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4 Haltung der Mongolischen Wüstenrennmaus

4.2 Die Haltung als Heimtier Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlage für die Haltung kleiner Heimtiere bildet das Deutsche Tierschutzge-setz. Dort wird in § 2 gefordert, dass derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemes-sen zu ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen hat. Die Möglichkei-ten des Tieres zu artgemäßer Bewegung dürfen nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Außerdem muss die Person über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltens-gerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Das Europäische Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heim-tieren regelt in Kapitel II Grundsätzliches für die Haltung von HeimHeim-tieren. Das Europäische Übereinkommen ist durch die Übernahme in nationales Recht durch das Gesetz vom 1. Februar 1991 für Deutschland verbindlich.

Die Anforderungen an die Haltung verlangen vom Halter des Heimtieres eine den ethologischen Bedürfnissen des Tieres entsprechende Unterkunft, Pflege und Zuwendung. Dazu gehört die ausreichende und geeignete Fütterung, die Möglichkeit zur angemessenen Bewegung und der Schutz vor Entweichen des Tieres. Kann sich das Tier trotz der erfüllten Bedingungen nicht an die Gefangenschaft gewöhnen, ist die Haltung dieses Tieres verboten.

Ziel dieses Übereinkommens ist neben der Förderung von Haltungsbedingungen, die den Tieren Gesundheit und Wohlbefinden sichern, auch die Vermeidung von Gefah-ren in Bezug auf Hygiene, Gesundheit und Sicherheit des Menschen und anderer Tiere, die sich bei einer zu großen Zahl von Heimtieren ergeben können. Die Haltung von Exemplaren wildlebender Tiere als Heimtiere soll generell nicht unterstützt werden. Des weiteren werden Handel, Zucht und Erwerb sowie der Einsatz von Heimtieren in Wettbewerben, Ausstellungen o. ä. geregelt. In Kapitel III werden zusätzliche Maßnahmen für streunende Tiere festgelegt.

Aus der ethischen Verpflichtung des Menschen zur Achtung aller Lebewesen heraus soll mit diesem Übereinkommen der Schutz der Tiere geregelt werden, die der Mensch als Gefährte zu seiner eigenen Freude und zur Steigerung der Lebensquali-tät hält.

Haltungsstrukturen in der Heimtierhaltung

Nach den Daten des ZZF und IVH (2001) leben insgesamt 5,7 Millionen Kleintiere und andere Heimtiere (ohne Hunde, Katzen, Ziervögel und Fische) in 8 % der deutschen Haushalte. Konkrete Angaben für die Anzahl Mongolischer Wüstenrenn-mäuse in Deutschland existieren nicht. In den USA wurden 1996 mehr als 760.000 Mongolische Wüstenrennmäuse in knapp 280.000 Haushalten gehalten (WARREN 2002).

Im Unterschied zur Nutztierhaltung ist die Heimtierhaltung nicht durch ökonomische Zwänge geprägt (HOLLMANN 1997a). Die Haltung kleiner Heimtiere ist mit relativ geringem finanziellen Aufwand auch dann möglich, wenn der Halter tagsüber berufsbedingt abwesend ist oder wenn die Haltung von Hunden und Katzen platzbe-dingt nicht möglich ist. Im Gegensatz zur Hunde- und Katzenhaltung dürfen Kleintie-re, die im Käfig leben, vom Mieter auch dann gehalten werden, wenn im Mietvertrag nichts zur Tierhaltung vermerkt ist oder Tierhaltung generell verboten wurde (STOCK 1996). Die Haltung in Kellerräumen oder Schuppen kann allerdings untersagt werden, wenn die Gefahr besteht, dass Ratten und Mäuse durch das Futter ange-lockt werden (METTLER 1999).

Der Wunsch nach einem Stück Natur und die Vermeidung von sozialer Vereinsa-mung sind weitere Motivationsgründe für die Haltung kleiner Heimtiere (HOLLMANN 1990). Nach FEHR (1999) trägt auch der hohe Zeitaufwand bei der Haltung von Hunden sowie das in letzter Zeit negative Image der Hundehaltung dazu bei, sich gegen einen Hund und für ein Heimtier zu entscheiden.

Der präventive Einfluss der Heimtierhaltung bei psychosomatischen Erkrankungen sowie bei kindlichen Verhaltens- und Entwicklungsstörungen trägt zu einem gesun-den Lebensstil bei (FORSCHUNGSKREIS HEIMTIERE IN DER GESELLSCHAFT).

Für Kinder bedeutet die Heimtierhaltung die Übernahme von Verantwortung, das Lernen von Rücksichtnahme sowie die Gesellschaft eines „Spielgefährten“. So halten vor allem Familien mit Kindern ein Heimtier, um die soziale Entwicklung des Kindes positiv zu beeinflussen. HARTMANN et al. (1994) und HOLLMANN (1997b) fordern für die Haltung Mongolischer Wüstenrennmäuse ein Mindestalter von 15 Jahren, um den verantwortungsbewussten Umgang mit den Tieren zu sichern. Nach BÜCHNER (2000) sollten Kinder, die diese Tierart halten, im schulpflichtigen Alter sein und

Erfahrungen mit Haustieren haben. Nach ROHRBACH (1997) können schon Kinder ab einem Alter von fünf Jahren Mongolische Wüstenrennmäuse betreuen, wenn die Eltern beim Umgang mit dem Tier anwesend sind und bei Bedarf eingreifen.

Im Gegensatz zur Haltung von Hunden oder Katzen werden Heimtiere auf relativ begrenztem Raum gehalten, so dass die natürlichen Aktivitäten mehr oder weniger stark eingeschränkt werden. Den Tieren ist es durch das beschränkte mimische Ausdrucksvermögen nicht möglich, Bedürfnisse äußerlich erkennen zu lassen.

Dies führt zu einer vollständigen Abhängigkeit der Heimtiere vom Fachwissen der Halter über Biologie und Physiologie der Tierart und von seiner Verantwortung dem Tier gegenüber (HOLLMANN 1997a).

Im Tierschutzgesetz sowie im Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren vom 1. Februar 1991 wird vorge-schrieben, dass Wirbeltiere bzw. Heimtiere an Jugendliche unter 16 Jahren nur mit Einverständnis der Eltern abgegeben werden dürfen.

Die Mongolische Wüstenrennmaus ist mit ihrem ausgeprägten Sozialverhalten und ihrer Zutraulichkeit ein gutes und lehrreiches Beobachtungsobjekt vor allem für Kinder, muss jedoch vor den Missbrauch als Spiel- und Kuscheltier geschützt werden (METTLER 1999). Vor allem der Schwanz ist gefährdet, wenn die Tiere unsachge-mäß daran hochgehoben werden. Die natürliche Zahmheit führt schnell zu einer Überbeanspruchung, da die Tiere sich nur selten durch Bisse wehren.

KIRSCHBAUM (1994) untersuchte die Haltungsstrukturen bei kleinen Heimtieren allgemein und stellte fest, dass zwei Drittel der vorgestellten Tiere in Einzelhaltung leben. Die meisten Tiere haben Kontakt zu zwei bis drei Personen, nur ein Zehntel der Tiere hat eine einzige Kontaktperson. In über 50 % der Haltungen werden Käfige benutzt, die aus einer Metall-Kunststoff-Kombination bestehen. Spezielle Käfige für die Haltung Mongolischer Wüstenrennmäuse gibt es nach HOLLMANN (1997a) nicht. Stattdessen werden meistens Hamsterkäfige, bestehend aus einer Kunststoff-schale mit Gitteraufsatz, oder Vollglasbecken verwendet. Die Einstreu besteht in den meisten Fällen aus Sägespänen und Heu. Fast alle Tiere bekommen nach den Untersuchungen von KIRSCHBAUM (1994) Freilauf.

Abschließende Bemerkungen zur Heimtierhaltung von Mongolischen Wüsten-rennmäusen

Das Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren, das am 1. Februar 1991 beschlossen wurde, regelt grund-sätzliche Anforderungen an die Heimtierhaltung. Nach LOEFFLER (1987) fehlen jedoch konkrete Gesetzesvorschriften zur artgemäßen und verhaltensgerechten Haltung kleiner Heimtiere. Eine weitere Einschränkung ist in dem fehlenden Angebot entsprechend konzipierter Haltungssysteme von Seiten der Heimtierindustrie zu sehen. Die Mehrzahl der Heimtierhalter greift sicherlich auf das von der Industrie bzw. vom Zoofachhandel angebotene Zubehör zurück. Dass dieses jedoch nicht immer eine tiergerechte Unterbringung ermöglicht, zeigt ein von der TVT herausge-gebenes Merkblatt, in dem auf die Risiken einiger tierschutzwidriger Artikel hingewie-sen wird (TVT 1998). Zum Beispiel schränken allseitig geschloshingewie-sene Behältnisse die

Luftzirkulation stark ein, und Laufräder aus Speichen stellen für die Gliedmaßen ein hohes Verletzungsrisiko dar.

ISENBÜGEL (1986) unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Heimtierbesitzern:

eine kleine Gruppe von Liebhabern mit ausgezeichneten Kenntnissen über die entsprechende Tierart und eine große Gruppe, zu der vor allem Kinder gehören, die sich spontan für den Kauf des Tieres entscheiden und kaum Kenntnisse über Pflege und Unterbringung des Tieres mitbringen.

Der größte Feind des Heimtieres ist ein unwissender Besitzer3. Eine wichtige Rolle kommt deshalb neben den Zoofachhändlern auch den Tierärzten zu, die dazu Fachkenntnisse vor allem in den Bereichen Ethologie, Haltung, Pflege und Fütterung der entsprechenden Tierart benötigen (ISENBÜGEL 1986; LOEFFLER 1987;

HOLLMANN 1988, 1990, 1993). Auf diesen Gebieten besteht nach RABEHL (1999) ein deutlicher Informationsbedarf, wie eine Untersuchung und Auswertung aller eingegangenen Mitteilungen und Anfragen beim Verbraucherservice der Vitakraft-Werke im ersten Halbjahr 1999 zeigte. Dabei informierten sich vor allem Kinder und Jugendliche über grundlegende Fragen zu den kleinen Heimtieren. FALBESANER (1991) hat im Rahmen einer Studie die Anfragen an eine Tierzeitschrift zu Problemen in der Heimtierhaltung ausgewertet und kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Die meisten Fragen betrafen dabei die Unterbringung und Fütterung der Tiere.

Das Heimtier wurde 1999 von der BUNDESTIERÄRZTEKAMMER zum Tier des Jahres gewählt. In einer Pressemitteilung wurden dabei Informationen zu Unterbrin-gung und Fütterung einiger zur Heimtierhaltung geeigneter Arten herausgegeben.