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9. Gesundheits- und Arbeitsschutz 1. Prävention und Gesundheitsförderung

9.2. Arbeitsschutzmaßnahmen

Gemäß § 59 Abs. 8 SchulG ist die Schulleitung für die Unfallverhütung sowie für eine wirksame Erste Hilfe und den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben auf der Basis des Arbeitsschutzgesetzes, der Gefahrstoffverordnung und der Unfallverhütungsvorschrif-ten wird sie durch die Koordinatorin für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung und die Sicherheitsbeauftragten der Schule (u. a. Amok-, Brandschutz-, Strahlenschutz-, Gefahr-stoffbeauftragte, Beauftragte für den Bereich Kunst/Sport sowie Naturwissenschaften) unterstützt.

Die Sicherheitsbeauftragten sind schriftlich bestellt und bilden sich regelmäßig fort.

Externe Unterstützung wird durch die Schulaufsichtsbehörde, den arbeitsmedizinischen und sicher-heitstechnischen Dienst, die Unfallkasse NRW, den Schulträger und weitere Einrichtungen gewähr-leistet.

7.3. Personalentwicklung

9.2.1. Erste-Hilfe-Maßnahmen

Die Erstversorgung bei Schulunfällen und die Entlassung im Krankheitsfall wird über das Sekretariat koordiniert. Die Schule verfügt über einen Sanitätsraum, in dem Schülerinnen und Schüler versorgt werden. Zusätzlich stehen ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung, die im Einzelfall als Ersthelferin-nen und Ersthelfer hinzugezogen werden. Das Erste-Hilfe-Material wird für alle zugänglich in einem gekennzeichneten Schrank im Erste-Hilfe-Raum und an weiteren relevanten Stellen (NW-Räume, Sporthalle etc.) aufbewahrt und regelmäßig aufgefüllt. Ein Verbandbuch wird geführt. Für Schulfahr-ten sind geeignete Erste-Hilfe-Taschen vorhanden, die bei Bedarf an die begleiSchulfahr-tenden Lehrerinnen und Lehrer ausgegeben werden.

Für Schülerinnen und Schüler mit dauerhaften schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigun-gen ist ein Ruheraum eingerichtet.

Das Kollegium bildet sich regelmäßig in Fragen der Ersten Hilfe in der Schule fort, zuletzt im Rahmen eines Pädagogischen Tags im Jahr 2016.

Langfristiges Entwicklungsziel ist der Aufbau eines Schulsanitätsdienstes.

9.2.2. Infektionsschutz und Hygiene

Die nötigen Unterweisungen nach § 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden für alle Beteiligten (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler) regelmäßig durchgeführt. Die Durchfüh-rung der Unterweisung wird dokumentiert.

Für den Fall einer Infektion mit einer benachrichtigungspflichtigen Erkrankung stehen Muster-Infor-mationsschreiben für die Information der Schülerinnen und Schüler und Eltern bereit. Der Kontakt zum örtlichen Gesundheitsamt besteht.

Bei der Prävention von Pandemien setzt die Schule die empfohlenen Sofortmaßnahmen des örtlichen Gesundheitsamtes, der Bezirks/Landesregierung und die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes um.

Die Fachschaft Biologie hat als übergeordnetes Ziel unter anderem die Gesundheits- und Sexualer-ziehung im schulinternen Curriculum verankert. Sie eröffnet Schülerinnen und Schülern Einblicke in Bau und Funktion des eigenen Körpers und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitserzie-hung und Lebensplanung, indem Infektionskrankheiten, Infektionswege, Prävention und Hygiene im Unterricht thematisiert werden.

9.2.3. Gefährdungsbeurteilungen, Unfallprävention

Die Schulleitung hat eine Sicherheitsbeauftragte gemäß § 22 SGB VII, § 20 der DGUV Vorschrift 1

„Grundsätze der Prävention“ bestellt, die regelmäßig an Workshops und Schulungen teilnimmt. Sie unterstützt die Schulleitung zusammen mit den Sicherheitsbeauftragten der Schule bei der Durch-führung regelmäßiger Gefährdungsbeurteilungen mit Hilfe der vom BAD zur Verfügung gestellten Checklisten.

Durch Begehungen des Schulgeländes und das Zusammenwirken von Hausmeisterinnen und Haus-meistern, Raumverantwortlichen, Gebäudeverantwortlichen sowie externen Organisationen und Institutionen (z. B. Unfallkasse NRW, Gemeindeunfallversicherungsverband, BAD etc.) können tech-nische und sicherheitsrelevante organisatorische und verhaltensbedingte Mängel, die zu gesundheit-lichen Gefährdungen und Unfällen führen können, frühzeitig entdeckt und behoben werden. Schul-leitung, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeisterinnen und Hausmeister, die Zentrale Gebäudewirtschaft und das Schulverwaltungsamt kooperieren bei der Beseitigung festgestellter Mängel.

Gemäß RISU-NRW leiten Schulleitung und Sicherheitsbeauftragte sicherheitsrelevante Informationen an den betroffenen Personenkreis weiter.

9.2.4. Umgang mit Gefahrstoffen, Strahlenschutz

Die Beauftragten für Gefahrstoffe und Strahlenschutz sind durch die Schulleitung bestellt und bilden sich regelmäßig fort.

Der Gefahrstoffbeauftragte führt im Auftrag der Schulleitung ein Gefahrstoffverzeichnis. Dabei er-folgt die Kennzeichnung nach GHS-Verordnung.

Die nötigen Sicherheitsunterweisungen im Bereich Gefahrstoff und Strahlenschutz werden durch die Beauftragten in den jeweiligen Fachschaften, bzw. im Kollegium abgehalten.

Die Fachlehrkräfte, die in Fachräumen mit Gefährdungspotential unterrichten, unterweisen zu Beginn des Schuljahrs die entsprechenden Klassen bezüglich des Verhaltens im Fachraum. Die Unterweisung muss im Klassenbuch der jeweiligen Klasse vermerkt werden. In den Räumen hängen Informationen zum Verhalten in Notfällen aus.

9.2.5. Brandschutz

Das Geschwister-Scholl-Gymnasium verfügt über ein gemeinsam mit der Feuerwehr und der von der Stadt Lüdenscheid bestellten Fachkraft für Brandschutz und Gebäudewirtschaft erarbeitetes Brand-schutzkonzept. Dies beinhaltet Fluchtwege und Sammlungspunkte im Brandfall. Dieses Brandschutz-konzept wird in der Lehrerkonferenz zu Beginn des Schuljahrs dem Kollegium vorgestellt. Die ent-sprechenden Fluchtwege und Sammlungspunkte hängen in jedem Klassenraum aus.

Zu Schuljahresbeginn unterweisen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Klassenräumen über die jeweiligen Fluchtwege. Insbesondere erfolgt eine Begehung der Flucht-treppe an der Außenwand des Gebäudes. Die Unterweisungen werden im Klassenbuch der jeweili-gen Klasse belegt. Der Lernplaner enthält eine Kurzinformation für Schülerinnen und Schüler über das Verhalten im Brandfall. Die Evakuierung des Gebäudes im Brandfall wird einmal zu Beginn des Schuljahrs hausintern und innerhalb des zweiten Halbjahrs unangekündigt durch Feuerwehr und Brandschutzbeauftragte der Stadt erprobt. Beide Probealarme werden evaluiert, so dass sich das Brandschutzkonzept in steter Überarbeitung befindet. Über jeden Probealarm wird ein Bericht erstellt und Maßnahmen zur Optimierung festgesetzt.

9.2.6. Krisenintervention und Notfallmanagement

Die Schulleitung hat ein Krisenteam bestellt, welches für den Einsatz über die Einzelfallbetreuung hinaus geschult und mit dem Notfallordner für Schulen vertraut ist.