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Die Arbeitsstätte der im Speditions- und Transportgewerbe

Der Lastkraftwagen ist eine Arbeitsstätte, die Fahrerkabine der Arbeitsplatz des LKW - Fahrers. Täglich legen sie mit ihren Fahrzeugen viele Kilometer zurück, transportie-ren große Mengen Güter. Das Verkehrsaufkommen und der Leistungsdruck, dem je-der einzelne Fahrer ausgesetzt ist wächst ständig. Das Risiko, an einem Unfall betei-ligt zu sein, ist hoch. Damit ist die „Arbeitstätte LKW“ nicht nur Thema arbeitsrechtli-cher, sozialer und ökonomischer Fragen, sondern auch ein Problembereich der Si-cherheit für den Fahrer und die übrigen Verkehrsteilnehmer.

Unfälle, in die Gütertransportfahrzeuge verwickelt sind, ereignen sich häufiger als allgemein angenommen wird.

Anteil der LKW-Unfälle an allen Unfällen mit schwerwiegenden Folgen in Deutschland 1992-2002

0 % 5 % 10 % 15 %

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

Quelle: Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung e.V.

Abb. 10 LKW-Unfälle mit schwerwiegenden Folgen (1992-2002)

Die These, dass schlechte Arbeitsbedingungen der Fahrer Unfälle mit verursachen können, wird von Experten bestätigt (u.a., Börner, C.J., 2004). Überlange Lenk- und Einsatzzeiten, die Nichteinhaltung der Ruhezeiten, die unzulässige Entlohnung nach gefahrenen Kilometern, etc. gehören zum Berufsalltag vieler Fahrer. Dieser unhaltba-re Zustand und die Tatsache, dass alle Verkehrsteilnehmer und die Umwelt, durch Unfälle mit Gütertransportfahrzeugen in Mitleidenschaft gezogen werden können, wird immer wieder zum Anlass genommen, die mangelnde Kontrolle im Bereich des Güterverkehrs zu kritisieren.

Die einzelnen Fahrer tragen eine sehr hohe Verantwortung. Es ist notwendig, über die 14tägige Unterweisung z.B. der DEKRA hinaus, auf der auf die einschlägigen ge-setzlichen Verordnungen, Richtlinien und Gesetze verwiesen werden, eine Ausbil-dung zum „Berufskraftfahrer“ in wesentlich breiterem Maße anzustreben.

Allein das Risiko zu verunfallen, ist wesentlich höher als einzelne Unfälle vermuten lassen. Mit einer höheren Kompetenz muss der besonderen Verantwortung der Be-rufskraftfahrer Rechnung getragen werden, denn diese hohe Verantwortung geht Hand in Hand mit überlangen Lenk- und Einsatzzeiten. Das Nichteinhalten der ent-sprechenden gesetzlichen Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht und im Verkehrsrecht, z.B. durch die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Lenk-und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeitsübertretungen, sind mehr oder minder der Regelfall. Die Prognos AG zeigt in einer Studie „Quantifizierung der Nicht- Einhaltung von Sozial- und Sicherheitsvorschriften auf Strasse“ aus dem Jahr 2003 auf, dass mit Regelverstößen konkrete Kosteneinsparungen erzielt werden und sich die regelver-stoßenden Transportunternehmen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkur-renz erschleichen. Durch ein regelwidriges Verhalten auf der Strasse kann - nach den Ermittlungen der Prognos AG - ein Einsparungspotenzial von bis zu 17% erwirt-schaftet werden.

Die Gründe für die Gesetzesübertretungen sind vielfältig, allerdings lässt sich fest-stellen, dass eine (kreative) Entlohnungspraxis bei angestellten Fahrern oft nicht ent-sprechend dem geltenden Tarifvertrag, sondern nach zurückgelegten Kilometern bzw. pauschal, etwa für eine einwöchige Rundreise vorgenommen wird. Diese Ent-lohnungspraxis trägt nicht unwesentlich zu den Gesetzesübertretungen bei, weil Fah-rer versuchen, die mangelnde Bezahlung durch mehr gefahrene Kilometer bzw.

durch überhöhte Geschwindigkeiten (kürzere Einsatzzeit) auszugleichen.

Angestellte Fahrer werden (nach Angaben von Betriebsräten) von ihren Arbeitgebern oft falsch zur Sozialversicherung angemeldet, d.h. sie sind häufig nur mit einem Ta-rifvertragsmindestlohn angemeldet, Überstunden oder sonstige Zulagen bleiben aber unberücksichtigt. Die Folgen davon werden den Arbeitnehmern erst im Krankheitsfall in Form von geringerem Krankengeld oder bei der Verrentung in Form einer niedrige-ren Rente in vollem Unfang bewusst. Auch teilweise Missachtung der Ausrüstungs-vorschriften für die Fahrzeuge (Ladungssicherungseinrichtungen) und die Nichtdekla-ration gefährlicher Güter erhöhen das Risiko der Fahrer.

Diese aufgezeigten Mängel zeigen, dass die Fahrer zu jenen Berufsgruppen zählen, die dringender Verbesserungen der Arbeitssituation bedürfen. Schlechte Arbeitsbe-dingungen fördern die gesundheitlichen Beanspruchungen und erhöhen die Verun-fallungsrisiken.

6 Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Spedi-tions- und Transportgewerbe

6.1 Auswirkungen der strukturellen Veränderungen des Trans-portmarkts auf den betrieblichen Sicherheits-, Arbeits- und Gesundheitsschutz

Grundsätzlich gelten die Sicherheits-, Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmun-gen, -gesetze und -richtlinien für alle Unternehmen (auch für den einzelnen Fahrer, der sein eigenes Einzelfahrerunternehmen betreibt), aber eine Umsetzung der ge-setzlichen Anforderungen in den überwiegend kleinstunternehmerisch organisierten Transportsektor ist ausgesprochen schwierig, weil die Kleinunternehmen im Gegen-satz zu den Großunternehmen über keine Sicherheits- und Gesundheitsschutzorga-nisation verfügen können.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Kleinunternehmen zwar vertraglich an die Grossunternehmen gebunden sind, (mit ganz konkreten Qualitätsnormen, die bei Nichteinhaltung sanktioniert werden), die die Einhaltung der Sicherheits- und Ge-sundheitsschutznormen abfordert, aber z.B. durch enge Routenplanungen und Abla-determine die Einhaltung dieser Normen nur bedingt möglich ist.

In der Konsequenz vernachlässigen die Subunternehmen die Vorschriften, um ihre Ergebnisse in einem wirtschaftlichen Rahmen zu halten. Erreicht wird das i.d.R. für Kleinunternehmen nur durch die Akzeptanz prekärer Arbeit. So sieht sich z.B. die

„Berufgenossenschaft für Fahrzeughaltung“ kaum in der Lage, ihr Klientel wirklich zu erreichen.

Transport- und Logistikunternehmen, die sich im globalen virtuellen Netzwerkwett-bewerb befinden, geben sich eigene Verhaltensregeln, sog. Code of Conduct, in de-nen sie sich verpflichten, die einschlägigen Gesetze, Regeln und Verordnungen zum Schutz der Arbeitnehmer, die in den einzelnen Staaten gelten, zu beachten.

Für die Erbringung einer einheitlichen Produktqualität innerhalb eines Netzwerkes sind präzise Kriterien für die Behandlung des Gutes definiert, die bei Nichteinhaltung von Zeitvorgaben, Beschädigungen etc. zu empfindlichen Geldstrafen für den Übel-täter führen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkriterien sind i.d.R. in den Unternehmensphilo-sophien in Form von Absichtserklärungen formuliert, die Überwachung erfolgt jedoch immer über die jeweiligen nationalen Behörden der im virtuellen Netzwerk beteiligten Unternehmen.

Da die virtuellen globalen Netzwerke sehr kurzzeitig existieren und nach Beendigung eines Kundenwunsches auflösen, ist eine Kontrolle durch staatliche Einrichtungen sehr erschwert.

6.2 Die betriebliche Praxis des Sicherheits- und