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Fahrertätigkeiten und -qualifikationen im Kurier-, Express- und

5.2 Personalstruktur und -qualifikation der Fahrer (Kraftfahrzeug-

5.2.2 Fahrertätigkeiten und -qualifikationen im Kurier-, Express- und

Im KEP-Dienst können bisher Fahrer eingesetzt werden, die über einen Führerschein als einzige Voraussetzung für ihre Tätigkeit verfügen. Ihre wichtigste Qualifikation ist ihre (eigenverantwortliche) Flexibilität und ihre Bereitschaft, zu jeder Zeit Fahraufträ-ge zu erfüllen.

I.d.R. werden Kurierfahraufträge von Einzelkunden spontan, ohne planerische Vor-laufzeit bei enger Terminvorgabe vergeben. Fast alle Kurierfahrer fahren als Franchi-senehmer auf eigene Rechnung und werden über ihre Auftragssammel- und Verga-beagenturen zeitnah mit Fahraufträgen betraut. Je mehr Aufträge abgearbeitet wer-den können, desto höher ist die Entlohnung, deswegen stehen die Fahrer i.d.R. unter großem Termindruck: Sie müssen sehr enge Zeitpläne einhalten, „um auf ihre Rech-nung zu kommen“, gleichzeitig ist die präzise zeitliche Lieferung ein Qualitätsmerk-mal für den KEP-Bereich allgemein.

Im Express- und Paketdienstbereich sind die Fahrer i.d.R. Angestellte ihres Trans-portunternehmens (UPS, DHL, Hermes etc.). Die Fahraufträge werden in Routen or-ganisiert und mit konkreten Lieferzeitfenstern geplant. Die Fahrer werden von ihren Unternehmen intensiv geschult und auf potenzielle Gefährdungen und Gefahren in Hinblick auf die Ladungssicherung, auf Fahrverhalten etc. hingewiesen. Diese Unter-nehmen haben UnterUnter-nehmensleitsätze (-grundsätze) u.a. zum Schutz von Leben und Gesundheit (der) Mitarbeiter erarbeitet und bemühen sich aktiv um die Umsetzung eines geeigneten betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Management-systems.

Zunehmend werden Einzelunternehmen von den großen Transportdienstleistungs-unternehmern als Subunternehmer unter Vertrag genommen. Diese Subunterneh-men verpflichten sich, das Corporate Design und die Grundsätze ihrer Auftraggeber einzuhalten. Bei einer nachgewiesenen Vertragsverletzung werden entweder hohe Pönale fällig, oder der Subunternehmer verliert seinen Vertrag.

Der KEP-Dienstleister DPD akquiriert für seine „Lieferregionen“ (Einzugsbereiche ih-rer „Depots“) Subunternehmer über eine Wettbewerbsausschreibung der einzelnen Routen. Die Bewerber müssen nachweisen, dass sie über die notwendigen Fahrzeu-ge und Kompetenzen verfüFahrzeu-gen, um den DPD - KundenanforderunFahrzeu-gen zu Fahrzeu-genüFahrzeu-gen.

Die Kundenwünsche beschränken sich zunehmend nicht nur auf das pünktliche

Be-liefern des Kunden, sondern sie erwarten auch, dass die Fahrer Servicefunktionen erfüllen können, wie z.B. Regale bestücken oder Anlagen montieren.

Die KEP-Branche ist sehr bemüht, neben den originären Transportaufgaben mehr-wertschöpfende Aufgaben besonders im Handels- und Produktionssektor zu akqui-rieren. Die Organisation und Steuerung dieser Aufgaben, bilden mittlerweile den ökonomischen Schwerpunkt der KEP-Branche.

Aus diesem Grunde haben die großen KEP-Dienstleister ein großes Interesse an spezifische ausgebildeten „KEP-Dienstleistern“. Seit dem 1. August 2005 können KEP-Unternehmen ihren Nachwuchs in neuen dualen Ausbildungsberufen qualifizie-ren:

• KEP-Kaufmann/-frau,

• KEP-Fachkraft sowie

• Servicefahrer und Servicefahrerin.

Den KEP-Kaufmann/-frau und die KEP-Fachkraft sind Berufe, die sich aus den Aus-bildungsberufen „Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr“ und „Postverkehrskauf-mann/Postverkehrskauffrau“ entwickelt haben.

Diese sogenannten „Postberufe“ sind1995 eingerichtet worden, um die Berufsausbil-dung bei der Deutschen Post AG nach ihrer Umwandlung aus der Deutschen Bun-despost sicher zu stellen. Diese berufliche Qualifizierungsmaßnahme wurde befristet eingeführt, weil abzusehen war, dass die Liberalisierung der Postmärkte zu einem branchenweiten Bedarf an spezifisch ausgebildeten Fachkräften führen würde. Da die bisherigen Qualifizierung ausschließlich auf die Bedürfnisse der Deutsche Post AG ausgerichtet war, konnten sie in den übrigen Unternehmen aus dem KEP-Sektor kaum vermittelt werden. Das Arbeitsgebiet des „Kaufmann für KEP-Dienstleistungen“

wird vor allem in den Bereichen der Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung, Auftragsabwicklung und Vertrieb sowie in der Personalwirtschaft liegen. Die Ausbil-dungszeit beträgt 3 Jahre und wird im dualen System betrieblich und an Gewerbe-schulen absolviert.

Im Schwerpunkt werden folgende beruflichen Fähigkeiten vermittelt:

• planen und organisieren der Beförderung und den Umschlag von Sendungen sowie ergänzende logistische Leistungen unter Beachtung von Rechtsvor-schriften, Wirtschaftlichkeit und den Belangen des Umweltschutzes,

• planen, steuern und überwachen des Zusammenwirken der an der Leistungser-stellung Beteiligten und den Informationsfluss sicherstellen,

• erarbeiten von Angebote, verkaufen von Dienstleistungen und Verträge ab-schließen,

• bearbeiten personalwirtschaftliche Fragen,

• ermitteln der Kundenwünsche, beraten der Kunden und erteilen von Auskünften auch in einer Fremdsprache,

• den Markt beobachten und mitwirken bei der Entwicklung des Dienstleistungs-angebotes,

• Qualitätsziele umsetzen,

• Maßnahmen bei Leistungsstörungen ergreifen und Kundenreklamationen bear-beiten,

• Kalkulationen durchführen und bei der kaufmännischen Steuerung und Kon-trolle mitwirken,

• Informations- und Kommunikationssysteme nutzen

• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

• Umweltschutz;

Die „Fachkraft für KEP-Dienstleistungen“ wird im dualen System in einer Ausbil-dungszeit von zwei Jahren zu einer Fachkraft in den Bereichen Auftragsannahme, Umschlag und Zustellung ausgebildet.

Die zu vermittelten Fähigkeiten sind:

• planen der Auslieferfolge und Zustellen der Sendungen,

• sortieren der Sendungen und Vorbereiten für den weiteren Versandweg,

• Nachbereitungen von Zustellungen,

• Aufträge und Sendungen annehmen

• Zahlungen entgegennehmen und abrechnen,

• Sendungsdokumentationen bearbeiten,

• Kunden über Dienstleistungen des Unternehmens informieren, Kundenwünsche entgegen nehmen und situationsgerecht Gespräche führen,

• mitwirken bei qualitätssichernden Maßnahmen,

• Informations- und Kommunikationssysteme nutzen

• Berufsbildung,

• Arbeits- und Tarifrecht,

• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

• Umweltschutz.

Als dritter und neuer Ausbildungsberuf wird seit dem August 2005 die Ausbildung als Servicefahrer/in angeboten. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre.

In der Berufsausbildung werden folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse erworben:

Betrieb Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umwelt-schutz;

Arbeitsorganisation Arbeitsplanung, Informations- und Kommunikation-stechniken;

Serviceleistungen Leistungsangebot, Leistungserbringung, Qualitätssi-cherung;

Vertrieb von Dienstleistungen Beratung und Verkauf, Kundenorientierte Kommuni-kation, Verkaufsförderung;

Umgang mit Arbeitsmitteln und Fahrzeugen;

Durchführung der Beförderung Tourenplanung, Be- und Entladen von Fahrzeugen, Transport;

Tourenabschluss Nachbereitung, Zahlungsvorgänge.

Der KEP- Sektor kann mit den neuen Berufen ihren Fachkräftenachwuchs bedarfs-gerecht ausbilden. Es ist ein deutlich höheres Ausbildungsplatzangebot in diesem Sektor als bisher zu erwarten. Gleichzeitig sind die neuen KEP-Berufe eine Chance, auch im Bereich der Subunternehmer eine mittelfristige Qualitätsverbesserung und ein besseres Qualitätsbewusstsein zu schaffen, wenn die ersten Absolventen dieser Ausbildungen auch auf dem Markt der Einzelunternehmen oder als Subunternehmer tätig werden.

5.3 Die Arbeitsstätte der im Speditions- und Transportgewerbe