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5 F ORSCHUNGSDESIGN

5.3 Erhebungsmethode

Die Bearbeitung der zuvor erwähnten Forschungsfrage erfolgt mittels Methoden der qualitativen Sozialforschung. Diese ermöglichen die Erfassung von subjektiven Sichtweisen und Fokussierung der Perspektiven der befragten Personen (vgl. Flick 2017: 29f.). Froschauer und Lueger (2020: 11f.) charakterisieren die qualitative Forschung als ein Verfahren, bei dem sinnvolle und strukturierte Ausdrucksformen sozialer Prozesse herausgearbeitet werden.

Dabei geht es um das Verstehen, weswegen Menschen in bestimmten sozialen Kontexten so handeln, wie sie handeln. In weiterer Folge ergibt sich daraus eine Dynamik, wie das Handeln des Individuums auf das soziale Umfeld und wie dieses wiederrum auf die Person selbst einwirkt (vgl. ebd.). Darüber hinaus ist eine Standardisierung aufgrund der Offenheit der qualitativen Methode nicht möglich bzw. ist dies auch nicht erwünscht. Die Strukturierung soll durch die forschende Person und in der Untersuchungssituation erfolgen. Zu den Erhebungsmethoden der empirischen Sozialforschung können die Befragung, die Beobachtung sowie die Inhaltsanalyse zugeordnet werden. Daher zählen zu den Methoden die qualitativen Interviews, Gruppendiskussionen, Beobachtungen und die qualitative Inhaltsanalyse (vgl. Berger-Grabner 2016: 127ff.).

Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde die Methode der leitfadengestützten Interviews gewählt, um anschließend die gewonnenen Daten anhand der Themenanalyse nach Froschauer und Lueger (2020) auszuwerten.

5.3.1 Datenerhebung mittels Leitfadeninterview

Die empirische Untersuchung wird mittels Leitfaden- bzw. Expert*inneninterviews durchgeführt. Für die Datenerhebung wurden sieben leitfadengestützte Expert*inneninterviews durchgeführt. Hierbei wurde sowohl ein Leitfaden für den Leiter der Überwachungszentrale als auch jeweils einer für die Expert*innen vom Verein NEUSTART sowie für die Expert*innen aus der JA Wien-Simmering entwickelt. Die Fragen der unterschiedlichen Leitfäden weichen nur geringfügig voneinander ab (siehe Anhang).

Die Leitfäden wurden anhand des SPSS-Prinzips (Sammeln, Prüfen, Sortieren und Subsumieren) erstellt, wobei das Vorwissen aus der theoretischen Analyse des Forschungsgegenstands in den Prozess der Erstellung miteingebunden wurde. Aufgrund der vorgegebenen Themengebiete, die im Rahmen des Interviews bearbeitet werden sollen, wurde das Gespräch eingegrenzt. Die Leitfäden können somit als Orientierungshilfe für die Interviewerin, als auch für die Interviewpartner*innen dienen. Damit die Expert*innen möglichst frei antworten können, wurde auf eine offene Formulierung der Fragen geachtet. Die Reihenfolge der Fragen musste dabei nicht zwingend eingehalten werden (vgl. Helfferich 2014: 560).

Die Interviewfragen, welche für die Expert*innen erstellt wurden, gehen u.a. auf die Herausforderungen der Mitarbeiter*innen sowie der Klient*innen bzgl. der Vorbereitung und der Betreuung im eüH, auf die Unterstützungsangebote im eüH, auf die sozialarbeiterische Sicht sowie auf mögliche Defizite und Verbesserungsvorschläge bei der Betreuung von Menschen im eüH, ein.

Bei dieser Erhebungsform kam der Einstiegsfrage eine besondere Bedeutung zu, da sie zur Anregung der Thematik dienen soll. Demnach lautet die Einstiegsfrage bei den Expert*innen der JA Wien-Simmering und des Vereins NEUSTART wie folgt: „Können Sie mir bitte von Ihrem besten und schlechtesten Fall in der Betreuung mit Klient*innen im elektronisch überwachten Hausarrest erzählen?“ Die Einstiegsfrage für den Leiter der Überwachungszentrale lautete: „Können Sie mir bitte von Ihrer besten und schlechtesten Erfahrung mit dem elektronisch überwachten Hausarrest erzählen?“ Wie bereits erwähnt, erfolgte die Anordnung der Fragestellungen nicht in einer starren Vorgehensweise, sondern orientierten sich an der Auskunftsfreudigkeit der Befragten. Die Gestaltung der Antworten war sehr unterschiedlich. So kam es teilweise zu sehr kurzen und inhaltlich weniger gehaltvollen

Antworten aber auch zu sehr ausführlichen Beantwortungen, sodass bereits Interviewfragen beantwortet wurden, die noch nicht gestellt wurden.

5.3.2 Expert*inneninterviews

Die Expert*inneninterviews sind die am häufigsten verwendete Form von Leitfadeninterviews.

Personen bzw. Expert*innen werden als bestimmte Gruppe interviewt und anhand des jeweiligen Forschungsgegenstands ausgewählt. Ein*e Expert*in ist ein Mensch, der über ein umfangreiches und spezielles Wissen über die erforschenden sozialen Sachverhalte verfügt und im Bedarfsfall, Lösungen zu besonderen Problemen anbieten kann (vgl. Gläser/Laudel 2010: 11f.). Demnach ist das Ziel von Expert*inneninterviews, das Wissen und die Erfahrungen der Expert*innen in ausführlicher Form zu rekonstruieren und interessante Aspekte für die Beantwortung der Forschungsfrage zu gewinnen. Es handelt sich bei Expert*inneninterviews ausschließlich um die Expertise und nicht um persönliche Bereiche der befragten Personen (vgl. Berger-Grabner 2016: 141f.).

5.3.3 Durchführung der Interviews

Die Interviews mit dem Leiter der Überwachungszentrale, den Justizwachbeamt*innen der JA Wien-Simmering sowie den Sozialarbeiter*innen vom Verein NEUSTART fanden im Zeitraum von August 2020 bis November 2020 statt. Der Ort der Durchführung war u.a. in der Überwachungszentrale in der JA Wien-Josefstadt, der JA Wien-Simmering sowie online über die digitale Plattform Zoom. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sowohl wegen der aktuellen Situation (COVID-19) als auch wegen der unterschiedlichen Aufenthaltsorte der Forscherin und der Expert*innen nicht alle Gespräche persönlich abgehalten werden konnten. Die persönlichen Interviews fanden vor Ort in den angeführten Einrichtungen, in den eigenen Büro- bzw. Arbeitsräumen statt. Zuerst erfolgte eine kurze Vorstellung der Forscherin und anschließend wurde das Vorhaben näher erläutert. Zu erwähnen ist, dass der Interviewleitfaden vorab den Expert*innen nicht zugesandt oder gezeigt wurde, da eine Vorbereitung auf die Fragen nicht erwünscht war. Die Antworten sollten spontan und intuitiv erfolgen. Zudem wurde vorab abgeklärt, ob eine Aufnahme des Interviews anhand eines Diktiergeräts sowie die anschließende Verschriftlichung des Gesprächs angemessen ist. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Inhalt nur für die Forschungsarbeit verwendet wird und eine absolute Anonymisierung gewährleistet werden kann. Die Dauer der Interviews gestaltete sich sehr unterschiedlich. Demnach erstreckten sich diese von 20 Minuten bis zu einer Dauer von ungefähr zwei Stunden. Von den Expert*innen konnte teils großes Interesse für die Forschungsthematik wahrgenommen werden, da für die Mehrheit der Fachbereich der Klinischen Sozialen Arbeit nicht (ausreichend) bekannt war. Darüber hinaus

herrschte eine angenehme Atmosphäre zwischen der Interviewerin und den interviewten Personen. Einmal konnte eine Störung verzeichnet werden, wodurch es zu einer Pause während des Gesprächs kam, da die interviewte Person eine kurze Zeit benötigte, sich gedanklich mit den Fragen auseinanderzusetzen. Der Gesprächsverlauf konnte aber kurz danach sofort wieder aufgenommen werden.

5.3.4 Datenaufbereitung

Wie bereits erwähnt, wurden alle Interviews mithilfe eines Diktiergeräts aufgenommen und anschließend wortwörtlich transkribiert. Um die Lesbarkeit nicht zu unterbrechen, wurden Störfaktoren wie beispielsweise das Klingeln des Telefons nicht in der Transkription berücksichtigt. Aufgrund der Tatsache, dass alle Interviews im Dialekt gesprochen wurden, wurde jedoch darauf geachtet, diese aufgrund der besseren Lesbarkeit in Schriftsprache wiederzugeben. Außerdem wurden offene Fragen, Gedanken oder Ideen, die während der Aufzeichnung entstanden sind, festgehalten und für die Interpretation im Rahmen der Auswertung genutzt.