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Anleitung zur Abschätzung der Auswirkungen auf Unternehmen

Im Wesentlichen besteht die Prüfung möglicher Auswirkungen auf Unternehmen aus drei Stufen - der Einstiegsfrage (Feststellung der Betroffenheit), der Wesentlichkeitsprüfung und der vertiefenden Abschätzung. Um dem Anwender/der Anwenderin die selbstständige Bearbeitung zu erleichtern, ist die vertiefende Abschätzung in mehrere Schritte gegliedert. Aufgrund dieser Gliederung ist es möglich, die zu beantwortenden Fragen möglichst einfach zu halten und dennoch einen effektiven Überblick der Auswirkungen als Endergebnis darzustellen.

Stufe 1 Einstiegsfrage: Es wird die Betroffenheit der Unternehmen im Allge-meinen hinterfragt.

Stufe 2 Wesentlichkeitsprüfung: Anhand von drei Fragen erfolgt eine We-sentlichkeitsprüfung in den Bereichen finanzielle Auswirkungen, Inter-nationalisierung, Innovationsfähigkeit und Phasen des Unternehmenszyklus. Nur wenn bei einer dieser Fragen wesentliche Auswirkungen bejaht werden, erfolgt eine vertiefende Prüfung zu dem entsprechenden Themengebiet.

Stufe 3 vertiefende Abschätzung: Jene Auswirkungen auf Unternehmen, die aufgrund der Stufe 2 als wesentlich einzuordnen sind, werden näher hinterfragt. Dies erfolgt in mehreren Schritten.

Schritt 1 Es erfolgt eine genauere Befragung der betroffenen Subdimension;

z.B. im Rahmen der finanziellen Auswirkungen wird festgelegt, ob es sich um Auswirkungen aufgrund von Steuern u.ä., auf die Kosten- und Erlösstruktur oder den Zugang zu Finanzmitteln handelt.

Schritt 2 Die sich auf Grund von Schritt 1 ergebende Fragestellung wird genau-er abgeschätzt, wobei die möglichen Antworten teilweise in eingenau-er Be-schreibung und teilweise im Auswählen vorgegebener Antwortmöglichkeiten besteht.

Schritt 3 Bei einigen Teilgebieten ist es notwendig, auf Grund von Schritt 2 noch eine weitergehende vertiefende Befragung durchzuführen. Es wird ei-ne kurze Beschreibung der im Regelungsvorhaben betroffeei-nen Maß-nahme gefordert.

Schritt 4 Darstellung der Ergebnisse Abschätzung

Unternehmen

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11.3.1 Feststellung der Betroffenheit

Stufe 1: Einstiegsfrage beantworten

Das Regelungs- oder sonstige Vorhaben ist dahingehend zu analysieren, ob sich Änderungen für Unternehmen, insbesondere KMU, ergeben, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, dass auch indirekte Auswirkungen auf Unternehmen zu einer Beantwortung der Frage mit "Ja"

führen.

Eine Definition für Unternehmen finden Sie im Abschnitt 11.4 Begriffsbestimmungen.

Beispiele für direkte Betroffenheit:

Erhöhung steuerlicher Abgaben für Unternehmen

Ausweitung der Förderungen für Unternehmensgründungen

Erweiterung des Beratungsangebots für Unternehmen im Bereich einzelner Unterneh-mensphasen oder betreffend Tätigwerden innerhalb der EU oder in Drittstaaten Beispiele für indirekte Betroffenheit:

Verbesserung der unternehmensspezifischen Ausbildungen ("Entrepreneurship Educa-tion") in Schulen etc.

Änderung sicherheitstechnischer Vorschriften, welche zu Investitionsmaßnahmen in-nerhalb eines Unternehmens führen

Erhöhung von Förderungen für die Aufnahme Auszubildender

11.3.2 Wesentlichkeitsprüfung

Stufe 2: Prüfung der Wesentlichkeit der Auswirkungen

Wenn Stufe 1 mit "Ja" zu beantworten war, erfolgt in Stufe 2 die Prüfung der Wesentlichkeit.

Nur wenn zumindest eine dieser drei Fragen mit "jedenfalls wesentlich" zu beantworten ist, ist in dieser Subdimension eine vertiefende Abschätzung vorzunehmen.

Wesentlichkeitskriterien:

Im Rahmen der finanziellen Auswirkungen ergibt sich eine Wesentlichkeit erst, wenn mehr als 10.000 Unternehmen betroffen sind bzw. sein werden oder eine Gesamtbe- der -entlastung im Ausmaß von insgesamt mehr als € 2,5 Mio. zu erwarten ist. Es hat eine Abschätzung der Zahl der betroffenen Unternehmen durch den Anwender/die Anwenderin zu erfolgen.

Bezüglich der Internationalisierung, Innovationsfähigkeit und den Phasen des Unter-nehmenszyklus ist eine quantitative Schätzung vorzunehmen und wird von Wesentlichkeit bei mehr als 500 betroffenen Unternehmen ausgegangen.

Hinweis:

2011 gab es in Österreich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft rund 409.200 Unternehmen.

Quellen: www.wko.at, www.kmuforschung.ac.at

Bei der Internationalisierung handelt es sich um grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten von Unternehmen.

Beispiele: Kontakte zu ausländischen Geschäftspartnern; Niederlassungen in EU-Ländern oder Drittstaaten; Durchführung von Projekten (Förderungsprojekten) gemeinsam mit nichtös-terreichischen Unternehmen

Unter Innovationsfähigkeit versteht man die Fähigkeit von Unternehmen, neue Ideen in neuen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren umzusetzen. Diese Fähigkeit hat maßgebenden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.

Beispiele: Beratungen hinsichtlich Förderungen zur Entwicklung und Umsetzung solcher Ideen; Beratungen im rechtlichen Bereich, z.B. Patentrecht

Zu den Phasen des Unternehmenszyklus zählen die Gründung, Übernahme oder Schlie-ßung von Unternehmen.

Beispiele: finanzielle Anreize; Förderungen; Erleichterungen bei der Übernahme und Weiterführung von Unternehmen;

Daten: www.kmuforschung.ac.at

11.3.3 Vertiefende Abschätzung

Stufe 3: Eruierung des genaueren Themengebietes als Ursprung der Auswirkungen

Ist eine der in Stufe 2 gestellten Fragen mit "jedenfalls wesentlichen" Auswirkungen zu beant-worten, in dieser Subdimension eine weiterführende Befragung durchgeführt werden, um den Ursprung der Auswirkungen auf Unternehmen genauer spezifizieren zu können.

Schritt 1: Identifikation des genauen Teilgebietes

Es muss bestimmt werden, welches Teilgebiet der Fragen aus Stufe 2 Auswirkungen auf die

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Unterdimension "Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen"

Im Rahmen dieser Unterdimension sind folgende Bereiche umfasst:

Steuern/Abgaben/Gebühren

Es ist anzugeben, ob neue oder geänderte Steuern/Gebühren/Abgaben für Unter-nehmen vorgesehen sind. Auswirkungen können sich entweder durch zusätzlichen finanziellen Aufwand (z.B. Erhöhung von Gebühren oder eines Steuersatzes) oder reduzierten finanziellen Aufwand (z.B. Einführung von Steuerfreibeträgen, Abschaf-fung von Gebühren) ergeben.

Darüber hinaus ist gegebenenfalls die unterschiedliche Betroffenheit einzelner Größenklassen, Branchen oder sonstiger Unternehmensgruppen zu beschreiben.

Kosten- oder Erlöse

Es sind jene Auswirkungen zu beschreiben, die sich unmittelbar auf die Kosten o-der Erlöse o-der Unternehmen nieo-derschlagen. Zusätzliche Kosten können sich z.B.

durch Regelungen ergeben, welche bestimmten Investitionsmaßnahmen voraus-setzen (z.B. Einbau einer Filteranlage), die Produkt- und Absatzpolitik (z.B. Einfüh-rung bzw. Abschaffung von Einschränkungen beim Verkauf gewisser Produkte) oder die Preispolitik (z.B. Einschränkungen bei der Festlegung von Treibstoffprei-sen) von Unternehmen berühren.

Gegebenenfalls ist die unterschiedliche Betroffenheit einzelner Größenklassen, Branchen oder sonstiger Unternehmensgruppen zu beschreiben.

Zugang zu Finanzmitteln

Es sind die Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen zu beschreiben. Bei den Finanzmitteln sind sowohl Eigen- als auch Fremdmittel zu be-rücksichtigen. Für Unternehmen könnte der Zugang zu Finanzmitteln im Bereich des Fremdkapitals z.B. durch die Übernahme von Bürgschaften, Haftungen, Ga-rantien oder durch zinsbegünstigte Kredite erleichtert werden. Denkbare Maßnah-men im Bereich des Eigenkapitals wären z.B. die Zurverfügungstellung von Beteiligungskapital oder die Einführung von Erleichterungen bei der Bildung von Rücklagen.

Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln könnten sich auch aus Informa-tions- oder Beratungsmaßnahmen für Teilgruppen von Unternehmen ergeben.

Auch hier ist gegebenenfalls die unterschiedliche Betroffenheit einzelner Größen-klassen, Branchen oder sonstiger Unternehmensgruppen zu beschreiben.

Unterdimension "Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus"

Im Rahmen dieser Unterdimension werden Auswirkungen zu folgenden Bereichen abgefragt:

Internationalisierung

Unter Internationalisierung ist die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Un-ternehmen zu verstehen.

Auswirkungen betreffen den Zugang von Unternehmen zu Informationen über Aus-landsmärkte (z.B. Durchführung von Informationsveranstaltungen

der -offensiven), die Unterstützung bei der Herstellung von Kontakten zu

ausländischen Geschäftspartnern (z.B. durch Informations- und Beratungsstellen

oder persönliche Beratung), das aus dem Auslandsgeschäft resultierende Risiko von Unternehmen (z.B. Übernahme von Haftungen/Garantien), die Errichtung von Niederlassungen im Ausland (z.B. Beratung, finanzielle Förderung) oder die Ab-satzchancen.

Innovationsfähigkeit

Unter Innovation wird die Umsetzung von Ideen in neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren verstanden. Innovationsfähigkeit ist die Fähigkeit von Unterneh-men, Innovationen hervorzubringen und diese umzusetzen und hat großen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Umsetzung von Innovationen be-deutet, dass aus Ideen neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entstehen.

Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit wären etwa dann gegeben, wenn finan-zielle Anreize gewährt werden, damit Unternehmen erstmals in Forschung & Ent-wicklung einsteigen oder ihre Innovationsleistungen weiter vertiefen können. Auch beratende oder finanzielle Unterstützung beim Aufbau von Forschungskooperatio-nen oder bei der Umsetzung von InnovatioForschungskooperatio-nen (Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen) beeinflussen die Innovationsfähigkeit von Unternehmen.

Einzelne Phasen des Unternehmenszyklus

Als Phasen des Unternehmenszyklus werden üblicherweise die Gründungsphase, die Betriebs- oder Entwicklungsphase sowie die Auflösungs- oder Schließungspha-se unterschieden.

Mögliche Auswirkungen auf die Gründungsphase hätten z.B. finanzielle Anreize, welche den Gründungsvorgang erleichtern (z.B. Entfall von Gebühren, Förde-rungszuschüsse bei Unternehmensgründung), oder Vereinfachungen der einzelnen Schritte der Unternehmensgründung (z.B. Einrichtung von One-Stop-Shops).

Denkbar sind aber auch Informations- oder Beratungsmaßnahmen, welche darauf abzielen, dass mehr Personen den Schritt in die Selbstständigkeit setzen (z.B.

Schulprojekte zur Förderung des unternehmerischen Denkens und Handelns von SchülerInnen).

Auswirkungen auf die Entwicklungsphase werden durch die Teilbereiche Internati-onalisierung und Innovationsfähigkeit abgedeckt.

Auswirkungen auf die Schließungsphase hätten z.B. Erleichterungen oder Hilfestel-lungen bei der Übergabe bzw. Übernahme von Unternehmen durch Informations-, Beratungs- oder Vermittlungsmaßnahmen.

Schritt 2: Identifikation der Maßnahme bzw. des Ausmaßes

Es ist das mögliche Ausmaß der Auswirkungen des Vorhabens auf Unternehmen vom Anwen-der/von der Anwenderin zu schätzen bzw. die im Vorhaben entsprechende Maßnahme kurz zu erörtern.

Ist nach der Zahl der betroffenen Unternehmen gefragt, so sind Tabellen auszufüllen; als Ori-entierungshilfe dienen bestehende Statistiken und Studien.

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Ist die Antwort in Form einer Beschreibung der im Vorhaben genannten Maßnahme verlangt, so ist diese kurz zusammenzufassen und die wesentlichen Punkte hervorzuheben. Es soll in wenigen Sätzen erörtert werden, welches Ziel die gegenständliche Maßnahme verfolgt und wie dieses erreicht werden soll.

Schritt 3: Detaillierte Darstellung der Maßnahme bzw. des Ausmaßes

Eine weiterführende detaillierte Angabe möglicher Auswirkungen auf Unternehmen ist insbe-sondere im letzten Teilgebiet - Phasen des Unternehmenszyklus - erforderlich, da hier der Gender-Aspekt eine bedeutende Rolle einnimmt. Dies deshalb, da gerade im Bereich der KMU viele Frauen eine Unternehmensgründung oder aber deren Übernahme und Weiterführung anstreben - wie dies immer wieder in Studien und Umfragen aufgezeigt wird - und daher ge-schlechtsspezifische Auswirkungen in diesem Teilbereich für eine ausreichende und nachvoll-ziehbare Darstellung des Regelungsvorhabens notwendig erscheinen.

Es ist eine kurze Beschreibung der Maßnahme bzw. des zu erwartenden Ergebnisses anzu-führen und die wesentlichen Punkte hervorzuheben oder die zu erwartende Anzahl der be-troffenen Männer und Frauen zu schätzen.

Datenquelle: http://portal.wko.at

11.4 Begriffsbestimmungen

Unternehmen

Als Unternehmen gilt jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, unabhängig von ihrer Rechtsform (vgl. § 1 Unternehmensgesetzbuch).

Unternehmen sind natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften

1. mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich, die der Allgemeinheit oder einem bestimmten Personenkreis Waren, Werk- oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten oder im Allgemeininteresse liegende Aufgaben erfüllen oder Ein-künfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 und 6 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988, BGBl. 400) erzielen oder

2. ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich, die Einkünfte gemäß § 98 Abs. 1 Z 1 bis 3 und 6 EStG 1988, erzielen.

Für die Abschätzung sind gemäß statistischem Unternehmensregister nur solche Einheiten zu berücksichtigen, die einen steuerbaren Umsatz von mehr als 10.000 Euro pro Jahr erreichen.

Ein-Personen-Unternehmen (EPU)

Als Ein-Personen-Unternehmen gelten jene Unternehmen, die - neben dem Unternehmer bzw.

der Unternehmerin - keine dauerhaft angestellten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäfti-gen.

Kleinstunternehmen

Gemäß EU-Definition (Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen 2003/361/EG) wird ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. dessen Jahresbilanzsumme 2 Mio. Euro nicht überschreitet.

Kleine Unternehmen

Gemäß EU-Definition wird ein kleines Unternehmen als ein Unternehmen definiert, das weni-ger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. deren Jahresbilanzsumme 10 Mio. Euro nicht übersteigt.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Gemäß EU-Definition setzt sich die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.

Ein KMU muss darüber hinaus ein "eigenständiges Unternehmen" sein. Darunter werden Unternehmen verstanden, die nicht als Partnerunternehmen oder als verbundene Unterneh-men gelten. PartnerunternehUnterneh-men sind UnternehUnterneh-men, bei denen ein UnternehUnterneh-men allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens hält. Bei verbundenen Unternehmen übt ein Unternehmen einen beherrschenden Einfluss auf ein oder mehrere andere Unternehmen aus (z.B. ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte oder Gesellschafter eines ande-ren Unternehmens; ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwal-tungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen).

Ermittlung der Mitarbeiterzahl

Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl jener Personen, die in dem betroffenen Unternehmen einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Für die Arbeit von Personen, die für eine begrenzte

Unternehmen

192 Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für Unternehmen sind jegliche in Geld bemessene Verpflichtungen oder in Geld bemessene Vorteile, jeweils mit oder ohne direkte Gegenleistung.

In Geld bemessene Verpflichtungen verursachen den Unternehmen zusätzliche Kosten, wie etwa für Steuern, Gebühren, Abgaben, Investitionsmaßnahmen, Zinsaufwand usw. Der für Unternehmen auf Grund von Informationsverpflichtungen gegenüber staatlichen Stellen resul-tierende Verwaltungsaufwand ist nicht Gegenstand des Unternehmens-Moduls der Wirkungs-orientierten Folgenabschätzung.

In Geld bemessene Vorteile bringen zusätzliche Erlöse für Unternehmen bzw. Einsparungen auf der Kostenseite (z.B. steuerliche Erleichterungen, Reduktion von Kreditkosten, usw.).

Finanzielle Auswirkungen sind für die Bereiche Steuern/Abgaben/Gebühren, Kosten- und Erlösstruktur sowie Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen einzuschätzen. Unter "Zugang zu Finanzmitteln" sind sowohl Fremdmittel (z.B. Kredite, öffentliche Zuschüsse) als auch Ei-genmittel (z.B. Beteiligungskapital, Rücklagen) zu verstehen.

Internationalisierung

Der Begriff "Internationalisierung" ist definiert als grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Unternehmen. Davon umfasst sind etwa Kontakte zu ausländischen Geschäftspartnern, Liefe-rungen bzw. Leistungen ins Ausland, Errichtung von Zweigstellen oder Niederlassungen im Ausland usw.

Innovationsfähigkeit

Unter "Innovationsfähigkeit", welche großen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unter-nehmen hat, versteht man die Fähigkeit von UnterUnter-nehmen, Innovationen hervorzubringen und diese umzusetzen. "Innovation" ist definiert als die Umsetzung von Ideen in verbesserte oder neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren.

Phasen des Unternehmenszyklus

Unter "Phasen des Unternehmenszyklus" werden üblicherweise die Gründungsphase, die Betriebs- oder Entwicklungsphase sowie die Auflösungs-/Schließungsphase unterschieden.

Besonderes Augenmerk wird bei der Abfrage der Auswirkungen auf die Gründung von Unter-nehmen sowie auf die Übergabe bzw. Schließung von UnterUnter-nehmen gelegt. Mögliche Auswir-kungen auf die Gründungsphase wären z.B. finanzielle Anreize, welche die Gründung von Unternehmen erleichtern, Vereinfachungen der Vorgänge zur Unternehmensgründung, Infor-mations- und Beratungsmaßnahmen usw. Auswirkungen auf die Entwicklungsphase werden inhaltlich durch die Fragen zu Internationalisierung und Innovationsfähigkeit von Unternehmen erfasst. Mögliche Auswirkungen auf die Auflösungsphase wären z.B. Erleichterungen oder Hilfestellungen bei der Übergabe oder Übernahme von Unternehmen durch Information, Bera-tung, Vermittlung usw.

Branchen

Sind bei der Abfrage von Auswirkungen betroffene Branchen anzugeben, so ist die Sparten-gliederung der Wirtschaftskammerorganisation heranzuziehen:

Bank und Versicherung

Gewerbe und Handwerk

Handel

Industrie

Information und Consulting

Tourismus und Freizeitwirtschaft

Transport und Verkehr

12 Umwelt

Das Handbuchkapitel für die Wirkungsdimension Umwelt befindet sich noch in Ausarbeitung im BMLFUW und wird umgehend nach Fertigstellung eingefügt.

13 Konsumentenschutzpolitik

13.1 Einleitung

Konsumentenschutz ist eine typische Querschnittsmaterie: in weiten Bereichen des täglichen Lebens treten BürgerInnen in ihrer Eigenschaft als KonsumentInnen auf; sie sind Teilnehme-rInnen des Wirtschaftslebens und somit mittelbar oder unmittelbar von einer Vielzahl von Re-gelungen und Maßnahmen betroffen: in dem Moment, in dem in die Ökonomie zB mit rechtlichen Regelungen eingegriffen wird, kommt es fast immer auch zu Veränderungen für die VerbraucherInnen – und seien es nur Preisänderungen, die damit induziert werden.

Auch das Konsumentenschutzgesetz trägt dem Rechnung und definiert den Begriff „Verbrau-cher“ über den Begriff Unternehmer20, wobei auch die Privatwirtschaftsverwaltung zu berück-sichtigen ist.

Im Verhältnis zu Unternehmen haben VerbraucherInnen in der Regel eine schwächere Positi-on: Unternehmen haben u.a. mehr Informationen („asymmetrische Information“), mehr Res-sourcen („Marktmacht“) und leichteren Zugang zum Recht. Daher ist auch das Konzept der

„mündigen“ VerbraucherInnen zu hinterfragen, da selbst bei einem Höchstgrad an Mündigkeit die Ungleichgewichte bestehen bleiben. Konsumentenschutz (oder besser Konsumentenpoli-tik) soll grundsätzlich die Ungleichgewichte zwischen Unternehmen und VerbraucherInnen wenn nicht beseitigen, so doch abfedern.

Dazu stehen mehrere Instrumentarien zur Verfügung:

zivilrechtliche Regelungen

verwaltungsrechtliche Regelungen

Verbraucherbildung

Verbraucherinformation und Beratung

Förderung von NGOs (Verbraucherorganisationen)

Konsumentenschutzpolitik

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Doch effiziente Konsumentenpolitik wirkt eben nicht nur über direkte Maßnahmen, sondern muss auf Grund der häufigen indirekten Auswirkungen in allen Politikbereichen beachtet und eingebracht werden.