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2206 AMT FÜR GEOINFORMATION

Im Dokument VORLAGE AN DEN LANDRAT | NR. 2018/414 (Seite 144-147)

Herausforderungen

- Gestützt auf die Landratsvorlage LRV 2015-107 wird mit der Realisierung der neuen amtlichen Vermessung 1993 (AV93, 3. Etappe) zwischen 2016 und 2022 ausserhalb des Baugebietes die bundeskonforme amtliche Vermessung erstellt.

- Ausserhalb AV93 3. Etappe ist vorerst in Blauen nach der landwirtschaftlichen Gesamtmelioration (GM) die Neuvermessung zu erstellen (Start 2018). Dasselbe beginnt 2019 bei der GM Wahlen und voraussichtlich auch bei der GM Brislach. Ferner sind bereits heute in der geplanten GM Rothenfuh die Belange der amtlichen Vermessung zusammen mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain zu koordinieren.

- Die Verordnung des Bundesrates über den Kataster der öfentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) verpfichtet die Kantone, den ÖREB-Kataster bis spätestens zum 1. Januar 2020 einzuführen.

Der Regierungsrat hat dem Amt für Geoinformation den Projektauftrag erteilt, den Kataster bis zum 31. Dezember 2019 aufzubauen. In Ergänzung zum Grundbuch und der amtlichen Vermessung erhöht der ÖREB-Kataster die Rechtssicherheit. Zudem stellt er eine schnelle und kundenorientierte Behördenleistung (E-Government) dar. Davon proftieren sowohl die Grundeigentümerschaften, als auch die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes sowie die Behörden.

Umsetzung Lösungsstrategien

- Das Amt für Geoinformation hat plangemäss sechzehn Vermessungswerke (Gemeinden) ausgeschrieben. Die Eingaben erfolgten gesamthaft unterhalb des bewilligten Kredits.

- Die den Gesamtmeliorationen folgenden Neuvermessungen werden in enger Koordination und Abstimmung mit dem Landwirtschaftszentrum Ebenrain durchgeführt.

- Die Umsetzung des Projektes ÖREB-Kataster ist auf Kurs. Im 2017 wurden die kantonalen Rechtsgrundlagen beschlossen und in Kraft gesetzt, die erforderlichen Softwarekomponenten bereitgestellt und die Daten der 18 Gemeinden der Tranche 1 aufbereitet. Dies ermöglicht die Inbetriebnahme des Katasters anfangs 2018 für die Gemeinden der Tranche 1.

SCHWERPUNKTE

AUFGABEN

A Führung und Betrieb des kantonalen Geoinformationssystems und der Geodateninfrastruktur B Kantonale Vermessungsaufsicht

C Führung des Katasters der öfentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) D Aufsicht über den Leitungskataster

INDIKATOREN A2 Geodienste und -applikationen

1'566 1'900 1

Anzahl B1 Grenz- und Gebäudemutationen

49 47

% B2 Erfüllungsgrad Bundesstandard

0 185 2

Anzahl C1 Mutationen von ÖREB

21 21 D2 Erfüllungsgrad SIA-Norm 405

Erfahrungswert unterschritten 1

Da die Inbetriebnahme des ÖREB-Katasters wie geplant erst im 2018 partiell erfolgt, mussten im 2017 noch keine Mutationen verarbeitet werden.

2

VG D

Umsetzung Strategiemassnahme Reduktion Personalaufwand (Dir-WOM-2)

2015 klein 1

Neuvermessung nach Gesamtmeliorationen (Blauen, Wahlen, Brislach)

2018 klein 2

Aufbau und Einführung des ÖREB-Katasters 2015 gross 3

Umsetzung des Projektes AV93 3. Etappe 2016 gross 4

Die eingestellten Entlastungen betragen im 2017 CHF 0.162 Mio., im 2018 CHF 0.24 Mio., im 2019 CHF 0.23 Mio. und ab 2020 CHF 0.3 Mio.

1

Mangels genügender Kenntnis des Zeitpunkts der Fertigstellung dieser Werke wurden diese AV93-Lose 2015 nicht in den Verpfichtungskredit AV93 3. Etappe aufgenommen. Nach heutiger Kenntnis werden die Arbeiten in Blauen 2018, in Wahlen 2019 und Brislach 2020 begonnen und durchgeführt. Die Neuvermessung ist für den Grundbucheintrag der Ergebnisse aus der Gesamtmelioration Bedingung.

2

Der Bundesrat hat per 1. Oktober 2009 die Verordnung über den Kataster der öfentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV, SR 510.622.4) in Kraft gesetzt. Diese verpfichtet die Kantone, den ÖREB-Kataster bis spätestens am 1. Januar 2020 einzuführen. Der

ÖREB-Kataster bietet einen einfachen Zugang zu übersichtlich dargestellten und verbindlichen öfentlich-rechtlichen

Eigentumsbeschränkungen (z. B. Nutzungszonen, Schutzzonen, Baulinien oder belastete Standorte), die auf einem bestimmten Grundstück lasten. Der Kanton Basel-Landschaft gehört zu den Kantonen der zweiten Etappe und muss den ÖREB-Kataster ab 2016 bis 2019 aufbauen.

Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 37 vom 8. März 2016 dem AGI den Projektauftrag zum Aufbau und zur Einführung des Katasters erteilt.

Im Berichtsjahr wurden die erforderlichen kantonalen Rechtsgrundlagen beschlossen, die Geschäftsprozesse implementiert, die erforderlichen Softwarekomponenten bereitgestellt sowie die Daten für die 18 Gemeinden der Tranche 1 aufbereitet. Damit kann anfangs 2018 der Kataster den Betrieb für die Gemeinden der Tranche 1 aufnehmen.

Der ÖREB-Kataster wird als Verbundaufgabe vom Bund und den Kantonen gemeinsam fnanziert. Die Bundesbeiträge decken die Projekt- und Betriebskosten weitgehend ab. Dem Kanton verbleibt somit der interne Personalaufwand.

3

Die Realisierung der neuen amtlichen Vermessung (AV93) erfolgt im Kanton in drei Etappen. In der 1. Etappe zwischen 1995 und 2000 erfolgte die provisorische Numerisierung. Von 2000 bis 2014 wurde in der 2. Etappe die bundeskonforme und entzerrungsfreie AV93 im Baugebiet erstellt. Mit der Umsetzung der Landratsvorlage 2015-107 (Beschluss 2015-176) zwischen 2016 bis 2022 wird im Rahmen der 3.

Etappe ausserhalb des Baugebiets eine bundeskonforme und entzerrungsfreie amtliche Vermessung realisiert. Mit dem Abschluss dieser 3.

Etappe wird das kantonale gesetzliche Obligatorium der Vermessung erfüllt (§ 168 EG ZGB).

4

Termin Landrat/ Vollzug/ Abstim- mung

Typ 2017 2018 2019 2020 2021

Bezeichnung

Teilrevision Beschluss Landrat Q2 2017

Einführungsgesetz zum ZGB (EG ZGB): § 177a

ÖREB-Kataster

1

geplanter Vollzug Q3 2017

Die Landratsvorlage 2017-005 wurde am 15.06.2017 einstimmig beschlossen. Die Gesetzesänderung trat am 1.10.2017 in Kraft.

1

ERFOLGSRECHNUNG (IN MIO. CHF)

R 2016 R 2017 B 2017 Abw. abs. Abw. %B

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand

0.062 0.094 0.063 0.031 49%

-0.640 -0.135 -0.020 -0.115 <-100%

42 Entgelte

4

-0.353 -1.004 -0.905 -0.099 -11%

46 Transferertrag

-0.993 -1.139 -0.925 -0.213 -23%

Total Ertrag

2.461 2.310 3.838 -1.528 -40%

Ergebnis Erfolgsrechnung

Beim ÖREB-Kataster felen die externen Projektkosten um CHF 44'500 tiefer aus als budgetiert. Aufgrund erhöhter Eigenleistungen mussten weniger externe Aufträge vergeben werden. Zudem mussten im 2017 für die Pfege und den Ausbau des kantonalen GIS weniger externe Dienstleistungen bezogen werden.

1

Die neue Vermessung 1993 (AV93, 3. Etappe, LRB 2015-107) erfährt gesamthaft Eingaben unterhalb dem bewilligten Kredit, zeitliche Dehnung und drei Beschwerden zu den Vergaben im 3. Quartal 2017 führen zu geringeren Kosten im Jahr 2017.

2

geplante Projektdauer Projektverlängerung Projekt vorzeitig beendet

auf Kurs Zusatzaufwand nötig

Ziel verfehlt Ressourcen in

Personentagen (PT) klein: 1 – 24 PT mittel: 25 – 100 PT gross: > 100 PT

VG D

SEITE 22

Einnahmen von CHF 0.11 Mio. durch die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung der Gemeinde Muttenz, welche 2017 noch durch das AGI durchgeführt wurde.

3

Mehreinnahmen infolge Schwergewichtsprojekt ÖREB-Kataster, welches vom Bundesamt für Landestopografe bewilligt wurde.

4

DETAILS TRANSFERAUFWAND UND -ERTRAG (IN MIO. CHF)

Kt. R 2016 R 2017 B 2017 Abw. abs. Abw. %B

Geoinformation 36 0.062 0.094 0.063 0.031 49%

46 -0.353 -1.004 -0.905 -0.099 -11%1

0.062

Mehreinnahmen infolge Schwergewichtsprojekt ÖREB-Kataster, welches vom Bundesamt für Landestopografe bewilligt wurde.

1

VERPFLICHTUNGSKREDITE (IN MIO. CHF)

Kt. R 2016 R 2017 B 2017 Abw. abs. Abw. %B

30 1

Realisierung AV93, 3. Etappe 0.317 0.317 X

31 0.778 0.834 1.849 -1.015 -55%2

Der Personalaufwand für die Vorprojekte AV93 3. Etappe (neue Vermessung 1993 LRB 2015-107) wird abgerechnet.

1

Die neue Vermessung 1993 (AV93, 3. Etappe, LRB 2015-107) erfährt gesamthaft Eingaben unterhalb dem bewilligten Kredit, zeitliche Dehnung und drei Beschwerden zu den Vergaben im 3. Quartal 2017 führen zu geringeren Kosten im Jahr 2017.

2

Vakanz bis zur Stellenwiederbesetzung 1

reduziertes Pensum 2

Keine ganzjährige Besetzung der Praktikumsstelle.

3

VG D

Im Dokument VORLAGE AN DEN LANDRAT | NR. 2018/414 (Seite 144-147)