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Dezember 2005 43C Interpellation 3932 Scheurer, Lengnau (SP) Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am Kein Stellenabbau bei den SBB Cargo in Biel! Am 28

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I 315/2005 VOL 21. Dezember 2005 43C

Interpellation

3932 Scheurer, Lengnau (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 14.11.2005

Kein Stellenabbau bei den SBB Cargo in Biel!

Am 28. Oktober 2005 informierte SBB Cargo, wie sie ihre Verluste im Wagenladungsverkehr eliminieren will. Neben der Reduktion der Bedienungspunkte von 650 auf neu nur noch 323 Bedienungspunkte wird insbesondere auch beim Rangierbahnhof Biel drastisch abgebaut. Er soll künftig nur noch für regionale Rangieraufgaben zuständig sein. Von den aktuell rund 100 Mitarbeitenden verlieren 60 Personen ihre Stelle, Personen die bei SBB Infrastruktur angestellt sind.

Noch nicht bekannt sind die Abbaumassnahmen bei den Unterhaltsdiensten Cargo, vor allem beim Fahrzeugunterhalt, die Biel auch stark treffen werden. Durch die geplanten Einbussen beim Güterverkehr wird zudem auch das Lokpersonal Cargo und das administrative Personal stark betroffen.

Praktisch alle Betroffenen sind langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die grossmehrheitlich Monopolberufe ausüben.

Es stimmt, niemand wird direkt entlassen. Es ist vorgesehen, durch geeignete Weiterbildungsangebote die betroffenen Personen arbeitsmarktfähig zu machen. Wer das aber nicht innerhalb von 2 Jahren schafft und keine neue Arbeitsstelle findet, verliert seine Ansprüche.

Bereits hat die bernische Verkehrsdirektorin auf diesen Abbau reagiert und in einer Medienmitteilung auf die negativen Auswirkungen im Kanton Bern und insbesondere auf den Platz Biel aufmerksam gemacht.

Es stellen sich folgende Fragen:

1. Wann wurde der Regierungsrat erstmals durch SBB Cargo über die Abbaumassnahmen beim Güterverkehr informiert?

2. Wie hat der Regierungsrat gegenüber der SBB Cargo und SBB Infrastruktur reagiert, welche weitergehenden, abfedernden Massnahmen hat die Regierung verlangt?

3. Hat der Regierungsrat die SBB Cargo und SBB Infrastruktur darauf aufmerksam gemacht, dass die MitarbeiterInnen, welche ihren Arbeitsplatz verlieren, trotz Weiterbildungsangeboten praktisch nicht mehr vermittelbar sind?

4. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass in Biel neben dem angekündigten Abbau von 60 Stellen im Rangierbahnhof, bald weitere folgen, weil beim Unterhalt und Fahrdienst massiv weniger Arbeit anfallen wird?

5. Wer wird in Zukunft die sozialen Folgekosten übernehmen, die durch diesen Abbau entstehen?

6. Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um Härtefälle zu vermeiden?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 17.11.2005

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Antwort des Regierungsrats

Nach dem Entscheid der SBB Cargo zum Wagenladungsverkehr wurden verschiedene Vorstösse eingereicht. Der vorliegende Vorstoss befasst sich mit den Auswirkungen auf den Personalbestand beim Rangierbahnhof Biel. Die Antwort konzentriert sich deshalb ebenfalls auf dieses Thema. Zu den allgemeinen Auswirkungen der Konzentration im Wagenladungsverkehr wird auf die Antworten zu folgenden Vorstössen verwiesen:

• I 304/2005 Gagnebin, Tramelan (SP) Sanierungsplan bei der SBB Cargo

• M 317/2005 Wälti-Schlegel, Burgdorf (GFL) SBB Cargo wird abgebaut – und verletzt so CO2- und Verlagerungsgesetz

• M 325/2005 von Siebenthal, Gstaad (SVP) Gütertransporte per Eisenbahn

• M 336/2005 Meyer, Roggwil (SP) Kahlschlag-Pläne bei SBB Cargo: Für Güter die Bahn!

Die SBB reagieren mit Restrukturierungen auf die sich ständig ändernden Entwicklungen und Bedürfnisse am Markt. Obschon der Personalbestand insgesamt rückläufig ist (gemäss Geschäftsbericht 2004 der SBB – 1,2 Prozent im Jahr 2004), hat der Personalbestand im Kanton Bern zwischen 2000 und 2005 um 1,2 Prozent zugenommen (Bericht zur Wirtschaftslage 2005, herausgegeben vom beco Berner Wirtschaft, Tabelle 10). Für den Regierungsrat ist in erster Linie diese Gesamtentwicklung massgebend. Entscheide über einzelne Restrukturierungsmassnahmen können für den Kanton Bern hingegen nicht immer positiv ausfallen. Die Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit der SBB werden auf Bundesebene festgelegt. Für die Umsetzung ist das Unternehmen SBB verantwortlich. Der Regierungsrat respektiert diese Aufgabenteilung. Er setzt sich aber politisch für die Interessen der bernischen Volkswirtschaft ein, so auch im Fall des Wagenladungsverkehrs.

Zwischen Kanton und SBB bestehen seit Jahren enge Kontakte (z.B. im Zusammenhang mit dem Angebot des öffentlichen Verkehrs, der Entwicklung der Bundesarbeitsplätze). Im Rahmen seiner Wachstumsstrategie hat der Regierungsrat den Kontakt zu wichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Kanton Bern institutionalisiert. Er hat dafür ständige Kontaktpersonen, so genannte Key Account Manager, bestimmt. Ein solcher Key Account Manager hält seit Juni 2004 auch den regelmässigen Kontakt zu den SBB.

Die konkreten Fragen der Interpellation lassen sich folgendermassen beantworten:

1. SBB Cargo informierte erstmals im August 2005 die Öffentlichkeit über die rückläufige Geschäftsentwicklung im Wagenladungsverkehr und über die Stossrichtung der geplanten Massnahmen. Des weitern wurden die Kantone am 30. Sept. und am 25. Okt in Basel von SBB Cargo orientiert und der Leiter von SBB Cargo informierte die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs am 23. September.

Über die konkreten Auswirkungen wurde der Regierungsrat am 27. Oktober 2005 orientiert.

2. Am 15. November 2005 haben sich Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer und Regierungsrätin Elisabeth Zölch-Balmer mit dem Vorsitzenden der SBB- Geschäftsleitung, Benedikt Weibel, sowie dem Leiter SBB Cargo, Daniel Nordmann, getroffen. An dieser Sitzung wurde vereinbart, dass die SBB den Kanton vor definitiven Entscheiden im Zusammenhang mit den Cargo-Massnahmen regelmässig und detailliert über die vorgesehenen Massnahmen und die weiteren Schritte orientieren wird. Der Regierungsrat schenkt der Einhaltung dieser Vereinbarung grösste Aufmerksamkeit und hat bereits bei den SBB schriftlich interveniert, weil die Informationen nicht fristgerecht geliefert wurden.

3. Der Regierungsrat kann diese Aussage in der Interpellation nicht bestätigen. Der bestehende Gesamtarbeitsvertrag schliesst betriebsbedingte Kündigungen aus.

Stattdessen unterstützen die SBB alle Mitarbeitenden, deren Stelle aufgehoben wurde, durch eine interne Stellenvermittlung und Qualifikationsprogramme. Die Beschäftigten

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sind durchschnittlich etwas länger als ein Jahr in einem Qualifikationsprogramm (vgl.

Geschäftsbericht der SBB, S. 69).

4. Dem Regierungsrat ist bewusst, dass sich der Strukturwandel auch in Zukunft auf die Beschäftigung bei den SBB auswirken wird. Er hat bei den SBB bereits zusätzliche Informationen verlangt. Das Industriewerk Biel ist ein bedeutender Arbeitgeber, ein überproportionaler Abbau an Arbeitsstellen könnte der Kanton Bern nicht einfach kommentarlos annehmen.

5. Die Beschäftigten der SBB haben einen Gesamtarbeitsvertrag mit überdurchschnittlichen Leistungen bei Stellenabbau. Die SBB hat sich verpflichtet, dass Mitarbeitende, welche aufgrund betrieblicher oder wirtschaftlicher Gründe ihre Stelle verlieren, weiterhin 100% ihres Lohnes erhalten, bis sie eine neue Stelle intern oder extern gefunden haben. Dies gilt auch für die betroffenen Mitarbeitenden im RB Biel und wird durch SBB Infrastruktur finanziert.

6. Der erwähnte Gesamtarbeitsvertrag schliesst für den anstehenden Stellenabbau Kündigungen aus. Sollten in Zukunft einmal Härtefälle eintreten, stehen alle gesetzlich vorgesehenen Angebote der Arbeitslosenversicherung, des Kantons und der Gemeinden zur Verfügung. Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Massnahmen.

An den Grossen Rat

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