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Archiv "RENTENSYSTEM: Schwerstes Unrecht der Nachkriegsgeschichte" (19.09.1991)

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BADEN-BADEN SYMPOSIUM

KURORT - GESUNDHEIT - NATUR 10.-12.11.1991

Gesunderhaltung an Körper, Geist und Seele. Ein- klang mit der Natur und Chancen für die Entwicklung einer harmonischen Lebenskultur: Diese Themen zäh- len zu den bedeutendsten Zukunftsfragen des Men- schen, dessen Bewußtsein sich öffnet für eine neue Lebensweise. Heilbäder und Kurorte sind Zentren die- ser Initiative für Körper, Geist und Seele, sind Aus- gangspunkte neuer Ideen und ihrer Umsetzung in der Praxis. Das Baden-Badener Symposium wird als her- ausragendes, internationales Forum diese Philosophie aufzeigen und diskutieren.

Die internationale Kurstadt von Weltruf mit der ein- maligen Verbindung von Tradition und modernem Qua- litätsanspruch hat auch hier Maßstäbe gesetzt. Heil- bad, Medizin und andere Wissenschaften, Natur und Kultur, Ambiente und Gesellschaft verschmelzen hier zu einer außergewöhnlichen Einheit für die Gesundheit an Körper, Geist und Seele.

Kompetente Referenten aus Baden-Baden und Deutschland greifen vom 10. bis 12. November 1991 diese zukunftsweisende Thematik auf. Zur Teilnahme eingeladen sind Bäderfachleute, Mediziner, Wissen- schaftler, Investoren, Architekten, Planer und Politiker.

Menschen, die die bessere Zukunft planen und ge- stalten.

Erstmals präsentiert Baden-Baden das Thema „Kurort - Gesundheit - Natur" in dieser Form, mit wissen- schaftlichem und zugleich praktischem Anspruch so- wie mit vielen Beispielen „vor Ort".

Seminarunterlagen bei

BaclenNSaclen

Bäder- und Kurverwaltung Augustaplatz 8 • D-7570 Baden-Baden

Telefon (07221) 275 241 Telefax (07221) 275 260

Staatsanwaltschaften sowie der dadurch begründeten Tä- terschaft oder Teilnahme an rechtswidriger Verfolgung selbst zur Rechenschaft gezo- gen zu werden.

Es wird nun Aufgabe der Kammerversammlungen sein, sich von all denjenigen Kolle- gen zu distanzieren, die seit 1987 die Kriminalisierung der Behandlung Drogensüchtiger forciert haben, die adäquate ärztliche Behandlung Dro- gensüchtiger unterdrückt und dadurch an dem sprunghaf- ten Anstieg der Zahl der Dro- gentoten mitgewirkt haben.

Die Drogenberatungsstellen stehen auf dem Standpunkt, daß den Drogensüchtigen so

Überfällig

In dem Artikel von Prof.

Wagner wird ausgeführt: . . daß der BGH in seiner Ent- scheidung (3. StR 8/91) weder grundsätzlich eine Liberali- sierung der „Therapie" von Drogenabhängigen mit Me- thadon anstrebt noch eine Kritik an den Empfehlungen des Vorstandes der Bundes- ärztekammer zur „Anwen- dung von Ersatzdrogen"

übt.. .

Wie sah denn die bisheri- ge Vergangenheit aus? Von wenigen maßgeblichen Kolle- gen, die von Berufs- und Strafgerichten eingeschaltet wurden, wurde die Therapie bei Drogensüchtigen be- stimmt. Unbeugsame Kolle- gen wurden verwarnt, berufs- rechtlich sanktioniert und strafrechtlich pönalisiert.

Überflüssig zu erwähnen, daß gerade diese Gutachter in der Regel nie einen Betroffenen selbst substituiert haben. Die Regeln der Schulmedizin wurden durch die Bundesärz- tekammer bestimmt, die auch die ärztliche Begründetheit für die Vergabe von Substitu- ten stark einschränkte.

Der BGH hat in aller Klarheit aufgezeigt, daß diese Auffassung nicht länger halt- bar ist. So führt der BGH aus:,, . . . auch dem Vorstand der Bundesärztekammer fehlt die . . . zugeschriebene

lange jede ärztliche Hilfe zu verweigern sei, bis es ihnen so schlecht gehe, daß sie in eine Behandlung einwilligen - oder den Drogentod sterben.

Ein solches Therapiekon- zept ist mit dem ärztlichen Ethos nicht vereinbar. Jeder Arzt, der dieses Therapiekon- zept in irgendeiner Weise un- terstützt hat, hat sich berufs- unwürdig verhalten und schuldig gemacht und sollte daher aus den Reihen der Ärzteschaft ausgeschlossen werden.

Dr. med. Klaus Brall, Vor- standsmitglied Ärztekammer Nordrhein, Vorstandsmit- glied BPA Nordrhein, Vikto- riastraße 49, W-4040 Neuss 1

„Richtlinienkompetenz" . . . Wenige Zeilen später:

„. . die Äußerung des Vor- standes der BÄK ist keine Rechtsnorm, die die in Para- graph 13 Abs. 1 BtmG festge- legte Strafbarkeitsgrenze zu konkretisieren vermag".

Ich begrüße die längst überfällige Entscheidung des BGH, die die Kurierfreiheit des einzelnen Kollegen stärkt und der BÄK „Richtlini- enkompetenz" und die Er- stellung von „Rechtsnormen"

abspricht. Durch die Zurecht- weisung der BÄK hat der BGH sehr wohl Partei für ei- ne Liberalisierung der Me- thadonbehandlung ergriffen . . .

Dr. med. Johannes Raida, stellvertr. Geschäftsführer der Deutschen Ges. f. Dro- gen- und Suchtmedizin, Rheinstraße 25, W-6100 Darmstadt

RENTENSYSTEM

Zu dem Beitrag „Rente nach Leistung oder aber nach Bedarf?"

von Walter Kannengießer in Heft 25-26/91:

Schwerstes Unrecht der Nachkriegsgeschichte

Im vorliegenden Beitrag geht der Autor von einem lei- stungsbezogenen bestehen- den Rentensystem aus. Das bestehende Rentensystem be- A-3076 (12) Dt. Ärztebl. 88, Heft 38, 19. September 1991

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ruht allein auf der Leistung der Kindererziehung als Be- reitstellung künftiger Renten- zahler.

Der laufende Beitrag zur Rentenversicherung trägt ab- solut nichts zur Finanzierung der eigenen Rente bei. Die bestehende Rentenversiche- rung ist nichts anderes als ei- ne läppische Fiktion, die in der Fachsprache der Sozial- politiker als Generationen- vertrag bezeichnet wird. Sie beruht allein auf der Enteig- nung der Familien mit Kin- dern, die allein die Voraus- setzungen zur Erfüllung des gegen die guten Sitten versto- ßenden „Vertrages" durch die Bereitstellung der künfti- gen Rentenzahler tragen.

1990 wurden den Familien mit zwei und mehr Kindern 110 Milliarden DM entzogen.

Bereits 1978 wurde anhand des dritten Familienberichts erkannt, daß zirka 70 Prozent der Schlechterstellung der Familien mit Kindern auf der bestehenden Steuer- und vor allem Sozialgesetzgebung be- ruhten, das heißt, daß die we- sentlichen Voraussetzungen materieller Art zum Zustan- dekommen der „sozialen In- dikation" zum Schwanger- schaftsabbruch erst durch die inzwischen teils als verfas- sungswidrig befundenen Ge- setze erzwungen werden. Es ist eine Groteske, daß gerade im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT diese verhängnisvolle Fehlinformation im Hinblick auf das größte Unrecht der Nachkriegsgeschichte ver- breitet wird. Der unermüdli- che Hinweis auf das leistungs- bezogene und lohnbezogene Rentensystem ändert eben nichts an der Tatsache, daß dieses Rentensystem allein auf der Enteignung der Lei- stungen der Familien mit Kindern beruht und genau diese Familien durch Lei- stungsausschluß bestraft. Daß eine Korrektur zum Beispiel durch einen gerechten Fami- lienlastenausgleich nicht be- steht, ist allgemein be- kannt . . .

Dr. med. Franz Schaffer, Hauserberg 32, W-8110 Mur- nau

IMPFUNG

Zu der Meldung in Heft 25-26/1991 über die Vorsorge-Initi- ative der Aktion Sorgenkind:

Mehr Testung

Ein Bild mit fünf netten Säuglingen soll für die Rö- teln-Frühimpfung werben. In der Unterschrift wird, wie auch immer wieder in ande- ren Veröffentlichungen, den Ärzten zu wenig Wissen über Impfungen vorgeworfen. Das ist nun langsam schon ein Är- gernis. Darf es eigentlich in unserer medizinischen Ge- sellschaft nicht auch ein an- deres Wissen geben, das viel- leicht sogar mehr Wissen ist, als uns die Experten immer vorbeten? Zahlreiche Impfex- perten geben schon zu, daß die Röteln-Viren global nicht zu eradikulieren sind. Es könnte nun ja auch andere Wege geben, die Röteln-Em- bryopathie zu verhindern.

Kein Experte will auf den Röteln-Test bei jeder gebär- fähigen Frau vor einer Schwangerschaft verzichten.

Warum will man dann alle 15 Monate alten Kinder impfen und somit auf die bisher 85prozentige Durchimmuni- sierung mittels der Wildviren verzichten — ein Ergebnis, das mit keiner noch so guten Impfstrategie zu erreichen ist, zumal Eltern von Knaben kaum für eine Röteln-Im- pfung zu gewinnen sind? Im übrigen weiß jeder, daß die Wildvirus-Immunisierung sehr viel wirksamer und dau- erhafter ist als die durch Imp- fung.

Man sollte sich mit aller Kraft auf die Testung der ge- bärfähigen Frauen konzen- trieren, eventuell mit einer Prämie, wie es in anderen Gesundheitsbereichen mit Erfolg schon stattfindet. Ein solcher Weg mit Einsparung der Impfkosten aller Kinder und der Auffrischimpfungen usw. wäre effektiver und schneller wirksam als diese Vorsorge-Initiative der Akti- on Sorgenkind

Dr. med. Harald von Zim- mermann, Maternusplatz 10, W-5000 Köln 50

Cytotec® 200 • Wirkstoff: Miso- prostol Zusammensetzung: 1 Tablette Cytotec® 200 enthält: an arzneilich wirk- samem Bestandteil: Misoprostol 200 pg;

an sonstigen Bestandteilen : Cellulose- pulver; Hydroxypropylmethylcellulose;

Poly(O-carboxymethyl)stärke, Natrium- salz; hydriertes Rizinusöl. Anwendungs- gebiete: Zur Vorbeugung und Behand- lung von medikamentenbedingten (z.B.

Antirheumatika, Acetylsalicylsäure) Ma- genschleimhautschädigungen. Die Vor- beugung medikamentenbedingter Ma- genschleimhautschädigungen soll sich vorwiegend auf entsprechend dispo- nierte Patienten erstrecken. Die bisher vorliegenden Daten lassen eine begrün- dete, weitergehende Definition von Be- handlungsgruppen nicht zu. In jedem Fall ist zu prüfen, ob die magenschleimhaut- schädigende Medikation in ihrer Dosis reduziert oder das Medikament abge- setzt werden kann. Zur Behandlung von akuten Zwölffingerdarm- und Magen- geschwüren. Gegenanzeigen: Cytotec ®

200 soll nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen Prostaglan- dine und bei entzündlichen Darmerkran- kungen. Das Präparat darf in der Schwangerschaft nicht eingenommen werden, da Misoprostol auf die Gebär- muttermuskulatur wirken kann. Frauen im gebärfähigen Alter sollen deshalb unter Misoprostol nicht schwanger wer- den. Tritt unter der Einnahme von Cytotec ® 200 eine Schwangerschaft ein, ist das Präparat abzusetzen. Da nicht be- kannt ist, ob Cytotec ® 200 in die Mutter- milch übergeht, sollen stillende Mütter nicht mit Cytotec ® 200 behandelt wer- den. Misoprostol kann ein Absinken des Blutdrucks verursachen. Die Anwendung sollte deshalb bei Patienten mit zerebra- ler Gefäßkrankheit oder koronarer Herz- krankheit nur mit Vorsicht erfolgen.

Nebenwirkungen: Häufig vorüberge- hend weicher Stuhlgang bis hin zu Durchfall. Gelegentlich Übelkeit, Bauch- schmerzen. Schwindel, Benommenheit und Kopfschmerzen. Selten Schmerzen im Bereich der Gebärmutter, Veränderun- gen der Menstruation oder Zwischenblu- tungen; in diesen Fällen sowie bei schwerem Durchfall sollte die Medikati- on überprüft werden.Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Hochdosierte ma- gensäurebindende Mittel können zu ei- ner Einschränkung der Bioverfügbarkeit von Misoprostol führen. Bei der zusätzli- chen Einnahme niedrigdosierter magen- säurebindender Mittel wurden keine Wechselwirkungen beobachtet. Aussa- gekräftige Untersuchungen zu Wechsel- wirkungen mit nichtsteroidalen Anti- rheumatika, wie z. B. Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, lndometacin und Piroxicam, liegen nicht vor. Dosierungs- anleitung: Zur Vorbeugung und Behand- lung von medikamentenbedingten Schleimhautschädigungen 2 bis 4x täglich 1 Tablette; zur Behandlung von akuten Magen- und Zwölffingerdarm- geschwüren, medikamenteninduzierten Magengeschwüren 4 x täglich 1 Tablette Cytotec® 200. Art und Dauer der An- wendung: Bei zweimaliger Anwendung morgens und abends. sonst jeweils nach den 3 Hauptmahlzeiten und gegebenen- falls vor dem Schlafengehen mit aus- reichend Flüssigkeit einnehmen. Bei der vorbeugenden Behandlung sollte die Anwendungsdauer identisch mit der des schleimhautschädigenden Medika- mentes sein, wobei das Ausmaß der vorbeugenden Wirkung für drei Monate überschreitende Zeiträume nicht aus- reichend abgeschätzt werden kann.

Langzeitstudien mit 400 pg Misoprostol täglich zeigen die Verträglichkeit über die Dauer von 8 Wochen hinaus.

Darreichungsform, Packungsgrößen und Preise: Packung mit 50 Tabl. DM 85,85;

Packung mit 100 Tabl. DM 155,35;

Anstaltspackungen. Stand: Mai 1991 HEUMANN PHARMA GMBH NÜRNBERG 8500 Nürnberg 1 Postfach 2260 EIN UNTERNEHMENDER SEARLE- GRUPPE

A-3078 (14) Dt. Ärztebl. 88, Heft 38, 19. September 1991

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