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Bosnien-Herzegowina

Im Dokument Außenpolitischer Bericht 2002 (Seite 157-160)

D. Die globale Zusammenarbeit – Die Vereinten NationenDie Vereinten Nationen

2. Tätigkeit des Sicherheitsrates 1. Irak

2.5. Bosnien-Herzegowina

Der SR zeigte sich 2002 mit den Entwicklungen in Bosnien-Herzegowina grundsätzlich zufrieden. Politisch wichtigstes Ereignis war die Abhaltung von Wahlen im Oktober. Trotz der Zugewinne der als „nationalistisch“ be-zeichneten Parteien nahm der Einfluss der nationalistischen PolitikerInnen insgesamt stark ab. Der SR zeigte sich sowohl über die perfekte Organisation und Durchführung der Wahlen als auch über die generelle Tendenz zu einer moderaten Politik erfreut. Im Dezember nahmen die drei Präsidenten Bos-niens an einem Briefing im SR teil und bezeugten ihre Unterstützung der Prinzipien der VN-Charter und Orientierung an Europa.

Die Funktion des Hohen Repräsentanten für Bosnien-Herzegowina wurde bis Mai vom österreichischen Diplomaten Wolfgang Petritsch wahrgenom-men. Sein Nachfolger in diesem Amt ist Paddy Ashdown (Großbritannien).

Die positive politische Entwicklung gestattete es, die VN-Mission in Bos-nien-Herzegowina (UNMIBH) mit Ende des Jahres zu beenden. Einzelne Aufgaben werden von der EU-geführten Nachfolgemission, der European Union Police Mission (EUPM), übernommen. Die Verlagerung der Verant-wortung auf die EU entspricht dem Interesse der VN, Bosnien-Herzegowina noch stärker in Europa zu verankern. Die zur Sicherung des Friedensabkom-mens eingerichtete, NATO-geführte Militäroperation (Stabilisation Force in Bosnia and Herzegovina SFOR) wurde für ein weiteres Jahr autorisiert, in Bosnien-Herzegowina friedenssichernd zu wirken.

2.6. Bundesrepublik Jugoslawien/Kosovo

Im Frühjahr übernahm Michael Steiner (Deutschland) von Hans Haekkerup (Dänemark) die Leitung der VN-Mission im Kosovo (UNMIK).

Für den SR standen die Verbesserung der Sicherheitslage sowie die Vorbe-reitung und Durchführung von lokalen Wahlen am 26. Oktober im Zentrum des Interesses. Obwohl die Organisation und Durchführung der Wahlen ins-gesamt als Erfolg gewertet wurden, bereitete die geringe Wahlbeteiligung der

serbischen Minderheit (unter 20%) Sorgen. Die Diskussion über den endgül-tigen Status des Kosovo wurde unter Verweis auf die primäre Notwendigkeit der Verbesserung der Sicherheitslage und der Integration der Minderheiten bisher vermieden, im Hinblick auf seine zukünftige Beschäftigung mit die-ser Frage unternahm der SR Mitte Dezember jedoch eine Mission in den Ko-sovo. Nach Gesprächen mit allen Seiten kam die Mission zu dem Ergebnis, dass zwar erhebliche Fortschritte erzielt wurden, die Situation vor Ort je-doch voraussichtlich noch eine längere Präsenz der internationalen Gemein-schaft im Kosovo erfordern wird.

2.7. Kroatien

Die VN-Mission zur Friedenssicherung auf der Prevlaka-Halbinsel (UN-MOP) wurde nach Unterzeichnung eines Protokolls zwischen Jugoslawien und Kroatien, mit dem die friedliche Beilegung des Territorialdisputs und die Grundsätze der einvernehmlichen Lösung vereinbart wurden, Ende De-zember beendet.

2.8. Osttimor

Die Ausrufung derUnabhängigkeit Osttimors am 20. Mai wurde vom SR in einer offenen Debatte gewürdigt. Dabei wurden die Rolle der VN-Mission in Osttimor (UNTAET) und ihres Leiters Sergio Vieira de Mello sowie die Füh-rungsrolle Australiens unterstrichen. Dieses Zusammenwirken ließ Ostti-mor in den vergangenen drei Jahren zu einem Erfolgsbeispiel der VN wer-den. Am 27. September wurdeTimor-Leste als 191. Mitgliedstaat in die VN aufgenommen.

Das Mandat der UNTAET-NachfolgemissionUNMISET (Unterstützungsmis-sion der VN in Osttimor) wurde in einer ersten Phase mit einem Jahr bis Mai 2003 fixiert. Über einen Zeitraum von zwei Jahren sollen alle operationellen Funktionen stufenweise an die osttimoresische Regierung übergeben wer-den, ohne dabei die Stabilität des jungen Staates zu gefährden. UNMISET, das nunmehr von Kamalesh Sharma (Indien) geleitet wird, hat den Auftrag, die neue Regierung beim Aufbau administrativer und rechtsstaatlicher Strukturen sowie auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit zu unterstüt-zen. Das VN-Polizeikontingent übergibt schrittweise die Verantwortung an einheimische Sicherheitskräfte. Österreich hat sein Kontingent (bis zu 10 Personen) im Sommer abgezogen. Auch der stufenweise Abbau der mili-tärischen Komponente von UNMISET erfolgt wie geplant. Die osttimoresi-schen Streitkräfte sollen bis Mitte 2004 voll funktionsfähig sein.

2.9. Afrika

Die Konflikte auf dem afrikanischen Kontinent stellen weiterhin einen Schwerpunkt in der Tätigkeit des SR dar. Dabei kam es verstärkt zum

Ein-satz thematischer (Ernährungssituation, Klein- und Leichtwaffen, Kinder in bewaffneten Konflikten, Konfliktprävention) und länderübergreifender, re-gionaler Diskussionen (Mano River Union, Westafrika, Region der Grossen Seen). Der SR versteht seine Rolle in Afrika zunehmend als komplementär zur Rolle von Regionalorganisationen, wie die Afrikanische Union (AU), die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), die Wirtschaftsge-meinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) oder die Zwischen-staatliche Behörde für Entwicklung (IGAD), und unterstützt Konfliktlösun-gen vermehrt auf Basis regionaler Fazilitatoren. So leisten etwa der südafri-kanische Vizepräsident Zuma im Burundi-Konflikt und der Ex-Präsident von Botsuana Ketumile Masire als Fazilitator des Interkongolesischen Dia-logs „gute Dienste“ bei der Schaffung positiver Gesprächsbedingungen zwi-schen den Konfliktparteien. Der SR begrüßte auch die stärkere Betonung der afrikanischen Eigenverantwortlichkeit bei der Konfliktprävention und Kon-fliktlösung, wie sie in der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD) beabsichtigt ist (zu NEPAD siehe Abschnitt A.III. „Die Außenbezie-hungen der EU“, Kapitel 7. „Afrika südlich der Sahara“).

Infolge der Fortschritte bei der Implementierung des Lusaka-Friedensab-kommens konnte der SR nach Aufhebung der Reisebeschränkungen gegen die angolanische Rebellenorganisation UNITA (União Nacional para a Inde-pendência Total de Angola) mit SR-Resolution 1448 (2002) am 9. Dezember auch die Beendigung aller weiteren Sanktionen gegen die UNITA beschlie-ßen. Damit konnteAngola Ende des Jahres von der Tagesordnung des SR ge-nommen werden. Im Bereich der Entwicklung und der humanitären Hilfe bleibt das Engagement der VN in Angola aber weiterhin erforderlich.

Die Wahlen in Sierra Leone im Mai stellten einen Meilenstein für die all-mähliche Befriedung der Region dar. Die Präsenz der VN-Mission in Sierra Leone (UNAMSIL), der größten friedenserhaltenden Operation der VN, trug entscheidend zur Stabilisierung der Lage bei. Das Mandat von UNAMSIL wurde verlängert. Die andauernden internen Kämpfe in Liberia machten eine Verlängerung der Sanktionen gegen Liberia um ein weiteres Jahr erfor-derlich. Der SR war bemüht, die Konflikte in Westafrika in ihrer regionalen Dimension zu behandeln und begrüßte in diesem Zusammenhang das Gip-feltreffen derMano River Union (Guinea, Liberia, Sierra Leone) im Februar in Rabat. Des Weiteren war ein eigener Workshop des SR im Juli der Situa-tion in der Mano River Union gewidmet.

Der SR bemühte sich, weiterhin Druck auf alle Parteien zur Implementie-rung des Lusaka-Abkommens von 1999 auszuüben, um damit den Friedens-prozess in der Demokratischen Republik Kongo voranzutreiben. Im Mai kam es in diesem Zusammenhang auch zu einer SR-Mission in die Region der Großen Seen. Der Beginn des Abzugs ausländischer Truppen in der zweiten Jahreshälfte stellte eine positive Entwicklung dar, doch blieb die ethnisch motivierte Gewalt speziell im Osten der DR Kongo Besorgnis

erre-gend. SR-Resolution 1417 (2002) verlängerte das Mandat der Mission der VN in der DR Kongo (MONUC) bis 30. Juni 2003 und SR-Resolution 1445 au-torisierte ihre Aufstockung. Der Bericht der Expertengruppe zur illegalen Ausbeutung der Natur- und Bodenschätze, der nicht mit Kritik an Regierun-gen und internationalen Unternehmen sparte, wurde vom SR indossiert. Die Unterzeichnung eines Waffenstillstands Mitte Dezember in Pretoria wurde vom SR als historische Chance für eine nachhaltige Befriedung der DR Kongo gewürdigt. Der SR unterstützte die regionalen Fazilitationsbemühun-gen speziell Südafrikas bei der Implementierung des Arusha-Übereinkom-mens inBurundi. Die Einbindung aller Rebellenfraktionen in das Überein-kommen sowie deren Integration in die Strukturen der Übergangsregierung konnte bis dato aber noch nicht erreicht werden.

Der SR unternahm im Februar eine Mission nachÄthiopien und Eritrea, un-terstützte die Entscheidung der Grenzkommission vom 13. April und sprach sich für einen ordnungsgemäßen und möglichst raschen Abschluss des De-markationsprozesses aus. Das Mandat der VN-Mission in Äthiopien und Eri-trea (UNMEE) zur Beobachtung der temporären Sicherheitszone zwischen Äthiopien und Eritrea wurde ebenfalls verlängert. Der SR unterstützte die Abhaltung einer Versöhnungskonferenz zu Somalia unter der Ägide der IGAD im Oktober in Kenia. Das bereits 1992 verhängte Waffenembargo ge-gen Somalia wurde verschärft und gleichzeitig eine eige-gene Expertengruppe zu seiner Überwachung eingerichtet. Die schwierigen Sicherheitsbedingun-gen machen nach wie vor ein umfassendes friedenskonsolidierendes Enga-gement der VN vor Ort unmöglich.

Der SR konnte sich auf keine der vier möglichen, vom Sonderbeauftragten des VN-GS, James Baker, vorgeschlagenen Optionen zur weiteren Vorgangs-weise im Konflikt umWestsahara einigen. Das Mandat der Mission der VN für das Referendum in Westsahara (MINURSO) wurde daher verlängert.

Der SR beauftragte die Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu Afrika unter Vorsitz des Ständigen Vertreters von Mauritius damit, neben der Ausarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit des SR mit der AU und subregionalen Organisationen auch besonderes Augenmerk auf die an-gespannte politische Situation inGuinea-Bissau und in der Zentralafrika-nischen Republik zu werfen. Der SR rief in beiden Fällen zu einer Harmoni-sierung der regionalen Konfliktlösungsinitiativen auf und appellierte an beide Staaten, den internen politischen Dialog und die nationale Aussöh-nung aktiv zu betreiben.

Im Dokument Außenpolitischer Bericht 2002 (Seite 157-160)