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Archiv "GOÄ: Aufklärung im Sprechzimmer" (11.02.2011)

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A 276 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 6

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11. Februar 2011 Erkrankungen Patient. Das gibt mir

die Möglichkeit, ausgewogen kri- tisch ärztliche Liquidationen zu be- urteilen.

Und da muss man sich schon öfter wundern, auch gelegentlich ärgern.

Beispiel: Ich bin regelmäßig bei ei- nem Urologen, einem exzellenten Vertreter seines Fachs in Behand- lung. Was die apparative und den Umfang der körperlichen Untersu- chung betrifft, gibt es bei der Liqui- dation nichts zu bekritteln. Bei dem Umfang der Laborleistungen sieht es schon anders aus: Die gängigen Leberwerte werden gemacht, die Elektrophorese, IgG i.U., Züchtung auf CLED, MacConkey usw., auf- wendige Pilzkultur (diese ganzen Urinuntersuchungen bei unauffälli- gem Urinstreifentest beziehungs- weise Phasenkontrastmikroskopie).

So kommen dann schnell ca. 240 Euro für Laborleistungen zusam- men, von denen 100 Euro meines Erachtens nicht notwendig gewesen wären. Und dies trotz meiner wie- derholten Bitte, nur die für meinen Urologen relevanten Laboruntersu- chungen anzufordern.

Das Ganze wird dann noch unver- ständlicher, wenn die hier monier- ten Laboruntersuchungen Wochen vorher oder nachher bei meinem Kardiologen ebenfalls gemacht werden.

Dass meine Beschreibung kein Ein- zelfall ist, weiß ich von Patienten

meiner aktiven Zeit und von Freun- den und Bekannten. Es ist also noch

„Luft im System“. Und es wäre gut für die Ärzteschaft, hier nachzubes- sern, um Schlimmeres, nämlich ei- ne gesetzlich verankerte Öffnungs- klausel, zu verhindern.

Dr. Egon H. Mayer, 82008 Unterhaching

Verhandlungsposition nicht aufgeben

Tatsache ist doch: Ärzte und Zahn- ärzte erbringen seit Jahren in einer Planwirtschaft Leistungen, die marktwirtschaftlich/betriebswirt- schaftlich kalkuliert, deutlich hoch- preisiger sein müssten. Der GOÄ- Mittelsatz müsste eigentlich der ef- fektive Vergütungssatz in der ge- setzlichen Krankenversicherung sein, der Regelsatz in der PKV beim vier- bis sechsfachen Steige- rungssatz der gegenwärtigen GOÄ liegen. Dass es intensive Bestre- bungen der PKV gibt, selektive Verträge mit Ärzten abzuschließen und über Spezialtarife die Versi- cherten zu lenken, kann ich als langjähriger goMedus-Praxisinha- ber nur bestätigen. Zurzeit befindet sich dies aber noch im Lern- und Experimentierstadium. Tatsächliche Kosteneinsparungen, zum Beispiel Ersatz der Krankenhausleistungen durch ambulante Operationen, wer- den von der privaten Versiche- rungswirtschaft konterkariert, in-

dem ungebremst tarifgestützt die Krankenhäuser angesteuert werden.

Außerdem: Was suchen Leistungen von Heilpraktikern in Versiche- rungstarifen der PKV, die das Versi- chertenkollektiv belasten? Das Pri- vileg der Beamten, Maximalmedi- zin zu Discountpreisen, gehört ne- ben vielen anderen ohnehin abge- schafft. BÄK und BZÄK sollten ih- re Verhandlungsposition nicht auf- geben, da Deutschlands Jungärzte bei unsicherer wirtschaftlicher Per- spektive bereits heute mit den Fü- ßen abstimmen und das Land ver- lassen.

Dr. Kay Rohmann, 40547 Düsseldorf

Aufklärung im Sprechzimmer

Der Beitrag zur GOÄ-Öffnungs- klausel trifft die Sache mit einer haarscharfen Analyse auf den Punkt.

Ich werde diese Seite meinen Pri- vatabrechnungen in Kopie beilegen, so dass auch meine Patienten eine ausgewogene Information bekom- men, die nicht der üblichen politi- schen Desinformationsmaschinerie (die Rente ist sicher; Ihre Privatver- sicherung übernimmt alle Kosten) entspringt.

Aufklärung fängt an im Sprechzim- mer! Ich rufe alle Kollegen auf, die- ser Vorgehensweise zu folgen.

Dr. Johan Moreau, 52066 Aachen

TR AN SPLA NTA TION

Entwicklungen in der Transplantati- onsmedizin verän- dern das komplexe Beziehungsgefüge von Rekrutierung und Verteilung von Organen (DÄ 48/2010: „Zwischen Effek- tivität und Gerechtigkeit“ von Nicola Siegmund-Schultze und „Die Suche nach dem passenden Empfänger“ von Gisela Klinkhammer).

Das Wissen aktualisiert

Die beiden Artikel helfen, das Wis- sen zum Thema Organtransplantation zu aktualisieren. Vielen Dank dafür.

Befremdlicherweise bleibt dabei al- lerdings die im Ausland geführte Debatte über das Hirntodkonzept völlig außen vor. Der Leser erfährt nicht, dass es immer mehr Experten gibt, die den Hirntod als definitiven Tod des Menschen nicht mehr ak- zeptieren und damit die gegenwärti- ge Praxis der Organtransplantation infrage stellen.

So hat die neurologische Fachge- sellschaft der USA gerade ange- mahnt, dass die Kriterien für die Feststellung des Hirntodes wis- senschaftlich nicht untermauert seien . . . Ausgerechnet im Mutter- land der Hirntoddefinition, den Vereinigten Staaten, hat die

„Pres ident ’s Commission on Bio -

ethics“ im Dezember 2008 die Gründe, die bislang zur Rechtfer- tigung angeführt wurden, als irr- tümlich zurückgewiesen. Das Hauptargument, auf dem die Defi- nition beruhe, sei empirisch wi- derlegt (FAZ, 14. 09. 2010, Nr.

213).

Von dieser Diskussion bekommt der Leser des DÄ nur etwas mit, wenn er die Buchbesprechung im glei- chen Heft liest. Freilich kommt der Autor des Buches „Der Hirntod“, Ralf Stoecker, zu einer meines Er- achtens ethisch völlig inakzeptablen Lösung, indem er dafür plädiert, Organentnahmen auch bei Leben- den zuzulassen.

Dr. med. Winfrid Gieselmann, 75417 Mühlacker

S

E d o d B v u Organen (DÄ 48/201

B R I E F E

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