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Tödliche Arbeitsunfälle

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Academic year: 2022

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Tödliche Arbeitsunfälle

Absturzunfälle

baua: Fakten

Mehr als ein Viertel der im Zeitraum 2009 bis 2016 durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erfassten tödlichen Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle. Beispielsweise stürzten rund ein Drittel der Verunfallten – meist aufgrund fehlender Sicherungsmaßnahmen – von Dächern oder brachen durch Lichtkuppeln. Dieses Faktenblatt benennt einzelne Unfallfaktoren und Unfallursachen, deren Kenntnis zur Reduzierung von Absturzunfällen beitragen soll.

Tödliche Arbeitsunfälle

Von Januar 2009 bis Dezember 2016 meldeten die staat- lichen Ämter für Arbeitsschutz in Deutschland 1499 töd- liche Arbeitsunfälle an die BAuA. Die Zahl der jährlich ge- meldeten Unfälle ist seit 2010 leicht rückläufig. Der Anteil der Absturzunfälle liegt seit 2012 relativ konstant bei rund einem Viertel; im Jahr 2011 betrug er fast 38,1 % (Abb. 1).

*Stand der Erfassung 15.01.2017 208

244 218

184 178 174 171

119

0 50 100 150 200 250 300

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016*

61 72

82

46 47 46 41

28 147 172

136 138 131 128 130 91 Abstürze andere Ereignisse

Abb. 1 Tödliche Arbeitsunfälle 2009 bis 2016

423 aller Unfälle – sie bilden die Basis dieses Faktenblat- tes – sind auf Abstürze zurückzuführen, d. h. rund 28,2 % der tödlich verunfallten Personen sind unmittelbar von Gerüsten oder Leitern, Bauwerksdächern oder Maschi- nen gestürzt oder zuvor durch Bauteile durchgebrochen.

136 von 432 tödlich verlaufenen Abstürzen erfolgten von bzw. durch Bauwerksdächer. In 107 Fällen (78,7 %) stürzten die Verunfallten dabei durch nicht tragfähige Bauteile, wie Lichtbänder oder Dachplatten. Leitern und Tritte waren an 13,9 % (59 Unfälle) der tödlichen Absturzunfälle beteiligt.

Den größten Anteil machten Abstürze zwischen 5 und 10 Metern aus (147 Unfälle, 34,9 %). Bereits Stürze aus gerin

gen Höhen können zum Tode führen: In 49 Fällen erfolg- te der tödliche Sturz aus weniger als 2 Meter Höhe. Viele Abstürze von Leitern (23 Fälle) erfolgten aus einer Höhe zwischen 3 und 5 Metern. 62 Verunfallte stürzten aus ei- ner Höhe von über 10 Metern ab, meist von Dächern oder Gerüsten.

Tätigkeiten, Berufsgruppen und Altersklassen

Die häufigsten tödlichen Abstürze waren bei Ferti- gungs- und Montagearbeiten mit 106 Fällen (26,5  %) zu beklagen, gefolgt von Demontagetätigkeiten (52 Unfälle, 13,0  %) und Transportarbeiten (40 Unfälle, 10,0  %). Die erfassten Absturzunfälle ereigneten sich überwiegend auf Baustellen (269 Unfälle, 64,7  %).

Bei den meist männlichen Unfallopfern (99,5  %) han- delte es sich häufig um Baufacharbeiter (25,6 %) und Hilfsarbeiter (62 Unfälle, 15,2 %). Aber auch 30 Elektro- monteure (7,4  %) verunglückten tödlich. Mehr als die Hälfte der Abgestürzten waren ausgebildete Facharbei- ter (232 Unfälle, 58,1  %), rund 28,8  % angelernte Kräf- te (115 Personen). 41 Verunglückte waren ungelernt (10,3  %) und 11 Personen befanden sich noch in der Ausbildung (2,8 %). Ergänzend lässt sich berichten, dass 30 der Verunfallten (7,7  %) Leiharbeitnehmer waren.

Insgesamt arbeiteten 161 der Verunfallten für Kleinstun- ternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten (38,1 %) oder für Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (32,9 %).

64,2  % der bei Abstürzen tödlich verunfallten Personen verfügten über eine mindestens dreijährige oder längere Berufserfahrung; sie können als „Routiniers“ bezeichnet werden. In der Altersgruppe der 50 bis unter 60-Jährigen Gruppe weisen 72,7 % der Verunfallten mehr als drei Jahre Berufserfahrung auf. Nur 6,3 % der Verunfallten dieser Al- tersklasse besitzen drei bis zwölf Monate Berufserfahrung.

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baua: Fakten Tödliche Arbeitsunfälle – Absturzunfälle 2

Impressum | Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Friedrich-Henkel-Weg 1–25, 44149 Dortmund, Telefon: 0231 9071-2538, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de, Internet: www.baua.de |

Fachliche Betreuung: Dr. Tobias Bleyer, Isabell Bentz, Ralph Fähnrich, Gestaltung: R. Grahl (BAuA) | DOI: 10.21934/baua:fakten20170126 | Januar 2017

Die BAuA wertet jährlich Meldungen über tödliche Arbeitsunfälle statistisch aus. Einzel- heiten über die statistischen Auswertungen können der Internetseite der BAuA und den Informationen zur Produktsicherheit entnom- men werden.

www.baua.de

www.produktsicherheitsportal.de Der Großteil der Verunfallten (72,6 %, 306 Personen) wa-

ren zum Zeitpunkt des Unfalls älter als 40 Jahre (Abb. 2).

17,3 30,6 24,7 15,4 9,9 2,1 2,8 17,2 20,5 27,9 23,7 7,9

15 bis unter 20 Jahre 20 bis unter 30 Jahre 30 bis unter 40 Jahre 40 bis unter 50 Jahre 50 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und mehr

0% 10% 20% 30%

Anteil Erwerbstätige in D Anteil Verunfallte

Abb. 2 Altersverteilung abgestürzte Verunfallte und Erwerbs- tätige in Deutschland

Weiter lassen sich 24,7  % der Verunfallten der Alters- klasse der 40 bis unter 50-Jährigen zuordnen. 30,6 % der betroffenen Unfallopfer waren 50 bis unter 60 Jahre alt.

Der Vergleich der Altersverteilung der tödlich Verunglück- ten mit den Altersklassen der Erwerbstätigen in Deutsch- land (Statistisches Bundesamt, 2017) zeigt: In den Alters- klassen ab 50 Jahre liegt der Anteil der Verunfallten im Verhältnis über dem der erwerbstätigen, gleichaltrigen Personen. In den Altersklassen bis 50 Jahre ist der Anteil der Verunfallten im Verhältnis zu den in dieser Klasse er- werbstätigen Personen teilweise deutlich geringer.

Gefährdungsbeurteilung und regelgerechtes Verhalten Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes.

Sie sollte technische, organisatorische und personenbezo- gene Maßnahmen umfassen, die zur präventiven Unfall- vermeidung ergriffen werden. Hierzu zählen die Bereitstel- lung geeigneter Arbeitsmittel (z. B. Leitern und Gerüste), die Optimierung von Arbeitsabläufen sowie das Treffen notwendiger Arbeitsschutzvorkehrungen (z. B. Unterwei- sungen oder Bereitstellen von persönlicher Schutzaus- rüstung). Die Gefährdungsbeurteilung ist für Arbeitgeber verpflichtend ebenso wie ihre kontinuierliche Fortschrei- bung und Dokumentation. Gleiches gilt für die Über- prüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.

Bei 237 der 423 Absturzunfälle (56,0 %) ist bekannt, dass zwar eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG vorlag, diese in 114 Fällen jedoch unvollständig bzw. in 113 Fäl- len nicht an aktuelle Änderungen des Arbeitssystems an- gepasst war. Die Auswertung der Unfallmeldungen zeigt, dass bei nur 89 Absturzunfällen die Gefährdungsbeurtei- lung als vollständig und aktuell eingestuft wurde.

In 65 Fällen war für die zum Unfall führende Tätigkeit kein Arbeitsauftrag erteilt worden. Meist stellt sich im Rah- men eines Unfallereignisses zudem heraus, dass gegen sicherheitstechnische Vorschriften verstoßen wird wie beispielsweise gegen das Arbeitsschutzgesetz oder die Betriebssicherheitsverordnung. Dies trifft auf 298 der 423 ausgewerteten Absturzunfälle (71,0 %) zu. Gemäß § 15 ArbSchG zählt es zu den Pflichten der Beschäftigten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen.

So müssen sie die ihnen zur Verfügung gestellte persön- liche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden:

73 Verunfallte nutzten die bereitgestellte Schutzausrüs- tung nicht. Bei 136 Absturzereignissen (32,2 %) hätten Absturzsicherungen – vorgeschrieben oder nicht – nach Einschätzung der Unfallermittler die Unfallfolgen wahr- scheinlich mildern können.

Fazit

Situationsgerechte und aktuelle Gefährdungsbeurteilun- gen sowie geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen sind für das Arbeiten in der Höhe unerlässlich. Gleiches gilt für regelmäßige Unterweisungen von Beschäftigten und de- ren Sensibilisierung für Absturzrisiken schon bei geringen Arbeitshöhen sowie bei Gefährdungen auf Baustellen und Dächern. Absturz- und Bauwerkssicherungen, ein kriti- scher Blick auf das Arbeitsumfeld und das Tragen von per- sönlicher Schutzausrüstung helfen insbesondere Abstur- zunfälle auf Baustellen zu vermeiden. Das Arbeiten auf standsicheren und geeigneten Leitern sowie der Einsatz von sicheren Gerüsten reduzieren das Unfallrisiko.

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