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4 Anforderungsanalyse

4.3 Anforderungsmodularisierung

an die Umsetzung des Konzepts der festen Routen und Fahrpläne betrifft daher nur den Idealfall der Lean Logistics.

Um das Crossdock auszulegen und eine gleichmäßige Nutzung der Kapazitäten zu ermöglichen, sollte die Auslastung des gesamten über das Crossdock abgewickelten Transportvolumens gleichmäßig sein. Unter anderem sind die Flächenbedarfe auf die maximale Auslastung auszulegen. Die hierdurch formulierbare Anforderung an die Auslastung stellt sich jedoch bei jedem Umschlagspunkt und ist nicht ausschlaggebend für die Umsetzung des spezifischen Crossdocks-Konzepts mit seinem wesentlichen Merkmal des schnellen Durchflusses.

Betrachtung der Supplier

Supplier des Crossdocks sind die Vorlaufspediteure, welche die durch das Crossdock zu routenden Sendungen anliefern. Indirekter Supplier sind die Fahrzeugwerke, die für den Transportbedarf sorgen.

Anforderung A1: Planbarkeit des Teilebedarfs (siehe Anhang A.3, Tabelle 21)

Als weitere Anforderung wurde festgestellt, dass zur Umsetzung der Pull-Systematik, bei der im Rahmen der Liefereinteilung keine zusätzlichen Sicherheitsmengen abgerufen werden, ein sehr hoher Erfüllungsgrad des Abrufs vorliegen sollte. Die Erfüllung bezieht sich durch die Einflussmöglichkeiten aller Prozessteilnehmer innerhalb der Logistikkette, vom Lieferanten über den Spediteur und Umschlagspunktbetreiber, auf den gesamten Inbound-Prozess und kann somit an dessen Ende im Wareneingang der Fahrzeugwerke überprüft werden.

Anforderung A2: Erfüllungsgrad des Abrufs (siehe Anhang A.3, Tabelle 22)

Die beiden Anforderungen A1 und A2 sind eindeutig in ihrem Bezug und werden als unabhängig voneinander interpretiert.

4.3.2 Anforderungen des Auftragsbezugs

Durch die Analyse unter 4.2.2 wird deutlich, dass der Auftragsbezug zwingend die Umsetzung des verbindlichen Pull-Abrufs benötigt, ohne den keine Verbindung zwischen den Produktionsbedarfen (Menge, Zeit, Ort) und einer bestimmten Teilmenge in der Lieferkette möglich ist. Erst durch die Pull-Systematik ist es dem Fahrzeughersteller möglich, die hierfür notwendigen Label zu generieren und bereitzustellen. Weiterhin darf sich der zur Herstellung des Auftragsbezugs zugrunde gelegte Abruf während der gesamten Prozesslaufzeit nicht mehr ändern, sodass neben dem Pull auch die Verbindlichkeit des Abrufs eine Voraussetzung für den durchgängigen Auftragsbezug ist.

Anforderung B1: Umsetzung des Konzepts des verbindlichen Pull-Abrufs (siehe Anhang A.3, Tabelle 23)

Weiterhin wurde bei der Analyse des Auftragsbezugs bei der Betrachtung des Inhalts der Transportlabel deutlich, dass diese, neben der Referenz auf den Bedarfszeitpunkt und -ort, die Zwischenzeiten sowie die definierten Routen enthalten. Daher kann als weitere Voraussetzung die Umsetzung des Konzepts der festen Routen und Fahrpläne identifiziert werden. Es handelt sich jedoch nur um eine Sollte-Anforderung, da das Hauptmerkmal des Auftragsbezugs die Verbindung des Produktionsbedarfs mit der dazugehörigen Liefermenge ist.

Anforderung B2: Umsetzung des Konzepts der festen Routen und Fahrplantaktung (siehe Anhang A.3, Tabelle 24)

Eine weitere Anforderung ergibt sich aus dem Umstand, dass durch den Auftragsbezug die Prozessabläufe der Inbound-Logistik exakt vorbestimmt werden, während die Handlungsfreiheit und Flexibilität abnehmen. Die Analyse stellt daher eine stark gestiegene Anforderung an die Arbeitsgenauigkeit aller Prozessteilnehmer fest. Als Voraussetzung für das Konzept sollte daher bereits vor der Umsetzung eine hohe Arbeitsqualität in der Inbound-Logistik vorliegen.

Anforderung B3: Arbeitsqualität im Inbound-Prozess (siehe Anhang A.3, Tabelle 25)

Neben den festgestellten Anforderungen kann auf den folgenden Umstand hingewiesen werden: Die Anforderung B3 wird bereits innerhalb der Anforderungen B1 zum verbindlichen Pull-Abruf indirekt erhoben (4.3.1). Bei der späteren Entwicklung der Kenngrößen und des Bewertungsvorgehens ist somit eine Konjunktion des Lösungsraums der beiden Konzepte zu erwarten.

4.3.3 Anforderungen des vorgezogenen Wareneingangs

Der vorgezogene Wareneingang sichert die Richtigkeit des Warenstroms im Inbound-Prozess ab, indem er sowohl vom Lieferanten (Schritt 1) als auch vom Vorlaufspediteur (Schritt 2) eine vertiefte Kontrolle der Übereinstimmung des Abrufs zur Bereitstellung verlangt. Die Analyse unter 4.2.3 zeigt, dass hierfür als Mindestvoraussetzung ein verbindlicher Abruf vorliegen muss. Ohne einen verbindlichen Abruf ist es nicht möglich, einen Transportauftrag inklusive der Checklisten für die Prüfung der Bereitstellung zu generieren.

Anforderung C1: Umsetzung des Konzepts eines verbindlichen Abrufs (siehe Anhang A.3, Tabelle 26)

Bei Schritt 1, der Überprüfung und Quittierung der Bereitstellung durch den Lieferanten, wird auf Basis des Auftragsbezugs sichergestellt, dass eine Abweichung gemeldet wird. Um die Sendungsbelege und Label neu generieren zu lassen, muss der Lieferant den Fahrzeughersteller kontaktieren. So wird der Eskalationsprozess zwingend initiiert. Hieraus ergibt sich die Anforderung C2. Da der vorgezogene Wareneingang auch ohne diesen Bestandteil umgesetzt werden kann, handelt es sich um eine Sollte-Anforderung.

Anforderung C2: Umsetzung des Konzepts des Auftragsbezugs (siehe Anhang A.3, Tabelle 27)

Innerhalb der Analyse des Prozesses wurde weiterhin deutlich, dass der vorgezogene Wareneingang zu einer Tätigkeitsanreicherung beim Lieferanten und Vorlaufspediteur führt. An das Arbeitsniveau des Lieferanten und Vorlaufspediteurs wird hierdurch eine erhöhte Anforderung gestellt. Als Voraussetzung für die Umsetzung des Konzepts sollte die Arbeitsqualität bereits vor Umstellung auf einem hohen Niveau liegen.

Anforderung C3: Arbeitsqualität im Inbound-Prozess (Anhang A.3, Tabelle 28)

4.3.4 Anforderungen der hochfrequenten Transporte

Bei der Analyse des Prozesses unter 4.2.4 wurde deutlich, dass das Konzept mindestens einen Transport pro Tag fordert. Um dies zu erreichen, muss ein hinreichend großes tägliches Transportvolumen vorliegen, da Einzelteile und auch Kleinstmengen nicht praktikabel im normalen Netzwerkbetrieb integriert werden können. Die Analyse zeigt Implikationen sowohl hinsichtlich der Praktikabilität als auch der Wirtschaftlichkeit. Hieraus lässt sich die Anforderung D1 ableiten.

Anforderung D1: Hinreichende Größe des Transportvolumens (siehe Anhang A.3, Tabelle 29)

Die Analyse hat weiterhin gezeigt, dass als Voraussetzung nicht nur die Größe des Transportvolumens, sondern auch dessen Schwankung betrachtet werden sollte. So sollte ein gleichmäßiges Transportvolumen vorliegen.

Anforderung D2: Schwankung des Transportvolumens (siehe Anhang A.3, Tabelle 30)

4.3.5 Anforderungen der festen Routen und Fahrplantaktung

Die Analyse unter 4.2.5 stellt fest, dass als Voraussetzung für einen sich täglich gleichenden Fahrplan (konstante, wiederkehrende Zyklen) ein gleichmäßiges Transportvolumen vorliegen muss. Beim Vorlauf wirkt hierbei erschwerend, dass mehrere Lieferanten hintereinander angefahren werden.

Um während der gesamten Fahrplangültigkeit eine reibungslose Abholung garantieren zu können, muss für jeden Lieferanten genügend Laderaum reserviert sein. Dieser muss sich am maximal möglichen Transportvolumen eines Lieferanten orientieren. Jede Schwankung führt daher zu Minderauslastungen.

Aus Gründen der Auslastung wird daher die Anforderung E1 an die Gleichmäßigkeit des Transportvolumens formuliert. Sie gilt für den Vor- und Hauptlauf und richtet sich an die Fahrzeugwerke, welche die Transportbedarfe auslösen.

Anforderung E1: Schwankung des Transportvolumens (siehe Anhang A.3, Tabelle 31)

Zusätzlich zur Gleichmäßigkeit wird die Anforderung der Planbarkeit des Transportvolumens erhoben. Diese Anforderung bringt jedoch nur zusätzlichen Nutzen und ist keine zwingende Voraussetzung. So kann innerhalb des Fahrplans auf leicht schwankende Liefermengen reagiert werden, wenn diese früh genug bekannt sind. Früh genug heißt in diesem Fall mindestens vor Antritt der Fahrt. Hieraus lässt sich die nachfolgende Anforderung formulieren.

Anforderung E2: Planbarkeit des Transportvolumens (siehe Anhang A.3, Tabelle 32)

Wie bereits in der Analyse unter 4.2.5 festgestellt, ist die zweite formulierte Anforderung E2 gegenüber der ersten Anforderung E1 nachrangig. Denn gleichen sich die Transportvolumina je Tag, so ist das Volumen vorbestimmt und daher planbar (E E ). Eine umgekehrte Äquivalenz besteht jedoch nicht. Die Anforderung E2 kann einen wichtigen Hinweis zur Konzeptausgestaltung liefern.

4.3.6 Anforderungen des Crossdockings

Das Crossdock unterscheidet sich von einem herkömmlichen Umschlagspunkt hauptsächlich durch seinen Betrieb als reine Durchflusseinrichtung. So soll sich ein fließender Materialstrom in der Inbound-Logistik einstellen. Als Grundvoraussetzung stellt die unter 4.2.6 durchgeführte Analyse hierfür die hohe Frequenz der Vor- und Hauptläufe fest.

Anforderung F1: Umsetzung des Konzepts der hochfrequenten Transporte (siehe Anhang A.3, Tabelle 33)

Weiterhin soll in einem Crossdock gleichmäßig und getaktet gearbeitet werden. Dies setzt eine gleichmäßige und planbare Arbeitslast voraus. Das getaktete Arbeiten ergibt sich aus einer bestehenden Fahrplansystematik im Haupt- und Vorlauf, kann aber auch durch die selbstständige Vergabe von Ladezeitfenstern vom Crossdock gesteuert werden. Daher handelt es sich bei der Forderung nach bestehenden Fahrplänen nur um eine Sollte-Anforderung.

Anforderung F2: Umsetzung des Konzepts der festen Routen und Fahrplantaktung (siehe Anhang A.3, Tabelle 34)

Die gleichmäßige Auslastung wird weiterhin durch ein konstantes Transportvolumen gefördert, welches über das Crossdock abgewickelt wird. Diese Anforderung gilt auch für einen herkömmlichen Umschlagspunkt und ist nicht spezifisch für das Konzept eines Crossdocks, kann jedoch zusätzlich geprüft werden.

Anforderung F3: Schwankung des Transportvolumens (siehe Anhang A.3, Tabelle 35)

In der Analyse konnte zusätzlich gezeigt werden, dass die Anforderungen an die Arbeitsgenauigkeit im Betrieb steigen. Insbesondere ist die Strategie der Lean Logistics, ohne Lager und mittels Pull-Abruf auf zusätzliche Sicherheiten im Prozess zu verzichten, ursächlich für die Anforderung. Da die Arbeitsgenauigkeit bereits im Rahmen der Anforderungen des verbindlichen Pull-Abrufs (4.3.1) sowie der damit verbundenen Konzepte des Auftragsbezugs (4.3.2) und des vorgezogenen Wareneingangs (4.3.3) geprüft wird, ist keine gesonderte Untersuchung und Anforderungserhebung für das Konzept des Crossdocks erforderlich.