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Durch die Einführung der Ergänzungsleistungen in allen Kantonen dürfte das Ziel der vollen Existenzsicherung in den meisten Fällen

an einen Nachkommen verkaufen oder verpachten. Von 171 antworten-den ehemaligen Betriebsleitern arbeiten 133 im Betrieb weiter. 38 ehe-malige Betriebsleiter privatisieren oder beschäftigen sich außerhalb des Betriebs. Soweit in den Unterlandbetrieben die alten Leute noch mit-arbeiten, erhalten sie als Gegenleistung lebenslänglich Unterkunft und volle Verpflegung oder doch die Naturalien des Betriebes. Gesamthaft betrachtet, verfügen die alten Bauern nicht über wesentliche Kapital-reserven, aber dank dem Zusammenleben zwischen jung und alt im Bauernhaus und dank den Altersrenten sind vielen alten Leuten schwere materielle Sorgen abgenommen.

Um die 'Lage im Berggebiet abzuklären, wurden Anfang Juni 1963 rund 250 Fragebogen an alterarentenberechtigte Bauern und Bäuerinnen im Berggebiet versandt. Von 132 Teilnehmern an der Umfrage bewirt-schaften 47 (36 Prozent) den Betrieb noch selber. 77 (58 Prozent) ha-ben den Betrieb übergeha-ben, 8 (6 Prozent) sind Dienstboten. Das Durch-schnittsalter der Landwirte, die den Hof noch selber bewirtschaften, schwankt zwischen 67 Jahren im Kanton Bern und 73 Jahren in der Innerschweiz. Die Landwirte und ihre Ehefrauen, die den Hof abgetre-ten haben, sind durchschnittlich 3 bis 4 Jahre älter. Die Hauptgründe für die Abtretung des Hofes sind, wie im Unterland, Gesundheitsrück-sichten (46 Prozent) und Verselbständigung von Nachkommen (30 Pro-zent).

Hinsichtlich der Lebensverhältnisse der alten Bergbauern nach er-folgter Abtretung ist das Ergebnis der Umfrage das folgende: 39 Pro-zent der Fälle haben die Möglichkeit, nach erfolgter Abtretung in Haus-und Tischgemeinschaft mit dem Unternehmer (ohne separate Wohnung) zu leben. Ein separates Wohnhaus bewohnen 17 Prozent der früheren Selbstbewirtschafter. Eine Entschädigung in bar muß dem Betriebs-inhaber für das Wohnen, Essen und den Bezug von Naturalien nur in wenigen Fällen (9 Prozent) geleistet werden.

Bargeld aus eigenen Ersparnissen steht den alten Bergbauern nur sehr wenig zur Verfügung. Umso mehr sind sie auf das Bargeld der Altersrente angewiesen.

Zusammenfassend wird für die Lage im Berggebiet festgestellt, daß die Vermögenabasis der Befragten sehr schmal ist. Zur Deckung des Zwangsbedarfs reichen die Altersrenten auch im Jahre 1966 nicht aus.

Durch die Einführung der Ergänzungsleistungen in allen Kantonen

dürfte das Ziel der vollen Existenzsicherung in den meisten Fällen

er-reicht sein. Beiträge der Stiftung «Für das Alter» fallen in Betracht

in Fällen, wo Renten und Ergänzungsleistungen nicht ausreichen.

Die Selbständigerwerbenden der freien Berufe im Alter. Die Berufs-tätigen in den freien Berufen umfaßten Ende 1960 rund 57 000 Perso-nen, von denen rund 26 000 als Selbständigerwexbende tätig waren. Die Selbständigen der freien Berufe sind wie diejenigen des Gewerbes und der Landwirtschaft Personen mit freiem Verfügungsrecht über die Ge-staltung ihrer Berufsarbeit und daher keiner gesetzlichen oder betrieb-lichen Altersgrenze unterworfen. Wie gestaltet sich das Alter dieser Leute? Um einen Einblick in die wirtschaftliche Lage der Angehörigen dieser Berufsgruppen im Alter zu gewinnen, wurde bei 26 Verbänden, in denen erwartungsgemäß Angehörige dieser Berufe zusammenge-schlossen sind, eine Umfrage durchgeführt. Es zeigte sich, daß ver-schiedene der befragten Verbände hauptsächlich Unselbständige umfas-sen oder Personen, 'die neben ihrer selbständigen Tätigkeit in einem

Anstellungsverhältnis stehen. Die Organisationen der freien Berufe haben sich mit wenigen Ausnahmen nur am Rande mit Fragen der Altersvorsorge befaßt.

In den freien Berufen erfolgt der Rücktritt aus dem Erwerbsleben nur ausnahmsweise schon mit 65 Jahren, meist wird der Beruf aus-geübt solange es der Gesundheitszustand erlaubt. Von den rund 26 000 Seibständigerwerbenden der freien Berufe waren denn auch nach der Volkszählung 1960 etwa 3 900 im Alter von 65 und mehr Jahren (15 Prozent). Der Beruf wird teilweise notgedrungen aus finanziellen Grün-den, teilweise aus Freude am Beruf bis ins hohe Alter ausgeübt. Nach den erhaltenen Angaben ist festzustellen, daß das Realeinkommen im

höheren Alter abnimmt.

Die Existenzmittel der Selbstänidigerwerbeniden sind im Alter die Altersversicherung, 'die Leistungen der bestehenden verbandseigenen Altersversicherung, die persönliche Altersvorsorge und Fürsorgeeinrich-tungen der Verbände für alte Mitglieder.

Ein Problem für die Altersvorsorge 'der Angehörigen der freien Berufe stellt die lange Ausbildungszeit in den akademischen Berufen dar. Ärzte, Anwälte und Architekten arbeiten zur Vertiefung ihrer Be-rufskenntnisse jahrelang als Uriselbstän'digerwerbende. Werden sie als vorübergehend Beschäftigte nicht in die Personalversicherung aufge-nommen, so gehen sie der Prämienleistung des Arbeitgebers verlustig, werden sie aufgenommen, erhalten sie beim Austritt nur die eigenen Leistungen rückvergütet. Das Freizügigkeitsproblem spielt daher für die freien Berufe eine wichtige Rolle.

Die Nichterwerbstätigen im Alter. Allen Nichterwerbstätigen (nicht-erwerbstätige Hausfrauen, nicht(nicht-erwerbstätige Mitglieder religiöser Ge-

meiinshaften, Rentner) ist gemeinsam, daß das Problem des Rückzuges aus dem Erwerbsleben, das soziologisch iund wirtschaftlich betrachtet für die Erwerbstätigen das zentrale Problem ist, sich gar nicht stellt.

Mehr als neun Zehntel der Nichterwerbstätigen fällt auf die Gruppe der Hausfrauen, die jedoch keineswegs als «nicht aktiv» bezeichnet wer-den können. Scheidet man sie aus, so bleibt eine Gruppe von 112 600 Nichterwerbstätigen, die sich auf nichtberufstätige Familienangehörige, Erwerbslose in fremden Familien, nichtberufstätige Anstaltsinsassen, Rentner, sowie Personen mit unbekanntem Erwerb verteilen.

Die Lage der Nichterwerbstätigen im Alter kann kurz wie folgt gekennzeichnet werden. Die Ehefrauen erwerben sich keinen Anspruch auf Pension durch ihre Tätigkeit. Ihre wirtschaftliche Existenz im Alter hängt in der Regel von der AHV der Männer ab. Von großer Be-deutung für die Existenzsicherung der Hausfrau im Alter ist sodann die Vorsorge des Mannes in den Fällen der Selbstvorsorge, wo keine ausreichende Pensionsversicherung vorliegt. Schwieriger ist die Lage der Haustöchter besonders dort, wo sie ihre Berufstätigkeit aufgegeben oder auf die Erlernung eines Berufes verzichtet haben, um Familien-angehörige zu pflegen. Erschwerend kommt hinzu, daß eine Entlöhnung oft wegfällt, so daß eine ausreichende Selbstvorsorge nicht möglich ist.

In die Lücke springen hier die Altersversicherung und die Ergänzungs-leistungen. Die Mitglieder der religiösen Gemeinschaften sind durch diese im Alter geschützt. Probleme können sich nur ergeben, wenn die Gemeinschaft in späteren Jahren verlassen wird; auch hier spielen jedoch die Altersversicherung und die Zusatzleistungen. Für die Rentner bietet die Altersvorsorge kein besonderes Problem.

Eine besondere Gruppe sind die nichterwerbstätigen Invaliden im Alter. 1964 standen mehr als die Hälfte der Beztiger von Invaliden-renten im Alter von 55 und mehr Jahren. Je später die Invalidität ein-tritt, desto weniger weichen die mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Probleme von denen der Existenzsicherung ab, die mit dem Altersrück-tritt zusammenhängen. Von großer Bedeutung ist die Hilflosenentschä-digung. 1964 waren mehr als ein Fünftel der rund 5 000 Beziiger von Hilflosenentschädiigangen bereits Altersrentner. Schwieriger ist die Lage der Frühinvalidierten; sie haben als Versicherungsschutz mir die IV und die AHV. Auch die Gewährung von Hilfsmitteln ist nach Erreichen der Altersgrenze nur beschränkt vorgesehen. Ungelöst ist auch die Frage, ob und wie Invaliden, die im Rentenalter stehen, der Aufenthalt in Dauerwerkstätten und Invalidenwohnungen weiterhin ermöglicht wer-

den kann. Eine beachtliche Hilfe für die invaliden im Alter stellen die Ergänzungsleistungen dar.

Der Existenzbedarf der Alten (Ende 1963)

Die Kommission für Altersfragen hat im Zusammenhang mit ihren Untersuchungen über die wirtschaftliche 'und soziale Lage der alten Leute auch die A.usgabenseite einer Untersuchung unterzogen. Sie er-suchte Dr. E. Ebner um ein Gutachten zu dieser wichtigen Frage. Ge-stützt darauf prüfte sie den Existenzbedarf der Alten. Die Kommission ist sich bei Bekanntgabe der Resultate bewußt, daß die erhaltenen Werte keine absolute Bedeutung beanspruchen können. 'Sie glaubt aber, daß die Schätzungen einen aufschlußreichen Beitrag zur Frage des Existenz-bedarfes der alten Leute darstellen, auch wenn die genannten Aus-gabenbeträge Ende 1966 um rund 10 Prozent höher liegen dürften und die Mietzinse um über 20 Prozent gestiegen sind.

Unter dem Begriff des Existenzbedarfes versteht die Kommission nicht das Existenzminimum schlechthin, sondern einen unter den heuti-gen Gegebenheiten vertretbaren 'höheren Betrag, der erforderlich ist, um den alten Leuten einen einfachen, aber menschenwürdigen Lebens-abend zu ermöglichen.

Von diesem Grundsatz ausgehend, untersuchte die Kommission den Existenzbedarf von Ehepaaren und von Einzelpersonen. Angesichts der im Einzelfall 'bestehenden großen Unterschiede wäre es nach Ansicht der Kommission verfehlt, den Existenzbedarf der alten Leute in einem bestimmten Betrag zum Ausdruck bringen zu wollen. Nicht nur sind die Bedürfnisse einer 90jährigen Person ungleich jener einer 65jährigen, sondern es bestehen auch namhafte Unterschiede zwischen Stadt und Land in den Lebensgewohnheiten und im Gesundheitszustand, vor allem aber hinsichtlich der zu entrichtenden Wohnungs- und Zimmermiete, sowie des Kostgeldes bei Familienanschluß und des Pensionspreises in Altersheimen. Dies alles hat die Kommission dazu geführt, den Existenz-bedarf in Grenzwerten anzugeben.

Wir müssen 'uns an dieser Stelle aus Raumgründen darauf beschrän-ken, die Schlußresultate bekannt zu geben. Für die Einzelheiten muß auf den Bericht selber verwiesen werden.

Ende 1963 beträgt der jährliche Existenzbedarf nach den Untersu-chungen der Kommission für Ehepaare ohne Kinder (mit Wohnungs-miete) 4 400-4 600 Franken, im Monat 370 bis 470 Franken.

Für Alleinstehende mit eigenem Haushalt beträgt der Existenzbe-darf jährlich 2 900-3 800 Franken, bei Verwandten wohnhaft 2 200-2 900 Franken und bei einem Aufenthalt im Altersheim 3 000-4 000 Franken.

Ohne Wohnungsmiete beträgt der Existenzbedarf für Ehepaare ohne Kinder jährlich 3 700-4 400 Franken, für Alleinstehende mit eigenem Haushalt 2 300-2 850 Franken.

Üben die in Betracht gezogenen Personen noch eine Erwerbstätigkeit aus, so erhöht sich ihr Existenzbedarf normalerweise für Ehepaare um 10-15 Prozent und für Alleinstehende wegen der durch die Arbeit

be-dingten teilweise auswärtigen Verpflegung um 20-40 Prozent.

Die Existenzmittel der Alten

Das Erwerbseinkommen bildet für zahlreiche alte Leute ein wichtiges Element der Existenzsicherung. Früher oder später scheidet jedoch der alte Mensch aus dem Erwerbsleben aus. Der Bericht untersucht deshalb die Lage jener Alten, die keinen oder nur noch einen ungenü-genden Verdienst haben. Wie und in welchem Umfang ist die wirtschaft-liche Existenz solcher Leute gesichert?

Der Bericht geht von der schweizerischen Grundkonzeption aus, die darauf beruht, daß die Soziale Sicherheit die Basis der Altersvorsorge darstellen soll, und daß darauf aufbauend die betriebliche und berufliche Kollektivversicherung sowie die Selbstvorsorge die Existenz der alten Menschen sicherstellen soll. Ergänzend kommt hinzu die Altersfürsorge, Unterstützungen und Vergün

s

tigungen für Alte.

Der Sozialen Sicherheit kommt seit dem starken Auf- und Ausbau, der in den letzten beiden Dezennien stattgefunden 'hat, eine große

Be-deutung zu. Zu den Zweigen, die die soziale Sicherung der Alten zum Ziele haben, gehören in erster Linie die AHV 'sowie die Ergänzungs-leistungen. Auch die weiteren Zweige der Sozialen Sicherheit, die IV, die Krankenversicherung und die Unfallversicherung haben für die Alten Bedeutung, währenddem die Militärversicherung, die Familien-zulagen und die Arbeitslosenversicherung ihrer Natur nach weniger ins Gewicht fallen.

In diesem Zusammenhang kann keine Schilderung der einzelnen Zweige, vom Standpunkt der Alten gesehen, gegeben werden; es muß in dieser Hinsicht auf den Bericht verwiesen werden.

Dagegen isoll noch darauf hingewiesen werden, daß der Bericht, trotz des unstreitig hohen sozialen Wertes der bestehenden Einrichtungen,

einige Postulate formuliert, die auf eine weitere Verbesserung des so-zialen Schutzes der Alten hiatendieren. So ist nach Auffassung der Kommission der Schutz der Alten gegen die wirtschaftlichen Folgen der Krankheit ungenügend. Es wird 'die Anregung gemacht, daß nach aus-ländischem Beispiel, eine Krankenversicherung für Rentner 'geschaffen werden sollte. - Sodann stellt das Dahinfallen der obligatorischen Un-fallversicherung beim altersmäßigen Ausscheiden aus dem versicherten Betrieb einen empfindlichen Abbau des sozialen Schutzes dar; es sollte nach Ansicht der Kommission die Frage des Ersatzes des dahingefalle-nen Schutzes geprüft werden. - Im Rahmen der IV sollten die folgenden Anregungen der Kommission geprüft werden: die starre Anwendung der Altersgrenze hinsichtlich der Gewährung der

Eingliederungsmaß-nahmen 'sollte zugunsten der Alten fallen gelassen werden. Die Kom-mission ist ferner der Auffassung, daß die gegenwärtige Ordnung der Gewährung von Hilfsmitteln an Alte ungenügend ist. Ferner sollte die Hilflosenentschädigung den erheblich pflegebedürftigen Alten ebenfalls zukommen. - Von Wichtigkeit ist sodann für 'die Alten die Wertbestän-digkeit der Leistungen.

Der Bericht enthält sodann eine einläßliche Darstellung der beiden andern Säulen der sozialen Sicherung, 'den wirtschaftlichen Schutz der Alten durch die betriebliche oder kollektive Altersvorsorge und die indi-viduelle Altersvorsorge (Lebensversicherung und indiindi-viduelles Sparen), sowie über die Altersfürsorge, Vergünstigungen für Alte und schließlich die öffentliche Fürsorge. Hinsichtlich der letzteren Form der Fürsorge für das Alter stellt der Bericht erfreulicherweise fest, daß die Zahl der Armengenössigen als Folge der Entwicklung der verschiedenen Vorsorge-einrichtungen sehr stark zurückgegangen ist 'und weiterhin zurückgeht.

Als Postulat stellt der Bericht hinsichtlich der privaten Altersor-sorgeeinrichtungen den Grundsatz auf, daß eine Lösung des Freizügig-keitsproblems dringlich sei, 'da der fehlende Freizug oft zum gänzlichen oder teilweisen Verlust der Altersvorsorge führe.

Von entscheidender Bedeutung ist nun natürlich die Beantwortung der Frage, ob schon heute durch das Zusammenspiel der erwähnten Formen der Altersvorsorge für die Alten ein angemessener Lebensunter-halt im Sinne der Deckung des errechneten Bedarfs gewährleistet sei.

Der Bericht führt aus, daß dies wegen der Vielfalt der Einrichtungen und ihrer unterschiedlichen Verbreitung kaum 'generell mit Sicherheit gesagt werden könne. Wo dies noch nicht der Fall ist, sollte das Ziel, sagt der Bericht, jedoch durch eine kombinierte Weiterentwicklung der verschiedenen Formen der Altersvorsorge in absehbarer Zeit erreichbar

sein. Der bedeutsamste Schritt in dieser 'Richtung ist zweifellos die Ein-führung der Ergänzungsleistungen mit ihrer zahlenmäßigen unteren Existenzsicherung.

Die Wohnprobleme der Alten

Der dritte Teil des Berichtes der Kommission für Altersfragen be-handelt die Wohnprobleme der Alten.

Einleitend weist der Bericht auf die Bedeutung des Wohnproblems für die Alten 'hin. Der alte Mensch sollte selbst frühzeitig prüfen, wie und wo er seine alten Tage verbringen will und kann.

Da im allgemeinen die finanziellen Mittel im Alter beschränkt sind, so gilt es, beizeiten zu bedenken, ob die Wohnung oder das Haus unter den neuen wirtschaftlichen Verhältnissen tragbar ist. Es muß vermieden werden, daß durch idie kostspielige Wohnung finanzielle Sorgen ent-stehen. Ein Wechsel der Unterkunft wird mit zunehmendem Alter immer beschwerlicher.

Der Bericht weist sodann auf die Schwierigkeiten hin, die hinsicht-lich der Beschaffung von Wohnungen für die Alten 'bestehen (Abbruch vieler Häuser mit günstigen Altwohnungen, teure Neubauten und die dadurch bedingten hohen Mietzinse). Durch 'den Mangel an Plätzen in Altersheimen und an Betten für Pflegebedürftige wird die Problematik noch erhöht. Der Großteil der Kantone und Städte meldet einen ausge-prägten Mangel an Heimplätzen aller Art.

Der Bericht untersucht sodann die Wohnweise der Alten. Die Durch-führung einer Vollerhebung zu diesem wichtigen Kapitel war leider nicht möglich; 'doch können der Umfrage vom Jahre 1963 über die Einkom-mensverhältnisse der Beztiger von A1terbeihiilfen in ausgewählten Kan-tonen interessante Angaben entnommen werden.

Der Bericht bespricht die folgenden Wohnweisen der Alten:

Das Wohnen im eigenen Privathaushalt in städtischen und ländlichen Verhältnissen, das Wohnen in Untermiete, die Unterbringung von Alten in Fremdfamilien und der Zusammenschluß in Wohngemeinschaften.

Einläßliche Ausführungen widmet der Bericht 'den für die Alten be-stimmten besonderen Wohnmöglichkeiten: Alterssiedlungen, «einge-streute» Alterswohnungen, Altersheime und Pflegeheime.

Es hat sich gezeigt, daß nur etwa 5 bis 8 Prozent der Betagten in Alters- und Pflegeheimen wohnen. Doch ist es diese Gruppe, die der Fürsorge der Öffentlichkeit am meisten bedarf und für die die größten finanziellen Mittel eingesetzt werden müssen.

Von besonderem Interesse sind sodann die Ausführungen des Be-richtes über den gegenwärtigen und den künftigen Bedarf an Alters-unterkünften.

Der Bericht stellt fest, daß das Angebot an Pflegeplätzen für dauernd pflegebedürftige Betagte heute absolut ungenügend ist.

Eine Übersicht über die durch eine Gesamterhebung der Jahre 1964 und 1965 erfaßten Helme und Anstalten stellt fest, daß einem Angebot von nahezu 32 000 Plätzen für nicht dauernd Pflegebedürftige nicht ganz 17 000 Betten für Pflegebedürftige gegenüberstanden. Es wären aber an die 30 000 notwendig gewesen. Eine zuverlässige Schätzung des künftigen Bedarfs an Altersunterkünften ist außerordentlich schwierig.

Die Erhaltung der gegenwärtigen Zahl an Unterkünften, vermehrt um den durch die Zunahme der Betagten bedingten zusätzlichen Bedarf, muß als Minimalforderung betrachtet werden.

Hinsichtlich des Bedarfs an Plätzen in Altersheimen sind Angebot und vor allem die Nachfrage elastischer. Summarische Berechnungen über den künftigen Bedarf an Heimplätzen lassen nach dem Bericht den Schluß zu, daß in den kommenden Jahrzehnten die Zahl der poten-tiellen betagten Anwärter auf Heimplätze für nicht pflegebedürftige Betagte zwar ansteigen wird, der Anteil der nicht pflegebedürftigen Heiminsassen gemessen an der steigenden Gesamtzahl der 65 und mehr Jahre alten Personen aber kaum zunehmen ldürfte.

Der Bedarf an Alt ersheimplätzen kann durch die Erstellung von Al-terssiedlungen und Alterswohnungen und den Ausbau der Haushilfe für Betagte stark eingeschränkt werden. Notwendig ist auf dem Gebiete der Altersheime deren Anpassung an die Erfordernisse der Zeit.

Der künftige Bedarf an Alterssiedlungen und Alterswohnungen kann nicht einmal annähernd geschätzt werden. Als vorläufig zu erstreben-des Ziel dürfte in größeren Städten die Bereitstellung von Alterswoh-nungen für 3 bis 4 Prozent der Bevölkerung im Alter von 65 und mehr Jahren betrachtet werden.

Die Kommission ist der Auffassung, daß die Anstrengungen der Öffentlichkeit sich vor allem auf die vermehrte Bereitstellung von Pflegeplätzen, auf den Bau von Heimen für leicht Pflegebedürftige (sogenannte Alterswohnheime) und auf die Förderung des Baues von Alterssiedlungen und -wohnungen konzentrieren müssen.

Freizeit und Betreuung der Alten

Der vierte Teil des Berichtes der Kommission für Altersfragen be-schlägt das große Gebiet der Freizeit und Betreuung der Alten.

Der Rücktritt aus dem Beruf und die damit verbundenen Verände-rungen erfordern von allen eine mehr oder weniger große Umstellung.

Es geht darum, die freie Zeit, die vielen wie ein Vakuum vorkommt, neu einzuteilen, neue Ziele für die freien Energien zu finden und eine neue Lebensordnung zu schaffen.

Diesem Problem gegenüber reagieren die Betroffenen ganz unter-schiedlich. Nicht jedem gelingt es, sich in der neuen Lage zurecht zu finden. Der Bericht ist der Auffassung, daß deshalb in drei Richtungen vorgesorgt werden sollte: Vorbereitung auf den Ruhestand und Bera-tung bei der Pensionierung, Orientierung über Beschäftigungsmöglich-keiten und Bewahrung und Entwicklung von Kontakten. Besonders wichtig sind nach Ansicht der Kommission die Beschäftigungs- und Einsatzmöglichkeiten für Betagte, vor allem Beschäftigung in der freien Wirtschaft. Für im freien Wirtschaftsleben nicht Einsetzbare ist die Schaffung von geschützten Arbeitsplätzen nötig. Für Betagte, die keine eigentliche Beschäftigung annehmen können, sollten Freizeitswerkstät-ten und Bastelräume bereitgestellt werden.

Eine große Gefahr für die Alten ist die Isolation und die drohende Vereinsamung. Der Bericht weist deshalb ganz besonders darauf hin, daß die Bewahrung und Entwicklung von Kontakten dringend nötig sei durch Organisierung freier gesellschaftlicher Zusammenschlüsse der Alten und die Schaffung von Altersklubs. Von Bedeutung für die Alten sind auch Veranstaltungen, welche der geistigen Auseinandersetzung mit den Problemen des Alters dienen. Für kranke Betagte sollten Be-suchsdienste organisiert werden.

Von besonderer Wichtigkeit ist die pflegerische und soziale

Von besonderer Wichtigkeit ist die pflegerische und soziale