stelle zu prüfen. Dieser di-rekte Kontakt sollte vermieden werden.

Bei der inhalativen Exposition weisen die Literaturdaten darauf hin, dass diese bei Ausbringung nach oben höher ist. Dementsprechend wird vom Anwender bei einer solchen Anwendung Atemschutz getragen.

Zusammenfassend umfassen gute Lösungen somit folgende Empfehlungen:

• Technische und organisatorische Maßnahmen durch den Anwender

− Nur soviel Gebrauchslösung ansetzen, wie benötigt wird

− Messgefäße mit Wasser ausspülen und das Gemisch zur Spritzflüssigkeit hinzugeben oder Produkte mit integrierter Dosiervorrichtung verwenden

− Wenn sicherheitstechnisch möglich, Arbeiten in Rückwärtsbewegung

− Verwendung einer langen Lanze

− Direkten Kontakt mit behandelten Flächen vermeiden

• Persönliche Schutzausrüstung des Anwenders

− Arbeitsschuhe nach EN ISO 20345 S2

− Schutzhandschuhe: Nitril, mindestens 0,4 mm

− Schutzanzug: Chemikalienschutzanzug (mit eingeschränkter Leistung ge-gen flüssige Chemikalien) Typ 6 nach DIN EN 13034

− Zusätzlich Kopfbedeckung (oder Schutzanzug mit Kapuze), Atemschutz (Filter A2P2 laut Etikett) und Augenschutz bei Ausbringung nach oben oder Behandlung warmer Oberflächen

Die TRGS 523 schlägt beim Spritzen mit sehr giftigen, giftigen oder gesundheits-schädlichen Schädlingsbekämpfungsmitteln eine Halbmaske, Schutzkleidung, geeig-nete Unterbekleidung, Schutzhandschuhe und geeiggeeig-nete Schuhe vor. Die hier vorge-schlagenen Empfehlungen stimmen damit im Wesentlichen überein und berücksichti-gen das geringere Gefährdungspotenzial des Produktes sowie die spezifischen An-wendungsbedingungen (kein Atemschutz bei Ausbringung nach unten).

9.3.2.2 Gute Lösungen aus Sicht der Zulassungsbehörden und Hersteller

Die Expositionsabschätzung wurde auf Basis einer Tröpfchengrößenverteilung für ein ähnliches Gerät durchgeführt. Aufgrund der Bedeutung der Tröpfchengröße für die inhalative und dermale Exposition sind Angaben zur Tröpfchengrößenverteilung im Zulassungsverfahren zu fordern.

Von Seiten des Herstellers sind auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt des vor-liegenden Produktes spezifischere Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung erforderlich.

9.4 Aco.mat DDVP 300 – Anwendung durch Hausmeister