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5 F ORSCHUNGSDESIGN

5.2 Betreuende Institutionen

Die Interviews wurden mit Vertreter*innen verschiedener Einrichtungen, sowohl der Überwachungszentrale (Leiter), der Justizanstalt Wien-Simmering (Justizwachbeamt*innen) als auch mit dem Verein NEUSTART (Sozialarbeiter*innen) durchgeführt. Diese Personengruppe wurde gewählt, da sie in unterschiedlicher Weise mit Personen im eüH zusammenarbeiten.

Es erfolgt nun nachstehend eine nähere Beschreibung der Einrichtungen bzw. der drei Betreuungsinstanzen im Kontext des eüHs, die im Zuge dieser Forschungsarbeit herangezogen wurden.

Die Überwachungszentrale

Die gesamte Überwachung der Fußfesselträger*innen in ganz Österreich erfolgt über die Überwachungszentrale, die in der JA Wien-Josefstadt eingerichtet ist. Mittels der zentralen Überwachung soll eine einheitliche Gestaltung dieser Vollzugsform für alle Personen, die sich im eüH befinden, erreicht werden. Aufgrund von kurzfristigen Änderungen oder Abweichungen vom Wochenplan (Aufsichtsprofil), beispielsweise durch Überstunden, stellt die Überwachungszentrale eine regelmäßige Kontaktstelle für die eüH-Klient*innen dar. Kommt es zu einem Nicht-Einhalten der zeitlichen Vorgaben oder zur Auslösung eines Alarms aufgrund eines unerlaubten Fernbleibens der überwachten Person, wird umgehend versucht, telefonischen Kontakt zum*r Inhaftierten aufzunehmen, um eine Fehlermeldung auszuschließen (vgl. Hammerschick 2019a: 14). Sollte der/die Überwachte nicht erreichbar sein, werden unmittelbar danach die Justizanstalten und der Verein NEUSTART informiert.

Daraufhin veranlasst die zuständige JA eine sofortige Nachschau durch Justizwachbeamt*innen. Zusätzlich kann eine polizeiliche Fahndung gegen den/die Straftäter*in eingeleitet werden. Hervorzuheben ist hierbei, dass die Überwachungszentrale in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen JA, in diesem Fall mit der JA Wien-Simmering und den Sozialarbeiter*innen des Vereins NEUSTART steht (vgl. Nogratnig 2011: 81, vgl. Walser 2018: 75).

Die Justizanstalt Wien-Simmering

Die JA Wien-Simmering befindet sich im 11. Wiener Gemeindebezirk und ist eine Strafvollzugsanstalt für männliche Strafgefangene. Personen mit kurzen bis mittellangen Freiheitsstrafen (bis zu 5 Jahren) werden hier angehalten. Zudem werden in dieser JA seit der Einführung des eüHs im Jahre 2010 mehr als ein Viertel aller Anträge österreichweit bewilligt sowie der eüH vollzogen. Aufgrund der Tatsache, dass dies die größte JA in Österreich ist, die zur Erprobung des eüHs sowie zur österreichweiten Durchführung beigetragen hat, wurde sie im Rahmen dieser Forschungsarbeit herangezogen (vgl. Justizanstalt Wien-Simmering 2021).

Die Betreuung und Hilfestellungen der eüH-Anwärter*innen (BD-Klienten) erfolgt u.a. durch Justizwachbeamt*innen, die neben der Arbeit im normalen Vollzug, zusätzlich für den Arbeitsbereich des eüHs zuständig sind. Auch der Soziale Dienst kann für Fragen und Anliegen bzgl. Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags, der Arbeits- und/oder Wohnungssuche, kontaktiert werden (vgl. ebd.). Zu erwähnen ist jedoch, dass die personellen Ressourcen eine maßgebliche Rolle spielen, inwieweit eine Unterstützung für die BD-Klienten möglich ist.

Der Verein NEUSTART

Der Verein NEUSTART hat sich u.a. zur Aufgabe gemacht, straffällig gewordene Personen wieder in die Gesellschaft zu integrieren bzw. eine Exklusion zu verhindern. Dafür kommen zahlreiche Beratungs- und Betreuungsangebote zum Einsatz wie beispielsweise der Tatausgleich, Gemeinnützige Arbeit, Bewährungshilfe, Wohnbetreuung, Haftentlassenenhilfe sowie der elektronisch überwachte Hausarrest (vgl. Neustart 2020: 12f.).

Da sich diese Forschungsarbeit nur mit der Thematik des elektronisch überwachten Hausarrests auseinandersetzt, soll nachstehend nur die sozialarbeiterische Unterstützung in Bezug auf den eüH näher erläutert werden. Diese setzt sich aus zwei Hauptbereichen zusammen: Einerseits die Durchführung der Erhebungen gemäß den gesetzlichen Erfordernissen sowie die Erfassung eines Erhebungsberichtes an die JA und das zuständige Gericht und andererseits die sozialarbeiterische Betreuung während des eüHs. Die Erhebung erfolgt durch einen*e Mitarbeiter*in von NEUSTART und beinhaltet ein persönliches Gespräch mit der antragstellenden Person sowie einem Hausbesuch. Das Ziel ist nicht nur die Befürwortung oder Ablehnung des eüH-Antrags, sondern auch eine Empfehlung für auferlegte Weisungen und Auflagen während dem eüH. Wird der eüH bewilligt, beginnt die sozialarbeiterische Betreuung und Begleitung der Strafgefangenen (vgl. Hofinger 2018: 10).

Eine der Aufgaben durch die Sozialarbeiter*innen ergibt sich durch das wöchentliche Erstellen des Aufsichtsprofils gemeinsam mit der inhaftierten Person. Dies beinhaltet die genauen Zeiten, wann sich der/die Klient*in wo aufzuhalten hat. Somit ergibt sich dadurch eine Strukturierung der gesamten Lebensführung und dient als Ausgangspunkt für die Überwachung (vgl. Walser 2018: 77). Hinzu kommt der Auftrag mit dem*r Straftäter*in eine methodische und strukturiere Deliktsverarbeitung durchzuführen, insofern dies zeitlich vorgesehen ist. Dabei sollen Defizite der betroffenen Person bearbeitet bzw. korrigiert werden, um dadurch einen erfolgreichen Ablauf und in weiterer Folge einen positiven Abschluss im eüH sowie eine nachhaltige Rückfallvermeidung sicherzustellen. Zu den weiteren Schwerpunkten während der Betreuung und Unterstützung des eüHs zählen u.a. die Motivationsarbeit, Angehörigenarbeit, Präventionsarbeit, Krisenintervention sowie Resozialisierung der überwachten Person. Anzumerken ist, dass die Intensität der Unterstützung von der Dauer des verhängten eüH abhängt (vgl. Hammerschick et al. 2012:

18f.).

5.2.1 Forschungszugang

Als erster Schritt wurde die Genehmigung zur Durchführung der Interviews von der Generaldirektion des Justizministeriums eingeholt (siehe Anhang). Daraufhin wurde per Mail Kontakt zum Leiter der Überwachungszentrale aufgenommen. Dieser wurde bereits über das

Forschungsvorhaben informiert und stellte sich für meine Fragen zur Verfügung. In weiterer Folge wurde anhand der Justizgenehmigung beim Verein NEUSTART in Wien angefragt, ob sich drei bis vier Sozialarbeiter*innen für ein Interview bereit erklären würden. Aufgrund der Corona-Krise und dem einhergehenden Personalmangel, ergaben sich jedoch einige Schwierigkeiten, wodurch nur eine Person in Wien befragt werden konnte. Nach einer Rundschreibung durch meinen Erstbetreuer an einige Mitarbeiter*innen von NEUSTART konnte eine weitere Person gefunden werden, jedoch in einem anderen Bundesland. Auch die dritte und somit letzte Person stammt aus einem anderen Bundesland, als die beiden Teilnehmer*innen zuvor und wurde telefonisch von der Forscherin kontaktiert. Als die Kontaktaufnahmen mit den befragten Personen erfolgte, konnte mit allen Beteiligten ein sofortiger Termin zur Interviewführung vereinbart werden. Darüber hinaus wurde im Zuge der Auseinandersetzung mit der Forschungsthematik kurzerhand entschieden, eine weitere Einrichtung, welche sich mit dem eüH befasst, miteinzubeziehen. Dabei handelt es sich um die JA Wien-Simmering. Nach einer weiteren Genehmigung für dieses Forschungsfeld, wurde die zuständige Person aus der JA Wien-Simmering telefonisch kontaktiert. Während des Telefonats konnte bereits ein Termin vereinbart werden, bei dem drei Justizwachbeamt*innen befragt werden sollen. Somit konnten die Interviews alle an einem Tag durchgeführt werden.

Zu erwähnen ist, dass die Interviews alle auf freiwilliger Basis der Expert*innen erfolgten.