• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "44. Internationaler Seminarkongress in Grado/Italien" (11.05.2012)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "44. Internationaler Seminarkongress in Grado/Italien" (11.05.2012)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 990 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 109

|

Heft 19

|

11. Mai 2012 3. § 10 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 6 erhält folgende Fassung:

„(6) Auf Verlangen der Vertreterversammlung ist ein Vor- standsmitglied, dessen Amtsverhältnis beendet ist, ver- pflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfol- gers, jedoch höchstens sechs Monate weiterzuführen.“

b) Absatz 8 erhält folgende Fassung:

„(8) Die Rechtsverhältnisse der Vorstandsmitglieder, ins- besondere Gehalts- und Versorgungsansprüche sowie ihre Nebentätigkeit und die Haftung, werden durch einen Dienstvertrag geregelt, den der Vorsitzende der Vertreter- versammlung für die Kassenärztliche Bundesvereinigung nach Beratung im Ausschuss für Vorstandsangelegenhei- ten und nach Beschlussfassung in der Vertreterversamm- lung abschließt.

c) Folgende Absätze 9 bis 10 werden angefügt:

(9) Als Grundlage für die Verhandlungen mit den Vor- standsmitgliedern durch den Vorsitzenden der Vertreter- versammlung und für die Beratung im Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten beschließt die Vertreterver- sammlung Eckpunkte für die Dienstverträge (Vergü- tung, Versorgungsansprüche, Nebentätigkeit in eigener Praxis u. ä.). Die Eckpunkte sollen bereits vor den Wah- len der Vorstandsmitglieder beschlossen und, soweit möglich, den Kandidaten für die Wahl zum Vorstands- amt zur Kenntnis gegeben werden. Die Eckpunkte stel- len für den Vorsitzenden der Vertreterversammlung und die Mitglieder des Ausschusses für Vorstandsangelegen- heiten den verbindlichen Rahmen für die Verhandlung der Dienstverträge dar. Vor Abschluss des Dienstvertra- ges ist die Vertreterversammlung über die Einhaltung der Eckpunkte und weitere wesentliche Inhalte der Dienstverträge zu informieren und ihre Zustimmung durch Beschluss herbeizuführen. Beim Vorsitzenden der Vertreterversammlung ist die Möglichkeit zu schaffen, dass Mitglieder der Vertreterversammlung in die Dienst- verträge nach ihrem Abschluss Einsicht nehmen kön- nen.

(10) Die Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern sind so abzuschließen, dass sie ihr Vorstandsamt nach Ab- lauf der Amtsperiode noch für höchstens sechs Monate auszuüben haben, bis die Neuwahl des Vorstands erfolgt ist.“

Teil 2

Drittes Vorstandsmitglied

§ 8 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Durch Beschluss der Vertreterversammlung der jeweili- gen Amtsperiode kann der Vorstand um ein drittes Vor- standsmitglied erweitert werden; der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Vertre- terversammlung.“

Art. 2 Inkrafttreten

Die Vorschriften treten nach Genehmigung durch das Bundesmi- nisterium für Gesundheit entsprechend § 20 Satz 1, zweiter Hs.

der Satzung am achten Tag nach dem Ausgabedatum des die Ver- öffentlichung der Satzung enthaltenden „Deutschen Ärzteblatts“

in Kraft.

B.

Die Satzungsänderung wurde mit der notwendigen Mehrheit am 2. März 2012 von der Vertreterversammlung beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt.

Berlin, 2. März 2012

L.S.

gez. Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas Vorsitzender der Vertreterversammlung

Die vorstehenden von der Vertreterversammlung am 2. März 2012 beschlossenen Änderungen der Satzung der KBV werden gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB V genehmigt.

Berlin, 20. April 2012 (225–21624–02/002)

Bundesministerium für Gesundheit Im Auftrag

L.S.

gez. Dr. Ulrich Orlowski

vom 26. bis 31. August

Collegium Medicinae Italo-Germanicum unter Mitwirkung der Bundesärztekammer Die Veranstaltung wurde von der Bayerischen Landesärzte - kammer mit insgesamt 33 Fortbildungspunkten zertifiziert,

pro Tag gibt es 6 Fortbildungspunkte.

Sonntag: 26. August 2012, 16.00 Uhr

Soziale Faktoren und ihr Einfluss auf die Gesundheit (Dr. Dr. h. c. Otmar Kloiber, Brühl/Ferney-Voltaire (Genf) Schwerpunktthemen der Seminare (27. 8.–31. 8. 2012):

Angiologie (Prof. Dr. Ludwig, Tutzing)

Arbeitsmedizin (Prof. Dr. Buchter, Homburg/Saar) Komplementäre und alternative Medizin (KAM) in der Onkologie: Tipps und Fallstricke für die ärztliche Praxis (Frau Dr. Hübner, Frankfurt)

Notfallmedizin – Theorie (Prof. Dr. Sefrin, Würzburg) Rechtsfragen aus Klinik und Praxis (Peter Kalb, München) Rheumatologie (Prof. Dr. Specker, Essen)

Interdisziplinäre Gespräche, Themen täglich wechselnd Kurse (mit Zusatzgebühr):

Balint-Gruppe (Frau Dr. Ziegert, München)

Notfallmedizin – Praxis (Prof. Dr. Sefrin, Rainer Schmitt, Würzburg)

Änderungen für alle Seminare und Kurse bleiben vorbehalten Programmanforderung: Frau Del Bove, Telefon: 030 400456- 415, Fax: 030 400456-429, E-Mail: cme@baek.de. Im Internet finden Sie unter http://baek.de/page.asp?his=1.102.156.9959 nach Fertigstellung das Programm mit dem Anmeldeformular.

44. Internationaler

Seminarkongress in Grado/Italien

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Eine längere Leistungsdauer ist beim Funktionstrai- ning nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistungen notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Das ist insbesondere

Für die Mitwirkung am Reha-Management ist eine neue Gebühr in Höhe von 100,70 € in die UV-GOÄ eingeführt worden, mit der die Tätigkeit eines Arztes bei der Erstellung

a) Die bei den Prüfungen zu verwendenden Beurteilungs- bögen und Hinweisblätter werden von den Partnern der Bundesmantelverträge angenommen und den Kassen- ärztlichen

Bei einer geplanten Entlassung aus stationärer Behandlung ist zu erwarten, dass der Patient die medizinisch notwendi- ge, kontinuierliche Behandlung anderenorts nicht wahr-

Juli 2009 wurde eine Verfahrensordnung (diese wird als Anlage 22 zum BMV-Ä bzw. EKV geführt) zur Beurteilung in- novativer Laborleistungen im Hinblick auf Anpassungen des Ka-

(2) Die für die Mitwirkung der Ärztin oder des Arztes zulässige berufliche Zusammensetzung der Kooperation im Einzelnen richtet sich nach dem Gebot des Absatzes 1 Satz 3; es

„Leicht gemacht“ >> Balint-Gruppe >> Sonografiekurs Abdo- men 30 h nach DEGUM-, KV-Richtlinien >> Neues und Bewähr- tes aus der Notfallmedizin – Theorie und

Dies insbesondere, da die Diskrepanz zwischen verfügbaren und erforderlichen ärztlichen Kapazitäten zur Sichtung in der Frühphase eines Großschadensereignisses/einer Katastrophe