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Das Unfallgeschehen in Sachsen-Anhalt – Tödliche Arbeitsunfälle

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Redaktion

• Dipl.-Ing. GÜNTHERLAUX, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dessau

• Dipl.-Ing. (FH) JOACHIMLÜDERITZ, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, De- zernat 51 Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau

• Dipl.-Ing. ANDREAWENDENBURG, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, De- zernat 51 Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau

• Dr.-Ing. GUNTRAM HERZ, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat 51 Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau

• Dipl.-Ing. RAINERMÜLLER, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat 55 Gewerbeaufsicht Mitte, Magdeburg

• Dipl.-Ing. DIETMAR GLÖCKNER, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezer- nat 51 Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau

• Dipl.-Ing. HOLGERSCHEIL, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat 51 Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau

• Dipl.-Ing. ULRIKE KALFA, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Ost, Dessau

• Dipl.-Chem. KLAUS-DETLEV GÜNTHER, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Verwaltung, Dezernat 13 Informationsmanagement, Dessau

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Inhalt

Vorwort ... 4

Die Entwicklung der Arbeitsschutzsituation in Sachsen-Anhalt 2004 ... 6

Das Unfallgeschehen in Sachsen-Anhalt – Tödliche Arbeitsunfälle...12

Erfolgreicher Abschluss der Sonderaktion SANA der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt...15

Marktüberwachung im Jahr 2004 ...18

Tätigkeiten und Prüfresultate im Überblick ...17

Aktion „Leder-Schutzhandschuhe“ ...18

Aktion „Elektrische Haushaltsgeräte“...19

Aktion „Beratung von Maschinen-Herstellern“ ...19

Kontrolle von Betreiberpflichten...22

Auswertung...22

Maßnahmen und Schlussfolgerung ...23

EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr...24

Entwicklung des Straßengüterverkehrs ...24

Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle ...24

Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs ...25

Begleitgesetz zur Einführung des digitalen Kontrollgerätes ...27

Beförderung gefährlicher Güter... 27

Gefahrstoffe am Bau...32

Anhang ...35

Tabellen ...35

Tabelle 1 Personal der Arbeitsschutzbehörden...35

Tabelle 2 Betriebe und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich...35

Tabelle 3.1 Dienstgeschäfte in Betrieben ...36

Tabelle 3.2 Dienstgeschäfte bei sonstigen Arbeitsstellen und Anlagen außerhalb des Betriebes...37

Tabelle 3.3 Sonstige Dienstgeschäfte im Außendienst ...37

Tabelle 4 Tätigkeiten und Beanstandungen im Außendienst...38

Tabelle 5 Tätigkeiten und Vorgänge im Innendienst ...40

Tabelle 6 Überprüfungen nach dem Gerätesicherheitsgesetz ...41

Tabelle 7 Dienstgeschäfte und Tätigkeiten des gewerbeärztlichen Dienstes ...42

Tabelle 8 Begutachtete Berufskrankheiten im Land Sachsen-Anhalt ...43

Anschriftenverzeichnis Arbeitsschutz...47

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Vorwort

Die moderne Arbeitswelt befindet sich in einem Prozess fortwährender Veränderung. Neue Technologien und Arbeitsverfahren, veränderte Organisationsstrukturen der Unternehmen beeinflussen Arbeitsverhältnisse, Erwerbsbiographien und Arbeitsbedingungen. Hoher Anpassungsdruck im Wettbewerb erhöht in unseren Unternehmen die Ansprüche an Innovations- fähigkeit.

In allen Wirtschaftsbereichen sind die Beschäftigten trotz aller technischer Fortschritte ein Schlüsselfaktor für die erfolgreiche Unternehmensführung. Erhalt und Förderung von Gesund- heit, Qualifikation, Motivation und Leistungsvermögen aller an Arbeitsprozessen Beteiligten und eine menschengerechte Gestaltung technischer Arbeitsmittel und der Arbeitsbedingungen tra- gen wesentlich zu einem guten Arbeitsergebnis, zu hoher Qualität von Produkten und Dienst- leistungen bei. In diesem Sinne werden Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit zunehmend als ein Wettbewerbsfaktor verstanden.

Eine zunehmende Zahl von Unternehmen hat den Wert von Sicherheit, Gesundheit und Wohl- ergehen ihrer Mitarbeiter für Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit inzwischen erkannt und er- folgreich in Leitbilder sowie Aufbau- und Ablauforganisation integriert.

Erhalt und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit bilden dabei den übergreifenden Ansatz betrieblicher Präventionspolitik, in den neben Sicherheit und Gesundheit auch Perso- nalentwicklung, Suchtprävention, Wohlbefinden, Work-Live-Balance-Konzepte usw. gehören.

Die Aktivitäten des Unternehmens nehmen dadurch auch positiven Einfluss auf das Unfall- und Krankheitsgeschehen ihrer Mitarbeiter insgesamt. Das Unternehmen profitiert durch eine von krankheitsbedingten Ausfällen weitgehend ungestörte Produktion und eine verbesserte Wert- schöpfung.

Besonders kleinere und mittlere Unternehmen benötigen einfache und unmittelbar umsetzbare Gestaltungsoptionen und Modelllösungen für Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit in Form von problem- und situationsspezifischen Handlungs- und Gestaltungshilfen.

Der Arbeitsschutz in einem modernen umfassenden Verständnis ist mit seinem unmittelbaren Betriebszugang ein wesentliches Instrument, um die Beschäftigten mit geeigneten Präventi- onsmaßnahmen vor Unfällen und arbeitsbedingten Krankheiten zu schützen. Beispielhaft für ei- nen innovativen Ansatz gewerbeaufsichtlicher Arbeit soll die im Berichtsjahr erfolgreich abge- schlossene Sonderaktion „Sicherheit und Gesundheitsschutz an nichtstationären Arbeitsplät- zen- SANA“ Erwähnung finden. Als Ergebnis dieses über mehrere Jahre angelegten Projektes wurden nichtstationäre Arbeitsplätze von Außendienstmitarbeitern der Berufsgruppen ambulan- te Pflege, Dienstleistungen in Haus, Hof und Garten, Schädlingsbekämpfung und Gebäuderei- nigung mit dem Ziel untersucht, eine Überwachungs- und Beratungsstrategie zu entwickeln, die

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ben war die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsschutzsituation von Außendienstmitarbeitern.

Mit dem erarbeiteten Methodeninventar ist es künftig möglich, nichtstationäre Arbeit unter- schiedlichster Berufsgruppen zu bewerten und beratend Einfluss zu nehmen.

Bereits jetzt lässt sich feststellen, dass die Unternehmen durch gezielte Beratungs- und Kon- trolltätigkeit der Arbeitsschutzverwaltung zunehmend für arbeitshygienische und sicherheits- technische Maßnahmen sensibilisiert werden konnten und den gesunden und damit leistungs- fähigen Beschäftigten als wichtigen Wettbewerbsfaktor erkannt haben.

Über die vielfältigen Aktivitäten der Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt bietet dieser Jahresbericht einen umfassenden Einblick.

Für die geleistete engagierte und kreative Arbeit danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern der Arbeitsschutzverwaltung ganz herzlich.

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Die Entwicklung der Arbeitsschutzsituation in Sachsen-Anhalt 2004

Dipl.-Ing. GÜNTHERLAUX

Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dessau

Im Land Sachsen-Anhalt vollzieht sich zurzeit, wie in der gesamten Bundesrepublik, ein gesell- schaftlicher Wandel von einer ehemals stark industrieorientierten Wirtschaft hin zu einer Infor- mations- und Dienstleistungsgesellschaft. Dieses führt zu einer grundlegenden Veränderung der Arbeitswelt und veränderten arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Neben den klassischen, allseits bekannten Belastungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz, z. B. durch Lärm, Staub, chemische Schadstoffe oder körperliche Schwerarbeit, erlangen neue bzw. andere schädigende Beeinträchtigungen, wie psychische Fehlbelastungen, Selbstausbeu- tung, extreme Arbeitszeitgestaltungen, immer mehr an Bedeutung. Hervorgerufen werden diese Belastungen vor allem durch sich ändernde Beschäftigungsformen in allen Bereichen der Wirt- schaft. Telearbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Minijobs, Projektarbeit, atypische Arbeitszeiten sowie Tätigkeiten an nichtstationären Arbeitsplätzen nehmen deutlich zu. Die Grenzen zwi- schen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung verschwimmen immer weiter.

Auf diese Veränderungen muss und wird die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen- Anhalt angemessen reagieren. Eine neue – den Bedingungen angepasste – Aufsichts - und Be- ratungsstrategie wird zwingend erforderlich. Ein erster Schritt dazu wurde 2004 mit der Einfüh- rung der vernetzten Projektarbeit und der Entwicklung von Leitlinien durch den Fachbereich 5 – Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) getan. Vor allem die Entwürfe fol- gender Thesen spiegeln die enge Wechselwirkung und Verzahnung von Arbeits-, Gesundheits- und technischem Verbraucherschutz im Rahmen der veränderten Lebens- und Arbeitsbedin- gungen der Bevölkerung wider.

Die einzelnen Entwürfe der Thesen wurden untersetzt, indem jeweils die Ziele, die Wege zu den Zielen und die Maßzahlen, die nach Möglichkeit eine quantifizierte Ergebniskontrolle erlau- ben, im Einzelnen bestimmt worden sind.

These 1: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz als Element der Qualität einer Leistung oder eines Problems

Vorbemerkung:

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz werden vor allem als eine innerbetrieblich zu lösende Aufgaben angesehen. Kunden interessiert vor allem Preis und Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung, weniger, unter welchen gesundheitlichen Bedingungen die Beschäftigten des Herstellers oder Leistungserbringers arbeiten. In der öffentlichen Wahrnehmung, im gesell- schaftlichen Stellenwert stehen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz der Beschäftigten hinter dem des Umweltschutzes und des Tierschutzes. Das öffentliche Ansehen eines Herstellers o- der eines Leistungserbringers, eines Produktes oder einer Leistung ist fast unabhängig von den Aktivitäten des Unternehmens im Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz.

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Erste Ansätze für eine zielführende Bewertung gibt es infolge der weltweiten Ächtung der Kin- derarbeit und mit der von weltweit tätigen Unternehmen verlangten CSR (corporate social re- ponsibility). CSR verlangt Mindeststandards bestimmter technischer und sozialer Arbeitsbedin- gungen. Es fehlt ein Markenzeichen für Produkte und Dienstleistungen, die unter guten Arbeits- bedingungen, unter Beachtung fortschrittlichen Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten hergestellt werden. Besondere gesellschaftliche Akzeptanz, Nachfrage und somit Marktdruck sollen unternehmensinterne Prozesse auslösen.

Ziele:

• Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz als Unternehmensziel implementieren,

• Dienstleistungen, die unter Beachtung von Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz erbracht werden, bevorzugt in Anspruch nehmen,

• Produkte, die unter Beachtung von Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz hergestellt werden, begünstigen.

Wege:

• Netzwerke initiieren, in denen Auftraggeber das Element Arbeitsschutz und Gesundheits- schutz als Leistungsmerkmal von ihren Auftragnehmern abverlangen,

• Arbeitsschutzmanagementsysteme propagieren und deren freiwillige Einführung unterstüt- zen,

• Kleinbetriebe bei der Einführung einer systematischen Arbeitsschutzorganisation durch Bera- tung und Kontrolle unterstützen,

• Auditinstrumente erproben, fortentwickeln und propagieren.

Maßzahlen:

• Anzahl zertifizierter Unternehmen, Anzahl im o. g. Sinne auditierter Unternehmen,

• Anzahl der Unternehmen, die von sich aus Managementsysteme eingeführt haben,

• Anzahl der Auftraggeber, die Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz als Leistungsparameter verlangen,

• Beschreibung des Niveaus (Wirksamkeit) der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation durch die Gewerbeaufsichtsbeamten.

These 2: Erhaltung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit Vorbemerkung:

Beschäftigungsfähigkeit wird definiert:

• als relative Fähigkeit einer Person, vor dem Hintergrund der Interaktionen zwischen persönli- chen Merkmalen und dem Arbeitsmarkt eine sinnvolle Beschäftigung zu finden;

• als Fähigkeit, einer Person auf der Grundlage ihrer fachlichen und Handlungskompetenzen, Wertschätzungs- und Leistungsfähigkeit ihre Arbeitskraft anbieten zu können und damit in das Erwerbsleben einzutreten, ihre Arbeitsstelle zu halten oder, wenn nötig, sich eine neue Erwerbsbeschäftigung zu suchen.

Inhalte der Beschäftigungsfähigkeit sind Kompetenz, Gesundheit, Lernfähigkeit, Integration, Ba- lance Arbeit – Leben, Eigenverantwortung. Die Beschäftigungsfähigkeit eines Menschen um- fasst ein ganzes Bündel von Eigenschaften, Qualifikationen, Kompetenzen und Einstellungen.

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Voraussetzung für die Verbesserung von Beschäftigungsfähigkeit sind auch die Bedingungen, die Unternehmen ihren Beschäftigten hierzu bieten.

Ein Teilelement zur Erhaltung und Förderung von Beschäftigungsfähigkeit sind Arbeitsschutz und betriebliche Prävention.

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kann zur Verbesserung der Beschäftigungs- fähigkeit beitragen, u. a. durch die (Um-)Gestaltung des Arbeitsplatzes, ein gesundes und si- cheres Arbeitsumfeld, arbeitsmedizinische Vorsorge …

Ziel:

• Beschäftigungsfähigkeit erhalten und fördern Wege:

• Kontrollen zur Umsetzung und Einhaltung vielfältiger Rechtsvorschriften in den Unterneh- men, u. a. hinsichtlich:

betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzsystemen, der Arbeitsschutzorganisation, der Arbeitsstätten, der Arbeitsgestaltung, der Ergonomie,

betrieblicher Gesundheitsförderung und medizinischer Arbeitsschutz, gefährliche Arbeitsstoffe, Sprengstoffe, Strahlenschutz,

Produkt- und Gerätesicherheit einschließlich Medizinprodukte.

• Beratung in den Unternehmen,

• Kooperation mit Sozialpartnern und Betriebsärzten,

• Programme/Projektarbeit in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, die Arbeitsunfäl- le und arbeitsbedingte Erkrankungen verhindern bzw. minimieren sollen, wie:

Minderung von Muskelskeletterkrankungen,

Problemfelder: schweres Heben und Tragen, statische Muskelarbeit, ergonomische Ges- taltung von Arbeitsplätzen,

Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention berufsbedingter Hauterkrankungen, Erhöhung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz, Stressprävention.

Maßzahlen:

• Senkung der gesundheitsbedingten Frühverrentung,

• Senkung von berufsbedingten Erkrankungen (z. B. als Kosten der UVT bei Umschulungs- maßnahmen im Rahmen von § 3 BKV),

• Senkung von Fehlzeiten in den Unternehmen.

These 3: Arbeitsschutzaufsicht – ein Mittel zur Schaffung von Wettbewerbsgleichheit Vorbemerkung:

Die Arbeitsschutzbehörde soll im Bereich des Arbeitsschutzes und des technischen Öffentlich- keitsschutzes für einen Interessenausgleich zwischen den Unternehmen und den Beschäftigen bzw. der Allgemeinheit nach Maß der Rechtsordnung sorgen.

Im Bereich des Arbeitsschutzes kann es einem Unternehmer einen Wettbewerbsvorteil bringen, wenn er die gebotenen und zwingend erforderlichen Schutzmaßnahmen weder plant noch ein- hält. Es werden Zeit und Material eingespart, weniger Arbeitskräfte gebraucht, die eigenen An-

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Aufgabe der Arbeitsschutzbehörde ist es, durch Ahndung und die Wegnahme des Vorteils zu verhindern, dass sich die so genannte „Schmutzkonkurrenz“ für diese Unternehmen lohnt. Da- mit wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, dass gutwillige Unternehmer, die die Arbeitsschutz- bestimmungen einhalten, die Chance haben, konkurrenzfähig zu bleiben.

Vor allem die öffentlichen Auftraggeber und Bauherren sind verpflichtet, hier mit gutem Beispiel voranzugehen, um zumindest in ihrem Wirkungsbereich für Wettbewerbsgleichheit zu sorgen und „Schmutzkonkurrenten“ zu ächten.

Zukünftig sollte nur derjenige einen öffentlichen Auftrag bekommen, der die Regelungen des Arbeitsschutzes einhält und somit für sichere Arbeitsbedingungen sorgt.

Ziele:

• Schaffung und Erhalt von sicheren Arbeitsbedingungen,

• Verdrängung der Schmutzkonkurrenz,

• Senkung der Dumpingleistungen,

• Sicherung von Arbeitsplätzen im LSA.

Wege:

• Prüfung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften in Betrieben, auf Baustellen und im Straßenverkehr und ggf. Ahndung von Verstößen,

• verstärkte Beratung der öffentlichen Auftraggeber und Bauherren,

• Öffentlichkeitsarbeit.

Maßzahlen:

• Anzahl der durchgeführten Kontrollen und Ahndungen,

• Anzahl der durchgeführten Beratungen,

• Erhöhung der Anzahl der Firmen, die bei einem kostendeckenden Angebot unter Berücksich- tigung des Arbeitsschutzes den Zuschlag erhalten haben. (Dazu Initiierung einer Umfrage der Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer).

These 4: Arbeitsschutz und Mobilität Vorbemerkung:

Die Maxime „Arbeite in einer zentralen Struktur am fixen Ort und zur festen Zeit“ wird in der sich wandelnden Arbeitswelt immer mehr von einer zeitlichen, räumlichen und strukturellen Mobilität abgelöst. Die Arbeit wird immer zeit- und ortsunabhängiger. Von den Beschäftigten wird eine größer werdende Flexibilität und Mobilität verlangt.

Auf deutschen Autobahnen kann man beispielsweise zum Wochenanfang und -ende beobach- ten, wie neben dem starken Lkw-Verkehr der Anteil von reisenden Handwerkern ständig zu- nimmt. Vor allem aus den strukturschwächeren Regionen bewegen sich Kleinbusse und Werk- stattwagen in die strukturstärkeren. Damit verbunden sind für den Beschäftigten, z. B. anstren- gende Autofahrten, wechselnde Arbeits- und Einsatzorte, Zeit- und Termindruck, unvorherseh- bare Störungen bei der Auftragserledigung, schwierige Gespräche und Konflikte mit dem Kun- den und mangelnde Planbarkeit des Arbeitsendes.

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Die sich hieraus ergebenden arbeitsschutzrelevanten Risiken zu minimieren und das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten vor diesen Risiken zu schützen, ist auch Aufgabe der Gewer- beaufsicht.

Ziele:

• Vergrößerung der Sicherheit im Straßenverkehr,

• Gewährleistung von ausreichenden Ruhezeiten,

• Verbesserung der Arbeitssicherheit an den wechselnden Arbeits- und Einsatzorten,

• Vereinbarkeit von Arbeit und Familie.

Wege:

• Prüfung der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgeset- zes,

• Fahrsicherheitstraining,

• Kontrolle der Qualifikation der Beschäftigten und der Arbeitsmittel und persönlichen Schutz- ausrüstungen, die ihnen zur Verfügung gestellt werden,

• Öffentlichkeitsarbeit.

Maßzahlen:

• Erhöhung der Anzahl der Reisebuskontrollen,

• Erhöhung der Kontrollzahlen bei Baustellenfahrzeugen/Werkstattwagen,

• Senkung der Verkehrsunfälle im Straßenverkehr bei der Nutzung von Firmenfahrzeugen im Rahmen der Arbeitstätigkeit,

• Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit geeigneter Ausstattung von Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen.

These 5: Verbraucherschutz – Marktüberwachung Vorbemerkung:

Mit der Europäischen Union ist ein einheitlicher Binnenmarkt entstanden, in dem der freie Ver- kehr von Waren und Dienstleistungen gesichert wird. Unabhängig vom Ursprung des Produktes sollen die Bürger in allen Mitgliedsstaaten Anspruch auf das gleiche Schutzniveau haben. Um dies zu gewährleisten, wurden alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, staatliche Stellen zur Überwachung des Binnenmarktes (Marktaufsichtsbehörden) aufzubauen und mit entsprechen- den Kompetenzen auszustatten.

Die Marktüberwachung ist so effektiv und umfassend zu organisieren und effizient durchzufüh- ren, dass Wettbewerbsverzerrungen beseitigt und der Schutz der Arbeitnehmer und Verbrau- cher verbessert werden.

Dabei überwachen die Marktaufsichtsbehörden die in den Verkehr gebrachten Produkte hin- sichtlich der Bestimmungen der anwendbaren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, in denen die Richtlinien des neuen Konzepts einschließlich der Produktsicherheitsrichtlinie umgesetzt werden und ergreifen ggf. Maßnahmen zur Herstellung der Konformität.

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Ziele:

• Gewährleistung eines einheitlichen Schutzniveaus für Verbraucher vor Gefährdungen bei freiem Waren- und Dienstleistungsverkehr in der EU,

• Sicherung der Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen, Schutz vor unlauterem Wettbewerb,

• Erhaltung und Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen,

• Aufklärung über Gefahren und Förderung der Kompetenz von Verbrauchern.

Wege:

• Beaufsichtigung des In-Verkehr-Bringens und Ausstellens von Produkten hinsichtlich der anwendbaren Rechtsvorschriften

nach qualitativ und quantitativ gleichen Maßstäben, in Prüfqualität und –tiefe den Erfordernissen angepasst,

an rationell ausgewählten Orten und Stichproben in den Warenströmen, arbeitsteilig mit anderen Bundesländern,

öffentlichkeitswirksam.

• reaktive Marktüberwachung: Behördenhandeln infolge aktueller Informationen über män- gelbehafteter Produkte,

• aktive Marktüberwachung: Behördenhandeln auf Grund eigener, längerfristig erworbe- ner Erkenntnisse,

• Beratung von Herstellern, Einführern, Ausstellern, Verbrauchern.

Maßzahlen:

• Verhältnis der Kontrollen mit Beanstandungen zu Kontrollen insgesamt,

• Anzahl der Mängel, unterschieden in Mängelklassen und deren Verhältnisse zur Anzahl der überprüften Produkte,

• Anzahl der erstellten Verbraucherberatungen, -informationen.

Einen beispielhaften Einblick in die Projektarbeit des Fachbereiches Arbeitsschutz, der die be- ginnende Umsetzung der genannten Thesenentwürfe bereits erkennen lässt, und einen Über- blick über das Unfallgeschehen 2004 im Land Sachsen-Anhalt finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen.

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Das Unfallgeschehen in Sachsen-Anhalt – Tödliche Arbeitsunfälle

Dipl.-Ing. JOACHIMLÜDERITZ

Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Die Auswertung von Arbeitsunfällen ist eine Schwerpunktaufgabe des Fachbereichs Arbeits- schutz des LAV. Dazu gehört insbesondere auch die exakte Untersuchung und statistische Aufarbeitung aller tödlichen Arbeitsunfälle. Letzteres erfolgt vor dem Hintergrund, die genauen Umstände und Randbedingungen für das Eintreten tödlicher Unfälle möglichst vollständig zu er- fahren, um durch gezielte Aufsicht zukünftig solche Ereignisse zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren.

Bereits seit einer Reihe von Jahren erfasst die Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalts ein- treffende Sofortmeldungen über tödliche Arbeitsunfälle in ihrem Zuständigkeitsbereich in einem Dateisystem und hat sie in der Vergangenheit auch laufend mit der Datenbank „Sofortmeldung tödlicher Arbeitsunfälle“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund abgeglichen, solange diese Datenbank gepflegt wurde.

Eine Analyse der Entwicklung tödlicher Arbeitsunfälle in den letzten 12 Jahren, herausgehoben solche auf Baustellen, zeigt die folgende Darstellung:

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004

28

44

41

19

10 16

10

Tödliche Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht unterer Teil: Unfälle auf Baustellen

Nach einem Maximum 1994 ging die Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt deutlich zurück, verharrt aber seit dem Jahr 2002 etwa auf konstantem Niveau. Dieser begrüßenswerte Rückgang kann auf verbesserte Sicherheitstechnik und ein gestiegenes Sicherheitsbewusstsein bei allen Beteiligten in den Unternehmen zurückzuführen sein. Er kann auch mit einem entspre- chenden Umbau bzw. Nachlassen der jeweiligen Wirtschaftstätigkeit in unfallträchtigen Bran- chen in Sachsen-Anhalt korrespondieren. Eventuell wirkt beides zusammen.

Für das Berichtsjahr weist die genaue Datenanalyse der BAuA insgesamt 23 Unfälle mit Todes- folge im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit aus, nämlich:

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• 10 tödliche Arbeitsunfälle im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsschutzverwaltung,

• 11 tödliche Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr,

• ein tödlicher Arbeitsunfall im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Geologie und Bergwesen und

• ein tödlicher Arbeitsunfall eines Feuerwehrmannes.

Von den 10 tödlichen Unfällen in Unternehmen, für die das LAV zuständig ist, ereigneten sich fünf auf Baustellen. Im Vergleich zum – nicht in der Grafik dargestellten – Vorjahr sind das ins- gesamt drei Unfälle mit Todesfolge weniger. Die Anzahl tödlich Verletzter auf Baustellen ist al- lerdings konstant geblieben.

Das LAV hat alle diese schwerwiegenden Ereignisse sorgfältig untersucht. Es hat versucht, die Gründe dafür zu finden und alle Anstrengungen unternommen, die Unternehmen dahingehend zu beeinflussen, dass solche Unfälle künftig vermieden werden.

Die Unfallursachen – so verschieden sie im Detail auch waren – haben doch eine Reihe Paral- lelen erkennen lassen, die von den Verantwortlichen in den Unternehmen stärker zu beachten sind und auf die die Arbeitsschutzverwaltung im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit ein noch deutli- cheres Augenmerk legen wird.

Meistens führten gravierende Defizite während der Planung und Organisation von Arbeitstech- nologien und -abläufe zur Unterschätzung oder Nichtbeachtung dabei entstehender Gefährdun- gen und – gekoppelt mit situationsbedingtem Fehlverhalten und/oder einer Verkettung unglück- licher Umstände – zu den tragischen Ereignissen. Insbesondere das Zusammenwirken ver- schiedener Arbeitsvorgänge außerhalb routinemäßig erprobter und häufig eingesetzter Verfah- ren, verbunden mit deren fehlerhaften Anpassung an die jeweilige Situation vor Ort, ließen die Gefahrenlagen entstehen.

Dabei wurden Risiken, die eigentlich bekannt sind, dramatisch unterschätzt. Zum Beispiel star- ben bei den fünf tödlichen Unfällen auf Baustellen drei Beschäftigte durch Absturz, einer wur- de bei Abbrucharbeiten von herabfallendem Mauerwerk getroffen und einer erhielt einen tödli- chen elektrischen Schlag. Eine sorgfältige und der jeweiligen Lage vor Ort angemessene Ge- fährdungsbeurteilung samt entsprechender Sicherheitsmaßnahmen und Unterweisungen hätte diese Unglücke mit großer Wahrscheinlichkeit verhindern können.

Auch die Arbeit mit Maschinen, vor allem Wartungsarbeiten, bergen immer besondere Gefah- ren, weil dabei Beschäftigte von bewegten Teilen erfasst und verletzt werden können. Das trifft insbesondere dann zu, wenn sicherheitsrelevante Einrichtungen an Maschinen konstruktive Mängel aufweisen oder gar bewusst manipuliert werden. Solche Unfälle führten im Berichtszeit- raum in vier Fällen zu tödlichen Verletzungen von Beschäftigten in Unternehmen der Chemie- und der Textilindustrie in Sachsen-Anhalt. Gewissenhafte und sachgerechte Gefährdungsbeur- teilungen zuzüglich entsprechender Maßnahmen können angesichts dieser Ereignisse gar nicht hoch genug bewertet werde.

In die Kategorie gefährlicher Tätigkeiten gehören sowohl Waldarbeiten als auch der Umgang mit Munition, beide wegen jeweils inhärentem Gefahrenpotential. Im Jahr 2004 verunglückte ein Waldarbeiter beim Fällen von Bäumen tödlich. Die verwendete persönliche Schutzausrüstung

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konnte die Schwere der Verletzungen nur ungenügend mildern. In einem anderen Fall kam es bei der Erprobung maschineller Arbeitsgänge zum Zerlegen von Munition zu einer frühzeitigen Detonation, an deren Folgen der Verunfallte verstarb. Die Untersuchung ergab als Unfallursa- che Mängel bei der Herstellung der Munition.

Schwere und vor allen Dingen tödliche Arbeitsunfälle sind zwar seltene, allerdings umso tragi- schere Ausnahmesituationen im Arbeitsprozess. Sie sind immer mit viel menschlichem Leid verbunden. Es ist deshalb unbedingte Pflicht aller Verantwortungsträger in den Unternehmen dafür zu sorgen, dass solche Ereignisse möglichst vermieden werden.

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Erfolgreicher Abschluss der Sonderaktion SANA der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt

Dipl.-Ing. ANDREAWENDENBURG

Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Wer von uns kennt diese Situation nicht? Sie haben einen Handwerker bestellt oder ein Außen- dienstmitarbeiter, z.B. der Energieversorgung, hat sich angekündigt. Sie erwarten Pünktlichkeit, Sachverstand und Freundlichkeit. Meist werden Ihre Wünsche erfüllt, aber nur wenige von uns denken in diesem Moment darüber nach, mit welchen Belastungen Außendienstmitarbeiter Tag für Tag konfrontiert werden, welche Unwägbarkeiten des Lebens sie tagtäglich meistern müs- sen, wieviel Anpassungsvermögen an jedem Einsatzort immer wieder aufs neue von ihnen ver- langt wird und welche Beanspruchungen sie dadurch erleben.

Seit ca. sechs Jahren werden in deutschsprachigen Publikationen die Belastung und die Bean- spruchung neuer moderner Arbeitsformen (Freelancer, Patchworker, McJobs, Consults und Zeitarbeitskräfte) diskutiert. Diesen Prozess verfolgend, erkannte die Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalts, dass es selbst bei den klassischen nichtstationären Arbeitsplätzen erhebliche Wissensdefizite über Arbeitsbelastungen und -beanspruchungen gibt. So entstand die Idee zur Sonderaktion „Sicherheit und Gesundheitsschutz an nichtstationären Arbeitsplätzen – SANA“. Sie beinhaltet die Untersuchung nichtstationärer Arbeitsplätze, beschränkt sich dabei allerdings auf klassische Außendienstmitarbeiter mit flexiblen Arbeitszeiten, flexiblen Arbeitsor- ten und flexiblen Arbeitsanforderungen als Teilaspekten flexibler Erwerbstätigkeit.

Vier Ziele wurden mit der Sonderaktion ange- strebt. Zum einen ging es darum, mit der Dis- kussion um nichtstationäre Arbeitsplätze diese Form der Erwerbstätigkeit in den Fokus der Ar- beitsschutzaufsicht zu rücken. Dafür war es notwendig, eine Überwachungs- und Bera- tungsstrategie zu entwickeln, die auch allge- meine Gefährdungsmomente, welche mit nicht- stationärer Tätigkeit unmittelbar verbunden sind, berücksichtigt. Diese Strategie wurde in unterschiedlichsten Berufsgruppen erprobt, bewertet und laufend verbessert. Übergreifen- des Ziel aller Teilaufgaben war und ist die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsschutzsi- tuation von Außendienstmitarbeitern. Mit dem nun vorhandenen Methodeninventar ist es möglich, nichtstationäre Arbeit unterschiedlichs- ter Berufsgruppen zu kontrollieren und bera- tend Einfluss zu nehmen.

In den vergangenen zwei Jahren wurden in Sachsen-Anhalt 237 Betriebe der Berufsgrup- pen ambulante Pflege, Dienstleistungen in

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Haus, Hof und Garten, Schädlingsbekämpfung/Begasung/Holzschutz und Gebäudereinigung aufgesucht. Es wurden 373 nichtstationäre Arbeitsplätze kontrolliert und dabei 353 Beschäftigte zum Belastungsempfinden interviewt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeits- schutzverwaltung war die enge Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern und, erstmalig in diesem großem Umfang, mit den Beschäftigten selbst von herausragender Bedeutung. Im Vorfeld der Sonderaktion wurden die Interessenvertreter der Unternehmer und der Beschäftigten über die Ziele und den Ablauf der Sonderaktion informiert.

Diese Vorinformation, eine breite gute Öffentlichkeitsarbeit in den Aufsichtsgebieten, angemel- dete Kontrollen und eine seit Jahren effektive Präsenz unserer Mitarbeiter in den Betrieben des Landes Sachsen-Anhalt haben dazu beigetragen, dass die Arbeitsschutzsituation sich positiv entwickelte und grobe, Leben und Gesundheit der Beschäftigten unmittelbar beeinflussende Gefahren nicht festgestellt werden mussten.

Dennoch, es gab Arbeitsschutzverletzungen in den Betrieben und an den nichtstationären Ar- beitsplätzen. Einige seien an dieser Stelle beispielhaft genannt:

• Manchmal werden die Außendienstmitarbeiter und ihre Arbeitsbedingungen schlichtweg ver- gessen. Die nichtstationäre Arbeit muss in alle betrieblichen Entscheidungsprozesse Ein- gang finden.

• Die Unterstützungsmöglichkeiten, die durch die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und durch die Bestellung des Betriebsarztes gegeben sind, werden nicht ausreichend ge- nutzt. Zum Teil erfolgten keine Bestellungen oder bezahlte Leistungen wurden nicht konse- quent genug eingefordert.

• Unter anderem dadurch begründet, bestand bei den Arbeitgebern ein sehr hoher Beratungs- bedarf, aber auch das Bedürfnis, im intensiven Gespräch verschiedene Probleme mit einem Spezialisten des Arbeitsschutzes zu besprechen, denn bereits jetzt haben zahlreiche Unter- nehmer erkannt, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz am nichtstationären Arbeitsplatz nicht Kostenfaktoren, sondern Investitionen in die Zukunft seines Unternehmens sind.

• Obwohl nichtstationäre Arbeit mit zahlreichen Ortswechseln am Tag verbunden ist, hatten nur etwa zehn Prozent der Unternehmer ihren Beschäftigten die Teilnahme an Verkehrssi- cherheitsschulungen angeboten. Bedenkt man, dass mehr als die Hälfte aller tödlichen Ar- beitsunfälle mit der Teilnahme am Straßenverkehr verbunden ist, ergibt sich hier erheblicher Handlungsbedarf. Bei nichtstationären Arbeitsplätzen sollten daher Maßnahmen zur Erlan- gung der Verkehrssicherheit Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sein.

• Aufgrund der Unterschiede zwischen den untersuchten nichtstationären Arbeitsplätzen gab es erwartungsgemäß berufsgruppenabhängige Abweichungen bei den festgestellten Belas- tungen. Doch durchschnittlich 30% der im Jahre 2003 befragten Beschäftigten gaben an, un- ter Zeitdruck zu arbeiten.

• Als ein Ergebnis der Nachkontrollen ist die Tendenz erkennbar, dass die Unternehmen durch die gezielte Beratungs- und Kontrolltätigkeit der Mitarbeiter der Arbeitschutzverwaltung zunehmend für arbeitshygienische und sicherheitstechnische Maßnahmen sensibilisiert wer-

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den konnten und den gesunden und damit den leistungsfähigen Beschäftigten als wichtigen Wettbewerbsfaktor erkannt haben.

Die Sonderaktion SANA wurde 2004 mit der Veröffentlichung des Abschlussberichtes beendet.

In ihm werden die Ergebnisse für die untersuchten Berufsgruppen detailliert dargestellt, allge- meine Aussagen zu nichtstationärer Arbeit getroffen, aber auch gesamtgesellschaftliche Prob- leme benannt, die allein durch optimale Arbeitsgestaltung nicht gelöst werden können. Sie fin- den den Abschlussbericht SANA auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz (http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de).

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Marktüberwachung im Jahr 2004

Dr.-Ing. GUNTRAMHERZ

Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Die Aufgabe

Im Berichtsjahr ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in Kraft getreten. Es setzt die europäische Produktsicherheitsrichtlinie in deutsches Recht um. Bei den meisten der tech- nischen Produkte, für die das GPSG gilt, handelt es sich um Verbraucherprodukte, also Produk- te, die für den Verbraucher bestimmt sind.

Nach dem GPSG, das in erster Linie an Hersteller, Importeure und Händler adressiert ist, dür- fen nur solche Produkte in den Verkehr gebracht (vermarktet) werden, die die gestellten Sicher- heitsanforderungen und ggf. formalen Anforderungen erfüllen. Das Überwachen der Einhaltung dieser Bestimmung wird als Marktüberwachung bezeichnet und gehört in Sachsen-Anhalt zu den Aufgaben des Fachbereichs Arbeitsschutz. Die Marktüberwachung beinhaltet die reaktive Marktüberwachung (Nachgehen von Hinweisen auf gefährliche Produkte) und die aktive Markt- überwachung (Aktionen).

Tätigkeiten und Prüfresultate im Überblick

Hinsichtlich der reaktiven Marktüberwachung ging der Fachbereich Arbeitsschutz vor allem 157 Meldungen im Rahmen des RAPEX-Verfahrens (RAPid EXchange) und der dazu mit 8 weiteren Bundesländern vereinbarten Arbeitsteilung nach. Das RAPEX-Verfahren funktioniert folgen- dermaßen:

Ergreift ein Staat der EU Maßnahmen, die das Inverkehrbringen eines Verbraucherprodukts in seinem Hoheitsgebiet unterbinden, weil das Produkt eine ernste Gefahr darstellt, so meldet er das unverzüglich der Europäischen Kommission. Bei Erhalt einer solchen Meldung wird diese von der Europäischen Kommission überprüft und den anderen Mitgliedstaaten übermittelt. Jene fahnden dann unverzüglich auf dem Markt nach dem in der Meldung charakterisierten gefährli- chen Verbraucherprodukt und teilen der Europäischen Kommission mit, ob das Produkt dabei gefunden worden ist und welche Maßnahmen sie gegen sein Inverkehrbringen ergriffen haben.

Hinsichtlich der aktiven Marktüberwachung wurden vom Fachbereich Arbeitsschutz

• Leder-Schutzhandschuhe,

• elektrische Haushaltsgeräte (Beispiele: Bügeleisen, Grillgeräte, Wasserkocher),

• Gartenmaschinen mit Motorantrieb (Beispiele: Heckenscheren, Rasenmäher, Rasentrimmer) und

• Hämmer (Handwerkzeuge)

geprüft. Zuvor erfolgte eine bundesweite Abstimmung mit dem Ziel, Mehrfachkontrollen bei die- sen Produkten zu vermeiden. Außerdem wurden in Sachsen-Anhalt ansässige Hersteller be- stimmter Maschinen bei der Erfüllung ihrer aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverord- nung resultierenden Pflichten beraten sowie weitere Produkte geprüft.

Die Statistik über die reaktive Marktüberwachung enthält die Tabelle 1 und über die aktive Marktüberwachung die Tabelle 2. Das Inverkehrbringen der Produkte mit Sicherheitsmängeln

(19)

Tabelle 1 Statistik über die reaktive Marktüberwachung

Anzahl der

festgestellten Besuche geprüften

Produkte

Produkte mit Sicherheits-

mängeln

Mängel an Produkten

Besuche, die behördliche Maßnahmen zur

Folge hatten

Herstellern 17 27 5 17 6

Importeuren 4 207 207 287 4

bei

Händlern 107 302 7 12 10

insgesamt 128 536 219 316 20

Tabelle 2 Statistik über die aktive Marktüberwachung

Anzahl der

festgestellten Besuche geprüften

Produkte

Produkte mit Sicherheits-

mängeln

Mängel an Produkten

Besuche, die behördliche Maßnahmen zur

Folge hatten

Herstellern 108 205 28 57 29

Importeuren 11 105 67 67 2

bei

Händlern 554 1.462 312 623 104

insgesamt 673 1.772 407 747 135

Beispiele

Aktion „Leder-Schutzhandschuhe“

Entsprechend der 8. Verordnung zum GPSG dürfen die Ausgangswerkstoffe von persönlichen Schutzausrüstungen oder ihre möglichen Zersetzungsprodukte keine schädlichen Auswirkun- gen auf die Gesundheit der Benutzer haben. Leder-Schutzhandschuhe erfüllen das teilweise, wenn der Chrom-VI-Gehalt im Leder unterhalb der

Nachweisgrenze des genau definierten Prüfver- fahrens liegt.

Für die Prüfungen wurden 26 Paar Schutzhand- schuhe unterschiedlicher Hersteller aus Bau- und Sonderpostenmärkten sowie anderen Handelsein- richtungen entnommen. Die Idee, Leder-Schutz- handschuhe zu untersuchen, beruht auf einem Zeitschriftenartikel.

Abb. 1 Schutzhandschuhpaar mit Chrom VI im Leder

Im Verlauf der Prüfungen ermittelte der Fach- bereich Arbeitsschutz, dass bei 2 Paar Schutz- handschuhen der Chrom-VI-Gehalt im Leder deut-

(20)

lich oberhalb der Nachweisgrenze liegt (Abb. 1). Da Chrom VI zu den krebserregenden Stoffen gehört, wurden sofort behördliche Maßnahmen mit dem Ziel eingeleitet, das Inverkehrbringen von Schutzhandschuhen dieser Typen zu unterbinden und potenzielle Benutzer zu warnen.

Auch an zahlreichen weiteren Handschuhpaaren wurden Mängel festgestellt. Beispielsweise war der pH-Wert des Leders von 4 Paar Schutzhandschuhen kleiner als 3,5. Er muss aber grö- ßer als 3,5 und kleiner als 9,5 sein, damit das Leder hautverträglich ist.

Aktion „Elektrische Haushaltsgeräte“

Bei dieser Aktion wurden 51 elektrische Haushaltsgeräte geprüft. Das erfolgte entweder unmit- telbar im Handel oder in der Geräteuntersuchungsstelle des Fachbereichs Arbeitsschutz. An etwa 30% der Produkte wurden Mängel erkannt. Beispielsweise waren 2 Bügeleisen nicht standsicher, woraus sich Brandgefahren ergeben können.

10 elektrische Haushaltsgeräte wurden im internetgestützten Informations- und Kommunikati- onssystem zur europaweiten Marktüberwachung „ICSMS“ (www.icsms.org) mit ihren Mängeln beschrieben. Zu drei weiteren mangelhaften elektrischen Haushaltsgeräten gab der Fachbe- reich Arbeitsschutz in den bereits vorhandenen Produktinformationen im ICSMS Kommentare ab.

Aktion „Beratung von Maschinen-Herstellern“

Im Jahr 2002 ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in Kraft getreten. Nach dem Abschnitt 2 dieser Verordnung, der auf das GPSG gestützt ist, dürfen kraftbetriebene Maschi- nen, die zur Verwendung im Freien vorgesehen sind (z. B. Kompressoren), nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die Angabe des garantierten maximalen Schallleistungspegels auf- weisen. Ein Teil dieser Maschinen muss darüber hinaus so lärmarm sein, dass der garantierte maximale Schallleistungspegel den für den jeweiligen Maschinentyp festgelegten zulässigen Wert nicht überschreitet. Damit soll

• den Verbrauchern und Benut- zern die Möglichkeit zur bewuss- ten Entscheidung bei der Aus- wahl von Maschinen gegeben,

• die interessierte Öffentlichkeit über die Höhe der Geräusch- emissionen der Maschinen unter- richtet und

• die Gesundheit sowie das Wohl- befinden der Bürger bewahrt wer- den.

Abb. 2 Messung des Schallleistungspegels an einem Zerkleinerer (Zerkleinerung von z. B. Abbruchholz)

(21)

Während der gewerbeaufsichtlichen Besuche stellte sich heraus, dass 3 in Sachsen-Anhalt an- sässige Hersteller von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Maschinen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nicht kannten. Diese Unternehmen wurden über die Lärm- schutzverordnung informiert, aufgefordert sie einzuhalten und bei der Erfüllung ihrer betreffen- den Pflichten (Abb. 2) umfangreich beraten. Auch andere in Sachsen-Anhalt ansässige Herstel- ler von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Maschinen wurden, sofern der Bedarf dafür bestand, bei der Erfüllung ihrer aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung resultie- renden Pflichten vom Fachbereich Arbeitsschutz beraten.

Zu den Ergebnissen

Auf der einen Seite ist ein Beitrag zum Verbraucherschutz und zum Arbeitsschutz geleistet worden (2.308 Produkte geprüft; 626 mit Sicherheitsmängeln behaftete Produkte identifiziert;

Inverkehrbringen der Produkte mit Sicherheitsmängeln unterbunden). Der Beitrag zum Arbeits- schutz ergibt sich daraus, dass viele technische Produkte im Sinne des GPSG auch oder aus- schließlich für die berufliche Arbeit vorgesehen sind.

Auf der anderen Seite ist die Existenzsicherung von in Sachsen-Anhalt ansässigen Unterneh- men unterstützt worden. Hersteller und andere haften nämlich für Schäden, zu denen es auf- grund von Mängeln an technischen Produkten, die sie zu verantworten haben, kommt.

(22)

Kontrolle von Betreiberpflichten

Dipl.-Ing. RAINERMÜLLER

Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat 55, Magdeburg

Mit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erwachsen für Arbeitgeber bzw. Betreiber von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen neue bzw. veränderte Pflichten, welche zum Teil sofort, zum Teil auch innerhalb von Übergangsfristen wirksam wer- den.

So müssen für die überwachungsbedürftigen Anlagen u.a. die in BetrSichV enthaltenen Be- triebsvorschriften spätestens bis zum 31. Dezember 2007 angewendet werden. Hierzu hat der Betreiber seine Verpflichtungen nach § 15 Abs. 1 und 2 der BetrSichV, d.h. die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile auf der Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln, innerhalb der genannten Frist zu erfüllen.

Mit der durchgeführten Schwerpunktkontrolle der Betreiberpflichten beim Betrieb von Druckbe- hälteranlagen mit Behältern, deren Druck >1 bar und deren Druckinhaltsprodukt bar x Liter

>1000 beträgt, sollte ein Überblick geschaffen werden, inwieweit Betreiber von Druckbehälter- anlagen ihren Betreiberpflichten in Bezug auf die ordnungsgemäße Durchführung von erforder- lichen Prüfungen vor Inbetriebnahme (IB), wiederkehrenden inneren Prüfungen (IP) und Druck- prüfungen/Festigkeitsprüfungen (DP/FP) nachkommen. Gleichzeitig sollte ein Überblick über den Stand der Umsetzung gewonnen werden.

Auswertung

Die Kontrolle wurde mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

Tabelle 3 Anzahl der kontrollierten/überprüften Betreiber und Druckbehälter

Größenklasse/ GK Betreiber Behälter

2 4 17

3 25 31

4 34 35

Σ 63 83

Tabelle 4 Fehlende Prüfungen als Mangel

Fehlende Prüfungen

GK IB IP DP/FP Σ Behälter Betreiber

2 - 1 1 2 1 1

3 7 9 9 25 9 9

4 22 2 4 28 27 26

Σ 29 12 14 55 37 36

(23)

Maßnahmen und Schlussfolgerung

• Unternehmen der Größenklasse 4 (weniger als 20 Beschäftigte) liegen deutlich an der Spitze in Bezug auf die Nichtdurchführung von Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme. Gleiches gilt für Unternehmen der Größenklasse 3 (weniger als 200 Beschäftigte) in Bezug auf die er- forderliche Veranlassung der wiederkehrenden Prüfungen.

• Betreiber von Druckbehälteranlagen, an denen die erforderlichen Prüfungen nicht durchge- führt bzw. nicht nachgewiesen werden konnten, wurden mittels Revisionsschreiben aufge- fordert, diese unverzüglich nachzuholen. Es ist zu vermuten, dass ohne Aufforderung der Behörde diese Prüfungen an den Druckbehältern durch die Betreiber selbst nicht veranlasst worden wären.

• Die Durchführung der fehlenden Prüfungen wurde in der Regel sofort vom Betreiber veran- lasst und von der in Sachsen-Anhalt anerkannten Überwachungsorganisation (hier TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e.V.) zeitnah durchgeführt. Im Ergebnis dieser Prüfungen kam es zu keiner Außerbetriebnahme einer Druckbehälteranlage.

• Die Schwerpunktkontrolle macht deutlich, dass branchenübergreifend, insbesondere in KMU-Betrieben, durch Mitarbeiter des Fachbereiches 5 des LAV im Rahmen von Regelrevi- sionen verstärkt auf die Umsetzung der Betreiberpflicht nach BetrSichV geachtet werden muss.

(24)

EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Dipl.-Ing. DIETMARGLÖCKNER

Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau Entwicklung des Straßengüterverkehrs1)

Die konjunkturelle Erholung in Deutschland führte im Jahr 2004 zu einer Belebung der Ver- kehrsnachfrage, von der auch der Straßengüterverkehr profitieren konnte. Getragen wurde die- se Entwicklung vor allem durch den Anstieg des grenzüberschreitenden Warenaustausches.

Unter dem anhaltenden Preis- und Leistungswettbewerb litt insbesondere die wirtschaftliche Si- tuation kleinerer Transportunternehmen. Die großen, europaweit tätigen Speditions- und Logis- tikunternehmen lagerten bei einer verbesserten Ertragslage in zunehmendem Maße ihren eige- nen Fuhrpark aus, griffen auf Subunternehmen zurück und konzentrierten sich auf das Angebot logistischer Dienstleistungen. Außerdem drangen sie in Geschäftsfelder ein, die bislang traditi- onell regional tätigen Transportunternehmen vorbehalten waren. Die EU-Osterweiterung mit Er- leichterungen bei der Transportdurchführung und dem Wegfall der Zollkontrollen an den Gren- zen hat im Berichtszeitraum zu einem deutlichen Verkehrswachstum zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten geführt. Aufgrund vergleichsweise günstigerer Kostenstrukturen partizipierten vor allem Lastkraftfahrzeuge aus den neu beigetretenen Ländern am gestiegenen Beförde- rungsaufkommen auf der Straße. Eher skeptisch standen die Verkehrsunternehmen der mehr- mals verschobenen Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut zum 1. Januar 2005 gegen- über, welche für sie eine große wirtschaftliche Herausforderung darstellt.

Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle2)

Auf Deutschlands Straßen wurden im Jahr 2004 bei Verkehrsunfällen 5.844 Verkehrsteilnehmer, 11,6% weniger als im Vorjahr, getötet. Auch die Zahl der Personen, die bei Straßenverkehrsunfällen verletzt wurden, ist um 4,9% auf 439.500 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Nahezu kon- stant blieb die Zahl der Straßenverkehrsunfälle mit insgesamt 2,25 Millionen Unfällen.

In Sachsen-Anhalt ereigneten sich mit 84.556 Verkehrsunfällen 3,1% weniger als im Vorjahr.

Gegenüber 2003 ist die Zahl der Verkehrstoten im Jahr 2004 um 14,1% von 304 Getöteten auf 261 zurückgegangen. Bei der Anzahl der Verletzten ist ein Rückgang um 6,7% von 14.100 auf 13.154 zu verzeichnen.

Zu den Hauptunfallursachen zählen:

• unzureichender Sicherheitsabstand 16,8 %

• Wildunfälle 12,6 %

• zu hohe Geschwindigkeit 11,6 %

• Vorfahrtsmissachtung 9,4 %

• Fehler beim Überholen 3,0 %

• mangelnde Fahrtüchtigkeit (Alkohol, Drogen) 2,4 %

(25)

In Sachsen-Anhalt starben 2004 statistisch 10,3 Personen pro 100.000 Einwohner in Folge ei- nes Verkehrsunfalls. Im Bundesvergleich nimmt unser Land hinter Mecklenburg-Vorpommern (11,9) und Brandenburg (10,9) den drittletzten Platz ein. Obwohl die Verkehrsunfälle auf den Autobahnen um 14,2%, vor allem durch mehr Sachschadenunfälle, angestiegen sind, bleiben die Bundesautobahnen mit nur 8,5% an schweren Unfallfolgen auch in unserem Land unverän- dert die sichersten Straßen.

Obwohl es auch im Jahr 2004 auf Sachsen-Anhalts Straßen und Autobahnen zu schweren Un- fällen mit der Beteiligung von Omnibussen und Lastkraftwagen kam, beträgt der Anteil der Bus- und Lkw-Fahrer am Gesamtunfallgeschehen jährlich nur ca. 10 – 11%. Fahrer von Kleintrans- portern wurden häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt.

Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs

Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr, die sowohl von den Unternehmern und deren Ver- antwortlichen als auch von den Fahrern zu beachten und einzuhalten sind, verfolgen den Zweck, die Fahrer von Omnibussen und Lastkraftwagen an ihrem Arbeitsplatz im fahrenden Fahrzeug vor Überlastung und gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Sie tragen aber auch dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr allgemein zu erhöhen und die Wettbewerbs- bedingungen im Verkehrsgewerbe sowohl national als auch international zu harmonisieren.

Die Situation im Verkehrsgewerbe, welche auch im vergangen Jahr durch einen verstärkten Wettbewerbs- und Preisdruck, höhere Verbrauchspreise für Dieselkraftstoff und Rückgänge der Beförderungsentgelte gekennzeichnet war, beeinflusste auch die Einhaltung der Lenk- und Ru- hezeiten durch das Fahrpersonal in Sachsen-Anhalt erheblich. Trotz intensiver Kontroll- und Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsicht sind die Beanstandungsquoten insbesondere beim Güterkraftverkehr nahezu unverändert bzw. gegenüber 2003 ansteigend auf einem hohen Ni- veau.

Sie betrugen bei Betriebskontrollen

• bezogen auf die Anzahl der kontrollierten Fahrer 49% (2003: 50%)

• bezogen auf die Anzahl der kontrollierten Fahrtage 45% (2003: 32%)

• bezogen auf die Anzahl der Betriebskontrollen beim Unternehmer: 80% (2003: 74%).

Die Gesamtzahl der unter die VO (EWG) Nr. 3820/85 fallenden Fahrzeuge reduzierte sich im LSA gegenüber 2003 von 23.835 auf 23.271.

Entsprechend der EG-Kontrollrichtlinie waren 1% (entspricht 55.850 Schaublätter) zu über- prüfen. Insgesamt wurden 67.211 Fahrtage überprüft. 55.347 Fahrtage bei Betriebskontrol- len und 11.874 bei der Beteiligung an europa-, bundes- und landesweiten Straßenkontrollen von Polizei und BAG.

(26)

Im Vergleich zu 2003 wurde der Schwerpunkt wieder auf den Güterverkehr und in verstärktem Maße auf den Werkverkehr gelegt, nachdem im vergangenen Jahr die Reisebusunternehmen verstärkt geprüft wurden. So ist es auch zu erklären, dass die Kontrollen im Werkverkehr um fast 100% und im Güterverkehr um 12% anstiegen, während bei den Kontrollen im Personenverkehr eine Abnahme um ca. 43% zu verzeichnen war. Es wurden insgesamt 1.028 Betriebe überprüft.

Die Zahl der bei diesen Betriebskontrollen überprüften Fahrer betrug insgesamt 3.643, davon fuh- ren 386 im Personenverkehr, 3.043 im Güterverkehr und 214 im Werkverkehr.

Bei der o. g. Beanstandungsquote von 80% wurden in 822 Unternehmen Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften vorgefunden. Nach wie vor hält jeder 2. Fahrer (bzw. jede 2.

Fahrerin) die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften nicht ein bzw. kann sie durch falsche Disposi- tion nicht einhalten. Bei der Anzahl der festgestellten Zuwiderhandlungen ergibt sich folgendes Bild:

• Tageslenkzeit nicht eingehalten: 2.889

• Tagesruhezeit nicht eingehalten: 2.574

• Unterbrechungen zu kurz / zu spät eingelegt: 2.304

• Kein EG-Kontrollgerät eingebaut: 151

• Ordnungswidriges Betreiben des Kontrollgerätes: 2.205

• Nichtaushändigen/Nichtaufbewahren von Schaublatt/Kontrollbuch: 710

• Keine/Ordnungswidrige Verwendung von Schaublatt/Kontrollbuch 3.208

• Schaublätter/Kontrollbuch nicht mitgeführt / nicht vorgelegt: 1.290 Insgesamt wurden 15.349 Gesetzesverstöße gegen

fahrpersonalrechtliche Vorschriften festgestellt. 51%

betrafen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften und 49% das Kontrollgerät/die Aufzeichnungen. 95,8%

der Verstöße betrafen den Güterverkehr und 4,2%

den Personenverkehr.

Als ordnungsrechtliche Maßnahmen wurden gegen Unternehmer, Disponenten und Fahrer 1.394 Buß- geldbescheide und 693 Verwarnungen mit Verwarn- geld erlassen.

In Güterverkehrsunternehmen, die verstärkt gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr verstoßen hatten, wurden Schulungen des Fahrpersonals durch Mitarbeiter des LAV durchgeführt. Das Dezer- nat 55 des LAV beteiligte sich am Fernfahrerstamm- tisch/A 2 Sachsen-Anhalt (siehe Bild auf voriger Sei-

(27)

BAG. Auf der A 9, Raststätte Osterfeld, wurden gemeinsam mit der Autobahnpolizei Weißenfels insbesondere verstärkt an den Wochenenden Buskontrollen durchgeführt, denn gerade bei preiswerten Reisen werden Einsparungen beim Fahrpersonal vorgenommen, um die Personal- kosten niedrig zu halten.

Weiterhin wurden gemeinsam mit dem Bundesamt für Güterverkehr Schulungen zur Ladungs- sicherung durchgeführt.

Begleitgesetz zur Einführung des digitalen Kontrollgerätes

Mit der Verabschiedung des Gesetzes über Begleitregelungen zur Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten (KontrGerätBeglG) vom 15. Mai 2004 (BGBl. I S. 954) wurden das Fahrpersonalgesetz und das Kraftfahrt-Bundesamt-Gesetz geän- dert. Es wurden u. a. nationale Regelungen

• zur Führung eines Zentralen Kontrollgerätkartenregisters,

• zur Speicherung, zur Übermittlung, zum automatisierten Abruf und zur Löschung der Identifi- zierungsdaten,

• zur Aufsichtsbehörde und zu deren Befugnisse,

• zu den neuen Pflichten der Unternehmer, Fahrzeughalter und Fahrer,

• zur Ausgabe von Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten,

• zu fahrerlaubnisrechtlichen Auskünften,

• zum Entzug der Fahrerkarte,

• zu den Bußgeldvorschriften,

• zur Unterrichtung von Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden,

• zur deutschen Zertifizierungsstelle und

• zur Personalisierung und Lieferung der Kontrollgerätekarten getroffen.

Weiterhin wurde vom Gesetzgeber für das Jahr 2005 eine Neufassung der Fahrpersonalver- ordnung angekündigt, deren Entwurf im Dezember 2004 vorlag.

Die Gewerkschaft VERDI, der Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt, der Landesverband der Omnibusunternehmer Sachsen-Anhalt, die Handwerkskammern und die In- dustrie- und Handelskammern wurden über die Einführung des digitalen Kontrollgerätes infor- miert.

(28)

Beförderung gefährlicher Güter

Dipl.-Ing. HOLGERSCHEIL

Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Kontrollen

Im Jahr 2004 wurden von Mitarbeitern des LAV 383 Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut kontrol- liert, von denen 94 zu beanstanden waren. Dies entspricht, wie im Vorjahr, einer Beanstan- dungsquote von rund 25%. Hinsichtlich Schienenfahrzeuge wurden 372 Eisenbahnwagen mit Gefahrgut kontrolliert, davon waren 95 zu beanstanden. Die Beanstandungsquote stieg von 13% im Jahr 2003 auf rund 25% im Berichtsjahr.

Tabelle 5 Von der Gewerbeaufsichtsverwaltung Sachsen-Anhalt durchgeführte Kontrollen

Fahrzeuge mit Zulassung in dem Gebiet lfd.

Nr. Art / Inhalt

Inland Sonstige EG- Staaten

Nicht-EG-

Staaten Gesamt auf der Straße im Rahmen der Amtshilfe bzw. Zusammenarbeit mit Polizei und Bundesamt für Güterverkehr

1.1 Anzahl der kontrollierten Gefahrgutfahrzeuge 119 11 1 131

1.2 Anzahl der beanstandeten Gefahrgutfahrzeuge 25 1 26

2. Art und Anzahl der Verstöße 2.1 Fahrerschulung

2.2 Bescheinigung der besonderen Zulassung

2.3 Begleitpapiere 4 4

2.4 Kennzeichnung 5 5

2.5 Ausrüstung 9 9

2.6 Ladungssicherheit 10 10

2.7 sonstige Mängel 1 1 2

3. Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen

3.1 Verwarnungsgeld 4 4

3.2 Anzeige für Bußgeldverfahren 9 1 10

in den Unternehmen

1.1 Anzahl der kontrollierten Gefahrgutfahrzeuge 244 4 4 252

1.2 Anzahl der beanstandeten Gefahrgutfahrzeuge 63 2 3 68

2. Art und Anzahl der Verstöße 2.1 Fahrerschulung

2.2 Bescheinigung der besonderen Zulassung 1 1

2.3 Begleitpapiere 6 6

2.4 Kennzeichnung 13 13

2.5 Ausrüstung 12 12

2.6 Ladungssicherheit 18 2 3 23

2.7 sonstige Mängel 22 22

3. Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen

3.1 Verwarnungsgeld 7 2 9

3.2 Anzeige für Bußgeldverfahren 7 2 3 12

(29)

In der Entwicklung gesehen ergibt sich folgendes Bild:

Tabelle 6 Entwicklung der Kontrolltätigkeit

Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut Eisenbahnwagen mit Gefahrgut Jahr

kontrolliert beanstandet Beanst.-Quote kontrolliert beanstandet Beanst.-Quote

1994 725 246 34 % 11 0 -

1995 803 248 31 % 121 20 16 %

1996 1149 605 52 % 327 51 16 %

1997 564 177 31 % 304 28 10 %

1998 427 102 24 % 228 20 9 %

1999 425 96 23 % 234 28 12 %

2000 306 84 28 % 176 13 7 %

2001 413 112 27 % 240 30 12 %

2002 406 94 23 % 285 29 10 %

2003 529 133 25 % 245 32 13 %

2004 383 94 25 % 372 95 25 %

Beanstandungsquote (1994 – 2004) : 29 % Beanstandungsquote (1994 – 2004) : 13 %

Unfallgeschehen

Als ein Beispiel für den sorglosen Umgang mit Gefahrgut sei ein Unfall in Stendal beschrieben, bei dem am 28. Januar 2004 während des Transports Druckgasbehälter explodierten.

Hergang:

Ein Auszubildender (20 Jahre) eines Stendaler Heizungs- und Sanitärbetriebes sollte an diesem Tag den Termin zur praktischen Gesellenprüfung wahrnehmen. Um die für die Prüfung erforder- lichen Materialien und Werkzeuge transportieren zu können, wurde ihm vom Betrieb ein Klein- transporter zur Verfügung gestellt.

Der Auszubildende belud diesen Kleintransporter unter anderem mit einer 20 Liter Acetylen- Flasche und einer 20 Liter Sauerstoff-Flasche, beide hatte er am Vortage noch für Schweiß- übungen benutzt. Im Fahrzeug befand sich außerdem noch eine 5 kg Propangas-Flasche. Nach eigenen Angaben hatte der Auszubildende selbst die Druckminderer von den Flaschenventilen sowie dem Schlauchpaket gelöst, die Ventile geschlossen und die Schutzkappen aufgesetzt.

Nach dem Beladen fuhr er mit dem Fahrzeug in Richtung Prüfungsstätte, wobei er unterwegs

„Gasgeruch“ wahrnahm. Deshalb fuhr er auf den nächsten Parkplatz, um die Ursache festzu- stellen. Nach dem Aussteigen explodierte der Transporter beim Schließen der Fahrertür. Der Auszubildende wurde ca. 20 m weit durch die Luft geschleudert und schwer verletzt. Das Fahr-

(30)

zeug ging in Flammen auf und erlitt Totalschaden. Die alarmierte Feuerwehr löschte das Wrack und kühlte im Anschluss die Druckgasflaschen.

Als Unfallursache wird angenommen, dass aus der Acetylen-Flasche Gas ausgetreten ist. Da sich die Flasche in einem geschlossen Fahrzeug ohne Belüftungseinrichtungen befand, bildete sich eine explosionsfähige Atmosphäre im Fahrzeuginneren. Beim Schließen der Fahrertür von außen entstand ein entsprechender Funke und es kam zur Zündung des Gas-Luft-Gemisches.

Die Schadensbilanz:

• Ein schwerverletzter zwanzigjähriger Mann (Verletzungen im Gesicht und am Oberkörper) und

• Ein völlig zerstörter Kleintransporter (siehe Abbildungen).

Der schwerverletzte Auszubildende stellte noch in der Genesungsphase Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Inhaber des Heizungs- und Sanitärbetriebes. Das gerichtliche Ver- fahren war zum Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.

Zu einem weiteren Gefahrgutunfall kam es infolge einer Leckage am Auslaufstutzen eines Tanklastzuges. Dabei traten ca. 1.000 Liter 53%ige Salpetersäure aus, beschädigten das Fahr- zeug und zerstörten den Fahrbahnbelag. Bei der Bekämpfung der Unfallschäden verletzten sich zwei Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr durch Verätzungen an den Händen.

(31)

Zur Ermittlung der genauen Unfallursache wurde ein Sachverständigengutachten bei einem TÜV erstellt. Es sagt aus, dass der zum Einsatz gelangte Sattelauflieger zum Transport ver- schiedenster Chemikalien auch für Salpetersäure zugelassen war. Alle Teile des Aufliegers, die mit dem Füllmedium in Berührung kommen, müssen damit aus hochveredeltem Stahl bestehen, der auch aggressiven Medien widersteht.

Der Sachverständige stellte in seinem Gutachten allerdings eindeutig fest, dass am Tankauflie- ger eine notwendige Reparatur unsachgemäß durchgeführt worden war. Es waren ungeeignete Schrauben sowie ungeeignetes Dichtungsmaterial eingesetzt worden. Der chemische Angriff auf diese Materialien war auch dadurch begünstigt worden, dass die im Tankfahrzeug enthalte- ne konzentrierte Salpetersäure mit Wasser verdünnt worden war. Die dabei entstandene Lö- sungswärme führte zu einer Temperaturerhöhung des Flüssigkeitsgemischs und beschleunigte die Zersetzungsvorgänge an den Schrauben und der Dichtung.

Grundsätzlich ist das Mischen von Flüssigkeiten in einem Tankfahrzeug auf Betriebsgelände nicht verboten. Während das Fahrzeug auf einem Betriebsgelände steht, d. h. nicht in Bewe- gung ist, ist der Tank auch als Betriebsbehälter anzusehen. Der fragliche Tankauflieger wurde nach Baumusterzulassung gebaut und war für das Medium Salpetersäure sowohl 65%iger wie auch 53%iger Konzentration geeignet. Durch das Verdünnen mit Wasser kommt es zu einer Temperaturerhöhung von mindestens 10 °C. Dieser Wert wurde im Labor des LAV in einem entsprechenden Versuch bestätigt.

Während der Wasserzugabe konnte sich im geöffneten Tank kein Druck aufbauen. Bei einer Flüssigkeitstemperatur von maximal 50°C (ein höherer Wert ist mit Sicherheit auszuschließen) ist der Dampfdruck der Säure so gering, dass der zugelassene Druck im Tank keinesfalls auch bei geschlossenem Tank während des Transportes überschritten worden sein kann.

Seitens der Behörde und eines der Verletzten wurde Strafanzeige gegen den verantwortlichen Spediteur erstattet. Falls durch das zuständige Gericht kein Strafverfahren eröffnet wird, prüft das LAV, inwieweit im Rahmen eines Bußgeldverfahrens die Verstöße bezüglich der fehlerhaf- ten Beförderungspapiere und des nicht mitgeführten Unfallmerkblattes geahndet werden kön- nen.

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