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Aufwendungen (finanzierungswirksame vs. nicht finanzierungswirksame)

Ein Aufwand ist der Werteinsatz unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung. dungen sind eindeutig als finanzierungswirksame und nicht finanzierungswirksame Aufwen-dungen zuzuordnen. Finanzierungswirksame AufwenAufwen-dungen sind AufwenAufwen-dungen gemäß § 30 Abs. 2 BHG 2013, die zu einem direkten Mittelabfluss führen. Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen sind Aufwendungen, die im jeweiligen Finanzjahr nicht zu einem Mittelabfluss führen, sondern sich aus der Veränderung von Positionen der Vermögensrechnung ergeben wie zum Beispiel Abschreibungen.

Auszahlungen

Eine Auszahlung ist der Abfluss an liquiden Mitteln in einem Finanzjahr.

Beitragsquote

Die Beitragsquote ist der anteilsmäßige Beitrag eines Mitgliedstaates zur Finanzierung des EU-Haushalts. Seit 2002 liegt die österreichische Beitragsquote stets um die 2%.

Einzahlungen

Eine Einzahlung ist der Zufluss an liquiden Mitteln in einem Finanzjahr.

Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt zeigt die periodengerecht abgegrenzten Erträge und Aufwendungen.

Der Ergebnishaushalt wird veranschlagt (Ergebnisvoranschlag). Der Ergebnishaushalt setzt sich aus den Komponenten Ergebnisvoranschlag und Ergebnisrechnung zusammen. Der Ergebnishaushalt wird in Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (MVAG) gegliedert.

Diese stellen die finanzwirtschaftliche Gliederung dar und bestehen aus Aufwands- und Er-tragsgruppen.

Erträge

Ein Ertrag ist der Wertzuwachs unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung. Finanzie-rungswirksame Erträge sind Erträge gemäß § 30 Abs. 1 BHG 2013, die zu einem Mittelzufluss führen. Nicht finanzierungswirksame Erträge sind Erträge, die zu keinem Mittelzufluss führen wie zum Beispiel Zuschreibungen aufgrund von Werterhöhungen.

Finanzbogen

Die EK ist verpflichtet, jeden Vorschlag für eine Vorschrift mit Auswirkungen auf den EU-Haushalt an Rat und Europäisches Parlament mit einem Finanzbogen zu versehen. In diesem werden standardmäßig die vorgesehenen Finanzmittel pro Jahr, aufgeschlüsselt nach operati-ven Ausgaben und Verwaltungsausgaben, dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Auswirkungen eines Regelungsvorhabens oder Vorhabens auf den Bundeshaushalt hinsicht-lich Aufwendungen und Erträge, Ein- und Auszahlungen, der Veränderung der Vermögenswer-te und FremdmitVermögenswer-tel zu einem bestimmVermögenswer-ten Stichtag, sowie VollbeschäftigVermögenswer-tenäquivalenVermögenswer-te oder auf die Haushalte anderer Gebietskörperschaften oder der Sozialversicherungsträger.

Finanzierungshaushalt

Im Finanzierungshaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen erfasst. Der Finanzie-rungshaushalt besteht aus einem Finanzierungsvoranschlag und einer Finanzierungsrech-nung, in der die getätigten Ein- und Auszahlungen verrechnet werden.

Finanzielle Auswirkungen

154 Haushaltsleitendes Organ

Haushaltsleitende Organe sind anordnende Organe der Haushaltsführung gem. § 6 (1) BHG 2013.

Mehrjähriger Finanzrahmen

Auf EU-Ebene bestimmt der Mehrjährige Finanzrahmen für zumindest fünf Jahre die Ober-grenzen pro Ausgabenrubrik für die Jahreshaushalte. Der Finanzrahmen 2007-2013 ist in einer Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt, gemäß EUV ist er künftig (de facto ab dem Fi-nanzrahmen 2014-2020) als EU-Verordnung mit Einstimmigkeitserfordernis im Rat zu verab-schieden.

Mittelverwendung

Gemäß § 30 BHG 2013 gliedert sich die Mittelverwendung in Personalaufwand, Transferauf-wand, betrieblicher Sachaufwand und Finanzaufwand.

Langfristig finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen, die nach Ende des Berechnungszeitraumes von fünf Finanzjahren in einer gewissen Höhe entstehen (10% einer Untergliederung bzw. 30 Mio. Euro) und geson-dert darzustellen sind. Darunter fallen insbesondere finanzielle Lasten, die zukünftige Finanz-jahre betreffen und die Handlungsspielraum wesentlich einschränken.

Finanzielle-Auswirkungen-Rechner (FinA-Rechner)

Der FinA-Rechner ist ein vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestelltes IT-Tool, um die Durchführung der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen zu erleichtern.

Nach Eingabe der Berechnungsdaten wird vom FinA-Rechner für das Dokument wirkungsori-entierte Folgenabschätzung automatisiert ein Ergebnisdokument erstellt.

Referenzbetrag

Der Referenzbetrag ist die in einer Verordnung vorgesehene Gesamtdotierung im EU-Haushalt über den gesamten Mehrjährigen Finanzrahmen. Er wird im Finanzbogen für den vorgesehenen Zeitraum insgesamt und auf die einzelnen Jahre aufgeschlüsselt in Tabellen-form dargestellt, dort allerdings nicht immer explizit als Referenzbetrag bezeichnet.

Rubrik

Der Mehrjährige Finanzrahmen 2014-20 teilt die gesamten für die folgenden sieben Jahre verfügbaren Mittel sechs Ausgabenrubriken (Politikbereichen) zu und legte für jede Rubrik eine Obergrenze fest, die bei der jährlichen Erstellung des EU-Haushalts nicht überschritten werden darf.

Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt entspricht einer Bilanz und wird nicht gesondert veranschlagt. Die Vermögensrechnung verzeichnet die laufenden Änderungen von kurz- und langfristigem Ver-mögen, kurz- und langfristige Fremdmittel sowie Nettovermögen.

Verpflichtungsermächtigung

Der EU-Haushalt sieht für jede Haushaltslinie einen Betrag in Verpflichtungsermächtigungen und einen in Zahlungsermächtigungen vor. Die Budgetierung von Verpflichtungsermächtigun-gen ermöglicht es der EK, in einem Haushaltsjahr bis zur dadurch festgelegten Höhe vertragli-che Ausgabenverpflichtungen einzugehen. Die Budgetierung von Zahlungsermächtigungen ermöglicht Zahlungen auf der Basis von Verpflichtungsermächtigungen, die im selben Haus-haltsjahr oder in vorangegangenen HausHaus-haltsjahren budgetiert worden sind.

Vollbeschäftigtenäquivalent (VBÄ)

Die VBÄs sind im Personalplan ausgewiesen. Ein Vollbeschäftigtenäquivalent dient als Mess-größe des tatsächlichen Personaleinsatzes und stellt das Beschäftigungsausmaß in Prozent geteilt durch 100 dar.

10 Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

10.1 Einleitung

Die Abschätzung gesamtwirtschaftlicher Effekte von Regelungsvorhaben erfolgt durch die getrennte Analyse nachfrage- und angebotsseitiger Effekte.

Wie auch in Studien üblich, bilden für die Nachfrageseite Input/Output-Tabellen die Ausgangs-basis, die eine Berechnung der direkten und indirekten Wertschöpfungs- und Beschäftigungs-effekte von Nachfrageänderungen über Multiplikatoren ermöglicht. Diese Multiplikatoren wurden im vorliegenden Fall von Joanneum Research um Effekte, die sich aus der Weiterver-wendung von Einkommen und Gewinnen ergeben erweitert. Damit bilden diese Multiplikatoren auch Mehrrundeneffekte ab.

Die mittel- bis langfristigen (angebotsseitigen) Effekte sind schwieriger zu quantifizieren. Die Abschätzung erfolgt durch strukturierte und fundierte Einschätzungen bezüglich der Wirkungs-zusammenhänge und des Ausmaßes der Wirkung.

Die (fallweise) durchgeführte Analyse sowohl der Nachfrage- als auch der Angebotsseite stellt eine ganzheitliche Betrachtung der möglichen Effekte von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben sicher.

Kapitel 10.02 gibt einen allgemeinen Überblick über die gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirt-schaftspolitischer Auswirkungen. Kapitel 10.03 behandelt die eigentliche Abschätzung. Kapitel 10.04 ist eine Sammlung von Begriffsdefinitionen, die das Verständnis der Abschätzung er-leichtern soll.

10.2 Was sind gesamtwirtschaftliche Aspekte