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Energiearmut nach projekteigener Definition

Im Dokument Blue Globe Foresight (Seite 164-168)

J: Leistung wird angeboten

V: Leistung kann vielleicht angeboten werden N: Leistung kann sicher nicht angeboten werden

3. Ergebnisse der ersten Erhebung

3.9. Energiearmutsbetroffenheit der Haushalte nach verschiedenen Definitio- Definitio-nen Definitio-nen

3.9.4. Energiearmut nach projekteigener Definition

Auf der Basis bestehender Diskussionen zu Energiearmutsdefinitionen wurde im Zuge des Pilotprojektes gegen Energiearmut weiter an einer umfassenden Definition der Problematik für Österreich gearbeitet. Zentralen Ausgangspunkt dafür stellen zudem die Erfahrungen aus den Erhebungen in den Haushalten dar, die das Ausmaß verschiedener Belastungs-situationen aufzeigen. Ziel war es, neben objektiv messbaren Kriterien auch subjektiv empfundene Belastungen zu berücksichtigen. So zeigen unter anderem Untersuchungen von Waddams Price et. al. (2007), dass die Gruppe jener Personen, die entsprechend der britischen Energiearmutsdefinition (Anteil der Energiekosten am Einkommen größer 10%) als betroffen eingestuft werden, nicht gänzlich mit jener übereinstimmt, die angibt sich keine ausreichende Beheizung leisten zu können.

Ein Teil der Definition umfasst die finanzielle Belastung durch Zahlungen für Energie. Zum einen werden hierbei, wie in vielen der bestehenden Definitionen (bspw. Department for Industry and Energy 2001; E-Control 2013a; Hills 2012), die Nettoeinkommen den Energieausgaben der Haushalte gegenübergestellt, wobei die Haushaltsstruktur berücksichtigt wird (Äquivalisierung der Werte). Der kritische Punkt ist hier erreicht, wenn Haushalte mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle absolut betrachtet hohe

81Cramer's V von 0,23 (schwacher Zusammenhang) und Goodman/Kruskal tau von 0,08 (durch die Information des Projekts kann die Vorhersage der Anteilsberechnung um 8% verbessert werden).

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Energiekosten aufweisen (über 140% des Medians82) oder relativ betrachtet, im Verhältnis zu ihrem Einkommen (über dem Mediananteil) bzw. absolut hohe Energiekosten aufweisen und ihr Einkommen abzüglich dieser Kosten unter die Armutsgefährdungsschwelle fällt.83 Zum anderen müssen diese Haushalte zusätzlich mindestens zwei von drei Belastungs-faktoren aufweisen, die auf eine finanzielle Belastung durch Zahlungen für Energie hinweisen.

Der zweite Teil der Definition umfasst Einschränkungen der Beheizung innerhalb der Haushalte. Diese gelten zum einen dann als gegeben, wenn in den Haushalten keine Heizungen vorhanden sind. Zum anderen wird eine eingeschränkte Beheizung auch dort identifiziert, wo aus finanziellen Gründen weniger Räume beheizt werden, Wände und Böden kalt sind und die Wohnfläche nicht warmgehalten werden kann.

Haushalte, die eine der beiden, oder sogar beide der Belastungen (finanziell durch Energie belastet, Beheizung eingeschränkt) aufweisen, gelten entsprechend dieser Definition als energiearmutsbetroffen.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass über zwei Drittel der untersuchten Haushalte als energiearmutsbetroffen bezeichnet werden können (siehe Abbildung 93). Die meisten dieser Haushalte weisen dabei eine finanzielle Belastung durch Energie auf. Eine ausschließliche Energiearmutsbelastung durch eine eingeschränkte Beheizung gibt es in 12% der Haushalte. Die projektbezogene Analyse zeigt, dass mit 82% der VERBUND-Stromhilfefonds der Caritas den größten Anteil an Energiearmutsbetroffenen aufweist84. Der Anteil der doppelt belasteten Haushalte (finanziell durch Energie belastet und Beheizung eingeschränkt) ist mit rund einem Viertel der Haushalte bei den Grätzeleltern am größten.

82gleiche Schwellewie innerhalb der Definition der E-Control.

83 Wohnkosten werden hierbei nicht zusätzlich subtrahiert um zu vermeiden, dass dadurch auch viele reichere Haushalte als energiearmutsbetroffen klassifiziert werden (Boardman 2010).

84 Signifikante Unterschiede zwischen den Projekten: Cramer's V von 0,3 (schwacher Zusammenhang) und Goodman/Kruskal tau von 0,08 (durch die Information des Projekts kann die Vorhersage der Anteilsberechnung um 8% verbessert werden).

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Energiearmutsbetroffene nach projekteigener Definition

Abbildung 93: Energiearmutsbetroffene nach projekteigener Definition (n=252)

Der Vergleich des Anteils energiearmutsbetroffener Personen zeigte signifikante Unterschiede zwischen den drei untersuchten Projekten. Der große Anteil Energiearmuts-betroffener innerhalb des Projektes VERBUND-Stromhilfefonds der Caritas konnte wahrscheinlich dadurch erreicht werden, dass der große Zulauf der Caritas-Beratungsstellen es ermöglichte, bereits bei der Zuweisung einer Energieberatung nach potenzieller Energiearmut vorzuselektieren (Zuweisung bspw. bei unerwartet hohe Energierechnung, Stromabschaltung). Innerhalb des Projektes Grätzeleltern wurden Haushalte nicht nur besucht, um zum Thema Energie, sondern auch zu anderen Themen des Wohnens und Zusammenlebens zu beraten, weshalb der Anteil Energiearmutsbetroffener hier auch geringer ausfällt.

Beim Anteil der beratenen Personen, die als energiearmutsbetroffen gelten, zeigt sich bei den Grätzeleltern vergleichsweise der größte Anteil an Doppelbelastungen (finanziell durch Energie belastet und Beheizung eingeschränkt). Diese Menschen konnten wahrscheinlich vor allem durch das individuelle Ansprechen von BewohnerInnen strukturschwacher Wohngebiete mit erhöhtem Sanierungs- und Betreuungsbedarf erreicht werden.

Wahrscheinlich auch durch den breiteren Zugang des Stromspar-Checks (neben den Sozialberatungsstellen machten bspw. auch die Gemeinden auf den Stromspar-Check aufmerksam; es erfolgte keine umfassende Vorselektion, wer Energieberatung erhält, um den Zugang niederschwellig zu halten) weist dieses Projekt vergleichsweise den geringsten Anteil an Energiearmutsbetroffenen auf.

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Übersicht über die projekteigene Energiearmutsdefinition

finanziell durch Energie belastet erfüllt wenn

Nettohaushaltseinkommen unter Armutsgefährdungsschwelle85 UND - Energiekosten bei 140% des Medians86 oder

- über dem Median liegender Prozentsatz des Einkommens87 wird für Energie ausgegeben

oder Energiekosten bei 140% des Medians UND

Nettohaushaltseinkommen minus Energiekosten unter Armutsgefährdungsschwelle UND

Zustimmung zu (mind. 2) Belastungsfaktoren:

Bezahlung der Energierechnung bereitet Sorgen

in den letzten 2 Jahren Schwierigkeiten bei der Bezahlung der Energierechnung

in den letzten zwei Jahren Mahnung von Energieversorger erhalten

UND/ODER

Beheizung eingeschränkt erfüllt wenn

keine Heizung vorhanden ODER

Zustimmung zu (allen 3) Belastungsfaktoren:

es werden aus finanziellen Gründen weniger Räume beheizt

Wände und Böden sind häufig kalt

Wohnfläche kann nicht ausreichend warm gehalten werden

Abbildung 94: Übersicht über die projekteigene Energiearmutsdefinition

85 Grenzwert für äquivalisiertes Nettohaushaltseinkommen: 1.090 €/Monat (Konsumerhebung 2009/2010 als Berechnungsbasis, Statistik Austria 2010)

86 Grenzwert für äquivalisierte Energiekosten/Haushalt: 113,4 €/Monat (Konsumerhebung 2009/2010 als Berechnungsbasis, Statistik Austria 2010)

87 Grenzwert für Einkommensanteil, der für Energie ausgegeben wird: 4,25% (Statistik Austria 2010 zit. in E-Control 2013a)

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3.9.5. Signifikante Unterschiede zwischen energiearmutsbetroffenen und nicht

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