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Beschäftigung

Im Dokument Außenpolitischer Bericht 2002 (Seite 31-37)

II. Die Politiken der Europäischen Union

5. Beschäftigung

Auf Grund der verschlechterten ökonomischen Rahmenbedingungen ist im Jahr 2002 im Bereich der Beschäftigung eine gewisse Stagnation eingetreten.

Verglichen mit dem Ausgangsjahr der europäischen Beschäftigungsstrategie 1997 lassen sich aber dennoch positive Aspekte feststellen. Insbesondere haben die konzertierten Bemühungen auf europäischer Ebene dazu beigetra-gen, die Resistenz der Arbeitsmärkte gegenüber konjunkturbedingten Aus-wirkungen zu stärken. Für die politischen EntscheidungsträgerInnen könnte die derzeit schwierige Situation einen zusätzlichen Anreiz darstellen, Refor-men mit Nachdruck fortzusetzen.

Das Ziel der europäischen Beschäftigungsstrategie besteht darin, die durch-schnittliche Beschäftigungsquote in der EU von 61% (2000) bzw. 63,9%

(2001) bis zum Jahr 2010 nach Möglichkeit auf etwa 70% und die Erwerbs-beteiligung bei den Frauen von 51% (2000) bzw. 54,9% (2001) auf über 60%

im Jahr 2010 zu erhöhen. Beim Europäischen Rat von Stockholm wurden Zwischenziele für das Jahr 2005 (Erhöhung der Gesamterwerbsquote auf 67% und der Erwerbsquote der Frauen auf 57%) sowie die Verbesserung der

Erwerbsquote Älterer (55 – 64 Jahre) bis zum Jahr 2010 auf 50% neu hinzu-gefügt. Hier sowie bezüglich der Gesamtziele sollen die Mitgliedstaaten na-tionale Zielvorgaben definieren.

Großes Augenmerk wurde 2002 der Revision der Beschäftigungsstrategie ge-widmet. Die auf zehn Jahre angelegte Strategie wurde einer Halbzeitbewer-tung unterzogen, um Stärken und Schwächen besser erkennen zu können.

Ergänzend zu dieser Evaluierung wurde im Rahmen der allgemeinen Dis-kussion über die Straffung der Prozesse eine Reform des Jahreszyklus der Beschäftigungsstrategie beschlossen, um in Hinkunft Impulse für den Früh-jahrswirtschaftsgipfel und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik besser ein-spielen zu können. Der Beschäftigungsbericht wird in Hinkunft als Teil des Umsetzungspakets der Europäischen Kommission im Jänner verabschiedet werden, die beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie die Empfehlungen an die Mitgliedstaaten werden – ausgestattet mit dem politischen Willen der Staats- und Regierungschefs im Rahmen des Frühjahrsgipfels – im April als Teil des Leitlinienpakets der Europäischen Kommission verabschiedet. Da-rüber hinaus könnte sich auch ein Dreijahreszyklus für die Beschäftigungs-strategie durchsetzen, der für das erste Jahr eine Prioritäten- und Strategie-setzung, im Jahre zwei und drei jedoch eine Konzentration auf die Umset-zung vorsieht.

6. Binnenmarkt

Die Vervollständigung des Binnenmarktes wurde auch im Jahre 2002 im Rahmen der verschiedenen Strategien (Lissabonner Strategie für Beschäfti-gung, Wirtschaftsreform und sozialen Zusammenhalt, Strategie für den Bin-nenmarkt, Wirtschaftsreformprozess von Cardiff auf den Kapital- und Güter-märkten) weitergeführt. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Straf-fung der Prozesse wurden Anpassungen vorgenommen: Durch die Zusam-menlegung der Ratsformationen Binnenmarkt, Industrie und Forschung werden Synergieeffekte im Bereich der mikroökonomischen Strukturpolitik erwartet. Ergänzend dazu wurde die Strategie für den Binnenmarkt, ein fünfjähriges Rahmenprogramm der Europäischen Kommission unter Mitein-beziehung der Mitgliedstaaten, überarbeitet, evaluiert und aktualisiert. Ba-sierend auf vier strategischen Zielen (Bürger, Unternehmen, Markt und ex-terne Dimension) skizziert die Strategie den aktuellen Handlungsbedarf auf der Binnenmarktebene.

Im Jahr 2002 wurden einige wichtige Rechtsakte abgeschlossen oder zumin-dest vorangetrieben, beispielsweise das Richtlinien-Paket über das öffentli-che Auftragswesen, die Reform der Durchführungsverordnungen zu den Ar-tikeln 81 und 82 betreffend das Wettbewerbsrecht, die Konsolidierung der Rechte der UnionsbürgerInnen und ihrer Familienangehörigen oder die Ver-ordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft. Von größter Ak-tualität für den Binnenmarkt stellte sich der Dienstleistungssektor dar. Die

Kommission hat im Sommer einen Bericht über die Situation des Dienstleis-tungssektors veröffentlicht, der die Grundlage für eine Reihe von Vorschlä-gen ab 2003 sein wird. Aus diesem Bereich wurde im Jahre 2002 mit inten-siven Verhandlungen über eine Verordnung zur Verkaufsförderung und eine Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen begon-nen. Letzteres stellt eine wesentliche Vereinfachung des bisherigen Acquis dar. Ebenfalls im Sommer 2002 wurde von der Kommission das lang erwar-tete Paket zur Rechtsvereinfachung vorgelegt, bestehend aus einem Aktions-plan und Mitteilungen zur Konsultation und Folgeabschätzung.

Die Umsetzung der Binnenmarkt-Richtlinien in das nationale Recht der Mit-gliedstaaten hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre ausgehend von einer Umsetzungsrate von 78,6% im Jahre 1992 hin zu einer Rate von 97,9% im Jahre 2002 verbessert. Das beim Europäischen Rat von Stockholm im März 2001 beschlossene Umsetzungsziel für den Binnenmarktacquis von 98,5%

bis zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahre 2002 wurde von sieben Mitgliedstaaten erreicht. Ende 2002 weisen allerdings nur fünf Mit-gliedstaaten eine Umsetzungsrate von 98,5% oder mehr auf (Österreich liegt bei 97,1%).

7. Verkehr

Die Transitproblematik behielt für Österreich ihre besondere Aktualität.

Wie im Vorjahr erhob Österreich Nichtigkeitsklage beim EuGH gegen die Zählweise der Kommission im Zusammenhang mit der108% Regel bei den Transitfahrten. Die Europäische Kommission hatte wieder beschlossen, knapp 10% der Transitfahrten aus 2001 ungeachtet deren korrekter Erfas-sung (Fahrerdeklaration) nicht als solche anzuerkennen. Obwohl der EuGH die österreichische Klage nicht als unbegründet befand, gab er dem zugleich eingebrachten österreichischen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz jedoch nicht statt, um nicht die spätere Entscheidung vorwegzunehmen. Auf öster-reichisches Betreiben bestätigte zwar der Europäische Rat von Kopenhagen die Schlussfolgerungen von Laeken zur Verlängerung des Ökopunktere-gimes und forderte auch den Rat auf, noch bis Jahresende eine solche Rege-lung zu beschließen. Stattdessen entwickelte sich jedoch die Diskussion über den Verordnungsvorschlag der Kommission (Verlängerung der Öko-punkte-Regelung aus dem Transitprotokoll um ein bis maximal drei Jahre, allerdings ohne 108%-Klausel) in Richtung seiner weiteren Aufweichung durch neue Ausnahmen für Euro-4-LKW (ab 2005) und nur unzureichende Kompensation dieser Ausnahmen bei den Ökopunkten. Über den – aus ös-terreichischer Sicht rechtswidrigen – Verordnungsvorschlag der Kommis-sion vom 21. Dezember 2000 zur gänzlichen Streichung der 108%-Klausel ist es Österreich weiter gelungen, eine Abstimmung im Rat zu verhindern.

Den anhaltenden Bedenken gegen die Höhe derBrennermaut, welche die Kommission am 20. Dezember 2001 in einem Mahnschreiben unter

Andro-hung eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichtdurchführung des Urteils des EuGH vom 26. September 2000 zur Mauthöhe geäußert hatte, be-gegnete Österreich am 5. März durch ausführliche Informationen zur Wege-kostenermittlung und ihrer Besonderheit aus geo- und topographischen Lage der Brennerstrecke.

Der Europäische Rat von Kopenhagen setzte der Kommission eine Frist bis zur Jahresmitte 2003 für einen Richtlinienvorschlag für eine neue Berech-nung derWegekosten, wofür sich schon der Europäische Rat von Göteborg (2001) im Sinne von Nachhaltigkeit im Verkehr ausgesprochen hatte. Im Rahmen desintermodalen Verkehrs steht die Verordnung über die Gewäh-rung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur VerbesseGewäh-rung der Umwelt-freundlichkeit des Güterverkehrssystems (Programm Marco Polo als Nach-folge zum PACT-Programm) vor ihrer Beschlussfassung. Damit wurde ein wichtiges Instrument zur Verlagerung des stetig wachsenden Straßengüter-verkehrs auf alternative Verkehrsträger geschaffen. Die Arbeiten im Rahmen des „Eisenbahnpakets“ zur Dynamisierung des Schienensektors, des

„ERIKA I und II Pakets“ zu Sicherheitsfragen der Seeschifffahrt sowie betref-fend des europäischen Satellitennavigationssystems „Galileo“ wurden fort-gesetzt.

Noch vor Jahresende wurde eine politische Einigung über die Errichtung eines gemeinsamen europäischen Luftraumes bis Ende 2004 erzielt. Ein wichtiger Schritt zu dessen Realisierung war auch derBeitritt der Europäi-schen Gemeinschaft zu EUROCONTROL im Oktober. Bereits im August trat die Verordnung über die Errichtung der Europäischen Agentur für Luft-fahrtsicherheit (EASA) in Kraft. Die im Gefolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 für nicht versicherbares Risiko aus Schäden durch Ter-ror und Kriegsereignisse befristet eingerichteten staatlichen Haftungsüber-nahmen für die zivile Luftfahrt sind nach mehrfacher Verlängerung mit Ende Oktober ausgelaufen. Am 5. November fällte der EuGH das von der Kommission angestrengte „Open Skies“-Urteil. Darin wurde festgestellt, dass Österreich und sieben weitere Mitgliedstaaten durch den Abschluss von bilateralen Luftverkehrsabkommen mit den USA („Open Skies“-Abkommen) bestehende EU-Kompetenz- und Wettbewerbsregeln verletzt haben.

8. Umwelt

Im Zuge der Vorbereitung auf den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung ratifizierten die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten mehrere Abkommen von besonderer Bedeutung, darunter das Kyoto-Protokoll zur Umsetzung der VN-Klimarahmenkonvention und das Cartagena-Protokoll über biologi-sche Sicherheit. Die Europäische Nachhaltigkeitsstrategie wurde um die externe Dimension, deren Ziel die globale Partnerschaft in der Armutsbe-kämpfung ist, erweitert und am Gipfel vom Europäischen Rat in Sevilla zur

Kenntnis genommen. Schwerpunkte sind unter anderem Handel, soziale Entwicklung und die nachhaltige Nutzung von Ressourcen sowie bessere Verwaltung („Governance“).

Das6. Umweltaktionsprogramm (UAP) der EG als Rahmen für die gemein-schaftliche Umweltpolitik bis 2010 wurde vom Rat verabschiedet. Dieses nennt als Prioritäten Klimaänderungen, Natur und biologische Vielfalt, Um-welt und Gesundheit sowie natürliche Ressourcen und Abfälle. Diese sollen durch Umsetzung der bestehenden gemeinschaftlichen Umweltgesetzge-bung, Integration von Umweltbelangen in andere Politikbereiche, Informa-tion der Konsumenten, Entwicklung nachhaltiger ProdukInforma-tions- und Kon-summuster und durch Partnerschaften mit Unternehmen und deren Interes-sensvertretungen erreicht werden. Folgende wichtige Entscheidungen wer-den diese Ziele verwirklichen helfen: Der Rat erzielte Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt zur Richtlinie für denHandel mit Treibhausgas-emissionsberechtigungen, die den EU-internen Emissionshandel zwischen Unternehmen regeln wird. Ebenso beschloss der Rat eine Verordnung über dieRückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Organis-men (GVO) und über die Rückverfolgbarkeit von aus GVO hergestellten Le-bens- und Futtermitteln. Die EU wird sich auch verpflichten, die Verwen-dungalternativer Treibstoffe und von Fahrzeugen mit niedrigem Treibstoff-verbrauch zu fördern.

Der Ausstieg aus der Kernenergie und die Entwicklung gemeinsamer Si-cherheitsstandards bleiben Ziele der österreichischen Nuklearpolitik im Rahmen der EU. Es ist als Erfolg dieser Politik zu sehen, dass die sion letztere Forderung aufgegriffen hat. Im November wurde von Kommis-sarin de Palacio ein Paket zur nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union präsentiert, das im Wesentlichen auf gemeinsame Sicherheitsstan-dards im Nuklearbereich abzielt. Das Paket beinhaltet unter anderem eine Mitteilung über „Nukleare Sicherheit im Rahmen der europäischen Union“

und Entwürfe für Richtlinienvorschläge zur Festlegung grundlegender Ver-pflichtungen und allgemeiner Grundsätze im Bereich der Sicherheit kern-technischer Anlagen sowie über die Entsorgung abgebrannter Brennele-mente und radioaktiver Abfälle. Österreich setzte sich nachdrücklich für die endgültige Festschreibung der Schließungsdaten nicht mehr nachrüstbarer Atomreaktoren ein. Die Daten wurden für Bohunice (Slowakei) mit 2006 Block 1 und 2008 Block 2, für Kosloduj (Bulgarien) mit 2003 Block 1 und 2 bzw. 2006 Block 3 und 4 sowie für Ignalina (Litauen) mit 2005 Block 1 und 2009 Block 2 im Rahmen der Beitrittsverhandlungen fixiert.

9. Energie

Schwerpunkt des Jahres 2002 war das Richtlinienpaket zurLiberalisierung der Strom- und Gasmärkte in der EU, zu dem am 25. November eine politi-sche Einigung im Rat erzielt werden konnte. Die Richtlinien sehen

insbeson-dere die vollständige Öffnung der Märkte bis 2007, die Einrichtung von un-abhängigen Regulierungsbehörden, die Kennzeichnung von Strom und die rechtliche Trennung von Infrastruktur, Produktion und Vertrieb vor. Dies entspricht den bereits in Österreich verabschiedeten nationalen Regelungen.

Große Fortschritte konnten bei Rechtsakten zur Stärkung einer nachhaltigen Energieproduktion und -verwendung erzielt werden. Es wurde ein gemein-samer Standpunkt bei der Biokraftstoffrichtlinie (Förderung von Biokraft-stoffen) und eine politische Einigung beim Mehrjahresprogramm „intelli-gente Energie“ (Finanzierung von Projekten im Bereich erneuerbare Energie und Energieeffizienz) erzielt und die Gebäuderichtlinie (Kennzeichnung und Überprüfung der Energieeffizienz von Gebäuden) verabschiedet.

Der 1994 von mehr als 50 Staaten unterzeichnete Vertrag über die Europäi-sche Energiecharta ist von grundlegender Bedeutung, da er den Ausbau der Energiepotenziale bei gleichzeitiger Erhöhung der Versorgungssicherheit er-möglichen und der wirtschaftlichen Entwicklung in Osteuropa und in Län-dern der ehemaligen Sowjetunion Impulse geben soll. Ziel des Vertrages ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Förderung langfristiger Zu-sammenarbeit und damit von Rechtssicherheit auf den Gebieten der Investi-tionen, des Transits und des Handels. Die Russische Föderation hat die Charta noch nicht ratifiziert und macht dies von einem positiven Abschluss des Transitprotokolls abhängig. Die Energiecharta-Konferenz tagte im Jahr 2002 dreimal, Hauptaufgabe war die Weiterarbeit an dem Transitprotokoll, dessen Ziel es ist, einen sicheren, effizienten, unterbrechungsfreien und un-gehinderten Transit von Erdöl und Erdgas zu gewährleisten. Die Absicht, das Protokoll mit Jahresende 2002 zu unterzeichnen, scheiterte am Wider-stand der Russischen Föderation. Der Vorsitzende der Konferenz wurde mit einem Mandat zur bilateralen Weiterverhandlung mit der Russischen Föde-ration ausgestattet. Erst nach Lösung der offenen Punkte wird das Protokoll wieder der Konferenz zur Annahme und Unterzeichnung vorgelegt werden.

10. Bildung

Der Rat Bildung verabschiedete am 14. Februar sein Arbeitsprogramm bis 2010 zur Umsetzung der Lissabon-Strategie für Beschäftigung, Wirtschafts-reform und sozialen Zusammenhalt. Dadurch wird die Kohärenz der vielfäl-tigen europäischen Initiativen im Bildungsbereich sichergestellt (Luxem-burg-Prozess, Aktionsplan für Lebenslanges Lernen, Aktionsplan Qualifika-tion und Mobilität, AkQualifika-tionsplan e-Learning) und ein gemeinsamer Rahmen für die offene Koordinierung geschaffen. Gleichzeitig wird die Bedeutung der Bildung für Demokratie und Gesellschaft betont: Bildung müsse mehr leisten als bloß eine Vorbereitung auf das Berufsleben.

Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona formulierten ein übergeordnetes Ziel: Die europäischen Systeme der allgemeinen und

be-ruflichen Bildung müssen bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden, wozu konkrete Maßnahmen wie etwa die Einführung von Instru-menten zur Transparenz der Diplome und Befähigungsnachweise sowie eine engere Zusammenarbeit bei den Universitätsdiplomen im Rahmen des Sor-bonne-Bologna-Prag-Prozesses auch im Bereich der beruflichen Bildung bei-tragen sollen.

11. Forschung

Das 6. Rahmenprogramm für Forschung und Technologieentwicklung (FTE) für die Jahre 2002 – 2006 mit einem Gesamtbudget von 17,5 Milliarden Euro (5. FTE: 14,9 Milliarden) wurde im Herbst beschlossen. Neben der ak-tiven Mitarbeit Österreichs im Rat zu den Schwerpunkten des Rahmenpro-gramms vertrat Österreich sowohl im Bereich der Euratom-Forschung als auch im Bereich der „embryonalen Stammzellforschung“ von der Mehrheit abweichende Standpunkte: gemeinsam mit Deutschland konnte Österreich die Förderung „neuer Reaktorkonzepte“ im Euroatomprogramm verhindern;

bezüglich der „embryonalen Stammzellforschung“ konnte Österreich ge-meinsam mit Italien, Irland und Deutschland ein Moratorium bis 2003 er-wirken.

Basierend auf den Zielen von Lissabon, Europa bis 2010 zum dynamischs-ten Wirtschaftsraum zu machen, hat die Kommission Anstrengungen unter-nommen, die Mitgliedstaaten zu einer engeren Forschungszusammenarbeit auch außerhalb des Rahmenprogramms zu bringen. Österreich hat sich – wie die Mehrheit im Rat am 26. November – positiv zur Methode der offenen Koordinierung geäußert: Sie könnte etwa bei der Umsetzung der Forderung des Europäischen Rates von Barcelona, wonach bis 2010 jeder Mitgliedstaat durchschnittlich 3% des BIP für Forschung aufwänden möge, wobei zwei Drittel von der Industrie kommen sollen, angewendet werden.

12. Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des

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