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Gewährung der ungekürzten Versicherungsleistungen bei Erwerbs- Erwerbs-arbeit außerhalb 'des Betriebes, der die Leistungen ausrichtet; Erhöhung

der Renten- oder Abfindungsansätze bei Weiterarbeit im gleichen

Be-trieb, falls die Leistung aufgeschoben wird.

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Ziel auf längere Sicht:

Gewährung des Leistungslohnes und der (wohlerworbenen) Versiche-rungsleistungen.

Die wirtschaftliche Lage der Selbständigerwerbenden des Gewerbes im Alter. Das Gewerbe steht im Zeichen einer viel größeren personellen

«Mobilität» nicht nur als die Landwirtschaft, sondern auch als die In-dustrie irnd die Großunternehmen des Handels. Es entstehen und ver-schwinden viel mehr kleinere Betriebe als größere und die Häufigkeit ihrer Gründung wie auch ihrer Liquidation bleibt nach wie vor auch im Verhältnis zu den Gesamtbeständen bedeutend höher. Als ein weiteres Kennzeichen der gewerblichen Betriebe kann die breite, örtliche Streuung derselben gelten. Die gewerbliche Wirtschaft kennzeichnet sich durch eine außerordentliche Vielfalt der persönlichen Lebensbedingungen, deren Schwankungsbreite von den «kleinen Leuten» in bedrängten Ver-hältnissen bis zu den wohlhabenden Vertretern bestimmter Berufe reicht.

Diese Differenziertheit der Verhältnisse erschwert Aussagen über die Lage der bejahrten Personen im Gewerbe.

Da die Altersrente als Basisrente ausgestaltet wurde, ist es möglich, daß weniger erfolgreiche Gewerbetreibende im Alter in eine ebenso gedrückte wirtschaftliche Lage kommen können wie Arbeitnehmer.

Zuverlässige Untersuchungsbefunde über die Verbreitung des betriebes im Gewerbe fehlen; immerhin steht fest, daß der Familien-betrieb häufig ist. Eine Sondererhebung hat aber gezeigt, daß das Ge-werbe eine viel weniger starke Verbindung der alten GeGe-werbetreibenden mit den jungen Haushalten aufweist als die Landwirtschaft. Im Ge-werbe geht die Übergabe des Betriebes an die junge Generation viel mehr mit der Auflösung der Familiengemeinschaft parallel.

Für die Gewerbetreibenden gibt es kein Problem der Altersgrenze.

Sie können den Zeitpunkt des Rücktrittes selbst wählen. Der Übergang in den Ruhestand vollzieht sich meistens allmählich. Die eidgenössische Betriebszählung förderte eine ausgeprägte «Überalterung» einer Reihe gewerblicher Betriebe zutage. Die 60- und mehrjährigen männlichen Berufsangehörigen im Schneider-, Buchbinder-, Sattler- und Schuh-machergewerbe weisen Quoten von rund 30 Prozent der Gesamtbestän-de auf, im Wagnergewerbe sogar 39 Prozent, währendGesamtbestän-dem die Quoten in anderen Gewerben 20 oder nicht ganz 20 Prozent aufweisen.

Um in die Lebensverhältnisse und die wirtschaftliche und soziale Lage der Alten im Gewerbe Einblick zu bekommen, hat das Schweize-rische Institut für gewerbliche Wirtschaft an der Hochschule St. Gallen 1964 und 1965 eine Sondererhebung durchgeführt, die sich auf das Alter,

den Ausbildungsstand und die Dauer der Ausbildung sowie auf den Berufswechsel, die familienwirtschaftlichen Grundlagen, die Frage der Nachfolge und die subjektive Beurteilung der Existenzlage bezog.

Aus Gesamtergebnis der Sondererhebung ist eine meistens befriedi-gende, zum Teil gute wirtschaftliche und soziale Lage der befragten alten Personen aus dem Gewerbe festzustellen. Allerdings ist die Erhe-bung auf einige Fälle ausgesprochener Bedrängnis gestoßen. Da diese hauptsächlich Angehörige bestimmter Berufe und alleinstehende Frauen betrafen, erschienen sie auch genügend zahlreich, um doch nach vor-sorglichen Maßnahmen gegen Armut und Not zu rufen. Im übrigen ließ dagegen die Befragung auf das Vorhandensein einer breiten Mittel-schicht von noch selbständig Tätigen oder früheren Gewerbetreibenden in befriedigenden Lebensverhältnissen schließen. Zum Teil wurde sogar ein ausgesprochener Wohlstand angetroffen.

Die Selbständigerwerbenden der Landwirtschaft im Alter. Die Lage der alten Landwirte wird im Bericht gesondert untersucht für das Un-terland und das Berggebiet. Grundlage der Darlegungen sind zwei Er-hebungen :des Schweizerischen Bauernverbandes einerseits und der Zentralstelle der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bergbauern anderseits. Zur Darstellung kommt im Bericht die Lage der alten Leute in der Landwirtschaft, die ihren Hof noch weiter auf eigene Rechnung bewirtschaften oder aber ihn bereits 'an die junge Generation innerhalb der Familie weitergegeben 'haben.

Von 212 befragten alten Landwirten bewirtschaften deren 41 (19 Prozent) ihre Liegenschaften noch selbst; sie weisen ein Durchschnitts-alter von 70 Jahren auf. Die Übergabe des Betriebes an die junge Generation haben 171 (81 Prozent) vollzogen; sie weisen ein Durch-schnittsalter von 75 Jahren auf. 60 Prozent der Bauern, die den Betrieb mit durchschnittlich 70 Jahren noch selbst bewirtschaften, begründen dies damit, daß sie Angst haben, von den Kindern abhängig zu werden, oder es fehlt für die familieninterne Handänderung der geeignete Nachkomme. Das Abwandern der Kinder ist ein Problem. Die finanziel-len Erwägungen, die von der Abtretung zurückhalten, haben seit der Einführung der Altersversicherung an Bedeutung verloren. Die Haupt-gründe für die Abtretung sind: Gesundheitsrücksichten und die Ver-selbständigung der Nachkommen.

Im Rahmen des Berichtes der Kommission interessieren vor allem die Lebensverhältnisse der alten Bauern nach der Abtretung. Solange die Bauern im Besitz des Betriebes sind, existiert kein Altersproblem.

Vielgestaltig sind die Lebensverhältnisse von Bauern, die ihren Hof

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an einen Nachkommen verkaufen oder verpachten. Von 171 antworten-den ehemaligen Betriebsleitern arbeiten 133 im Betrieb weiter. 38 ehe-malige Betriebsleiter privatisieren oder beschäftigen sich außerhalb des Betriebs. Soweit in den Unterlandbetrieben die alten Leute noch mit-arbeiten, erhalten sie als Gegenleistung lebenslänglich Unterkunft und volle Verpflegung oder doch die Naturalien des Betriebes. Gesamthaft betrachtet, verfügen die alten Bauern nicht über wesentliche Kapital-reserven, aber dank dem Zusammenleben zwischen jung und alt im Bauernhaus und dank den Altersrenten sind vielen alten Leuten schwere materielle Sorgen abgenommen.

Um die 'Lage im Berggebiet abzuklären, wurden Anfang Juni 1963