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Pflegedienstleitung

1. Abteilung Sozialdienst:

1.1 Zielsetzung des Sozialdienstes

Die Hauptaufgabe der Abteilung Sozialdienst besteht in der Durchführung eines professionellen Patienten-Entlassungsmanagements.

Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Organisation der Nachsorge ist die Erstellung einer Anamnese zur Lebenssituation der Patienten unter Berücksichtigung ihrer Diagnose(n). Auf diesen Informationen aufbauend erfolgen eine individuelle Beratung zu sozialrechtlichen Ansprüchen und die Organisation der poststationären Nachsorge.

Ziel unserer Tätigkeit ist, frühzeitig eine termingerechte und bedarfsorientierte nachstationäre Versorgung für die Patienten zu gewährleisten.

Die Einhaltung des vorgegebenen Entlassungstermins hat einen entscheidenden Einfluss auf die Erlössituation der einzelnen Abteilungen und Zentren. Durch eine individuelle und bedarfsgerechte Organisation der Entlassung sollen zudem unwirtschaftliche Wiederaufnahmen wegen poststationärer Unterversorgung der Patienten vermieden werden.

Die Erfüllung dieser Aufgaben und Ziele steht unter der Prämisse der Kundenorientierung. Als interne Kunden definieren wir die Patienten und die Auftrag gebenden Stationen. Die Zufriedenheit der hier

behandelten Patienten hat eine entsprechende Wirkung auf das Image und damit auch auf die Fallzahlen des Klinikums. Nur zufriedene Patienten empfehlen das Klinikum weiter und würden sich im Bedarfsfall erneut hier behandeln lassen. In Anbetracht des strategischen Unternehmensziels, die Fallzahlen zu steigern, ist die Kunden- bzw. Patientenzufrie- denheit somit von zentraler Bedeutung.

Stetig sinkende stationäre Verweildauern und steigender wirtschaftlicher Druck erfordern effiziente Organisationsstrukturen, von der Aufnahme bis zur Entlassung. Aus diesem Grund arbeiten wir permanent an der Verbesserung der abteilungs- wie auch stationsinternen Strukturen in Bezug auf das Entlassungsmanagement.

1.2 Leistungsspektrum des Sozialdienstes

1.2.1 Stationäre Patienten

Medizinische Rehabilitation

• Anschlussheilbehandlung (AHB)

• Neurologische Früh-Rehabilitation

• Geriatrische Weiterbehandlung

• Psychosomatische Rehabilitation

• Langzeittherapie bei Suchterkrankungen

Weitere stationäre Unterbringungsmöglichkeiten

• Pflegeheim teilstationär

• Pflegeheim vollstationär

• Unterbringung und Hilfen nach § 53 und § 67 SGB XII

• Obdachlosenunterbringung

• Kurzzeitpflege

Ambulante häusliche Versorgung

• Behandlungspflege

• Grundpflege

• Pflegeversicherung

• Haushaltshilfe

• Hilfs- und Heilmittel

• Verordnungen häuslicher Pflege

• Hausnotruf

• Essen auf Rädern

• Vermittlung von Beratungsstellen

Psychosoziale Beratung (primär Zentrum der Psychiatrie)

• Krisenintervention

• Sonstige Beratungen (z. B. ALG II, EU-Rente, Abstinenzgruppen)

• Suchtberatung

• Rehabilitationswerkstatt

• Tagesstätte

• Wohngemeinschaftsplätze

• Selbsthilfegruppen

• Teilnahme an Stations- und Fallbesprechungen

• Schrittweise Wiedereingliederung ins Berufsleben

• Wohnungsangelegenheiten

• Teilnahme an Hilfeplan- und Sektorenkonferenzen

Kostenklärung

• Inländische und ausländische Patienten ohne Krankenversicherung:

• Krankenversicherungsverhältnis klären (Pflichtversicherung bei bisher nicht versicherten Patienten) zwecks Sicherung der stationären und poststationären Behandlungskosten

• Freiwillige Weiterversicherung (GKV)

• Fahrtkostenerstattung bei hochfrequenter ambulanter Behandlung

• Krankengeld

• Grundsicherung / Sozialhilfe gemäß SGB II und SGB XII

• Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen

• Bekleidungsbeihilfe

• Taschengeld

• Blindengeld

• Krankentransportkostenklärung (Vermeidung von Mehrausgaben für das Klinikum) Finanzielle Hilfen

• Stiftungen / Härtefond der Deutschen Krebshilfe Schwerbehindertengesetz

• Antrag auf Schwerbehindertenausweis Sonstiges

• Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

• Hilfen nach dem KJHG (z.B. Inobhutnahme bei drogenabhängigen oder / und minderjährigen Müttern)

• Betreuung ausländischer Patienten mit und ohne Krankenversicherung (z.B. Organisation der

• poststationären Versorgung, Rückführung-/ Transport in das Heimatland)

• Aufenthaltsangelegenheiten (Konsulate, Botschaften, Ausländerbehörde) Gesetzliche Betreuung

• Einleitung durch Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht

Falldokumentation in Orbis, u.a. zwecks Nutzung der Sozialdienstdokumentation bei MDK-Prüfungen

In Fällen der Überschreitung der oberen Grenzverweildauer (Erlösrelevant!) 1.2.2 Ambulante Patienten

• Nach- und Festigungskuren (AGM)

• Betreuung folgender Ambulanzen:

• Onkologisch-Gynäkologische Ambulanz

• Onkologisch-Hämatologische Ambulanz

• Gastroenterologische Ambulanz

• Strahlenambulanz

• Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)

• Urologische Ambulanz

• ZKI Ambulanz

• Onkologisch - Chirurgische Ambulanz

• ZNA zur Vermeidung von Fehlbelegungen durch prästationäre Beratung und Vermittlung 1.2.3 Projekte und Zusatzaufgaben

• Expertenstandard Entlassungsmanagement (EM): praktische Umsetzung

° Beratung der Stationen bei Implementierung des Expertenstandards EM

° Schulung der Stationen zu EM mehrmals jährlich

° Laufende Überprüfung auf Einhaltung der Standards

• Sozialvisite zwecks Optimierung des Patientenentlassungsmanagements

• Kooperationen mit Rehabilitationskliniken

• Kooperation mit bundesweit tätigem „Case Management“ – Anbieter (Medizinproduktevertrieb) im ambulanten Versorgungssektor

• Kooperation mit dem Versorgungsamt Frankfurt (Schwerbehinderte)

• Hotelrahmenabkommen (Vergünstigte Zimmerraten für Patienten/ Angehörige/ Gäste/ Mitarbeiter

• des Klinikums

• ORBIS / Openmed: stetige Weiterentwicklung des selbst entwickelten Moduls für den Sozialdienst

• OPS - Kodierungen

• Qualitätsmanagement: erfolgreiche Zertifizierung nach der neuen DIN EN ISO 9001 : 2008

• in 12/ 2008

• Ausbildungsstelle für die Lerninhalte: Qualitätsmanagement / Sozialgesetzgebung

• "Kaufmann/ -frau im Gesundheitswesen" / BA - Studenten

• Ausbildungsstelle für alle Krankenpflegeschüler der KPS. Lerninhalt: Expertenstandard EM

• AHB – Liquidationen (Sicherung der Einnahmen)

• Schulungsreihe für pflegende Angehörige von Patienten der Klinikallianz (einmal jährlich)

• Balanced Scorecard für den Sozialdienst

• Kontinuierlicher Austausch mit dem ZHyg zwecks Lösung der Entlassungsproblematik von MRE-Patienten

1.3 Fallzahlentwicklung im somatischen Bereich

Auch im Jahr 2008 stieg das Auftragsvolumen unserer Abteilung weiter an. Es beläuft sich auf 8.460 Fälle im Berichtsjahr (8.056 Fälle in 2007). Darüber hinaus erfolgten noch diverse, nicht dokumentierte „Kurzberatungen“ (Zeit- bzw. Arbeits-aufwand unter 15 Minuten pro Patient). Die Erfassung dieser Fälle würde den Dokumentationsaufwand nicht rechtfertigen.

1715

2219 2301

3491 4983

5369

5854 5966 5943 7075

7682 8056

8460

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

Fallzahlentwicklung im SD gesamt

Fallzahlentwicklung nach Zentren

Zentrum 2005 2006 2007 2008

ZCHIR 2.626 2.381 2.594 2.590 ZIM 1.751 2.083 2.276 2.145 ZNN 1.028 1.213 1.345 1.527

ZPSY 599 775 698 691

ZFG 404 410 445 515

ZRAD 254 259 259 455

ZKI 129 134 126 169

ZDV 102 166 157 161

ZHNO 72 125 133 170

ZAW 53 70 0 1

ZAU 10 14 23 12

Immer mehr Patienten benötigen nach der Akutbehandlung eine stationäre Anschlussheilbehandlung (AHB). Umgekehrt proportional prüfen die Kostenträger die AHB-Anträge immer strenger. Sowohl die Rehabilitationsfähigkeit zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem Klinikum wie auch die Notwendigkeit einer stationären Rehabilitation der betroffenen Patienten werden von den Kostenträgern respektive dem MdK zunehmend kritischer beurteilt. Nicht selten werden die entsprechenden Kostenübernahmeanträge in „1. Instanz“ abschlägig beschieden. Bei Ablehnungen der AHB-Anträge bespricht der Sozialdienst mit dem behandelnden Arzt, ob ein Widerspruchsverfahren aussichtsreich erscheint. Fällt das Ergebnis negativ aus, wird vom Sozialdienst für diese Patienten umgehend eine alternative Versorgungsmöglichkeit gesucht und organisiert. Hier ist ein professionell-kundenorientierter Umgang mit den in der Folge häufig verärgerten Patienten erforderlich, um deren zeitnahe Zustimmung für eine alternative Nachsorgeform einzuholen.

Die zum Sozialdienst dazugehörigen Pflegeberater sind primär zuständig für die Organisation der poststationären ambulanten häuslichen Versorgung. Hierzu gehört die Vermittlung ambulanter Pflegedienste, Beratungen über das Pflegever-sicherungsgesetz sowie die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, wie beispielsweise Pflegebetten und Sauerstoffgeräte.

Die Leistungskürzungen im Gesundheitswesen wirken sich auch auf die Arbeit der Pflegeberater aus.

Die von den Kassen finanzierten ambulanten Pflegeleistungen reichen in der Regel nicht für eine adäquate häusliche Versorgung aus. Deshalb gilt es für die Pflegeberater, in den Beratungsgesprächen Ressourcen aus dem sozialen Umfeld des Patienten zu generieren und auf diese Weise zumindest halbwegs praktikable Lösungen zu finden. Hieraus erklären sich auch die Diskrepanzen zwischen den Beratungszahlen und den tatsächlich eingeleiteten Maßnahmen (s. Tabelle „Kernaufgaben des Sozialdienstes“: Ambulante häusliche Versorgung).

Der stetig steigende Beratungs- und Vermittlungsbedarf bezüglich ambulanter wie auch stationärer Nachsorgemöglichkeiten ist eine Folge der gesunkenen Verweildauern. Je früher die Patienten aus der akutstationären Behandlung entlassen werden, desto mehr besteht ein nachstationärer Unterstützungsbedarf.

Die Multimorbidität und die Schwere der Erkrankungen der Patienten, die hier im Uniklinikum Frankfurt behandelt werden, wirken sich zudem steigernd auf unsere Fallzahlen und hierdurch auf unsere Arbeit aus. Alleine die deutlich gestiegene Anzahl der „Geriatrischen Weiterbehandlungen“

untermauert exemplarisch diese Aussage. Die Informationsdefizite der Betroffenen und ihrer Angehörigen hinsichtlich der aktuellen sozialrechtlichen Anspruchsmöglichkeiten wie auch grundsätzlich die Unkenntnis über adäquate poststationäre Versorgungsmöglichkeiten spiegeln sich ebenfalls in unseren Beratungszahlen wieder.

1.4 Erschwernisse bei der Entlassungsorganisation

Die Einhaltung des von den Stationen vorgegebenen Entlassungstermins durch Sicherstellung einer zeitnahen und bedarfsgerechten Organisation der Nachsorge hat höchste Priorität für unsere Arbeit.

Grundsätzlich gilt, dass die termingerechte Organisation adäquater Nachsorgemaßnahmen ganz entscheidend vom Zeitpunkt der Einschaltung des Sozialdienstes und der zeitnahen Erstellung wie auch der Qualität der medizinischen Befundberichte abhängt.

Die medizinischen Befundberichte sind die Basis eines jeden Kostenübernahme-antrages. Der Sozialdienst muss einen Befundbericht für alle stationären rehabilitativen Nachsorgemaßnahmen an den jeweils zuständigen Kostenträger schicken. Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Lesbarkeit der Befundberichte sind dabei von zentraler Bedeutung. Wenn diese Qualitätskriterien nicht erfüllt sind hat dies häufig zur Konsequenz, dass sich die Entlassungstermine verschieben. Zudem bedeutet eine erneute Ausstellung eines Befundberichtes überflüssige Mehrarbeit für die Ärzte und den Sozialdienst.

Weitere Gründe für die Nichteinhaltung des geplanten Entlassungstermins waren beispielsweise von den Stationen selbst verschobene Entlassungen wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes des jeweiligen Patienten oder/und weitere erforderliche Diagnostik.

Auch der Anstieg an multimorbiden Patienten sowie die gestiegene Zahl der isolationspflichtigen Patienten (MRSA, VRE, ESBL, Acinetobacter) führte zu einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand bei der Organisation einer adäquaten Nachsorge, welche innerhalb des engen vorgegebenen Zeitkorridors und aufgrund der spezifischen Problematik der Patienten oft nicht erledigt werden konnte. Die Problematik liegt hier sowohl auf Seiten bestimmter Kostenträger, die eine Rehabilitationsfähigkeit bei „Patienten mit asymptomatischer Besiedelung durch multiresistente Erreger“ grundsätzlich negieren, wie auch in der Aufnahmeverweigerung vieler Nachsorgeeinrichtungen.

Grundsätzlich gibt es einen chronischen Engpass bei der Verlegung von Patienten, die einer neurologischen Frührehabilitation (Phase B) bedürfen. Aus unserer Erfahrung sind zu wenig Reha- Phase – B - Betten vorhanden. Mangels Verlegungskapazitäten liegen die hierfür infrage kommenden Patienten auf den hiesigen Intensivstationen, obschon sie bei entsprechender Indikation sinnvollerweise in einer entsprechenden Reha-Klinik mit Phase B- Zulassung adäquater versorgt, also frührehabilitiert werden könnten. Wünschen die Angehörige eine, aus Frankfurter Sicht, wohnortnahe neurologische Rehabilitation, ist dies ein weiteres Erschwernis. Die nächstgelegenen neurologischen Reha-Kliniken mit entsprechender Zulassung liegen ca. 45 und mehr Kilometer von Frankfurt entfernt.

Handelt es sich zudem um dialyse- und beatmungspflichtige Patienten, steht man vor dem Problem, dass es im Umkreis von 200 Kilometern keine Rehabili-tationsplätze für diese Klientel gibt! Ist der betreffende Patient obendrein mit einem multiresistenten Keim besiedelt, sind derart komplexe Fälle wegen der Bündelung an Handicaps aus Sicht des Sozialdienstes eine echtes Problem.

In zunehmendem Maße stellen auch (ausländische) Patienten ohne Kranken-versicherungsschutz / Aufenthaltserlaubnis eine große Herausforderung für den Sozialdienst und ein wirtschaftliches Risiko für das Klinikum dar. Wenn aufgrund der Erkrankung eine nahtlose Überleitung in eine weiterführende nachstationäre Maßnahme aus medizinischer Sicht zwingend erforderlich ist, bleibt der Patient unweigerlich solange stationär hier im Klinikum, bis ein Kostenträger gefunden ist. Da Nachsorgeeinrichtungen keine Aufnahmepflicht haben und zudem nie ohne vorliegende Kostenübernahmezusage aufnehmen, stellen sich derart gelagerte Fälle für unsere Abteilung als extreme „Ressourcenverbraucher“ dar. Wenn dann endlich ein Kostenträger für eine poststationäre Maßnahme gefunden werden konnte, bedeutet das erfreulicherweise zeitgleich, dass die Übernahme der hiesigen Behandlungskosten ebenfalls sichergestellt ist.

Das Resultat der hier beschriebenen Problematiken ist, dass alle diese oben aufgezählten Patientengruppen in der Regel zu arbeits- und kostenintensiven „Langliegern“ werden.

1.5 Lösungsstrategien

Die Kernaussage des „Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement“ lautet: „Die Entlassungsplanung beginnt bei der Aufnahme“.

Wenn also ein Nachsorgebedarf zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits erkennbar ist (bedingt durch Diagnose, Alter bzw. bisherige Lebenssituation des Patienten), sollte umgehend eine Meldung an den Sozialdienst erfolgen. Um den „Informationsdurch-dringungsgrad“ kontinuierlich zu steigern, führte

unsere Abteilung bereits mehrfach Schulungen zur Thematik „Expertenstandard Entlassungsmanagement“ in nahezu allen medizinischen Zentren durch. Hierdurch soll auch der Rotation und der hohen Personalfluktuation im ärztlichen und pflegerischen Bereich Rechnung getragen werden.

Die Sozialvisite könnte man in Hinblick auf den Expertenstandard auch als „Dauerschulung“ der Stationen betrachten.

Im August 2006 führte unsere Abteilung eine so genannte „Sozialvisite“ als Projekt im Zentrum der Inneren Medizin ein. Ein Mitarbeiter des Sozialdienstes ging ein bis zweimal pro Woche zu festen Terminen auf die Stationen seines Zuständig-keitsbereichs. Anhand des Belegungsplanes der Station wird jeder Patient interdisziplinär besprochen in Bezug auf einen potenziellen Nachsorgebedarf und den geplanten Entlassungstermin.

Der positive Effekt der Sozialvisite ist, dass Patienten dem Sozialdienst frühzeitig genannt werden und kein Patient mehr „durch die Maschen“ fällt. Alleine im Zentrum der Inneren Medizin führte dies seinerzeit zu einer beachtlichen Auftragssteigerung für unsere Abteilung.

Die Evaluation der Sozialvisite ergab, dass diese von der Mehrheit der Stationen positiv und als hilfreiches Steuerungselement in Bezug auf die Belegungs- bzw. die Entlassungsplanung bewertet wurde. Unsere Planung, die Sozialvisite aufgrund der positiven Erfahrungen dauerhaft flächendeckend im Klinikum zu implementieren, scheiterte bislang an den reduzierten personellen Ressourcen unserer Abteilung. Nach Entscheidung des Vorstandes konnten im zweiten Halbjahr 2008 die zuvor abgebauten Stellen teilweise wieder besetzt werden. Damit einhergehend konnte die Sozialvisite ebenfalls wieder schrittweise eingeführt werden.

Seit 2005 arbeitete unsere Abteilung gemeinsam mit dem DICT an einem „Sozialdienst-Modul“ in der elektronischen Patientenakte „Orbis/ Openmed“. Der Software-Anbieter hatte hier keine Lösung anzubieten.

Unser Modul dient der elektronischen und damit papierlosen Anforderung unserer Abteilung sowie der Dokumentation unserer erbrachten Leistungen direkt in die Patientenakte. Die Einschaltung unserer Abteilung per elektronischer Anforderung über Orbis (Einführung Januar 2007) klappt mittlerweile gut. Die Information über den aktuellen Bearbeitungsstand des Falles durch Einblick in die Sozialdienst-dokumentation in der Orbis- Patientenakte ist jederzeit für Ärzte und Pflegepersonal möglich. Bedauerlicherweise ist dies bei weitem noch nicht allen Mitarbeitern der Stationen bekannt.

Hier sollen Sozialvisite und Schulungen in Verbindung mit dem „Expertenstandard Entlassungsmanagement“ Abhílfe schaffen.

Bei MDK-Prüfungen konnte durch die Sozialdienst-Dokumentation zum wiederholten Mal schlüssig belegt werden, weshalb sich Patienten über die obere Grenzverweildauer ihrer DRG hinaus noch in stationärer Behandlung befanden. Aufgrund unserer lückenlosen Dokumentation über die diversen Versuche, die Patienten in eine adäquate Nachsorgeform überzuleiten, wurde nach Aussage der Medizincontroller dem Klinikum die hier erbrachten Leistungen in sehr vielen Fällen erstattet.

Wegen der großen Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Dokumentation, unterziehen wir uns abteilungsintern einer kritischen Reflektion. In regelmäßig stattfindenden Arbeitsgruppen überprüfen wir unsere Falldokumentationen auf der Suche nach Optimierungspotential.

Wie bereits erwähnt, nehmen die medizinischen Befundberichte eine zentrale Rolle in der Entlassungsorganisation ein. Da viele (dienstjunge) Ärzte Informationsdefizite zu den Voraussetzungen für die unterschiedlichen Reha-bilitationsformen haben, hat unsere Abteilung einen

„Leitfaden für Ärzte zu med. Rehabilitationen“ im Kitteltaschenformat erstellt und den Ärzten ausgehändigt. Unsere Aktion wurde sehr begrüßt, reichte aber nur partiell zur Verbesserung der Arbeitsabläufe in Hinblick auf eine reibungslose Reha- Beantragung aus. Um die Ärzte beim Erstellen der Befundberichte zu unterstützen, hat der Sozialdienst mit den Kostenträgern verhandelt, dass wir einen einheitlichen Vordruck nutzen dürfen. Diese Vordrucke wurden von uns unter Berücksichtigung aller relevanten Fragestellungen der unterschiedlichen Kostenträger erstellt und bei Bedarf immer zeitnah aktualisiert. Wenn alle hier aufgeführten Fragen (meist zum ankreuzen) lückenlos, schlüssig und leserlich vom behandelnden Arzt ausgefüllt wurden, steigen die Chancen, schon mit dem ersten Antrag beim Kostenträger einen Zusage zu erhalten.

Die Entlassungsproblematik von Patienten mit einer so genannten „asymptomatischen Besiedelung durch multiresistente Erreger“ (interne Kurzform: MRE- Patienten) wurde bereits im vorderen Teil dargestellt. Dieser Problematik hat sich auch das hiesige Zentrum der Hygiene mit Unterstützung des Vorstandes angenommen. Wir sind in den Dialog mit Kostenträgern, dem Hessischen Ministerium wie auch Rehabilitationskliniken gegangen, bislang aber leider nur mit eingeschränktem Erfolg. Unsere Kooperationsvereinbarungen mit einigen Reha-bilitationskliniken bringen insofern eine gewisse Erleichterung, als dass diese eher geneigt sind, auch diese Patientenklientel eher aufzunehmen. Von einer generellen Lösung des Problems ist man aber noch deutlich entfernt.

1.6 Kooperationen

Seit Jahren hat unsere Abteilung die Bedeutung von funktionierenden Kooperationsnetzen erkannt und diese auch praktisch umgesetzt. Die enge Zusammenarbeit mit AHB-Kliniken, ambulanten Pflegediensten, Sanitätshäusern und Pflegeheimen, aber auch Hotels, seien hier exemplarisch genannt.

Hintergrund der Kooperationsbestrebungen war immer schon, die zeitnahe Übernahme unserer Patienten durch ausgesuchte und nachweislich qualitativ hochwertige Leistungserbringer zu erzielen.

Patienten und Angehörige verlassen sich auf unsere kompetente Beratung sowie die Vertrauenswürdigkeit der durch uns empfohlenen Einrichtungen.

Im Jahr 2007 kam es erstmalig zu einer Kooperation mit einem Vertriebs-unternehmen für Medizinprodukte. Deren Konzept für ein ambulantes Case Management versprach die Optimierung der Verweildauern sowie einer verbesserten ambulanten Versorgung einer klar definierten Patientenklientel (Tracheostoma, enterale Ernährung etc.). Diese Kooperation mit diesem Unternehmen erbrachte jedoch nicht den gewünschten Effekt. Der zeitliche Aufwand für diese Kooperationspflege stand in einem erheblichen Missverhältnis zum Ergebnis. Aus diesem Grund wurde der Kooperationsvertrag fristgerecht zum 31.03.08 gekündigt.

Da Kooperationen dieser Art dennoch sinnvolle Synergieeffekte schaffen können, wurde im April 2008 mit einem Konkurrenzanbieter ein neuer Versuch gestartet. Die bisherigen Erfahrungen sind bislang sehr positiv und führten bereits zu einer Zertifizierung der Schnittstelle: Patientenüberleitung durch den Sozialdienst / Entlassungsmanagement und der Firma SERVONA. Hierzu mehr unter Punkt 9. Qualitätsmanagement.

Im Berichtsjahr haben wir zwei weitere Kooperationsverträge mit Reha-Klinken abgeschlossen.

Einer der Vorteile dieser Kooperationen ist die deutlich schnellere Übernahme unserer, teils sehr versorgungsaufwendigen, Patienten. Unsere Kooperationspartner zeigen sich sehr flexibel und behandeln unsere Patienten-anmeldungen mit höchster Priorität.

1.7 Qualitätsmanagement

Im permanenten Streben nach Optimierung der Prozess- wie auch der Ergebnisqualität unserer Arbeit nutzen wir unser bereits im Jahr 2001 implemen-tiertes Qualitätsmanagementsystem.

Unsere Abteilung wurde im Jahr 2002 erstmalig zertifiziert. In den Folgejahren fanden erfolgreiche Wiederholungsaudits statt.

Die Wirksamkeit des in unser QM-System eingepflegten „Nationalen Expertenstandard Entlassungsmanagement“ wurde im Dezember 2005 erstmals erfolgreich auditiert.

Mit der Zertifizierung dieses Expertenstandards hat unsere Abteilung auch wieder eine Vorreiterposition im Vergleich zu anderen klinischen Sozialdiensten bzw. Pflegeberatungen.

Im Dezember 2008 wurde unsere Abteilung nach der aktuellen Norm DIN EN ISO 9001: 2008 zertifiziert. Im gleichen Audit wurde unsere Schnittstelle zu dem o.g. Kooperationspartner, der Firma SERVONA, ebenfalls erfolgreich zertifiziert.

Da die Inhalte des QM mittlerweile allen Mitarbeitern des Sozialdienstes „in Fleisch und Blut übergegangen ist“, erfordert deren Umsetzung weniger zeitliche Ressourcen als es in der Aufbauphase der Fall war. Deshalb und unter Berücksichtigung der Fallzahlsteigerungen und Arbeitsdichte haben wir den Zeitaufwand, der für die Pflege des QM-Systems notwendig ist, stark reduzieren und trotzdem das hohe Niveau halten können. Das erreichte Niveau mindestens zu halten, bleibt auch weiterhin unser Ziel.