• Keine Ergebnisse gefunden

Grußwort der Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Grußwort der Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

3

Grußwort der Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Der Deutsch-Schweizerische Fachverband für Strahlenschutz hat mich um Übernahme der Schirmherrschaft für seine 43. Jahrestagung gebeten. Es ist mir eine Freude und Ehre zugleich, diesem Anliegen nach- zukommen.

Die Bundesanstalt für Arbeits- schutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nimmt als Ressortforschungseinrichtung des Bundes eine Schlüsselstellung bei der Gestaltung einer sicheren und gesunden Arbeitswelt ein. Auf dem Gebiet des Strahlenschutzes sind meinem Haus Fragen des Umgangs mit nichtionisierender Strahlung bei der Arbeit ein besonders Anliegen. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der Anzahl von Forschungs- und Entwick- lungs projekten, die wir als Bundesanstalt in der Vergangenheit bearbeitet haben, aber auch zukünftig durchführen, fördern und begleiten werden.

Der besonderen Bedeutung des Schutzes vor den Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung tragen auch Europäisches Parlament und Rat Rechnung, indem sie Einzelrichtlinien im Sinne der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie hierzu erlassen haben.

Die Strahlenschützer auf nationaler und europäischer Ebene mit ihren Kenntnissen physikalischer Zusammenhänge, technischer Lösungen und biologischer Wirkungen übernehmen bei der Umsetzung dieser Richtlinien eine besondere Verantwortung:

Die Richtlinien über Mindestvorschriften zum Schutz von Arbeit nehmern vor den Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und elektromagnetische Felder fallen unmittelbar in das Arbeitsgebiet des Fachverbandes für Strahlenschutz.

Grußworte

(2)

4

Da ich die Arbeit des Fachverbandes auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes außerordentlich schätze, unterstütze ich als Schirmherrin gern die 43. Jahrestagung unter dem Motto „Nichtionisierende Strahlung – in Arbeit und Um- welt“ und freue mich, dass der Fachverband für Strahlenschutz die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und die Deutsche Arbeitsschutzausstellung (DASA) als Austragungs- stätte und Dortmund als Tagungsort gewählt hat.

isabel rothe

Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Hilfestellung bei der Auswahl des geeigneten Augen- und Gesichtsschutzes lie- fern die unter Literaturhinweise aufgeführten Schriften.. d) Die Strahlungsdurchlässigkeit

(2) Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Beurteilung der individuellen Wechsel- wirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der

hier: Änderung der TRBS 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck“.

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Änderung der TRBS 2111 Teil 1 „Mechanische

Dieser Anhang erläutert anhand ausgewählter Beispiele die Ermittlung und Durch- führung von Maßnahmen durch den Arbeitgeber gegen die Gefährdung von Beschäftigten

„(4) Sofern eine EU-Konformitätserklärung oder eine entsprechende Dar- stellung im Explosionsschutzdokument vorliegt, muss die Einhaltung der

„(10) Wird die Explosionssicherheit der Anlage lediglich von der Umsetzung einzelner Maßnahmen bestimmt, gilt mit der wiederkehrenden Prüfung dieser Maßnahmen (z.

Es ist sichergestellt, dass die Arbeitsmittel ausschließlich bestimmungsgemäß ent- sprechend den Vorgaben des Herstellers (z. Betriebsanleitung) verwendet wer- den. Es treten