• Keine Ergebnisse gefunden

Die SBB Cargo hat aber den Auftrag, das gesamte Territorium zu bedienen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Die SBB Cargo hat aber den Auftrag, das gesamte Territorium zu bedienen"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

C:\Program Files (x86)\Neevia.Com\Document Converter\temp\CONVERT_36b7f791215e44c1a39659eace95836e.DOC

I 304/2005 BVE 21. Dezember 2005 49C

Interpellation

4066 Gagnebin, Tramelan (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 01.11.2005

Sanierungsplan bei der SBB Cargo

Die SBB Cargo hat vor kurzem angekündigt, dass sie aufgrund der Geschäftseinbussen im ersten Halbjahr 2005 drastische Kosteneinsparungsmassnahmen ergreifen wird. Diese Massnahmen werden zur Folge haben, dass bis Ende Juni 2006 über 650 Arbeitsplätze abgebaut und die Zahl der Verladestellen von 650 auf 323 gekürzt werden. Die Region Biel ist von diesen Massnahmen in mehrfacher Hinsicht betroffen, da sie zusätzlich die Folgen der Umstrukturierungen bei der SBB Infrastruktur zu tragen hat und die Werkstätten wahrscheinlich auch betroffen sein werden. Und im Berner Jura wird es nur noch einen Bedienungspunkt für den Wagenladungsverkehr geben, und zwar jenen in Péry-Reuchenette. Der Berner Jura und somit auch der gesamte Jurabogen sind einmal mehr sehr stark von den Umstrukturierungen in den Bundesbetrieben betroffen. Und schliesslich werden diese Massnahmen zweifellos auch andere Transportunternehmen gefährden, da ihre Dienstleistungen hinfällig werden, wenn sich die SBB Cargo aus den Regionen zurückzieht, in denen sie tätig sind.

Die SBB Cargo hat aber den Auftrag, das gesamte Territorium zu bedienen. Der mit dem Bund abgeschlossene Leistungsvertrag präzisiert klar, dass die SBB AG beim Güterverkehr eine Wachstumspolitik betreiben muss, indem sie ihre Haupttätigkeit ausbaut. Es sei daran erinnert, dass dieser Vertrag eines der Hauptinstrumente war, das es dem Bund erlauben sollte, die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu konkretisieren, um so dem mehrfach ausgedrückten Volkswillen nachzukommen.

Die Gründe für die gegenwärtigen Schwierigkeiten der SBB Cargo sind komplex: Die Erhöhung des Lastwagengewichts auf 40 Tonnen, die massiven Kürzungen bei den Staatsbeiträgen und die ungünstige konjunkturelle Entwicklung führen unweigerlich zu einer schwierigen Situation.

Auf der anderen Seite haben sich sehr viele Kunden über die ständigen Umstrukturierungen und Strategiewechsel der SBB Cargo beklagt, die dem Unternehmen substanzielle Verluste bei den Transporten beschert haben.

Auch die Beziehungen, welche die SBB Cargo mit den konzessionierten Unternehmungen pflegt, sind nicht frei von Kritik. Und man kann beispielsweise die Gründe für die Wiederaufnahme des Wagenladungsverkehrs auf den Netzen der RM und der CJ (Normalspur) hinterfragen.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. War der Kanton Bern auf irgendeine Weise an den Überlegungen, die zu den am 28. Oktober 2005 bekannt gegebenen Entscheidungen geführt haben, beteiligt? Wenn ja: Welche Haltung hat er im Rahmen dieser Verhandlungen eingenommen? Wenn nein: Hat die SBB Cargo nicht den Leistungsvertrag verletzt, der ausdrücklich

(2)

2 vorsieht, dass die Streichung gewisser Verbindungen mit den betroffenen Kantonen diskutiert werden muss?

2. Erachtet der Regierungsrat die Beschlüsse der SBB Cargo nicht für verfrüht, da diese das Ergebnis einer mittelfristigen Wirtschaftsanalyse sind, die die politischen (Rolle des Service public) und ökologischen Aspekte nicht berücksichtigt?

3. Sind diese Beschlüsse nicht ein Zeichen dafür, dass die SBB Cargo die Absicht hat, sich auf den rentableren internationalen Verkehr zu konzentrieren und die Binnennachfrage zu vernachlässigen?

4. Verfügt der Kanton über Informationen in Bezug auf die Art und Weise, wie die Kunden der SBB Cargo in den ganzen Prozess eingebunden worden sind?

5. Welche Massnahmen gedenkt der Kanton zu ergreifen, damit möglichst viele Arbeitsplätze in der Region Biel erhalten bleiben?

6. Ist der Kanton bereit, sich dafür einzusetzen, dass Lösungen gefunden werden (einschliesslich durch Partnerschaften zwischen der SBB Cargo und den konzessionierten Unternehmungen), mit denen das Bahnangebot in den von der SBB Cargo aufgegebenen Regionen aufrechterhalten werden kann?

7. Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass der Bund — obwohl der mehrfach ausgedrückte Wille besteht, den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern — eine widersprüchliche Politik betreibt, indem er seine Subventionen an die SBB Cargo streicht und die LSVA offensichtlich zu tief ansetzt, um einen echten Anreiz erzielen zu können?

8. Nach gewissen Informationen bietet die SBB Cargo den Klienten, die von der Schliessung der Cargozustellpunkte betroffen sind, als Ersatzlösung verschiedene Formen des kombinierten Gütertransports an (Cargo Domino, ACTS). Kommt es nicht zu einer absurden und inkohärenten Situation, wenn man einerseits weiss, dass der kombinierte Güterverkehr subventioniert wird, die SBB Cargo aber andererseits darauf verzichtet, Subventionen für diese Leistungen zu verlangen und für denselben Verkehr ein nicht subventioniertes Angebot durch ein subventioniertes Angebot ersetzt?

9. Entspricht diese Nutzung des kombinierten Verkehrs der Absicht des Gesetzgebers, als dessen Subventionierung beschlossen wurde?

Die von der SBB Cargo angekündigten Umstrukturierungen sollen bis Ende Juni 2006 wirksam sein. Es drängen sich somit rasche Lösungen für die Personen, die ihre Stelle verlieren werden, sowie für die Kunden, die aufgegeben werden, auf.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 17.11.2005

Antwort des Regierungsrates:

Der Regierungsrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:

Zu Frage 1

Die Kantone und somit auch der Kanton Bern wurden von SBB Cargo an zwei so ge- nannten Kantonskonferenzen am 30. September und am 25. Oktober 2005 über die ge- planten Abbaumassnahmen und das weitere Vorgehen in allgemeiner Form erstmals in- formiert. Am 27. Oktober 2005 wurde der Regierungsrat über die konkreten Auswirkungen orientiert. Dabei handelte es sich jedoch nicht um die in Artikel 9 der Leistungsvereinba- rung Bund – SBB vorgesehenen Regionalkonferenzen. SBB Cargo ist der Auffassung, dass die vorgesehenen Massnahmen keinen Rückzug aus der Fläche oder eine Einstel- lung der Bedienung ganzer Strecken inklusive Anschlussgleise darstellen, welche die Ein-

(3)

3 berufung solcher Konferenzen voraussetzen. Der Regierungsrat teilt diese Auffassung nicht und die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat mit Schreiben vom 2. November 2005 vom Bund verlangt, das in der Leistungsvereinbarung vorgesehene Verfahren durch- zuführen.

Zu Frage 2

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Massnahmen von SBB Cargo sehr rasch und unter Berücksichtigung von rein betriebswirtschaftlichen Aspekten beschlossen wurden.

Dies ist fragwürdig, weil damit gerechnet werden muss, dass der Entscheid von heutigen Güterverkehrskunden, ihre Waren in Zukunft auf der Strasse zu transportieren, voraus- sichtlich irreversibel ist. Der Entscheid ist umso bedauerlicher, als die LSVA mit der Inbe- triebnahme des Lötschberg-Basistunnels auf das Jahr 2008 erhöht und die Konkurrenzfä- higkeit des Schienengüterverkehrs somit verbessert wird.

Zu Frage 3

Das Vorgehen und die Entscheidgrundlagen von SBB Cargo zeigen, dass sich die SBB entsprechend den Vorgaben der Bundespolitik stärker am Markt orientieren und sich pri- mär auf die rentableren und grösseren Güterverkehrsströme konzentrieren wollen. Dies unabhängig davon, ob es sich um nationalen oder internationalen Verkehr handelt.

Zu Frage 4

Der Kanton hat von verschiedenen Kunden vernommen, auf welche Weise sie von SBB Cargo über die Abbaupläne informiert worden sind.

Zu Frage 5

Die Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit der SBB werden auf der Bun- desebene festgelegt. Für die eigentliche unternehmerische Tätigkeit ist das Unternehmen SBB verantwortlich. Der Regierungsrat respektiert diese Aufgabenteilung. Der Kanton kann und will sich nicht generell gegen notwendige Strukturanpassungen wenden. Er setzt sich aber politisch dafür ein, dass die künftige Ausgestaltung des Einzelwagenladungsverkehrs den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen des Kantons Bern Rechnung trägt und die getätig- ten Investitionen in die Infrastruktur des Güterverkehrs berücksichtigt.

Zwischen Kanton und SBB bestehen seit Jahren enge Kontakte (z.B. im Zusammenhang mit dem Angebot des öffentlichen Verkehrs, der Entwicklung der Bundesarbeitsplätze). Im Rahmen seiner Wachstumsstrategie hat der Regierungsrat zudem den Kontakt zu wich- tigen Arbeitgebern im Kanton Bern institutionalisiert. Er hat für die grössten Arbeitgeber ständige Kontaktpersonen, so genannte Key Account Manager bestimmt. Ein solcher Key Account Manager hält seit Juni 2004 auch den regelmässigen Kontakt zu den SBB.

Dem Regierungsrat ist bewusst, dass sich der Strukturwandel auch in Zukunft auf die Be- schäftigung bei den SBB auswirken wird. Er hat bei den SBB bereits zusätzliche Informati- onen verlangt. Das Industriewerk Biel ist ein bedeutender Arbeitgeber, ein überproportio- naler Abbau an Arbeitsstellen könnte der Kanton Bern nicht einfach kommentarlos anneh- men.

Die Beschäftigten der SBB haben einen Gesamtarbeitsvertrag mit überdurchschnittlichen Leistungen bei Stellenabbau. Die SBB hat sich verpflichtet, dass Mitarbeitende, welche aufgrund betrieblicher oder wirtschaftlicher Gründe ihre Stelle verlieren, weiterhin 100%

ihres Lohnes erhalten, bis sie eine neue Stelle intern oder extern gefunden haben. Dies gilt auch für die betroffenen Mitarbeitenden im RB Biel und wird durch SBB Infrastruktur finan- ziert.

(4)

4 Der erwähnte Gesamtarbeitsvertrag schliesst für den anstehenden Stellenabbau Kündi- gungen aus. Sollten in Zukunft Härtefälle eintreten, stehen alle gesetzlich vorgesehenen Angebote der Arbeitslosenversicherung, des Kantons und der Gemeinden zur Verfügung.

Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Massnahmen.

Zu Frage 6

Der Güterverkehr ist grundsätzlich Bundessache. Gemäss kantonalem Gesetz über den öffentlichen Verkehr kann der Kanton Investitionen für den Güterverkehr unterstützen.

Nicht vorgesehen sind Abgeltungen für den Betrieb. Im Rahmen dieser gesetzlichen Grundlagen ist der Kanton bereit, eine Vermittlerrolle zwischen Güterkunden und Trans- portunternehmungen zu übernehmen. Zudem wird sich der Regierungsrat weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten für den Erhalt des Einzelwagenladungsverkehrs einsetzen.

Zu Frage 7

Der Regierungsrat bedauert, dass die Umsetzung der Entlastungsprogramme des Bundes Auswirkungen auf das Bedienungsnetz beim Einzelwagenladungsverkehr hat und damit der Eindruck einer nicht stringenten Verlagerungspolitik entsteht. Allerdings war diese Entwicklung nicht klar voraussehbar und wurde auch von SBB Cargo nicht prognostiziert.

Zudem stellt sich die Frage, ob bei SBB Cargo nicht alternative Einsparpotenziale bestan- den hätten, z.B. weniger personalintensive Zustellprozesse oder Verbundproduktionen mit anderen Eisenbahnunternehmungen. Die LSVA kann erst per 2008, mit der Inbetrieb- nahme des Lötschberg-Basistunnels, erhöht werden.

Zu Fragen 8 und 9

Gemäss Angaben von SBB Cargo wird bei Kunden, bei welchen keine wirtschaftliche Be- dienung mehr möglich ist, nach alternativen Möglichkeiten für den Gütertransport gesucht.

Eine dieser Möglichkeiten ist der kombinierte Verkehr.

Förderungsbeiträge des Bundes an den kombinierten Verkehr sind im Zusammenhang mit der Verlagerungspolitik schwergewichtig für den alpenquerenden Verkehr vorgesehen.

Dabei werden Leistungen des kombinierten alpenquerenden Verkehrs durch den Bund bei SBB Cargo bestellt und abgegolten, wobei systembedingte Zusammenhänge zwischen dem alpenquerenden Kombiverkehr und dem im Einzelwagenladungsverkehr durchge- führten kombinierten Verkehr bestehen. Allerdings ist die Höhe der Bundesbeiträge an den kombinierten Verkehr klar definiert und diese sollen nach Angaben des Bundes auch nicht ausgedehnt werden. Falls sich in Zukunft eine Verlagerung von typischen Wagenladungs- verkehren auf den kombinierten Verkehr abzeichnen sollte, würden vom Bund keine För- dermittel dafür gewährt. Die Befürchtungen des Interpellanten werden daher von der Re- gierung nicht geteilt.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Kanton Bern hat sich sehr rasch und auf verschiedenen Ebenen gegen die geplanten Abbaumassnahmen beim EWLV gewehrt:.. - Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin hat am

Heute wurde bekannt, dass sich der SBB-Chef, Andreas Meyer, anlässlich eines Treffens zwischen dem Bundesrat, der Tessiner Kantonsregierung und den

As waiting time costs accumulate to millions of euros per year and the existing IT systems provide interfaces to exchange information between the participants of the supply chain

Die DB Cargo AG betrachtet es als ihre Pflicht, die eigenen Transportkonzepte so um- weltverträglich wie möglich zu gestalten und so fahren schon heute viele Züge mit 100 Prozent

Damit die Verkehrsverlagerung auch zukünftig greifen kann, braucht es stabile und marktge- rechte Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr in der Schweiz und im benachbarten

* Angaben gelten nur, wenn die minimale Stützlast von 3 kg (6.6 lbs) nicht unterschritten und die maximale Stützlast von 11 kg (24 3 lbs) nicht überschritten wird Siehe Seite 15

Einen wichtigen Bestandteil des nun bei der Kommission unter Verena Sarbach-Bodenmüller (CVPO) liegenden Entwurfes für ein kantonales Dekret bildet eine formelle Garantie, dass es

Wie gedenkt der Kanton Bern, die betroffene regionale Wirtschaft dabei zu unterstützen, den Güterverkehr zu reorganisieren?. Kommt bei der Politik von SBB Cargo ein Moratorium in