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Hochschulreformen zur internationalen Rekrutierung

Im Dokument Professoren mit Migrationshintergrund (Seite 65-72)

Im Folgenden werden, ausgehend von der Entwicklung der Professorenzah-len, Spezifika des Hochschulwesens in Deutschland im internationalen Vergleich hinsichtlich der akademischen Profession beschrieben. Abschließend werden wichtige Hochschulreformen im Hinblick auf die internationale Rekrutierung von Professoren erläutert.

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1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016

Anzahl der Professoren

Jahr

Uni Professorinnen/Professoren FH Professorinnen/Professoren

Abbildung 2.4 Entwicklung der Professorenzahlen an Universitäten und Fachhoch-schulen 1992-2016. (Eigene Darstellung. Quelle: Eigene Auswertung auf der Grundlage ICE-Datenbank des DZHW (vgl. Statistisches Bundesamt 2018b))

Die Zahl der Professoren im deutschen Hochschulwesen hat sich seit Anfang der 1990er-Jahre deutlich erhöht und beläuft sich im Jahr 2016 auf fast 47.000.

Während sich der Anteil der an Universitäten beschäftigten Professoren seit 1992 um lediglich 13 % erhöht hat, ist insbesondere im Fachhochschulbereich ein enor-mer Anstieg von über 80 % zu verzeichnen (vgl. Abbildung 2.4). Trotz einer entsprechend positiven Gesamtentwicklung muss kritisch angemerkt werden, dass die Studierendenzahl im selben Zeitraum in deutlich stärkerem Maße angestiegen ist. Dementsprechend hat sich das Zahlenverhältnis von Studierenden und Pro-fessoren an Universitäten mit einem Anstieg der Quote von 58 Studierenden pro Professor im Jahr 1992 auf 67 im Jahr 2016 deutlich verschlechtert. Gleiches gilt für Fachhochschulen, an denen ein Anstieg der Quote von 39 auf 50 innerhalb des entsprechenden Zeitraums stattgefunden hat (Statistisches Bundesamt 2018b).

Akademische Laufbahnen innerhalb der einzelnen Nationalstaaten unterschei-den sich grundlegend. Dementsprechend variieren auch die Auswahlkriterien, anhand derer Hochschulen zwischen Bewerbern um eine unbefristete wissen-schaftliche Seniorstelle selektieren. Im deutschen Hochschulwesen gibt es eine Vielzahl befristeter Mittelbaustellen, denen eine vergleichsweise geringe Zahl an Professuren gegenübersteht. Dementsprechend findet eine große Selektion beim Übergang von Mittelbaustellen zur Professur statt, die umgangssprachlich auch als

„Flaschenhals der Wissenschaft“ bezeichnet wird. Dieser Flaschenhalseffekt als Spezifikum des deutschen Hochschulwesens hängt zum einen damit zusammen, dass durch die hohe Zahl von Mittelbaustellen, die in den vergangenen Jahren auf-grund der zusätzlich geschaffenen Drittmittelprojekte noch deutlich zugenommen hat, der Zugang zu diesen Stellen weniger strengen Voraussetzungen unterliegt als in vielen anderen Ländern. Zum anderen zählt Deutschland zu den Ländern mit dem geringsten Anteil an Seniorstellen (Galaz-Fontes et al. 2016, S. 324; Kreckel und Zimmermann 2014, S. 235).

Einen wichtigen Faktor im internationalen Wettbewerb um wissenschaftli-che Spitzenkräfte stellen die länderspezifiswissenschaftli-chen Einkommensverhältnisse von Professoren dar. Eine zentrale Herausforderung im Rahmen eines internationa-len Vergleichs besteht darin, verschiedene Entgeltsysteme, in denen sich das Verhältnis von Grundgehalt und Zuschlägen unterschiedlich darstellen kann, unter Berücksichtigung von Faktoren wie steuerlichen Begünstigungen oder Wechselkursschwankungen in Verhältnis zueinander zu setzen. Dennoch lassen sich zumindest Größenordnungen und Mittelwerte für unterschiedliche Länder bestimmen. Der Vergleich von Kreckel und Zimmermann (2014) zeigt, dass Deutschland mit einem Durchschnittsgehalt von Professoren (der W3- bzw. C4-Besoldungsgruppe) von ca. 6.400edeutlich hinter Großbritannien (ca. 8.400e), den USA (ca. 7.400 e) und den Niederlanden (ca. 7.100e), aber deutlich vor

Frankreich (3.700e) liegt. Professoren der W2-, C3- und C2-Besoldungsgruppen verdienen durchschnittlich ca. 5.200 e, womit Deutschland über dem fran-zösischen, allerdings ebenfalls unter dem britischen, US-amerikanischen und niederländischen Durchschnitt liegt (Kreckel und Zimmermann 2014, S. 240).

Das Hochschulwesen in Deutschland folgt trotz verschiedener Reformen in den letzten Jahren weiterhin dem Habilitationsmodell. Dies bedeutet, dass die Befähi-gung zur selbständigen Lehre und Forschung an Universitäten erst mit Abschluss einer Habilitation oder einer äquivalenten Leistung erworben wird. Dementspre-chend werden Stellen für Nichthabilitierte überwiegend befristet ausgeschrieben und stellen sich somit vor allem als Qualifikationsstellen für den wissenschaftli-chen Nachwuchs dar (Kreckel und Zimmermann 2014). Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit dadurch auch die Rekrutierung von Pro-fessoren aus dem Ausland erschwert wird, da davon auszugehen ist, dass diese häufig keine Habilitation vorweisen können. Im Rahmen der Arbeit soll daher auch empirisch geprüft werden, wie hoch der Anteil an Professoren aus dem Ausland ist, der ohne Habilitation an eine deutsche Hochschule berufen wurde, um somit Rückschlüsse zu erhalten, wie eng de facto die Habilitationsvorausset-zung bzw. auch die Anerkennung habilitationsadäquater Leistungen im deutschen Hochschulwesen gehandhabt wird (vgl. Abschnitt6.2.1).

Selbständige Lehre und Forschung und unbefristete Stellen an Universitäten sind weitgehend den Professoren vorbehalten, die allerdings lediglich ca. 13 % des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals stellen. Nach dem aktuel-len Hochschulrecht werden Professoren nach den Besoldungsstufen W2 und W3 vergütet, die in der Regel mit einem unbefristeten Angestelltenverhältnis oder einer Verbeamtung auf Lebenszeit verbunden sind. Im Rahmen der Erstberufung gibt es allerdings seit 2002 auch die Möglichkeit einer zeitlichen Befristung, die zum Teil auch wahrgenommen wird. Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche Personal besteht zu ca. 80 % aus Mittelbaupositionen, von denen zwei Drittel befristete Qualifikations- oder Drittmittelstellen darstellen. Im Folgenden werden zunächst die Einführung der W-Besoldung und die damit verbundene Zielsetzung für die internationale Rekrutierung von Professoren dargelegt. Im zweiten Schritt geht es generell um Reformen und Strategien bei der internationalen Rekrutierung von Professoren in Deutschland (Hüther und Krücken 2016)

Bei der W-Besoldung spielen die zusätzlich zum Grundgehalt vereinbarten Leistungszulagen eine deutlich größere Rolle. Diese Zulagen werden im Rah-men von Berufungs- und Bleibeverhandlungen für individuelle Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung und in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Übernahme von Leitungsfunktionen ausgehandelt. Im Rahmen der C-Besoldung konnten Leistungszulagen ausschließlich für C4-Stellen

vereinbart werden und unterlagen dabei auch einer deutlich geringeren Ober-grenze. Bei der W-Besoldung gibt es wie bei der C-Besoldung unterschiedliche Stellenkategorien. So wird die neu geschaffene W2-Professur zumeist mit der ehemaligen C3-Professur verglichen und die bestbezahlten C4-Professuren mit W3-Professuren. Dabei zeigt sich, dass das Grundgehalt der W-Besoldung ins-besondere angesichts der entfallenden Gehaltserhöhungen aufgrund von Dienstal-tersstufen deutlich unterhalb des Niveaus der früheren C-Besoldung liegt (Hüther und Krücken 2016). Die Gehälter in Berlin und Hessen liegen unter dem Bun-desdurchschnitt. In Berlin liegen die entsprechenden Jahresgehälter nach der W-Besoldung bei ca. 64.000 (W2) bzw. 73.000 Euro (W3) und in Hessen bei ca. 64.000 (W2) bzw. 71.000 Euro (W3). Bei der C-Besoldung liegen die ent-sprechenden Gehälter in Berlin bei ca. 76.000 (C3) bzw. 87.000 Euro (C4), in Hessen bei ca. 77.000 (C3) bzw. 88.000 Euro (C4)7(Deutscher Hochschulverband 2017a, 2017b). Des Weiteren hat sich im Zuge der Einführung der W-Besoldung im Jahr 2005 auch die Juniorprofessur als W1-Stelle in Deutschland etabliert.

Ursprünglich sollte die Juniorprofessur die Habilitation als Qualifikationserforder-nis ersetzen. Stattdessen hat sich in Deutschlandde factoein Modell entwickelt, in der die Juniorprofessur neben der Habilitation einen alternativen Zugangsweg zur Universitätsprofessur bildet. Dabei spielen sowohl der Einfluss der Rechtspre-chung zur Frage der Länderhoheit im Bildungsbereich als auch die geringe Zahl neu geschaffener Juniorprofessuren, die deutlich unter der politischen Zielsetzung geblieben ist, eine zentrale Rolle (Hüther und Krücken 2016).

Hinsichtlich der internationalen Rekrutierung von Professoren aus dem Aus-land ist insbesondere die Flexibilisierung der einheitlichen Gehaltsobergrenze (B10) zu nennen. Es besteht dabei die Möglichkeit, die Gehaltsobergrenze durch Zahlungen von Leistungsbezügen zu überschreiten. Als Zielsetzung der Flexi-bilisierung wird dabei explizit auf die Gewinnung von Professoren aus dem Ausland sowie die Verhinderung der Abwanderung verwiesen. Es sollen somit flexible personalwirtschaftliche Lösungen gefunden werden können, um im globa-len Konkurrenzkampf um Spitzenkräfte wettbewerbsfähig zu sein (vgl. Deutscher Bundestag 2001, S. 19). Das heißt, ein Motiv der Einführung der W-Besoldung bestand explizit darin, im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte zu beste-hen und somit auch die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland zu stärken. Als einen Indikator, inwieweit die Regelung die angestrebte Ziel-setzung erfüllen konnte, lässt sich der Anteil von Professoren mit ausländischer

7Die Zahlen basieren auf Besoldungstabellen, die auf der Seite des Deutschen Hochschul-verbandes einsehbar sind. Bei der C-Besoldung wurde als Jahresgehalt das Zwölffache des Monatsgehalts zugrunde gelegt. Nähere Informationen unter:https://www.hochschulverband.

de/index.php?id=w-besoldung#_.

Staatsangehörigkeit zwischen Professoren in der W- und C-Besoldung verglei-chen. Im Jahr 2017 lag der Ausländeranteil unter Professoren mit C-Besoldung bei 5,3 %. Der Anteil unter Professoren mit W-Besoldung liegt mit 7,2 % deut-lich darüber. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Vielzahl anderer Faktoren die Unterschiede bedingen können, dennoch deuten die Zahlen durchaus auf eine erfolgreichere Rekrutierung im Zuge der W-Besoldung hin. Die Unterschiede sind dabei auch auf den besonders hohen Ausländeranteil unter Juniorprofessoren (W1) von über 17 % (vgl. Abschnitt4.2) zurückzuführen (Statisches Bundesamt 2018b). Neben der Flexibilisierung der Gehaltsobergrenze scheint demnach auch die Möglichkeit neuer Karrierewege, die nicht mehr zwangsläufig ausschließlich über die Habilitation zur Professur führen, dazu beizutragen, dass ein größe-rer Anteil an Professoren mit ausländischer Staatsangehörigkeit für das deutsche Hochschulwesen gewonnen werden kann.

Generell lässt sich hinsichtlich der Reformen und Strategien bei der inter-nationalen Rekrutierung festhalten, dass seit Einführung des neuen Einwan-derungsgesetzes im Jahr 2005 eine deutliche Liberalisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zuwanderung nach Deutschland stattgefunden hat.

Nach dem Freizügigkeitsgesetz, mit dem die Vorgaben der europäischen Freizü-gigkeitsrichtlinie aus dem Jahr 2004 umgesetzt wurden, können Wissenschaftler aus anderen EU-Staaten in Deutschland leben und arbeiten, soweit sie nach-weislich über adäquate finanzielle Ressourcen und Krankenversicherungsschutz verfügen. Nicht-EU-Bürger, die für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nach Deutschland einreisen, müssen unter Nachweis eines konkreten Jobangebots ein Visum beantragen. Ein erfolgreicher Antrag führt im Anschluss zur Ertei-lung einer Aufenthaltsgenehmigung (Bruder und Galizia 2017, S. 127). Bruder und Galizia (2017) sehen in den deutschen Visabestimmungen im internationalen Vergleich hinsichtlich der Rekrutierung internationaler Wissenschaftler an sich keinen grundsätzlichen Nachteil für Hochschulen in Deutschland. Ihrer Ansicht nach lasse sich die Gesetzesänderung, wonach internationalen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern mittlerweile ein Zeitraum von 18 Monaten gewährt wird, um eine adäquate Beschäftigung unter anderem auch im Wissenschaftsbereich zu fin-den, als ein wichtiger Pull-Faktor Deutschlands einordnen. Zugleich merken sie kritisch an, dass sich die Gesetzgebung in den letzten Jahren zwar deutlich libe-ralisiert habe, die Willkommenskultur der deutschen Behörden allerdings noch deutlich ausbaufähig sei.

Im Strategiepapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fin-det sich die Zielsetzung, dass Deutschland zu einer der ersten Adressen für die besten Forscher und Studierenden weltweit werden solle. Zugleich findet darin das Bestreben Ausdruck, dass Forscher in Deutschland in besonderem

Maße die Möglichkeit erhalten sollen, internationale Erfahrungen zu sammeln und internationale Netzwerke aufzubauen. Eine weitere Zielsetzung liegt darin, den Wissenschaftsstandort Deutschland sowohl für internationale als auch für deutsche, gegenwärtig im Ausland tätige Wissenschaftler attraktiver zu gestal-ten. Im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz von Bund und Ländern im Jahr 2013 wurde eine umfangreiche Internationalisierungsstrategie für das Hochschul-wesen entwickelt. Hinsichtlich des Vorhabens, die internationale Rekrutierung von Wissenschaftlern zu begünstigen, lassen sich die nachfolgenden zentra-len Akteure benennen. Zunächst ist dabei das Bundesministerium für Bildung und Forschung von Bedeutung, das gemeinsam mit den Landesregierungen für die Exzellenzinitiative zuständig ist. Durch Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2007 bis 2017 sollten Internationalisierungsaktivi-täten sowie die Rekrutierung exzellenter internationaler Wissenschaftler durch deutsche Universitäten gestärkt werden. Auch das Nachfolgeprogramm, die sogenannte Exzellenzstrategie, durch die ab 2018 zur Förderung von Exzellenz-clustern und Exzellenzuniversitäten von Bund und Ländern jährlich rund 533 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, betont explizit die Zielsetzung, dass deutsche Universitäten im internationalen Wettbewerb noch besser wer-den.8 Ebenso sind der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH) zentrale Akteure im Rahmen der För-derung internationaler Mobilität von Wissenschaftlern. Der DAAD unterstützt dabei die Koordination internationaler Rekrutierungsprozesse. Das Programm der Alexander-von-Humboldt-Professur zielt auf die Rekrutierung international renommierter „Spitzenwissenschaftler“ ab (Bruder und Galizia 2017, S. 129).

Bei der Einrichtung neuer Professuren spielt – neben den Hochschulen – die Landesregierung eine entscheidende Rolle. Die Entwicklung der Professoren-zahlen in den jeweiligen Disziplinen unterliegt primär der Entscheidung der Länderministerien, was auch die Entscheidungsbefugnis über die Frage beinhaltet, ob in bestimmten Disziplinen Kürzungen oder Neuausschreibungen vorzunehmen sind. Musselin (2010) gelangt in ihrer international-vergleichenden Studie „The Market for Academics“zu der Erkenntnis, dass in Deutschland im Vergleich zu Frankreich und den USA der Einfluss der politischen Administration am stärks-ten ausfällt. Die inhaltlichen Kriterien und die Anforderungen an die Fähigkeistärks-ten der Bewerber unterscheiden sich bei der internationalen Rekrutierung von Profes-soren sehr stark nach Disziplin, den für den Wissenschaftszweig zur Verfügung stehenden Ressourcen und den potenziellen Arbeitsmarktchancen der Bewerber im außerhochschulischen Bereich (Fumasoli und Goastellec 2015).

8Ausführlichere Information auch unter: https://www.bmbf.de/de/die-exzellenzstrategie-3021.html

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Im Dokument Professoren mit Migrationshintergrund (Seite 65-72)

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