A-1859
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 27, 9. Juli 1999 (63) Zu Kapitel O Laboratoriumsunter-
suchungen BMÄ
1. Änderung der zweiten vertragli- chen Anmerkung hinter Nr. 3450
Für einen Arzt, der seine vertragsärzt- liche Tätigkeit unter mehreren Gebiets- oder Schwerpunktbezeichnungen ausübt, wird die Höhe der Laborgrundgebühr als arithmetischer Mittelwert der Labor- grundgebühren der entsprechenden in Nr.
3450 aufgeführten Ärzte errechnet.
2. Änderung der zweiten vertragli- chen Anmerkung hinter Nr. 3452
Für einen Arzt, der seine vertragsärzt- liche Tätigkeit unter mehreren Gebiets- oder Schwerpunktbezeichnungen ausübt, wird die Höhe der Leistungsbewertung der Nr. 3452 als arithmetischer Mittelwert der Leistungsbewertungen für die entspre- chenden in Nr. 3452 aufgeführten Ärzte errechnet.
3. Änderung der zweiten vertragli- chen Anmerkung in der Präambel zu Abschnitt O I/II.
Für einen Arzt, der seine vertragsärzt- liche Tätigkeit unter mehreren Gebiets- oder Schwerpunktbezeichnungen ausübt, wird die arztgruppenbezogene Fallpunkt- zahl je Allgemeinversicherten und je Rentner als arithmetischer Mittelwert der entsprechenden Fallpunktzahlen errech- net.
4. Änderung der zweiten vertragli- chen Anmerkung in der Präambel zu Abschnitt O III.
Für einen Arzt, der seine vertragsärzt- liche Tätigkeit unter mehreren Gebiets- oder Schwerpunktbezeichnungen ausübt, wird die arztgruppenbezogene Fallpunkt- zahl je Allgemeinversicherten und je Rentner als arithmetischer Mittelwert der entsprechenden Fallpunktzahlen errech- net.
5. Änderung der Leistungslegende zu den Nrn. 4632 bis 4639
Untersuchungen auf Antikörper gegen Krankheitserreger mittels Immunreaktion mit elektrophoretisch aufgetrennten mi- krobiellen Antigenen (Immunoblot) als Bestätigungs- oder Abklärungstest nach positivem oder fraglich positivem Anti- körpernachweis
6. Neuaufnahme einer vertraglichen Anmerkung hinter Nr. 4639
Die Leistungen nach den Nrn. 4632 bis 4639 sind je Krankheitserreger bis zu zweimal berechnungsfähig.
7. Neuaufnahme einer vertraglichen Anmerkung hinter Nr. 4658
Die mykologische Untersuchung von Haut- oder Schleimhautabstrichen ist nicht nach Nr. 4658, sondern nach Nr.
3884 berechnungsfähig.
Die Vereinbarung tritt am 1. Juli 1999
in Kraft. N
3. Änderung der zweiten vertragli- chen Anmerkung in der Präambel zu Ab- schnitt O I/II.
Für einen Arzt, der seine vertragsärzt- liche Tätigkeit unter mehreren Gebiets- oder Schwerpunktbezeichnungen ausübt, wird die arztgruppenbezogene Fall- punktzahl je Allgemeinversicherten und je Rentner als arithmetischer Mittelwert der entsprechenden Fallpunktzahlen errech- net.
4. Änderung der zweiten vertragli- chen Anmerkung in der Präambel zu Abschnitt O III.
Für einen Arzt, der seine vertragsärzt- liche Tätigkeit unter mehreren Gebiets- oder Schwerpunktbezeichnungen ausübt, wird die arztgruppenbezogene Fallpunkt- zahl je Allgemeinversicherten und je Rentner als arithmetischer Mittelwert der entsprechenden Fallpunktzahlen errech- net.
5. Änderung der Leistungslegende zu den Nrn. 4632 bis 4639
Untersuchungen auf Antikörper gegen Krankheitserreger mittels Immunreaktion mit elektrophoretisch aufgetrennten mi- krobiellen Antigenen (Immunoblot) als Bestätigungs- oder Abklärungstest nach positivem oder fraglich positivem Anti- körpernachweis
6. Neuaufnahme einer vertraglichen Anmerkung hinter Nr. 4639
Die Leistungen nach den Nrn. 4632 bis 4639 sind je Krankheitserreger bis zu zweimal berechnungsfähig.
7. Neuaufnahme einer vertraglichen Anmerkung hinter Nr. 4658
Die mykologische Untersuchung von Haut- oder Schleimhautabstrichen ist nicht nach Nr. 4658, sondern nach Nr.
3884 berechnungsfähig.
(Gültig ab 1. Juli 1999) N
Änderung des Bewertungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen (BMÄ)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, – einerseits – und der AOK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskranken- kassen, K.d.ö.R., Essen, der Bundesverband der Innungskrankenkassen, K.d.ö.R., Berg. Gladbach, der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K.d.ö.R., Kassel, die See-Krankenkasse, K.d.ö.R, Hamburg und der Bundesknapp- schaft, K.d.ö.R., Bochum, – andererseits – vereinbaren auf der Grundlage des
§ 1 Abs. (2) des Bundesmantelvertrages-Ärzte folgende Änderungen des Bewer- tungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen (BMÄ):
Ärztliche Fortbildung in Grado (Italien)
vom 22. bis 28. August 1999
Veranstalter: Collegium Medicinae Italo-Germanicum (CMIG) e.V. in Zu- sammenarbeit mit Bundesärztekammer und Österreichischer Ärztekammer Die Veranstaltungen werden für das Fort- bildungszertifikat der Bayerischen Lan- desärztekammer und für das Diplom-Fort- bildungs-Programm der Österreichischen Landesärztekammer anerkannt. Andere deutsche Landesärztekammern planen die Einführung eines vergleichbaren Fortbil- dungsnachweises. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Landesärztekammer.
Seminare/Diskussionen/Praktika Aktuelles aus dem ärztlichen Alltag – in- terdisziplinäre Gespräche, Akupunktur:
Einführung in Wirkweise und Indikatio- nen, Akupunktur-Kurs für mäßig Fortge- schrittene, Autogenes Training: Ein- führung in die Grundlagen, Sozial-, Ge- sundheits- und ärztliche Berufspolitik, Kardiologie, Notfallmedizin mit prakti- schen Übungen, Pädiatrie, Psychologie in der Praxis, Grundlagen der medikamentö- sen Schmerztherapie bei Tumorpatienten, Seminar: „Gruppentherapie mit chroni- schen Schmerzpatienten“, Sportmedizin mit praktischen Übungen, Workshop:
Strukturverträge und Modellvorhaben, Vortrag: Theologie und Medizin: „Sterben in Würde und ohne Schmerzen“.
Programmanforderung CMIG, c/o Bundesärztekammer, Frau Severin, Postfach 41 02 20, 50862
Köln, Tel 02 21/40 04-4 71, Fax -3 83 E-Mail: doris.severin@dgn.de