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2201 AMT FÜR INDUSTRIE, GEWERBE UND ARBEIT (KIGA)

Im Dokument VORLAGE AN DEN LANDRAT | NR. 2018/414 (Seite 132-135)

Herausforderungen

- Hauptkostenfaktor in der Erfolgsrechnung des KIGA Baselland stellen heute Transferzahlungen dar. Namentlich sind dies der Kantonsbeitrag an die Arbeitslosenversicherung, die fnanzielle Unterstützung an die

Kontrollorganisationen im Baugewerbe gemäss dem Arbeitsmarktaufsichtsgesetz (AMAG) und dem Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA).Der Kantonsbeitrag an die Arbeitslosenversicherung hat sich etwas erhöht (+CHF 0.24 Mio.), die Beitragsleistung an die Kontrollorganisationen im Baugewerbe konnte mit der neuen Leistungsvereinbarung mit der AMKB (Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe) gegenüber dem Vorjahr verringert werden. Die ursprünglich im Rahmen der Strategiemassnahmen zur Gesundung des kantonalen Finanzhaushaltes ab 2017 angestrebte Halbierung der Transferkosten für die

Schwarzarbeitsbekämpfung konnte nicht ganz erreicht werden.

Umsetzung Lösungsstrategien

- Das Update der e-Government-Anwendung im Bereich der Ausländerbewilligungen (e-public) konnte per 28.11.2016 erfolgreich in Betrieb genommen werden (neue Bezeichnung ABonline). Das System bewährt sich im täglichen Betrieb bestens.

SCHWERPUNKTE

AUFGABEN

A Arbeitnehmerschutz: Vollzug Arbeitsgesetz und Unfallversicherungsgesetz B Arbeitsmarktaufsicht: Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs

C Arbeitsmarktzutritt: Regelung ausländischer Arbeitskräfte D Messwesen: Gewährleistung korrekter Messmittel E Förderung des Wohnungsbaus

INDIKATOREN B1 Kontrollen Flankierende Massnahmen

331 280 D1 Eichungen und Kalibrierungen

80 110

Verantwortlich für den Rückgang ist der Wegfall der steuerlichen Abzugsfähigkeit, welches die Attraktivität des Instruments sinken lässt.

1

Erweiterung der eGov-Anwendung im Bereich Arbeitsbewilligungen für ausländ. Arbeitskräfte

2016 mittel 1

Umsetzung Strategiemassnahme Reduktion Personalaufwand (Dir-WOM-2)

2015 klein 2

Umsetzung Strategiemassnahme im Bereich Schwarzarbeitsbekämpfung (VGD-WOM-3)

2017 gross 3

Eichdienstleistungen für den Kanton Basel-Stadt 2013 klein 4

geplante Projektdauer Projektverlängerung Projekt vorzeitig beendet

auf Kurs Zusatzaufwand nötig

Ziel verfehlt Ressourcen in

Personentagen (PT) klein: 1 – 24 PT mittel: 25 – 100 PT

VG D

Das Projekt "Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen Online" läuft planmässig. Erster Projektteil ist die Modernisierung und Erweiterung der bestehenden EGov-Anwendung im KIGA Baselland (Arbeitsmarktliche Vorentscheide und Grenzgängerbewilligungen). Danach folgt der Weiterbau in die Aufgabengebiete des Amts für Migration.

1

Die eingestellten Entlastungen betragen im 2017 CHF 0.15 Mio., im 2018 CHF 0.235 Mio. und ab 2019 CHF 0.33 Mio.

2

Umgesetzt mittels tieferer Entschädigung innerhalb neuer Leistungsvereinbarung AMKB plus Kompensationen.

3

Sistierung Projekt "Eichdienstleistungen Basel-Stadt" infolge unklarer Situation in Basel-Stadt. Eine Wiederaufnahme ist möglich.

4

Termin Landrat/ Vollzug/ Abstim- mung

Typ 2017 2018 2019 2020 2021

Bezeichnung

Teilrevision Beschluss Landrat Q2 2019

Ges. ü. d. Bekämpfung der Schwarzarbeit (SGS 814), Änd. §12 gemäss Motion Beeler 2016-279

ERFOLGSRECHNUNG (IN MIO. CHF)

R 2016 R 2017 B 2017 Abw. abs. Abw. %B

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand

2

39 Interne Fakturen

10.787 11.072 11.433 -0.361 -3%

Total Aufwand

3

-1.206 -1.630 -1.257 -0.373 -30%

42 Entgelte

0.000 -0.001 0.000 -0.001 <-100%

44 Finanzertrag

-0.005 45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfn.

4

-0.587 -0.685 -1.170 0.485 41%

46 Transferertrag

5

-0.150 -0.005 -0.145 <-100%

49 Interne Fakturen

-1.798 -2.466 -2.432 -0.035 -1%

Total Ertrag

8.990 8.606 9.001 -0.395 -4%

Ergebnis Erfolgsrechnung

Verantwortlich für die Abweichung sind vorübergehende Pensenreduktionen bei Mutterschaft, nicht besetzte Restpensen bei

Teilzeitbeschäftigungen sowie die Buchung der durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO erstatteten Overhead-Personalkosten, die im Rahmen des Vollzugs des Arbeitsversicherungsgesetzes anfallen (siehe auch Kommentar Transferertrag). Im Budget wurde dieser Umstand nicht richtig dargestellt.

1

Die nicht beeinfussbare fnanzielle Beteiligung des Kantons an den Kosten der öfentlichen Arbeitsvermittlung und der arbeitsmarktlichen Massnahmen fällt höher aus. Auch konnte die im Budget angestrebte Halbierung der Transferkosten für die Schwarzarbeitsbekämpfung nicht ganz erreicht werden. In den Verhandlungen mit dem neuen Vollzugsorgan, der Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB), über die fnanzielle Abgeltungen konnte hingegen eine substanzielle Reduktion erzielt werden.

2

Seit Juni 2002 werden die Grenzgängerbewilligungen mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ausgestellt. Die für 2017 budgetierten Werte waren zu wenig optimistisch. Mehreinnahmen konnten auch bei der Fachstelle Messwesen und in den Bereichen der Arbeitsmarktaufsicht (Schwarzarbeitsbekämpfung und fankierende Massnahmen) erzielt werden.

3

Die Entschädigung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO für die Overhead-Personalkosten, die im Rahmen des Vollzugs des Arbeitslosenversicherungsgesetzes anfällt, wird analog der letzten Jahre als Aufwandsminderung gebucht (siehe auch Kommentar Personalaufwand). Im Budget wurde dieser Umstand nicht richtig dargestellt.

4

Verrechnung des Personalaufwands an das Proftcenter 2216 (Wohnbauförderung). Dieser ging bei der Integration des Zweckvermögens in die Staatsrechnung im AFP 2017-2020 unter.

5

NACHTRAGSKREDITE

Konto Betrag CHF Nachtragskredit LRB Nr. B

36 193'000 Neue Leistungsvereinbarung 2017-2019 zwischen BL und der Arbeitsmarktkontrolle für das

Baugewerbe (AMKB) 2017-1532

VG D

SEITE 10

DETAILS TRANSFERAUFWAND UND -ERTRAG (IN MIO. CHF)

Kt. R 2016 R 2017 B 2017 Abw. abs. Abw. %B

46 1

Arbeitsaufsicht -0.192 -0.192 X

Verbandsbeiträge 36 0.011 0.011 0.011 0.000 0%

36 2

Die Entschädigung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO für 50% der Personalkosten der kantonalen Inspektoren im Vollzugsbereich der fankierenden Massnahmen wird neu unter dem Knoten "Arbeitsaufsicht" verbucht. Im Budget wurde diese Position noch unter dem Knoten "Wirtschaft" geführt.

1

Die nicht beeinfussbare fnanzielle Beteiligung des Kantons an den Kosten der öfentlichen Arbeitsvermittlung und der arbeitsmarktlichen Massnahmen fällt höher aus.

2

Die Entschädigung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO für die Overhead-Personalkosten, die im Rahmen des Vollzugs des Arbeitslosenversicherungsgesetzes anfällt, wird analog der letzten Jahre als Aufwandsminderung gebucht. Im Budget wurde dieser Umstand nicht richtig dargestellt.

3

Die im Budget angestrebte Halbierung der Transferkosten für die Schwarzarbeitsbekämpfung konnte nicht ganz erreicht werden. In den Verhandlungen mit dem neuen Vollzugsorgan, der Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB), über die fnanziellen Abgeltungen konnte hingegen eine substanzielle Reduktion erzielt werden.

4

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

1) Höhere Bundesbeiträge der Eidg. Kommission für Arbeitssicherheit (EKAS): CHF 0.258 Mio. (Budget: CHF 0.18 Mio.);

2) Bundesbeiträge des SECO für die Schwarzarbeitsbekämpfung: CHF 0.113 Mio. (Budget: CHF 0.15 Mio.)

Mit Abschluss des Jahres 2017 erstellte der Bund eine Gesamtabrechnung über die Beiträge an die Schwarzarbeitsbekämpfung im Kanton Basel-Landschaft für die noch in Diskussion stehenden Jahre 2014, 2015, 2016 und verrechnete das Ergebnis mit der voraussichtlichen Entschädigung für das Jahr 2017. Daraus resultierte ein tieferer Betrag als budgetiert, und es besteht kein darüber hinaus gehender Rückstellungsbedarf.

3) Bundesbeiträge des SECO für den Vollzug der fankierenden Massnahmen: CHF 0 (Budget: CHF 0.165 Mio.)

Die Entschädigung des SECO für 50% der Personalkosten der kantonalen Inspektoren im Vollzugsbereich der fankierenden Massnahmen wird neu unter dem Knoten "Arbeitsaufsicht" verbucht.

5

Verantwortlich für die Abweichung sind 0.8 FTE, welche die Rechnung aufgrund von vorübergehenden Pensenreduktionen infolge Mutterschaft entlasten, sowie Restpensen bei Teilzeitbeschäftigungen (1.6 FTE).

1

Aufgrund des 5-Jahres Verlängerungszyklus bei den Grenzgängerbewilligungen (GGB) wurden 0.7 FTE im Bereich Arbeitsbewilligungen (ausserhalb WOM) geschafen, welche den zusätzlichen Arbeitsanfall zu bewältigen hatten. 1.0 FTE wurden im Bereich

Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz geschafen, um den Mehraufwand bei den Arbeitszeitkontrollen in den Spitälern abzudecken.

2

Reduktion von 1.0 FTE infolge Lehrabbruchs. Rückgang von 0.1 FTE aufgrund eines früheren Austritts nach Abschluss der Lehre.

3

VG D

Im Dokument VORLAGE AN DEN LANDRAT | NR. 2018/414 (Seite 132-135)