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5. Diskussion

5.7 Fazit

Die Wahl des multidimensionalen Konzepts der fünf Dimensionen von prekärer Beschäftigung als theoretische Grundlage für die Durchführung der Interviews und die darauf aufbauende strukturierende Inhaltsanalyse haben sich als geeignete Methode erwiesen, um die Themen subjektiven Erlebens prekärer Beschäftigung in der 24h-Betreuung, ihre Zusammenhänge untereinander und die Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden zu analysieren. Dabei konnte die Annahme eines Zusammenhangs zwischen prekären Beschäftigungsbedingungen und Gesundheit und Wohlbefinden unterstützt werden (Alcover et al., 2020; Bodin, 2020;

Caroli & Godard, 2016; Julia, 2017; Premji, 2018; Rönnblad et al., 2019; Wilson et al., 2020).

Die befragten Personen äußerten sich zum Zeitpunkt der Befragung mehrheitlich zufrieden über ihre aktuelle Situation. Dies ist darauf zurückzuführen, dass diese zum „etablierten“ Kreis von BetreuerInnen gehörten, das heißt, sie verfügten über eine gewisse Erfahrung und Kontakt, um Aspekte der Tätigkeit nach Möglichkeit zu ihren Gunsten auszurichten. Besonders der durch die Tätigkeit erreichte Statusgewinn sowie das Sinnerleben durch die Beziehungsarbeit zu KlientInnen trug zum Wohlbefinden der BetreuerInnen bei. Die Wertschätzung durch KlientInnen stand dabei im positiven Zusammenhang mit dem Sinnerleben. Nichtsdestoweniger berichteten die BetreuerInnen von einer Vielzahl problematischer Aspekte ihrer Situation zum Zeitpunkt der Befragung oder schilderten Erfahrungen aus der Vergangenheit oder Erfahrungen von KollegInnen. Dabei konnten verschiedene negative Auswirkungen der Beschäftigung auf das Wohlbefinden und die Gesundheit festgestellt werden.Das zeigte sich vor allem im Stresserleben durch Faktoren wie die hohe Arbeitsplatzunsicherheit, Sorgen die Altersvorsorge betreffend, Kommunikationsschwierigkeiten mit den Behörden, Auseinandersetzungen mit Angehörigen der KlientInnen, belastender Umgang mit dementen KlientInnen, Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz und physische Belastung durch mangelnde Ausführbarkeit. Darüber hinaus ist die Tätigkeit durch eine hohe Burnoutgefährdung gekennzeichnet, die sich durch Überengagement aus Sorge vor Arbeitsplatzverlust und die große räumliche und emotionale Nähe zu KlientInnen, bei gleichzeitig geringer

76 Emotionsregulation ergeben kann. Zudem kann das Erleben von geringer Wertschätzung zur Gefährdung von Burnout beitragen. Auf struktureller Ebene können die negativen Auswirkungen der Tätigkeit vor allem auf das Modell der Selbstständigkeit zurückgeführt werden. Bei der formalen Selbstständigkeit der BetreuerInnen handelt es sich wie bereits erwähnt um eine Scheinselbstständigkeit. In die Praxis umgesetzt bedeutet das eine Abhängigkeit der Vertragsinhalte und der Arbeitsplatzunsicherheit von der Beziehung zu den Angehörigen der KlientInnen sowie den Vermittlungsagenturen. Diese Abhängigkeiten haben eine hohe Arbeitsplatzunsicherheit zur Folge, was wiederum zu einer Akzeptanz der BetreuerInnen von prekären Beschäftigungsbedingungen führt. Ausgehend von der Kritik am Modell der Selbstständigkeit sowie von weiteren negativen Auswirkungen der Tätigkeit auf Gesundheit und Wohlbefinden ergeben sich folgende praktische Implikationen, welche von der österreichischen Politik umgesetzt werden sollten: Das Gewerbe der Personenbetreuung sollte, wie bereits von Leiblfinger und Prieler (2018) gefordert, in das Normalarbeitsverhältnis einer Festanstellung überführt werden. Neben den zuvor angesprochenen Vorteilen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz wären so auch gewerkschaftlich durchgeführte Tarifverhandlungen und die Festlegung eines Mindestlohns möglich. Zusätzlich sollten von Vermittlungsagenturen unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen errichtet werden, um Betreuungssettings auf mögliche Missstände überprüfen lassen zu können. Raithelhuber (2015) betont hierbei die Rolle der Sozialarbeit und kritisiert die bislang ausbleibenden staatlich organisierten Hilfsangebote für 24h-BetreuerInnen. Um den schwarzen Schafen der Vermittlungsagenturen entgegenzuwirken, sollte die österreichischen und rumänischen Vermittlungsagenturen betreffend eine einheitliche Regulierung herbeigeführt werden. Dabei wäre die Umsetzung eines Standardvertrages, wie von der Interessengemeinschaft IG24 vorgeschlagen, besonders zu empfehlen, um klare Regelungen bezüglich beispielsweise der Arbeitszeit, dem Umgang mit KlientInnenwechsel und Provisionszahlungen festzulegen.

Derartige Veränderungen lassen sich jedoch nur mit Druck auf die Politik bewirken, was eine gesellschaftliche Unterstützung notwendig macht. Diese gesellschaftliche Unterstützung und Anerkennung für die Tätigkeit der 24h-Betreuung wurde in den Interviews jedoch immer wieder bemängelt.

77 5.8 Limitationen der Studie

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden sieben Leitfadeninterviews durchgeführt. Auf die Frage welche Anzahl an Interviews für eine Untersuchung „ausreichend“ sind, gibt es keine allgemeingültige Antwort, da die Anzahl im hohen Maße von der Forschungsfrage abhängig ist: Ist das Ziel einen Überblick zu geben, Unterschiede, Gemeinsamkeiten, die Einzigartigkeit oder Komplexitäten aufzuzeigen? (Baker & Edwards, 2012, S.42). Die Anzahl von sieben Interviews ist dennoch eher als gering zu bewerten. Die geringe Anzahl ist damit zu begründen, dass die Zielgruppe schwer zugänglich war. Zugang wurde erst durch intensive Recherche und den Aufbau eines persönlichen Kontaktes zu einer Aktivistin möglich. Das Verhältnis von der großen Anzahl an BetreuerInnen, welche der Aufruf zur Teilnahme an der Untersuchung erreichte und der tatsächlich geäußerten Bereitschaft, weist auf eine gewisse Hemmung der BetreuerInnen hin sich mitzuteilen. Dafür kommt, in Anlehnung an die Aussagen der Aktivistin, die Angst vor Sanktionierung bei kritischen Äußerungen als Grund in Frage. Daraus spricht auch die Sorge, dass die Anonymität nicht gewahrt werden könnte. Die Anonymität wurde zwar im Aufruf zur Teilnahme an Interviews betont, eventuell war der Eindruck der medialen Berichterstattung über die 24h-Betreuung mithilfe von persönlichen Geschichten und Fotos für die BetreuerInnen präsenter als eine wissenschaftliche Untersuchung der Thematik. Hierfür spricht auch der Umstand, dass zwei der Interviewten trotz anfänglicher Erklärung über das wissenschaftliche Vorhaben der Untersuchungsleiterin diese weiter als „Journalistin“ bezeichneten. Ziel der Untersuchung war es, in einem explorativen Vorgehen das Berufsfeld der 24h-Betreuung einer wissenschaftlichen Betrachtung zu unterziehen. Hierfür zeigten sich die offenen, in die Tiefe gehenden Interviews als ergebnisreich. Die gewonnen Ergebnisse liefern eine wichtige Grundlage für quantitative Fragebögen, mithilfe derer eine größere Repräsentativität der Branche erzielt werden kann.

Bezüglich der Stichprobe muss auch angemerkt werden, dass die interviewten Personen alle recht gut Deutsch sprechen konnten, größtenteils über mehrjährige Berufserfahrung verfügten, auf Vernetzungsplattformen aktiv und selbstbewusst genug waren, um an einer Befragung teilzunehmen. Unklar bleibt, wie groß der Anteil derer ist, die am Anfang ihrer Karriere stehen, kein Deutsch sprechen, nicht vernetzt sind und Ängste bezüglich einer Befragung hatten. Es ist zu vermuten, dass eine Befragung dieses Klientels weitaus drastischere Beschäftigungsbedingungen herausgearbeitet hätte. Ein Zugang zu dieser

78 spezifischen Zielgruppe stellt eine große Herausforderung dar, wäre aber entscheidend, um das Tätigkeitsfeld der 24h-BetreuerInnen umfassend zu beschreiben. Bezüglich der Durchführung der Interviews und deren Auswertung ist nicht auszuschließen, dass gewisse Inhalte in der Übersetzung durch die Dolmetscherin verloren gegangen sind. Ähnliches ist auch für die Transkription von in deutscher Sprache geführten Interviews möglich. Weiter ist nicht abzusehen, inwiefern sich die Befragten durch die Anwesenheit zweier GesprächspartnerInnen und der Simultanübersetzung in ihrem Redefluss haben stören lassen.

Bezüglich der Auswertung mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse ist anzumerken, dass die Zuordnung von Texteinheiten mitunter nicht trennscharf war, das heißt sie sich nicht eindeutig einer Kategorie zuordnen ließen. Überlappungen traten vor allem bei Äußerungen zur Bedeutung der Angehörigen von KlientInnen für die Ausgestaltung von Vertragsinhalten, Gehälter und Arbeitsplatzunsicherheit auf (Überschneidung von sozial-kommunikativer und rechtlich-institutioneller Dimension sowie Überschneidung von sozial-kommunikativer und materiell-reproduktiver Dimension). Anders als in der klassischen Inhaltsanalyse formuliert müssen sich laut Kuckartz (2012, S. 102) Kategorien nicht gegenseitig ausschließen. Demnach können Textpassagen auch mehreren Kategorien zugeordnet werden. Entscheidend hierbei ist die Gesamteinschätzung des Textes.

5.9 Ausblick

Die vorliegende Arbeit hat einen Überblick über die Komplexität des Beschäftigungsfeldes der transnationalen 24h-Betreuung geschaffen. Mit der tiefgehenden Betrachtung des Tätigkeitfeldes sind weitere Aspekte angeschnitten worden, welche zukünftige Arbeiten weiter vertiefen sollten. Zum einen hat sich gezeigt, dass sich die Erfahrungen des männlichen Betreuers bezüglich Arbeitsplatzunsicherheit und Anerkennung von denen der weiblichen Betreuerinnen unterschieden. Jedoch stützt sich die Annahme auf den Bericht eines einzigen männlichen Gesprächspartners. Es wäre interessant diese Annahme mit den Berichten weiterer männlicher Betreuer abzugleichen. Zudem könnten künftige Arbeiten das Erleben der BetreuerInnen nach den drei Typen der Zone von Prekarität (Dörre, 2006) auswerten.

Hieraus ließen sich verschiedene Bewältigungsstrategien der BetreuerInnen ableiten. Es wäre anzunehmen, dass BerufseinsteigerInnen, welche die Tätigkeit als „Sprungbrett“ sehen, ihre Tätigkeit anders erleben als der Großteil der in der vorliegenden Arbeit interviewten BetreuerInnen, welche nach mehrjähriger prekärer Beschäftigung und zugleich einem

79 gewissen Statusgewinn das Ziel verfolgen, möglichst handlungsfähig zu bleiben. Für eine solche Typisierung wäre eine quantitative Befragung zur Erreichung einer größeren Repräsentativität zielführend. Die multidimensionale Betrachtung des Erlebens von prekärer Beschäftigung sollte außerdem auf weitere transnationale Tätigkeitsfelder, wie beispielsweise die Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft ausgeweitet werden. In den in dieser Arbeit durchführten Interviews konnte das physische Wohlbefinden als eine eigene Dimension herausgearbeitet werden. Arbeiten zum Erleben prekärer Beschäftigung sollten diese Dimension weiter in den Fokus nehmen und beispielsweise das Phänomen von

„Präsentismus“ aufgreifen. Die vorliegende Untersuchung wurde zu Beginn der Covid-19 Krise durchgeführt. Die Corona-Pandemie hat gewissermaßen die Chance geboten, die Kritik an den Beschäftigungsbedingungen der 24h-Betreuung wieder stärker in das öffentliche Bewusstsein zu bringen. Es bleibt abzuwarten und zu beobachten, ob dies mit nachhaltigen Veränderungen einhergeht.

80

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