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Anwendung auf bestimmte internationale Steuertarife

4.1 Fremdkapitalanlage

4.1.4 Steueroptimale Fremdkapitalanlage mit Berücksichtigung

4.1.4.3 Anwendung auf bestimmte internationale Steuertarife

Nach wie vor kann von der Gleichverteilung der Nominalzinsen als optimale Zins-verteilung ausgegangen werden.

nale Zinssatz anzusetzen. Ist dieser negativ, sind die Nominalzinssätze der Vorperi-oden zu reduzieren. Mathematisch ergibt sich diese Bildungsformel wie folgt:

Gleichung 4.1-81)

( )

( )

( )





+ +

− +

=

=

= 1

1

1 1

1

n i

i

i t n

r r

GF t

AV GF r

für für

n t

n t

=

<

0≤

4.1.4.3.2 Linear-Progressiver Steuertarif

Die Bildungsformel für die optimale Stufenzinsanleihe im zweiperiodigen Anlage-zeitraum im linear-progressiven Steuertarif ist die bereits in Gleichung 4.1-38, Gleichung 4.1-39 und Gleichung 4.1-40 des Kapitels 4.1.3.2.2.1 aufgeführte, da die Analyse der vorangegangenen Kapitel einem fiktiven Steuertarif folgt und dieser bereits einen linear-progressiven Steuertarif darstellt.

Im internationalen Vergleich ist ein solcher Steuertarif nur in Deutschland anzutref-fen.147 Linear-progressive Steuertarife können auch innerhalb des Progressionsbe-reiches in Bereiche unterschiedlicher Progressionsstärke unterteilt sein. Im deut-schen Steuertarif unterliegt bspw. der untere Progressionsbereich einer stärkeren linearen Progression als der obere.

Im Folgenden soll davon ausgegangen werden, dass die getroffenen Ergebnisse der vereinfachten Bildungsvorschrift für die steueroptimale Stufenzinsanleihe auch im mehrstufig-linear-progressivem Steuertarif gelten. D.h. im Progressionsbereich sind die Nominalzinssätze gleich zu verteilen, im Proportionalbereich gem. der intuitiv ermittelten Bildungsvorschrift aus Tabelle 4.1-14 gleich bis zur Periode t=n−1. 4.1.4.3.3 Stufenweise-Progressiver Steuertarif (Stufentarif)

Der stufenweise-progressive Steuertarif, im Folgenden auch Stufentarif genannt, ist eine Kombination aus linear-progressivem und proportionalem Steuertarif. Dement-sprechend sind auch die Ergebnisse für den linear-progressiven und den proportio-nalen Steuertarif kombiniert auf den Stufentarif anzuwenden.

Ein Stufentarif ist dadurch gekennzeichnet, dass für unterschiedliche Bereiche des zu versteuernden Einkommens unterschiedliche, mit steigenden Einkommen

147 Auf Kapitaleinkünfte gilt dieser Steuertarif in Deutschland ab dem 1.1.2009 nur noch im Falle der Optimierung auf eine Veranlagung. Regelmäßig gilt dann ein konstanter Steuersatz auf Kapitalein-künfte; vlg. Bundestag (2007) und Bundesrat (2007).

gende Grenzsteuersätze gelten. Allgemein lässt er sich formelmäßig wie folgt dar-stellen:

Gleichung 4.1-82)

[ ] ( ) ∑

=

( )

=

− +

=

i f

f

f f f i

i

St zvE zvE SG s SG SG s

A

1

1

SGi Grenze der i-ten Stufe

si Steuersatz auf zu versteuernde Ein-kommen über der Stufe i

i Stufenzählindex

f Laufindex

Die Analyse hat gezeigt, dass im linear-progressivem Einkommensteuertarif die Nominalzinsen der steueroptimalen Stufenzinsanleihe im Progressionsbereich leicht fallend verteilt sind und die zu versteuernden Einkommen leicht steigend.148 Der Zinseffekt, der als einziger der vier herausgearbeiteten Effekte149 in Richtung einer Aufschiebung der Zinseinkünfte wirkt, tritt demnach deutlich hinter den Progressi-ons-, den Zinsprogressions- und den Zinseszinseffekt zurück. Daher ist anzuneh-men, dass im Rahmen eines Stufentarifs die Nominalzinsen zumindest so verteilt sind, dass die Stufengrenzen der Stufe, die bei Gleichverteilung der Zinseinkünfte einschlägig wäre, im Rahmen der steueroptimalen Stufenzinsanleihe nicht über bzw.

unterschritten werden. Der Wechsel in eine andere Tarifstufe von einer Periode zur nächsten würde vermutlich einen Progressionsnachteil mit sich bringen, der nicht durch einen Zinsvorteil ausgeglichen werden könnte.

Geht man davon aus, dass alle Zinseinkünfte der optimalen Stufenzinsanleihe einer Stufe des Steuertarifs zuzuordnen sind, kann im zweiten Gedankenschritt auf das Ergebnis des Kapitels 4.1.3.1 zurückgegriffen werden. Der Steuersatz innerhalb einer Stufe ist konstant, d.h. innerhalb einer Stufe ist die Verlagerung der Einkünfte möglichst weit nach hinten im Zeitablauf steueroptimal, ohne allerdings dabei die obere Stufengrenze zu überschreiten, da dann der Progressionseffekt wieder greift.

Ohne diese mathematisch beweisen zu können, gelangt man an dieser Stelle allein durch Ableitung der Ergebnisse der vorangegangenen Kapitel zu folgender vorläufi-gen Hypothese über die Bildungsvorschrift der steueroptimalen Stufenzinsanleihe im Stufentarif: Die Nominalzinsen sind so zu verteilen, dass angefangen mit der

148 Siehe dazu beispielhaft Tabelle 4.1-8.

149 Siehe Kapitel 4.1.2.

letzten Anlageperiode und dann immer in der jeweils vorangegangenen die obere Progressionsgrenze gerade ausgenutzt wird, solange bis die Vorsteueräquivalenzbe-dingung erfüllt ist. Zwischen den Perioden, in denen die obere Progressionsgrenze gerade erreicht wird (am Ende des Anlagezeitraums) und den Perioden, in denen die untere Progressionsgrenze gerade ausgenutzt wird (am Anfang des Anlagezeit-raums) gibt es eine Periode genau zwischen den beiden Extremen, die ein zu ver-steuerndes Einkommen mit SGi−1zvESGi aufweist. Ist in allen Anlageperioden die obere Progressionsgrenze erreicht und trotzdem die Vorsteueräquivalenzbedin-gung noch nicht erfüllt, ist die gesamte Bildungsvorschrift mit Bezug auf die nächst höhere Progressionsstufe anzuwenden. Wird die Vorsteueräquivalenzbedingung trotz Verteilung der Nominalzinsen gem. zu versteuernder Einkommen an der unte-ren Stufengunte-renze überschritten, so ist die Bildungsvorschrift mit Bezug auf die dar-unter gelegene Stufe anzuwenden.

Dieses aus den vorangegangenen Analysen intuitiv abgeleitete Ergebnis kann bei-spielhaft mittels elektronischer Datenverarbeitung überprüft werden. Dabei wird auf Microsoft Excel Solver® zurückgegriffen150. Folgendes Beispiel wird dabei unter-sucht: Die alternative Festgeldanlage besitzt eine Effektivverzinsung von 8%. Der betrachtete Steuerpflichtige möchte 500.000 EUR über 10 Jahre anlegen. Es gilt folgender Steuertarif:

Tabelle 4.1-15) Beispiel eines Stufentarifs

Tarifstufe zvE von (EUR) bis (EUR) Steuersatz

1 0 5.000 0%

2 5.001 23.333 10%

3 23.334 41.667 23,33%

4 41.668 60.000 36,67%

5 60.001 ∞ 50%

Folgender vollständiger Finanzplan wurde mittels Microsoft Excel Solver® opti-miert und stellt die steueroptimale Stufenzinsanleihe für den Anleger dar:

150 Analog zur Vorgehensweise in Kapitel 4.1.3.2.3.1.

Tabelle 4.1-16) Vollständiger Finanzplan der steueroptimalen Stufenzinsanleihe im Stufentarif des Beispiels (r=8%; AV =500.000 EUR)

t r(t) zvE(t) Ast(t) EV(t)

1 8,34% 41.705 6.125 535.580

2 7,78% 41.688 6.119 571.149

3 7,30% 41.667 6.111 606.704

4 9,31% 56.473 11.540 651.638

5 9,20% 59.981 12.826 698.792

6 8,59% 60.019 12.843 745.968

7 8,04% 59.999 12.833 793.134

8 7,57% 60.010 12.838 840.305

9 7,14% 59.981 12.826 887.460

10 6,76% 60.008 12.837 934.631

Grafisch dargestellt ergibt sich die Stufenzinsanleihe wie folgt:

Diagramm 4.1-11) Steueroptimale Stufenzinsanleihe im Stufentarif (r =8%; 000

. 500

AV = EUR)

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 100.000

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Zeitpunkt

zvE

Die waagerechten Linien im Diagramm veranschaulichen die Stufengrenzen des im Beispiel gewählten Steuertarifs.

Diagramm 4.1-11 zeigt, dass die beschriebene Bildungsvorschrift im Beispiel gilt.

Die steueroptimalen Nominalzinssätze sind so zu wählen, dass Stufe vier im Zeitab-lauf von hinten nach vorn „aufgefüllt“ wird.

Auch für Anlagevermögen von 300.000 EUR, 400.000 EUR und 600.000 EUR ge-langt man im Beispiel zum Ergebnis, dass die beschriebene Bildungsvorschrift

gilt.151 Mathematisch mit vertretbarem Aufwand im Rahmen dieser Arbeit herleitbar ist die Bildungsvorschrift allerdings nicht.

Hundsdoerfer152 diskutiert die optimale Verteilung von zu versteuernden Einkom-men im Stufentarif im RahEinkom-men der Frage nach dem optimalen Steuerbilanzpfad. Er bezeichnet die Bildungsvorschrift für den optimalen Steuerbilanzgewinnpfad, die der oben genannten für den optimalen Kapitaleinkünftepfad entspricht, als Regulari-tät153. Diese resultiert daraus, dass der Zinseffekt (Effekt 2 in Kapitel 4.1.2) nicht ausreicht, um den Progressionseffekt (Effekte 1 und 3) auszugleichen154, d.h. im Rahmen des optimalen Einkünftepfades in die nächst höhere Stufe zu „springen“.

Nur bei hohen Kalkulationszinsen, langen Planungszeiträumen (was für den Zinsef-fekt spricht) und geringer Progression zwischen den Stufen des Steuertarifs (was gegen den Progressionseffekt spricht) können Irregularitäten auftreten.

Bei der Kapitalanlage existiert darüber hinaus noch ein vierter Effekt, der in Kapitel 4.1.2 so genannte Zinseszinseffekt. Dieser wirkt in die gleiche Richtung wie der Progressionseffekt, d.h. hin zu einer Einkünftenivellierung. Im Rahmen der Kapital-anlage ist es demnach im Vergleich zur Frage nach der optimalen Steuerbilanzge-winnverteilung noch unwahrscheinlicher, dass Irregularitäten auftreten. Die oben genannte Bildungsvorschrift für die steueroptimale Stufenzinsanleihe gilt damit ten-denziell nicht mehr für hohe Effektivverzinsungen und Planungszeiträume sowie niedrige Progression.

Es stellt sich daher nun die Frage, ab welcher Effektivverzinsung im Beispiel der Tabelle 4.1-16 nicht mehr von der beschriebenen Bildungsformel als optimaler Stu-fenzinsanleihe ausgegangen werden kann. Das Anfangsvermögen muss dabei, um im Rahmen des gewählten Steuertarifs zu bleiben, entsprechend reduziert werden.

Ab einer Effektivverzinsung von ca. 50% wurden mittels Microsoft Excel Solver®

optimale Stufenzinsanleihen ermittelt, die nicht der beschriebenen Bildungsvor-schrift entsprechen. Diagramm 4.1-12 veranschaulicht eine solche.

151 Zu den Diagrammen für diese dann resultierenden vollständigen Finanzpläne siehe Anhang 9.

152 Vgl. Hundsdoerfer (2000), S. 21 ff.

153 Ebenda S. 22.

154 Ebenda S. 23.

Diagramm 4.1-12) Steueroptimale Stufenzinsanleihe im Stufentarif (r =50%; 000

.

=10

AV EUR)

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Zeitpunkt

zvE

Die optimale Stufenzinsanleihe des Beispiels „springt“ in ihren zu versteuernden Einkommen zweimal, einmal nach t =2 und nach t=6, wobei in t =7 ein Zwischenwert des zu versteuernden Einkommens optimal ist. Die Bildungsvorschrift gibt allerdings nur eine Sprungstelle mit einem Zwischenwertzeitpunkt vor. Deutlich wird aber, dass dieser Effekt der Hundsdoerfer’schen Irregularität im Rahmen der Kapitalanlage nur bei (eigentlich unrealistisch) hoher Effektivverzinsung auftritt. Im Hinblick auf das Beispiel müsste noch untersucht werden, inwieweit sich niedrigere Progressionen im verwendeten Tarif auswirken würden. Bei analoger Vorgehensweise, die hier nicht dargestellt werden soll, konnte festgestellt werden, dass bei darüber hinaus gleich bleibenden Parametern des Beispiels erst bei Steuersatzänderungen von Stufe zu Stufe unter 1,6% bzw. bei Gesamtprogressionen B mit B=smaxsmin von unter 5%

Irregularitäten auftreten. Diese Werte sind für Stufentarife mehr als unwahrscheinlich. Es kann also durchaus von der Gültigkeit der obigen Bildungsvorschrift ausgegangen werden.

4.1.4.4 Optimierung aus Sicht des deutschen Outbound-Investors