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Archiv "Korsettstangen für das Rentensystem" (23.03.1989)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

as beitrags- und lohnbezo- gene Rentensystem soll langfristig durch Beitrags- erhöhungen, durch einen höheren Bundeszuschuß, durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und durch die Koppelung der Ren- ten an die Entwicklung der Netto- Verdienste der Arbeitnehmer gesi- chert werden. Parallel dazu sollen Einschränkungen bei der Altersver- sorgung im öffentlichen Dienst, vor allem bei der Beamtenversorgung, beschlossen werden. Weder in der Rentenversicherung noch im öffent- lichen Dienst soll aber allgemein das heutige Versorgungs-Niveau im Al- ter abgebaut werden.

Das sind die wichtigsten Punkte des "breiten politischen Konsens"

zwischen den Koalitionsparteien und der SPD über die Anpassung der ganz oder teilweise mit öffentlichen Mitteln finanzierten Alterssiche- rungssysteme.

Von den Parteien opponieren nur die Grünen gegen den Konsens.

Sie fordern eine aus Steuermitteln fi- nanzierte Grundrente für alle Bür- ger in Höhe von wenigstens 1200 DM monatlich. Die "Altparteien"

halten dagegen an den Grundsätzen des bestehenden gegliederten Al- terssicherungssystems fest.

e

Die berufsständischen Ver- sorgungswerke werden durch die Re- form, die in den nächsten Monaten im Mittelpunkt der Parlamentsbera- tungen stehen wird und die endgültig im November vom Bundestag verab- schiedet werden dürfte, nicht be- rührt. So werden sich die angestell- ten Ärzte, die sich über ihre berufs- ständischen Versorgungswerke si- chern wollen, auch weiterhin von der Versicherungspflicht zur Rentenver- sicherung befreien können. Eine Einschränkung dieses Befreiungs- rechtes hätte zu einer Aushöhlung der Versorgungswerke führen kön- nen. Nach der Vorlage des gemein- samen Gesetzentwurfs der drei Bun- destagsfraktionen und des damit übereinstimmenden Regierungsent- wurfs gilt diese Gefahr als gebannt.

Das geltende Recht ist faktisch in den Entwurf des Rentenreformge- setzes übernommen worden. Aus der Sicht der Freien Berufe ist dies ein Erfolg, denn immerhin wird in den

AKTUELLE POLITIK

Korsettstangen

für das Rentensystem

I Die Finanz- Perspektive I Breiter politischer reicht nur bis 2010 Konsens

Grundsatzpapieren der SPD die Forderung erhoben, die berufsstän- dische Gliederung der Sozialversi- cherung aufzugeben und im Zusam- menhang mit den Plänen für die Ein- führung einer Wertschöpfungsabga- be für alle Arbeitgeber auch die Selbständigen der Versicherungs- pflicht zu unterwerfen.

Die Politiker begründen ihre Zusammenarbeit damit, daß das Vertrauen der Versicherten in die Alterssicherung bewahrt werden müsse. Die Versicherten müßten die Gewähr haben, daß nicht bei jedem Wechsel der politischen Mehrheits- verhältnisse das Rentensystem geän- dert werde. Diese Überlegung mag eine Rolle gespielt haben. Aber poli- tisch-taktische Erwägungen waren mit im Spiel. Nach den harten politi- schen Auseinandersetzungen über die Steuerreform und die "Gesund- heitsreform" konnte sich die Koali- tion einen neuen politischen Kraft- akt nicht mehr leisten. Von Anfang an war Blüm bestrebt, die Gewerk- schaften und damit auch die SPD mit in die Reformbemühungen einzube- ziehen. Sein Kalkül ist zunächst auf- gegangen.

Langfristig

geringere Leistungen, steigende Abgaben Der SPD liegt daran zu bewei- sen, daß sie wieder Regierungsver- antwortung übernehmen kann. Auch will sie demonstrieren, daß Refor- men, die als sozial und gerecht er- scheinen, nur mit der SPD durchzu- setzen sind. Wäre die SPD auf Kon- frontations-Kurs gegangen, so hätte sie sich in die Gefahr gebracht, nach der nächsten Bundestagswahl einlö-

sen zu müssen, was sie zuvor gefor- dert und versprochen hat. Die Parteistrategen der Opposition ha- ben noch nicht vergessen, daß sie nach der Wahl 1976 der "Rentenlü- ge" bezichtigt werden konnten. Die vereinbarten Kompromisse dürften Bestand haben. Das wird die SPD freilich nicht hindern, auch weiterhin gegen die Sozialpolitik der Koalition zu Felde zu ziehen.

Der breite Konsens führt nicht zur dauerhaften Sicherung des Ren- tensystems. Die Reform gibt eine Perspektive bis 2010. Das Konzept trägt bis dahin, wenn das verteilbare Sozialprodukt, aus dem steigende Einkommen und Lasten finanziert werden müssen, stetig wächst. Die demographische Last wird aber erst nach 2010 rasant zunehmen. Die heutige Generation der Rentner und die älteren Beitragszahler können noch einigermaßen sicher sein, eine Rente zu bekommen, die ihren mit Beiträgen erworbenen Anwartschaf- ten entspricht. Die junge Generation aber wird sich auf steigende Abga- ben und geringere Leistungen ein- stellen müssen, denn was die Politik heute versäumt, läßt sich später nur mit wesentlich härteren Eingriffen nachholen.

Im einzelnen sind folgende Re- gelungen von Bedeutung:

e

Die Altersrenten werden an die Entwicklung der verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer im jeweils vorhergehenden Jahr gekop- pelt. Die "Nettoformel" führt dazu, daß das heutige Rentenniveau stabi- lisiert wird. Nach 45 Versicherungs- jahren soll eine Rente erreicht wer- den, die etwa 70 Prozent -nach 40 Versicherungsjahren etwa 65 Pro- zent - des durchschnittlichen Netto- Arbeitsentgelts während des gesam- ten Erwerbslebens beträgt. Die zahl- Dt. Ärztebl. 86, Heft 12, 23. März 1989 (17) A-777

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Versorgungswerke bleiben unangetastet

Als für die Ärzteschaft positiv würdigte Professor Dr. Dr. h. c.

Hans Joachim Sewering, der Prä- sident der Bayerischen Landes- ärztekammer, am 6. März das Konzept der Rentenreform, auf das sich die Regierungsparteien CDU/CSU/FDP mit der SPD ge- einigt haben. Die Teilnehmer am berufspolitischen Kolloquium des Internationalen Fortbildungskon- gresses der Bundesärztekammer in Badgastein nahmen mit Beifall zur Kenntnis: Die bewährten be- rufsständischen Versorgungswer- ke bleiben unangetastet! Die Be- sorgnis weiter Kreise der Ärzte- schaft, daß die SPD, früheren programmatischen Forderungen folgend, die ärztlichen Sonderein- richtungen zur Altersversorgung

„eingliedern" oder „einfrieren"

wolle, wurde durch die parlamen- tarische Übereinkunft zerstreut.

• Auch in Zukunft werden Angehörige eines Freien Berufes, selbst wenn sie noch im Angestell- tenverhältnis stehen — wie die Krankenhausärzte — sich von der Angestelltenversicherung zugun- sten ihrer berufsständischen Ver- sorgungswerke befreien lassen können.

Seit der Rentenreform von 1957, einer Großtat gemeinschaft-

licher Sozialpolitik nach dem Kriege, gibt es diese Ausnahmere- gelung für die Freien Berufe, ih- rer Stellung zwischen Arbeitge- ber- und Arbeitnehmerschaft ent- sprechend.

Professor Sewering betrach- tet es heute, wie er betonte, als ei- nen der schönsten Erfolge seines gesamten berufspolitischen Wir- kens, daß es ihm damals zusam- men mit vier ärztlichen Abgeord- neten aus vier Bundestagsfraktio- nen gelungen ist, das Parlament noch am Tage der dritten und ab- schließenden Lesung des Renten- reformgesetzes von der Bedeu- tung der Nachwuchsfrage für die ärztlichen Versorgungswerke zu überzeugen.

Nachdem es bei den Vorge- sprächen zur anstehenden Ren- tenreform gelungen ist, den Koa- litionsparteien erneut klarzuma- chen, daß die bisherige Regelung erhalten bleiben muß, bekräftigte Professor Sewering wenige Tage vor der ersten Lesung im deut- schen Bundestag die Erwartung der Ärzteschaft, daß auch im Gesetzgebungsgang in Bundes- tag und Bundesrat eine Gefähr- dung der berufsständischen Ver- sorgungswerke ausgeschlossen bleibt.

reichen Gesetzesänderungen seit 1977 haben dazu geführt, daß die Renten faktisch schon seit dieser Zeit der Nettolohn-Entwicklung ge- folgt sind.

• Der derzeitige Beitragssatz von 18,7 Prozent des Brutto-Arbeits- entgelts (bis zur Beitragsbemes- sungsgrenze von derzeit 6100 DM) soll bis Ende 1993 beibehalten wer- den. Danach muß er schrittweise bis auf etwa 22 Prozent im Jahre 2010 angehoben werden. Das ist das Er- gebnis der Modell-Rechnungen. Die angestrebte Reform entlastet das Sy- stem um etwas 3 bis 4 Punkte des Beitragssatzes. Das ist nicht gering zu achten, aber es bleibt die Tatsa- che, daß danach eine weitergehende

Beitragssatzsteigerung auf annä- hernd 30 Prozent und mehr notwen- dig werden könnte. Dies wird später neue Eingriffe erzwingen.

• Der Bundeszuschuß wird 1990 um 300 Millionen DM und 1991 um 2,3 Milliarden DM gegenüber dem geltenden Recht erhöht. 1992 werden dem Zuschuß dann die Auf- wendungen zugeschlagen, die der Bund für die Anrechnung von Kin- dererziehungszeiten zu übernehmen hat; der Betrag wird mit 4,8 Milliar- den DM veranschlagt. Der so erhöh- te Bundeszuschuß folgt dann wie bis- her der Lohnentwicklung, aber künf- tig auch dem Anstieg der Beitrags- sätze. Muß der Beitragssatz um 5 Prozent erhöht werden, so gilt dies

künftig auch für den Bundeszuschuß.

Entsprechend wird allerdings auch der Anpassungssatz bei den Renten gekürzt. Dies alles soll automatisch ablaufen, das heißt ohne Mitwirkung des Gesetzgebers. Die Sozialpoliti- ker sprechen von einem Regelme- chanismus, der die Gefahr von Mani- pulationen am Rentensystem ver- mindere.

• Vom Jahre 2001 an sollen die vorgezogenen Altersgrenzen schritt- weise auf das 65. Lebensjahr angeho- ben werden, zunächst um jährlich drei Monate und nach 2004 um jähr- lich sechs Monate. Die heutige flexi- ble Altersrente (zum 63. Lebensjahr) wird damit bis 2006 ganz entfallen sein. Für Frauen und Arbeitslose, die heute vom 60. Lebensjahr an un- ter bestimmten Bedingungen die Al- tersrente beantragen können, gilt erst von 2012 an die Altersgrenze von 65 Jahren. Für die Schwerbehin- derten bleibt es bei der heutigen Al- tersgrenze von 60 Jahren.

• Ein um bis zu drei Jahre frü- herer Wechsel in den Ruhestand bleibt möglich. Der Versicherte hat jedoch für jedes vorgezogene Jahr ei- nen Abschlag von der Rente um 3,6 Prozent hinzunehmen. Arbeitet er über das 65. Lebensjahr hinaus, so erhält er einen Rentenzuschlag von 6 Prozent je Jahr. Auch soll es möglich sein, sich schrittweise aus dem Ar- beitsleben zurückzuziehen, und zwar durch das Angebot einer Teilrente, durch die der Einkommensverlust bei einer Reduzierung der Arbeits- zeit teilweise ausgeglichen wird.

• Für Zeiten, in denen Lohner- satzleistungen, also Arbeitslosengeld und Krankengeld bezogen werden, sollen die Nürnberger Bundesanstalt und die Krankenkassen von 1995 an Beiträge entrichten, die sich nach 80 Prozent des vorherigen Brutto-Ar- beitsentgeltes bemessen. Da sich der Beitrag heute an der Lohnersatzlei- stung bemißt, bedeutet dies eine be- trächtliche Mehrbelastung der ande- ren Sozialversicherungsträger. Bis- lang wurden diese Zeiten als Ausfall- zeiten und damit zu 100 Prozent des vorherigen Arbeitsentgeltes bewer- tet; künftig schlägt der niedrigere Beitrag auf die Rente durch.

• Kompliziert ist die Neurege- lung der Bewertung der beitragslo- A-778 (18) Dt. Ärztebl. 86, Heft 12, 23. März 1989

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Vilmar fordert Absprachen über die Qualitätssicherung

sen Zeiten, vor allem der Ausbil- dungszeiten. Die bisherige Voraus- setzung für die Anrechnung solcher Zeiten, nach der die Hälfte der Ver- sicherungszeit mit Pflichtbeiträgen belegt sein muß („Halbbelegung"), entfällt. Berücksichtigt werden künf- tig auch freiwillige Beiträge. Erge- ben sich im Versicherungsverlauf je- doch Beitragslücken, so führt dies zu einer anteiligen Abwertung dieser Zeiten. Bewertet werden die Ausbil- dungszeiten künftig mit 75 Prozent der individuellen Beitragsleistung, höchstens jedoch mit 75 Prozent des jeweiligen Durchschnittsentgelts (bisher 90 Prozent). Frauen mit Kin- dern werden dadurch begünstigt, daß sie bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes so gestellt werden, als hätten sie einen Beitrag gezahlt, der dem Beitrag bei 75 Prozent des Durchschnittsentgelts entspricht.

Diese Neuregelung führt zu ei- ner Verbesserung der Renten von Frauen, die Kinder haben, allerdings auch von jenen Versicherten, die bis- lang nicht die Halbbelegung erreicht haben. Dagegen müssen Versicher- te, die zur Sicherung der Halbbele- gung zwar lange Jahre Beiträge ent- richtet, aber doch zwischen dem 16.

Lebensjahr und dem Versicherungs- fall größere Beitragslücken haben, mit erheblichen Abstrichen von ih- ren Anwartschaften rechnen. Das gilt vor allem für Akademiker, zumal die Anrechnung von Ausbildungszei- ten auf 7 Jahre (bisher in der Regel bis zu 9 Jahre) begrenzt wird. Diese Eingriffe werden über zehn Jahre hinweg durch eine Übergangsrege- lung gemildert.

• Auf die Renten sollen für Kinder, die nach 1991 geboren wer- den, nicht nur ein Jahr, sondern drei Jahre der Kindererziehung ange- rechnet werden.

• Versicherte mit geringen Verdiensten, die 25 Versicherungs- jahre nachweisen können, werden bislang so gestellt, als hätten sie bis 1972 Beiträge in Höhe von 75 Pro- zent des dem jeweiligen Durch- schnittsentgelt entsprechenden Sat- zes entrichtet. Diese „Rente nach Mindesteinkommen" wird nun bis 1991 verlängert, allerdings nur für je- ne, die 35 Versicherungsjahre nach- weisen. Walter Kannengießer

Für die Ärzteschaft gibt es kei- nen Anlaß, sich mit dem Gesund- heits-Reformgesetz (GRG) abzufin- den und zur Tagesordnung überzu- gehen. Andererseits wäre es „tö- richt" und „gefährlich" von seiten der Ärzteschaft, jegliche aktive Mit- arbeit an der Umsetzung des GRG zu verweigern und sich in „Obstruk- tion" zu üben. Dies war der Tenor des berufspolitischen Kolloquiums während des 37. Internationalen Fortbildungskongresses der Bundes- ärztekammer und der Österreichi- schen Ärztekammer in Davos (am 8. März). Dr. Karsten Vilmar, der Präsident der Bundesärztekammer, sprach sich dafür aus, innerhalb der Ärzteschaft eine aktive Strukturpoli- tik zu betreiben und mit ärztlichem Sachverstand realisierbare Alternati- ven aufzuzeigen und auf deren poli- tische Realisierung zu drängen.

Konstruktive Haltung der Ärzteschaft

Als pure Polemik bezeichnete Vilmar Unterstellungen, die Ärzte- schaft sei ein „Kartell der Nein-Sa- ger und Ablehner". Eine „Ge- schichtsfälschung" wäre es auch, den Ärzten anzukreiden, sie hätten sich aus der politischen Gesamtverant- wortung bei der sogenannten Struk- turreform herausgestohlen. Tatsäch- lich habe die Ärzteschaft durch Ver- tragsvereinbarungen und Selbstver- waltungsbeschlüsse vor allem in der Honorarpolitik dazu beigetragen, daß die Ausgabenentwicklung im ambulanten ärztlichen Sektor bereits seit Jahren im Rahmen der Grundlohnsummenentwicklung der Kassen-Versicherten liege.

Was die Bundesärztekammer im GRG-Reformgeschäft vor allem ver-

mißte, ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel und die ordnungspoliti- sche Konsistenz der Reformmaßnah- men. So seien die eigentlichen Ursa- chen der Kostendynamik im Ge- sundheitswesen nicht angegangen worden. Vilmar vermißt vor allem ein Konzept zur Lösung der Finan- zierungsprobleme der Krankenversi- cherung der Rentner, eine gesund- heitspolitische Antwort auf die Ver- schiebungen im Bevölkerungsaufbau (Überalterung der Bevölkerung, Stagnation bei der Zahl der Er- werbstätigen, Verkleinerung der Fa- miliengröße u. a.), ein Gesamtkon- zept zur Finanzierung und Anwen- dung des medizinischen Fortschritts und — vor allem — die Lösung der Or- ganisations- und Strukturprobleme der gesetzlichen Krankenkassen. Die Reformstufe zwei — die allerdings nicht vor 1992 zu erwarten sei — müs- se vor allem das Problem der Bei- tragsunterschiede (heute zwischen 8 und 16 Prozent) lösen, andernfalls seien das gegliederte Prinzip der ge- setzlichen Krankenversicherung und das sie tragende Prinzip der staats- freien Finanzierung, der Selbstver- waltung und der Freiberuflichkeit der Ärzte nicht zu halten.

Im Zuge der Strukturreform in der Rentenversicherung dürften nicht erneut Versuche unternommen werden, Finanzierungslasten auf die Krankenversicherung zu verschie- ben.

Als positiv bewertete Vilmar, daß im Zuge des Reformgesetzes die gesetzlichen Pflichtleistungen zur Prävention, gesundheitlichen Auf- klärung und Krankheitsfrüherken- nung verbreitert wurden. Anderer- seits sei es ein Vabanquespiel, das Schwerstpflegerisiko über die Kas- senetats finanzieren zu wollen und die Finanzierungsrechnung allein

Berufspolitik in Davos: Anhaltende Kritik an der „Strukturreform"

Dt. Ärztebl. 86, Heft 12, 23. März 1989 (19) A-779

Referenzen

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