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2315 ABTEILUNG ÖFFENTLICHER VERKEHR

Im Dokument VORLAGE AN DEN LANDRAT | NR. 2018/414 (Seite 175-178)

Herausforderungen

- Die zahlreichen exogenen Faktoren bilden die grösste Herausforderung bei Budgetierung und Planjahren. So hat der Kanton kaum oder gar keinen Einfuss auf verschiedene kostenintensive Bereiche.

- Tarifmassnahmen im öfentlichen Verkehr liegen gemäss Art. 19 des TNW-Organisationsreglements in der Kompetenz der fünf Transportunternehmen (AAGL, BLT, BVB, PostAuto, SBB). Die beiden Kantone BL und BS haben aufgrund ihrer kantonalen Gesetze allerdings ein Veto-Recht.

- Der Gesamtbetrag der U-Abo Subvention setzt sich nach Anzahl Abo-Nutzern im Kanton fest. Die Höhe der Subvention pro Abo und Monat ist im TNW-Vertrag geregelt. Eine Änderung dieses Vertrags bedingt einen einstimmigen Beschluss aller beteiligten Kantone und Transportunternehmen.

- Der Kanton hat keinen Einfuss auf die Höhe der FABI*-Pauschale. Diese ist abhängig von Personen- und Zugkilometern, welche im Kanton BL erbracht werden, relativ zu denjenigen in allen anderen Kantonen (*Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur).

- Des Weiteren führen nicht vorhersehbare Projekte kurzfristig zu Spitzenbelastungen. Aktuelle Beispiele sind die durch die Finanzstrategie 2016-2019 ausgelösten Arbeiten zur geplanten Abschafung der U-Abo-Subvention und in diesem Zusammenhang die TNW Bestellerstrategie oder die Anpassung des 8. Generellen Leistungsauftrages, aber auch das ausserordentliche Projekt "ESAF 2022" (Eidgenössische Schwing- und Älplerfest in Pratteln).

- Schliesslich zwingen die Charakteristika des Systems «öfentlicher Verkehr» generell langfristig zu planen, wodurch kurzfristig kaum Spielraum für Anpassungen in Budget und Planjahren bleibt.

Umsetzung Lösungsstrategien

- Der Kanton konnte seinen Einfuss im TNW durch Bildung von Allianzen mit den anderen Kantonen ausbauen.

Da für die meisten Entscheidungen im TNW ein einstimmiger Beschluss notwendig ist, konnten trotzdem nicht alle Anliegen des Kantons Basel-Landschaft durchgesetzt werden.

- Abgesehen von den zentralen Themen 2017 (Margarethenstich, 8. GLA) fokussierte sich die Abteilung Öfentlicher Verkehr auf die Kernaufgaben und auf dringliche Arbeiten. 2018 wird z. B. die Revision des ÖV-Gesetztes in Angrif genommen.

- Entsprechend konnten nicht dringliche Arbeiten wie z. B. die Revision des öV-Gesetzes noch nicht in Angrif genommen werden.

- 2017 wurde ein Benchmarking-System eingeführt. Die Oferten der Transportunternehmungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden unter anderem mit diesem System analysiert. Gestützt auf diese Resultate wurden mit den Transportunternehmungen fnanzielle Ziele für die Fahrplanjahre 2018 und 2019 festgelegt. Dank den intensiven Verhandlungen und grossen Anstrengungen der Transportunternehmen kann das ambitionierte Budgetziel voraussichtlich für 2018 und 2019 eingehalten werden.

SCHWERPUNKTE

AUFGABEN

A Angebot und Betrieb des öfentlichen Verkehrs

B Begleitung und Überwachung FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur)

INDIKATOREN

B

Einheit R 2016 R 2017 B 2017

905'000 926'000 1 Anzahl

A1 Verkaufte Monats-U-Abo (Jahresabo = 12)

56 56

% A2 Kostendeckungsgrad der ÖV-Linien

496 500 1

Pkm A3 Verkehrsleistung (Personenkilometer)

78 77

Punkte A4 Kundenzufriedenheit (aufsteigende Skala 1-100)

5'020'974 5'020'974 km

B1 Zugkilometer für Berechnung FABI-Pauschale

Die Verkäufe von U-Abo sowie die gefahrenen Personenkilometer gingen, entgegen dem langjähringen Trend, erstmals zurück.

1

Herzstück, Vorprojekt 2014 mittel

BUD

SEITE 8

8. Genereller Leistungsauftrag (GLA) öfentlicher Verkehr, Teil 2020-2021

2016 gross

Tramnetzentwicklung 2017 gross

Angebotskonzept südliches Birseck 2017 mittel

ESAF 2022 (Eidgenössische Schwing- und Älplerfest in Pratteln)

2017 mittel

Bushof Zwingen 2017 mittel 1

Begleitung Erneuerung Waldenburgerbahn 2014 klein 2

Weiterentwicklung trinationale S-Bahn Basel (trireno)

2016 mittel

Vierspurausbau Liestal: Bau- und Verkehrsphasenplanung

2017 gross

TNW Bestellerstrategie 2016 mittel 3

Verzögerung in Folge Entwicklungsplanerischer Abklärungen der Gemeinde.

1

Die Federführung für die Umsetzung liegt bei BLT Baselland Transport AG und dem Bundesamtes für Verkehr (BAV).

2

Die verschiedenen Teilprojekte erwiesen sich komplexer als angenommen, weshalb zusätzliche Analysen notwendig waren. Dies hat z. B.

das Teilprojekt „Vereinfachung Finanzfüsse“ um mehrere Monate verlängert. Des Weiteren gehen die Arbeiten, welche vom TNW übernommen wurden, langsamer voran als erhoft. Grund dafür sind Zeitmangel bei den involvierten Personen, aber auch die langen Entscheidprozesse im TNW.

Termin Landrat/ Vollzug/ Abstim- mung

Typ 2017 2018 2019 2020 2021

Bezeichnung

Teilrevision Beschluss Landrat Q3 2019

Dekret über das Angebot im öfentlichen

Personennahverkehr vom 17.5.1990 (Stand 1.1.1998)

ERFOLGSRECHNUNG (IN MIO. CHF)

R 2016 R 2017 B 2017 Abw. abs. Abw. %B

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand

3

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen

87.644 86.221 85.914 0.307 0%

Die Kosten felen aufgrund der Stellenvakanz tiefer aus als budgetiert.

1

Dank erfolgreicher Verhandlungen konnte eine substanzielle Mitfnanzierung durch die Partner beim Projekt Vierspurausbau Liestal erwirkt werden. Dadurch wird der Kanton Basel-Landschaft massgeblich entlastet. Weitere FABI-Projekte konnten - infolge einer Stellenvakanz (Vgl.

unter Punkt 1) - und Zusatzaufträgen im Zusammenhang mit der Abstimmungsvorlage zum 8. GLA, nicht im geplanten Masse vorangetrieben werden.

2

Der Mehraufwand ist vorwiegend auf die Beiträge an die BVB gem. Abgeltungsrechnung zurückzuführen. Hier hat sich gezeigt, dass die budgetierten CHF 5.5 Mio. die voraussichtlichen Kosten für das Jahr 2017 nicht decken. Entsprechend wurde die Rückstellung um CHF 0.5 Mio. erhöht. Die defnitive Abrechnung kann erst 2018 erfolgen.

Weiter hat sich das Vorprojekt zum Doppelspurausbau im Laufental infolge Projektänderung verzögert und kann erst 2018 abgeschlossen werden. Hier entstanden 2017 Kosten von CHF 0.36 Mio., die nicht im Budget nicht vorgesehen waren.

Auf der anderen Seite felen die Beiträge an das U-Abo rund CHF 0.27 Mio. tiefer aus als budgetiert. Entgegen dem langjährigen Trend ist der 3

geplante Projektdauer Projektverlängerung Projekt vorzeitig beendet

auf Kurs Zusatzaufwand nötig

Ziel verfehlt Ressourcen in

Personentagen (PT) klein: 1 – 24 PT mittel: 25 – 100 PT gross: > 100 PT

BUD

DETAILS TRANSFERAUFWAND UND -ERTRAG (IN MIO. CHF)

Kt. R 2016 R 2017 B 2017 Abw. abs. Abw. %B

Abschreibungen Investitionsbeiträge 36 1.284 1.413 1.405 0.008 1%

VK Regio-S-Bahn 2. Etappe Planungskost. 36 1.218 0.355 0.355 X

Ausbau BLT Linie 10 Arlesheim/Dornach 36 0.081 0.081 X

46

Beiträge an Infrastukturvorhaben ÖV 36 18.103 17.850 17.850 0.000 0%

Betriebskostenbeiträge an ÖV 36 65.237 64.721 64.410 0.311 0%

85.841 84.420 83.665 0.755

VERPFLICHTUNGSKREDITE (IN MIO. CHF)

Kt. R 2016 R 2017 B 2017 Abw. abs. Abw. %B

30 1

FABI Raum Basel 2016-2025 0.106 0.106 X

31 0.030 0.006 0.080 -0.074 -92%2

31

FABI Trinat. Raum Basel 2016-2025 0.131 0.114 0.140 -0.026 -19%

36 3

VK Regio-S-Bahn 2. Etappe Planungskost. 1.218 0.355 0.355 X

1.380 0.581 0.220 0.361

Die Personalkosten für die gem. LRV 2015/198 bewilligte, auf 10 Jahre befristete Stelle, wurde aus technischen Gründen nicht auf den Verpfichtungskredit sondern über den normalen Personalaufwand budgetiert. Efektiv felen die Kosten aufgrund der Stellenvakanz tiefer aus als in der Landratsvorlage vorgesehen und im Personalbudget hinterlegt.

1

Dank erfolgreicher Verhandlungen konnte eine substanzielle Mitfnanzierung durch die Partner beim Projekt Vierspurausbau Liestal erwirkt werden. Dadurch wird der Kanton Basel-Landschaft massgeblich entlastet. Weitere FABI-Projekte konnten - infolge einer Stellenvakanz (Vgl.

unter Punkt 1) - nicht im geplanten Masse vorangetrieben werden.

2

Das Vorprojekt zum Doppelspurausbau im Laufental hat sich infolge Projektänderung verzögert und kann erst 2018 abgeschlossen werden.

Hier entstanden 2017 Kosten von CHF 0.36 Mio., die nicht im Budget vorgesehen waren.

3

Die Abweichung ist auf eine Fluktuation sowie auf einen Transfer innerhalb des Bereichs vom Generalsekretariat/ P2300 zurückzuführen.

1

Die Abweichung ist auf eine Fluktuation zurückzuführen.

2

BUD

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