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4. Intersektorale Analyse

4.5. Präzisierung der Datengrundlage

4.5.4. Arbeitsverdienste in der Landwirtschaft

Für die Bestimmung einer Summe der versicherten Einkommen wird neben dem Faktor Arbeitsvolumen die Größe der Arbeitsentgelte benötigt. Die Höhe der anzunehmenden Jahresarbeitsverdienste richtet sich nach dem im SGB VII geregelten Einkommen, aufgrund dessen Leistungen wie Unfallrenten berechnet werden. Diese Jahresarbeitsverdienste sind für die verschiedenen Versichertengruppen unterschiedlich hoch und werden daher im Folgenden einzeln erläutert.

Unternehmer

Für die Gruppe der landwirtschaftlichen Unternehmer und deren Ehegatten bzw.

Lebensgefährten ist ein durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienst (dJAV) nach § 93 SGB VII anzusetzen. Dieser wird seit 1997 in jedem Jahr zum 1. Juli entsprechend der Entwicklung der Verdienste und Renten der allgemeinen Rentenversicherung angepasst. Vor 1997 wurde der dJAV alle vier Jahre fortgeschrieben, was bei Betrachtung kurzer Zeiträume zu Ungenauigkeiten führen kann.

In Tabelle 14 ist deutlich erkennbar, dass der dJAV weit unter den anzusetzenden Arbeitsverdiensten der übrigen Versichertengruppen sowie auch unter dem vom BMELV ausgewiesenen gewerblichen Vergleichslohn liegt.

Mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag

Für volljährige mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag ist als Jahresarbeits-verdienst 60 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV anzusetzen, die für die alten Bundes-länder (West) höher und für die neuen BundesBundes-länder (Ost) niedriger festgelegt ist.

Für Minderjährige sind nur 40 % der Bezugsgröße anzusetzen. Auch für ältere Familien-angehörige, die nicht nur vorübergehend im Betrieb mitarbeiten, wird ein Abschlag von dem Jahresarbeitsverdienst vorgenommen. Für letztere ermäßigt sich der JAV um 50 %, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls das 65. Lebensjahr vollendet haben und um 65 %, wenn sie das 75. Lebensjahr vollendet haben. Vorgenannte Abschläge werden in der Analyse nicht aufge-schlüsselt. Es wird pauschal angenommen, dass die Leistungserhöhungen für Schwerverletzte (Schwerverletztenzulage) diesen Abschlag ausgleichen.

Zur Vereinfachung für die spätere Anwendung wird aus den unterschiedlichen Jahresarbeits-verdiensten nach West und Ost ein Mittelwert gebildet, der nach den Anteilen der Arbeitsleistung der Beschäftigtengruppen gewichtet ist.

Tabelle 14: Jahresarbeitsverdienste in der Landwirtschaft

1985 7.298 10.308 --- 10.308 10.308 18.355 14.331

1986 7.298 10.565 --- 10.565 10.565 18.845 14.705

1987 7.298 11.081 --- 11.081 11.081 19.406 15.243

1988 7.298 11.338 --- 11.338 11.338 19.796 15.567

1989 8.172 11.596 --- 11.596 11.596 20.387 15.992

1990 8.172 12.111 --- 12.111 12.111 21.169 16.640

1991 8.172 12.369 5.154 12.008 8.834 22.077 15.455

1992 8.172 12.885 7.731 12.627 10.359 22.622 16.490

1993 9.489 13.658 10.050 13.477 11.890 23.392 17.641

1994 9.489 14.431 11.338 14.276 12.915 23.863 18.389

1995 9.489 14.946 12.111 14.804 13.557 24.569 19.063

1996 9.489 15.204 12.885 15.088 14.067 25.261 19.664

1997 9.917 15.719 13.400 15.603 14.583 24.496 19.539

1998 9.940 15.977 13.400 15.848 14.714 24.573 19.644

1999 10.069 16.235 13.658 16.106 14.972 24.895 19.933

2000 10.129 16.492 13.400 16.338 14.977 25.232 20.104

2001 10.323 16.492 13.915 16.363 15.229 25.723 20.476

2002 10.546 16.884 14.112 16.745 15.526 26.130 20.828

2003 10.656 17.136 14.364 16.997 15.778 26.580 21.179

2004 10.656 17.388 14.616 17.249 16.030 26.760 21.395

2005 10.656 17.388 14.616 17.249 16.030 26.904 21.467

2006 10.656 17.640 14.868 17.501 16.282 27.173 21.727

mitarbeitende Familien-Ak ohne Arbeitsvertrag

60% der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV

Arbeitnehmer und mitarbeitende Fam.-Ak.

mit Arbeitsvertrag

Quelle: Eigene Darstellung nach Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Jahresberichte, versch. Jg., BMELV, Agrarbericht, versch. Jg. und eigenen Berechnungen.

Anmerkung:

1) Gem. BMELV Agrarbericht, versch. Jg.

2) Gewichtetes Mittel nach Anteil der Arbeitsleistung, Familienarbeitskräfte gem. Agrarstrukturerhebung 2005 (95 % West und 5 % Ost).

3) Gewichtetes Mittel nach Anteil der Arbeitsleistung ständige Arbeitskräfte gem. Agrarstrukturerhebung 2005 (51 % West und 49 % Ost).

Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige mit Arbeitsvertrag

Für die Gruppe der Arbeitnehmer und mitarbeitenden Familienangehörigen mit Arbeits-vertrag ist als Jahresarbeitsverdienst die Summe der erzielten Arbeitsentgelte der letzten 12 Monate vor dem Monat des Versicherungsfalls anzusetzen.

Als anzusetzende Mindestjahresarbeitsverdienste gelten die Werte für mitarbeitenden Familienarbeitskräfte ohne Arbeitsvertrag, deren Lohnniveau in West- und Ostdeutschland unterschiedlich hoch angesetzt ist (vgl. Tabelle 14). Der aufgeführte Mindestjahresarbeits-verdienst West im Jahr 2006 entspricht ungefähr dem Lohn für schwere Arbeiten (16.596 €)

104

des Landarbeiter-Manteltarifvertrages für das Land Hessen im Jahr 2006 (KTBL 2006: 134).

Der dort ausgewiesene Jahrestariflohn für leichte und mittlere Abreiten beträgt 13.620 €.

Die Verdiensterhebung in der Landwirtschaft des STATISTISCHEN BUNDESAMTES weist jährlich (ab 2006 vierjährlich) Bruttostundenverdienste von familienfremden, ständig vollbe-schäftigten Arbeitern ausgewählter Bereiche der Landwirtschaft eines Stichmonats aus. Die Daten sind für die Gebiete Westdeutschland, Ostdeutschland und für ganz Deutschland verfügbar und die Datenqualität wird vom Herausgeber als präzise eingestuft (STATISTISCHES

BUNDESAMT 2005d: 4f). Auffällig ist, dass die Verdienste im Gartenbau im Westen höher sind als in der sonstigen Landwirtschaft, im Osten hingegen niedriger (vgl. Tabelle 15).

Wenn für die Umrechnung der Bruttostundenverdienste in Jahresverdienste 1.580 jährliche Arbeitsstunden (entspricht einem Vollarbeiter) angenommen werden, liegen die Jahresverdienste unterhalb des vorgenannten gesetzlichen Mindestjahresarbeitsverdiensts.

Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten allerdings oft mehr Stunden pro Jahr. Nach (MANTHEY 1996) entsprechen einer Vollzeitarbeitskraft 2.100 Akh im Jahr. Bei Verwendung des höheren jährlichen Arbeitsvolumens ergibt sich ein Jahresarbeitsverdienst für Deutschland von 17.115 €, der etwas höher ausfällt als der entsprechende Mindestjahres-arbeitsverdienst aus Tabelle 14.

Tabelle 15: Verdiensterhebung in der Landwirtschaft: Brutto-Verdienste landw. Arbeiter

2006 [in €] West Ost Deutschland

Landwirtschaft insgesamt 16.869 11.397 13.425 Landwirtschaft ohne Gartenbau 16.948 11.402 12.877

Gartenbau 17.032 10.547 16.314

Landwirtschaft insgesamt 22.421 15.148 17.843 Landwirtschaft ohne Gartenbau 22.526 15.155 17.115

Gartenbau 22.638 14.018 21.683

Jahresarbeitsverdienst bei 1.580 AKh/Arbeitskraft/Jahr

Jahresarbeitsverdienst bei 2.100 AKh/Arbeitskraft/Jahr

Quelle: Eigene Darstellung und Berechnung nach STATISTISCHES BUNDESAMT, Verdiensterhebung in der Landwirtschaft, Online-Datenbank DESTATIS 2007.

Anmerkung: Angegebene Jahresverdienste errechnet durch Mittelwert der Bruttostundenverdienste der Arbeitergruppen Qualifizierte Arbeiter, Landarbeiter und nicht qualifizierte Arbeiter und den angegebenen jährlichen Arbeitsstunden.

Im Agrarbericht des BMELV ist ein gewerblicher Vergleichslohn zum Vergleich der Entwicklung der Entlohnung in der Landwirtschaft ausgewiesen, der dem „durchschnittlichen Bruttolohn je abhängig beschäftigten Arbeitnehmer“ (BMELV 2007z: 123) entspricht. Dieser

Vergleichslohn kann als Obergrenze der Entlohnung dieser Beschäftigtengruppe ange-nommen werden, da im ländlichen Raum u. a. auch wegen geringerer Lebenshaltungskosten ein niedrigeres Lohnniveau zu vermuten ist, als in urbanen Gebieten, denen der gewerbliche Vergleichslohn wahrscheinlich hauptsächlich zuzuordnen ist.

Für die Lohnsummenberechnung der Arbeitnehmer wird der in Tabelle 14 angegebene Mittelwert aus dem gewichteten Mindestjahresarbeitsverdienst und dem gewerblichen Vergleichslohn verwendet. Dieser Verdienst erscheint nach hiesigen Erkenntnissen den tatsächlichen Arbeitsverdienst landwirtschaftlicher Arbeitnehmer am günstigsten abzubilden.

Saisonarbeitskräfte

Stundenlöhne für ausländische Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft liegen im Jahr 2007 bei ca. 5,20 €, wobei die Höhe von Bundesland zu Bundesland variiert (vgl. Tabelle 16).

Tabelle 16: Bruttolöhne für ausländische Saisonarbeiter im Jahr 2007

Gebiet €/Std.

Baden-Württemberg 5,45

Bayern 5,47

Rheinland-Pfalz 4,78

Hessen 5,20

Rheinhessen 4,78

Niedersachsen 5,42

Quelle: VERBAND SÜDDEUTSCHER SPARGEL- UND ERDBEERANBAUER (2007); VEREINIGUNG DER SPARGELANBAUER IN

NIEDERSACHSEN e. V. (2007)

Als Arbeitsentgelt für die Versichertengruppe der Saisonarbeitskräfte muss aber ein etwas höheres Lohnniveau als in Tabelle 16 dargestellt ist angenommen werden, da in dieser Gruppe auch deutsche Saisonarbeitskräfte (Erntehelfer) enthalten sind, die wahrscheinlich mindestens den Tariflohn für Hilfsarbeitskräfte von 5,61 € für leichte und 7,46 € für schwere Arbeiten nach dem Landarbeiter-Manteltarifvertrag für das Land Hessen 2006 erhalten (KTBL 2006: 134). Eine aktuelle Studie der KLEFFMANN GROUP kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Saisonarbeitskräfte derzeit einen Bruttolohn zwischen 5,50 € und 7,50 € erhalten (AGE 21/2008: Länderberichte 8). Ein Mindeststundenlohn für diese Versicherten-gruppe kann deshalb in der Größenordnung von 5,50 € angenommen werden. Mit dem Vollarbeiter-Jahresarbeitsstundensatz von 1.580 Akh/a multipliziert würde sich daraus ein JAV von 8.690 € ergeben.

Für die Lohnsummenberechung wird allerdings für die Gruppe der Saisonarbeitskräfte der Mindestjahresarbeitsverdienst für Arbeitnehmer verwendet und nicht der zuvor kalkulierte

106

JAV, da der höhere Mindestjahresarbeitsverdienst für eine Unfallrentenberechnung herange-zogen würde.