• Keine Ergebnisse gefunden

Es werden zwei große Gruppen des Dopings unterschieden (KLAUS u. HAPKE, 1994;

SCHOENE, 1996):

1.) Positives Doping: In die Gruppe der positiv gedopten Pferde reihen sich das Doping auf Sieg, das Doping zur Wiederherstellung der artgemäßen Leistungsfähigkeit, das Doping mit körpereigenen Substanzen und das physikalische bzw. technische Doping ein.

2.) Negatives Doping: Hierzu gehört das Doping auf Niederlage.

Neben diesen beiden am häufigsten vorkommenden Dopingarten finden sich auch Fälle von unabsichtlichem Doping sowie die Anwendung von Maßnahmen, die zur Erschwerung des Dopingnachweises führen.

Das Doping auf Sieg gilt als klassische Form des Dopings (UNGEMACH u.

NÜRNBERGER, 1999). Unterscheiden lässt sich dabei eine akute Form, bei der leistungssteigernde Mittel kurz vor dem Wettkampf angewendet werden, von einer chronischen Form (UNGEMACH, 1985; SCHOENE, 1996). Bei letzterer werden Wochen oder Monate vor dem Rennen bereits entsprechende fördernde Mittel, wie beispielsweise Anabolika, eingesetzt. Die so „rechtzeitig“ vor dem Wettkampf eingesetzten dopingrelevanten

Substanzen oder deren Metaboliten können unter Umständen bei einer Analyse unentdeckt bleiben. Doch haben sie bezüglich ihrer nachhaltigen aufbauenden Wirkung noch einen Effekt auf das gedopte Tier.

Zur Wiederherstellung der normalen Leistungsfähigkeit werden den Pferden zum Beispiel schmerzausschaltende beziehungsweise analgetisch wirkende Medikamente verabreicht (UNGEMACH u. NÜRNBERGER, 1999). Dabei spielen vor allem bei den Hochleistungspferden vorhandene Lahmheiten eine entscheidende Rolle. Besonders häufig als Dopingmittel eingesetzte Medikamente sind in diesem Zusammenhang nichtsteroidale Antiphlogistika (NSAIDs), Lokalanästhetika und auch Glukokortikoide (UNGEMACH, 1985;

SCHOENE, 1996).

Beim Doping mit körpereigenen Substanzen werden beispielsweise einige Tage vor dem Wettkampf bestimmte Mengen an Blut entnommen und kühl gelagert. Kurz vor dem Start wird das Blut den Pferden wieder zugeführt. Die sich dahinter verbergende Absicht besteht in der Verbesserung der Sauerstoffversorgung des Gewebes vor allem dabei der Muskulatur. Im Wettkampf auftretende Ermüdungserscheinungen sollen durch die zusätzliche Sauerstoffmenge verlangsamt werden (UNGEMACH, 1985; SCHOENE, 1996).

Bei der Absicht des Dopings zur Niederlage können zum Beispiel sedativ wirkende Stoffe zum Einsatz kommen, wie Neuroleptika, Sedativa und Hypnotika. Der entscheidende Effekt ist das Nachlassen des Fluchtreflexes und der Antriebsfreudigkeit. In Frage kommt die Anwendung dieser Mittel wahrscheinlich zur Manipulation und Ausschaltung eines starken Konkurrenten im Wettkampf oder bei Manipulationen von Pferdewetten.

Zum Doping ist zusätzlich die paradoxe Form auf Sieg zu zählen (UNGEMACH u.

NÜRNBERGER, 1999). Die Verabreichung von beispielsweise kleinen Dosen von Beruhigungsmitteln, die einen dämpfenden Einfluss auf das Zentralnervensystem ausüben, können sehr nervöse Pferde startfähig machen (UNGEMACH, 1985). Des Weiteren kann eine milde Sedation ein stark gegen die Hand des Reiters oder Fahrers gehendes und daher schwer zu regulierendes Pferd gefügiger machen und ein Teilnehmen am Wettkampf somit auch erst ermöglichen. Ebenso ist bei Rennpferden der Einsatz geringer Mengen von sedativ wirkenden

Arzneimitteln denkbar. Nervöse Trabrennpferde neigen während des Rennens zum Anspringen und sensible Galopper verursachen erhebliche Schwierigkeiten beispielsweise beim Verbringen in die Startboxen. Hierbei wäre der Einsatz von Sedativa möglich, die die Bewegungsmotorik gar nicht oder nur geringgradig beeinflussen (JAESCHKE, 1983).

Ein großes Problem bildet das unabsichtliche Doping. Nicht selten beruhen diese Dopingfälle auf der Unkenntnis über die Pharmakologie und im besonderen über die Pharmakokinetik des entsprechenden Stoffes (UNGEMACH u. NÜRNBERGER, 1999). Des Weiteren fehlt das Wissen über Veränderungen der pharmakokinetischen Eigenschaften insbesondere in Belastungssituationen (beispielsweise während eines Rennens) oder im Krankheitszustand. Zum Teil werden für die verwendeten Arzneimittel festgesetzte Wartezeiten als Richtwerte vorgeschlagen. Diese belegen allerdings nur den Zeitpunkt bis zur Rückstandsunbedenklichkeit und nicht den Zeitraum bis zur vollständigen Ausscheidung der Substanz und sind daher nicht als Richtlinie für eine Arzneimittelunbedenklichkeit zum Zeitpunkt des Rennens geeignet.

Als Maßnahmen zur Erschwerung des Dopingnachweises werden die Diurese steigernde Mittel eingesetzt (SCHOENE, 1996). Man erhofft sich über eine Steigerung der Harnproduktion eine raschere Ausscheidung beziehungsweise eine Verdünnung des unerwünschten Stoffes im Urin (TOBIN u. WOOD, 1989). Der Verdünnungseffekt tritt jedoch nicht bei allen Substanzen ein; stattdessen kann es auch zu einer Aufkonzentrierung von Substanzen wie Fentanyl und Procain kommen (UNGEMACH u. NÜRNBERGER, 1999). Außerdem ermöglichen die heute angewendeten und sehr sensibel arbeitenden Analysemethoden eine Detektion auch schon bei geringsten Substanzkonzentrationen. Eine weitere in diesem Zusammenhang zu nennende Substanz ist das Probenecid (FORTH et al., 1996). Im Gegensatz zum Furosemid hemmt es bei einer Vielzahl von Medikamenten die tubuläre Sekretion und führt damit allerdings zu einer Erhöhung beziehungsweise einem verzögerten Abfall des Plasmaspiegels. Durch den Einsatz dieses Wirkstoffes soll das Zurückhalten eines unerwünschten Stoffes im Plasma ein negatives Analyseergebnis der Urinprobe bewirken.

Zu den in den Dopinglisten aufgeführten Stoffgruppen zählt ein großer Teil der in der Praxis zum therapeutischen Einsatz kommenden Wirkstoffe. Für den die in Wettkämpfen eingesetzten Pferde behandelnden Tierarzt resultiert hieraus die Problematik der rechtzeitig abzusetzenden therapeutische Medikation, so dass am Wettkampftag bei einer Dopingkontrolle entweder die Grenzwerte nicht überschritten werden oder aber keinerlei Spuren einer unerlaubten Substanz zu finden sind.

Die Dauer der Anwesenheit von Arzneimitteln in Körperflüssigkeiten und Geweben ist von mehreren Faktoren abhängig. Es spielen dabei die verabreichte Dosis, die Pharmakologie des Stoffes inklusive einer individuellen Ausscheidungsgeschwindigkeit sowie die Sensitivität des verwendeten Nachweistests eine große Rolle (MOSS u. CLARKE, 1977; TOBIN u. WOOD, 1989).

Im Handbuch zur Medikation (FN, 2002) sind Karenzzeiten zu einigen Wirkstoffen aufgeführt. Diese Karenzzeiten geben den Zeitraum vor, in dem das Pferd nach der einmaligen Gabe einer Substanz nicht an den Start gehen darf (DÜE, 1998). Die Angaben sind jedoch nicht verbindlich und geben nur näherungsweise Auskunft bezüglich der Beendigung einer Wirkstoffgabe vor einem Wettkampf. Die dort aufgeführten Zeiten stammen aus Untersuchungen der FN und aus Auswertungen internationaler Literatur (DÜE, 1998). Die im Handbuch der Medikation aufgeführten Wirkstoffe beinhalten unter anderem Glukokortikoide, NSAIDs und Antiepileptika.

Dem Handbuch der Medikation ist außerdem zu entnehmen, dass für alle nicht in der Liste aufgeführten Arzneistoffe eine Karenzzeit von 14 Tagen empfohlen wird. Auch für diese Aussage gilt keine Verbindlichkeit.

Zur Sicherung der notwendigen medikamentösen Behandlung von Sportpferden schlagen KLAUS und HAPKE (1994) vor, eine begrenzte Anzahl von Arzneimitteln zum Wettkampfzeitpunkt zuzulassen beziehungsweise eine „geteilte Dopingliste“ aufzustellen.

Eine solche Liste könnte neben Wirkstoffen ohne therapeutische Wirkung im eigentlichen Sinne, Arzneimittel mit festzulegenden Karenzzeiten und bestimmte erlaubte Stoffe, die keinen Einfluss auf die Leistung eines Pferdes haben, umfassen. Als Karenzzeit wäre der Zeitraum zwischen dem Tag der letzten Arzneimittelgabe und dem Tag des Wettbewerbs zu

definieren (KLAUS u. HAPKE, 1994). Für die Festlegung von Karenzzeiten im Pferdesport bestehen keine Rechtsvorschriften (UNGEMACH u. NÜRNBERGER, 1999).

Zur Zeit gilt durch die Richtlinien der Pferdesportverbände, dass praktisch jede, auch eine medizinisch gerechtfertigte, Anwendung von Arzneimitteln im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Wettkampf untersagt ist (UNGEMACH u. NÜRNBERGER, 1999). Der Nachweis einer Substanz unabhängig von der gemessenen Konzentration wird als Versuch einer Leistungsbeeinflussung und damit als Doping gewertet, was auch als sogenannte „Null-Lösung“ bezeichnet wird (UNGEMACH, 1988; DÜE, 1998). Dabei ist es ohne Bedeutung, ob eine Leistungsbeeinflussung erfolgt oder nicht (UNGEMACH u. NÜRNBERGER, 1999).

Neben der oben aufgeführten Problematik, dass verlässliche Karenzzeiten für viele Wirkstoffe fehlen, führen die heute zur Verfügung stehenden, hochsensiblen Analysemethoden dazu, dass immer geringere Konzentrationen bzw. Spuren von Wirkstoffen noch detektiert werden können (UNGEMACH u. NÜRNBERGER, 1999). Somit scheint die „Null-Lösung“ keine geeignete Alternative mehr zu sein. Vor allem kann ein großes Problem bei der Analyse von Urin entstehen, da selbst Spuren von Wirkstoffen häufig noch Tage nach einer legitimen therapeutischen Behandlung und lange nach dem Abklingen der pharmakologischen Effekte noch gefunden werden können (TOBIN, 1983). In diesen Situationen bleibt es den Sportverbänden überlassen, dieses zu ahnden.

Diese Tatsachen führten in den Sportverbänden zu Überlegungen, ob kleinste Konzentrationen oder lediglich Spuren von medizinisch eingesetzten Wirkstoffen bei einer Dopingkontrolle als positives Ergebnis gewertet werden sollten oder nicht (TOUTAIN u.

LASSOURD, 2002). Eine Entscheidung kann nur dahin gehend erfolgen, dass entweder jegliches Vorkommen eines Wirkstoffes geahndet wird, oder dass nur Konzentrationen oberhalb eines festgelegten Grenzwertes zur Meldung gelangen. Bei einer Meldung jeglichen Vorkommens wird die Nachweisgrenze für eine bestimmte Substanz der eingesetzten Analysenmethode eine Limitierung setzen. Sollen stattdessen bestimmte Grenzwerte ermittelt werden, um beispielsweise eine ausreichende tierärztliche Versorgung der an Wettkämpfen teilnehmenden Pferde zu gewährleisten, sind ausführliche pharmakokinetische und pharmakodynamische Daten Voraussetzung.

Einen Vorschlag zur Lösung beschrieben TOUTAIN und LASSOURD (2002). Mit ihrem PK/PD-Modell soll gerade in den Bereichen kleinster Wirkstoffkonzentrationen das Treffen von Entscheidungen ermöglicht beziehungsweise vereinfacht werden. TOUTAIN und LASSOURD schlagen eine mathematische Ermittlung sogenannter irrelevanter Plasma (IPC)- und Urinkonzentrationen (IUC) vor. Diese sind definiert als Plasma- oder Urinkonzentrationen, die die Abwesenheit jeglicher Auswirkungen des jeweiligen Wirkstoffes garantieren und für die es keine Maßnahmen von Seiten der Sportverbände geben müsste.

Unter Verwendung dieses PK/PD-Modells, sowie klinischen und pharmakokinetischen Daten zu den in Frage kommenden Wirkstoffen, soll eine Berechnung der irrelevanten Plasma- und Urinkonzentration möglich sein. In diese Berechnungen können allerdings nur systemisch wirkende Substanzen einbezogen werden. Um diese Berechnungen durchführen zu können, müssen ausreichende pharmakologische Daten zu den einzelnen Substanzen vorhanden sein (TOUTAIN u. LASSOURD, 2002).