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Ficam D – Anwendung durch Schädlingsbekämpfer

9 Gute Lösungen für Umgangsarten mit erhöhter Gefährdung

9.2 Ficam D – Anwendung durch Schädlingsbekämpfer

9.2.1 Ausgangssituation

Die Expositionsabschätzung hat gezeigt, dass bei der Anwendung von Ficam D die potenzielle dermale Exposition deutlich relevanter ist als die inhalative Exposition.

Nach der RISKOFDERM-Modellierung hat die Exposition des Körpers ohne Hände einen Anteil von etwa 60-65 % an der gesamten potenziellen dermalen Exposition.

Der im Produkt enthaltene Wirkstoff Bendiocarb ist giftig bei inhalativer und dermaler Aufnahme (R23/25) sowie gesundheitsschädlich bei Hautkontakt (R21). Aufgrund der

niedrigen Wirkstoffkonzentration ist das Produkt hinsichtlich dieser Eigenschaften aber nicht einzustufen (s. Kapitel 8.3.1.4).

Während der Begehung wurde eine Anwendung im Außenbereich durch einen pro-fessionellen Schädlingsbekämpfer mit einer Ausbringung nach unten beobachtet.

Das Produkt wird zudem sowohl in Innenräumen (Wespennest im Dachstuhl) als auch im Außenbereich (Wespennest in Rollladenkästen) nach oben hin ausgebracht.

Dem Anwender stehen in der Firma das Sicherheitsdatenblatt sowie das Etikett auf dem Produktkanister als Informationsquellen zur Verfügung. Da das Produkt in der Firma in den Puderbalg geladen wird, stehen dem Anwender vor Ort jedoch weiter-gehende Informationen nicht zur Verfügung.

Der Anwender teilte mit, dass es innerhalb der Firma eine gewisse Spezialisierung gibt, sodass normalerweise nicht alle Mitarbeiter eine Bekämpfung von Wespennes-tern vornehmen. Die Mitarbeiter, die mit Ficam D arbeiten, verfügen somit i.d.R. über eine gewisse Routine.

Da das Produkt in Bezug auf Wirkungen auf den Menschen nicht eingestuft ist, wäre es im Rahmen des „Einfachen Maßnahmenkonzeptes Gefahrstoffe“ der Schutzstufe 1 zuzuordnen. Die mit der Schutzstufe 1 verbundenen Maßnahmen (Mindeststan-dards nach TRGS 500) sind auf den vorliegenden Fall nur bedingt anwendbar. Dies liegt insbesondere daran, dass für den Umgang mit dem Produkt kein definierter Ar-beitsplatz beschrieben werden kann. Der Anwender ist mobil und fährt zu den Ob-jekten, an denen eine Anwendung erfolgt. Oftmals ist er nur wenige Minuten vor Ort.

9.2.2 Gute Lösungen

9.2.2.1 Gute Lösungen aus Sicht der Anwender und Arbeitgeber Technische Maßnahmen

Aufgrund der Anwendung an verschiedenen Orten (private und gewerbliche Objekte) greifen technische Maßnahmen, wie beispielsweise Absaugung, Lüftung etc., nicht.

Die Verwendung einer Kanülenverlängerung am Puderbalg wird im Rahmen organi-satorischer Maßnahmen (s.u.) beschrieben.

Organisatorische Maßnahmen

Da das Produkt nicht ausschließlich gegen Wespen eingesetzt wird, sind die Infor-mationen des Etiketts oftmals allgemeiner Art. Spezifische InforInfor-mationen zur Wes-penbekämpfung beschränken sich auf Angaben, die zum Grundwissen professionel-ler Schädlingsbekämpfer gehören dürften (z. B. „Denken Sie an Ihren Körperschutz“

oder „Wespen können auch in der Dunkelheit fliegen“). Hinweise zum Atemschutz werden nicht spezifisch auf die Wespenbekämpfung bezogen, stellen aber gerade hier ein Problem dar (s.u.). Ebenfalls fehlen Hinweise auf die Verwendung von Kanü-len, die potenziell expositionsmindernd eingesetzt werden können.

Zudem besteht eine gewisse Diskrepanz zwischen den verschiedenen Informatio-nen, die der Befolgung von Schutzmaßnahmen wenig dienlich sind. Einerseits ist das Produkt hinsichtlich möglicher Wirkungen auf den Menschen nicht einzustufen (Ab-schnitt 3 des Sicherheitsdatenblattes weist lediglich darauf hin, dass das Produkt

schädlich für Wasserorganismen ist). Gleichzeitig werden Atemschutzgerät, Schutz-handschuhe und Körperschutz (Chemikalienschutzanzug) empfohlen.

Das Produkt wird im Betrieb in den Puderbalg gefüllt und eine Füllung reicht für meh-rere Anwendungen. Bei der Begehung zeigte sich, dass der Anwender den Puder-balg in einer Box im Fahrzeug transportiert. Auf diese Weise wird eine Kontamination des Fahrzeugs verhindert.

Der Anwender erklärte, dass bei Überkopfarbeiten einige organisatorische Maßnah-men ergriffen werden können, um die Exposition zu mindern. Als Beispiel nannte er die Bekämpfung von Wespennestern in Rollladenkästen. Hierbei beugt er sich vom Innenraumbereich aus dem Fenster, setzt die Kanüle des Puderbalgs am Wespen-nest an und zieht den Kopf bei der Ausbringung selbst in den Innenraum zurück („blindes“ Stäuben). Als weitere Möglichkeit nannte er die Verwendung von Verlänge-rungen der Kanüle am Puderbalg von maximal 60 cm (3 x 20 cm Verlängerungs-stücke). Falls diese Maßnahmen nicht ausreichen, trägt dieser Anwender eine nor-male Staubmaske, die gut unter den Imkerhut passt.

Persönliche Schutzausrüstung

Etikett und Sicherheitsdatenblatt empfehlen eine umfangreiche persönliche Schutz-ausrüstung (Nitrilkautschuk-Handschuhe, Korbbrille gemäß EN166 und Schutzanzug Typ 5 sowie Atemschutz mit Filter A2P3). Wie oben bereits dargelegt, beziehen sich diese Angaben nicht spezifisch auf die Wespenbekämpfung.

Demgegenüber trug der Anwender eine wespenspezifische Schutzausrüstung (Im-kerhut und Imkerhandschuhe). Die Handschuhe aus sanforisiertem Baumwollkörper und Leder, die bis über die Unterarme reichen, dürften auch einen gewissen Schutz vor der Exposition gegenüber dem Pulver bieten, werden aber vor allem als Wespen-schutz getragen. Ein AtemWespen-schutz mit Filteraufsatz (Halbmaske) lässt sich nach Anga-ben des Anwenders unter dem Imkerhut nicht oder allenfalls nur sehr unbequem tra-gen. Auch eine Korbbrille dürfte hier problematisch sein. Hier sind die Empfehlungen des Etiketts und Sicherheitsdatenblattes eindeutig zu unspezifisch für diese Form der Ausbringung.

Schlussfolgerungen für gute Lösungen

Der Schutz des Körpers (ohne Hände) scheint auf Basis der Modellierung der Stufe 2 von besonderer Bedeutung zu sein. Auch wenn Etikett und Sicherheitsdatenblatt ei-nen Schutzanzug (und Nitrilkautschuk-Handschuhe) empfehlen, wurde solches bei der Begehung nicht vom Anwender getragen. Hier stand eindeutig der Schutz vor den Wespen im Vordergrund. Dem Anwender erschließt sich aufgrund der Angaben auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt (keine Gefahren des Produktes für den Menschen genannt) auch nicht unmittelbar, warum er Schutzanzug und Chemikalien-Schutzhandschuhe tragen sollte. Ferner scheint dies bei zusätzlichem Wespen-schutz zumindest im Bereich des Oberkörpers auch wenig praktikabel. Bei der inha-lativen Exposition weisen die Literaturdaten darauf hin, dass diese primär bei Aus-bringung nach oben relevant ist.

Die vom Anwender beispielhaft beschriebenen organisatorischen Maßnahmen dürf-ten zu einem Schutz vor dermaler Exposition beitragen.

Zusammenfassend umfassen gute Lösungen somit folgende Empfehlungen:

• Technische und organisatorische Maßnahmen durch den Anwender

− Transport des Gerätes zur Ausbringung in geschlossenem Behälter

− Bei Ausbringung nach oben sollte der Anwender sich nicht direkt unterhalb der Applikationsstelle befinden: Dies kann durch die Verwendung von län-geren Kanülen oder „blindes“ Stäuben erreicht werden.

• Persönliche Schutzausrüstung des Anwenders

− Für eine Reduzierung der inhalativen Exposition bei Ausbringung nach oben wird eine Staubmaske als praktikable Lösung empfohlen. Bei Aus-bringung nach unten wird diese nicht als notwendig erachtet.

− Zur Reduktion der dermalen Exposition werden die vom Hersteller ange-gebenen Nitrilkautschuk-Handschuhe empfohlen. Dieser Vorschlag gilt vorbehaltlich einer Prüfung, dass diese auch Schutz vor Wespenstichen bieten.

− Kann die Exposition des Körpers bei Ausbringung nach oben nicht durch organisatorische Maßnahmen reduziert werden, sollten ein Schutzanzug Typ 5 (Chemikalienschutzanzug, der Schutz des gesamten Körpers gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt, nach DIN EN ISO 13982-1) und ei-ne Korbbrille Verwendungsbereich 5 (beides nach Sicherheitsdatenblatt des Herstellers) getragen werden.

Die TRGS 523 schlägt beim Stäuben mit sehr giftigen, giftigen oder gesundheits-schädlichen Schädlingsbekämpfungsmitteln Partikelfilter/Halbmaske, Korbbrille, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe vor. Die hier vorgeschlagenen Empfehlun-gen stimmen damit im Wesentlichen überein und berücksichtiEmpfehlun-gen das geringere Ge-fährdungspotenzial des Produktes sowie die spezifischen Anwendungsbedingungen.

9.2.2.2 Gute Lösungen aus Sicht der Zulassungsbehörden und Hersteller

Die Expositionsabschätzung wurde auf Basis einer vom Hersteller genannten Korn-größenverteilung für das hier vorliegende Produkt durchgeführt. Aufgrund der Bedeu-tung der Korngröße für die inhalative und dermale Exposition sind Angaben zur Korn-größenverteilung im Zulassungsverfahren zu fordern.

Von Seiten des Herstellers sind auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt des vor-liegenden Produktes Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung erforderlich, die beim gleichzeitigen Tragen des Wespenschutzes praktikabel sind.

9.3 Insektenil-continon-concentrat – Anwendung durch