• Keine Ergebnisse gefunden

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Änderung der TRBS 1201-2 GMBl 2020 S. 322 [Nr. 17]

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Bekanntmachung von Technischen Regeln

hier: Änderung der TRBS 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck“

 Bek. d. BMAS v. 7.4.2020  IIIb5 - 35612-7 

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Änderung der TRBS 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kon- trollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck“, Ausgabe Juli 2018, GMBl 2018, S. 743 [Nr. 3940] v. 5.10.2018, bekannt:

Die Nummer 6.4 wird gestrichen und erhält den Wortlaut „6.4 (weggefallen)“.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1 Für die Überwachung von betrieblichen Zündquellen sowie für die Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre reicht eine

In Abschnitt 4.2.2 Absatz 13 wird Satz 2 wie folgt gefasst: " Kann nicht sichergestellt werden, dass abgeführte Luft nicht in den Arbeitsbereich Dritter gelangt, ist diese zu

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:. - Änderung und Ergänzung

(2) Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Beurteilung der individuellen Wechsel- wirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der

(4) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist den betroffenen Beschäftigten nach § 5 Ab- satz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 1 ArbMedVV durch den

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de/ags Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

(5) Sofern eine ausschließliche Verwendung von Transporttanks für Natriumhypochloritlösung oder Natriumchloritlösung nicht möglich oder schwierig zu realisieren ist, müssen vor der

Es ist sichergestellt, dass die Arbeitsmittel ausschließlich bestimmungsgemäß ent- sprechend den Vorgaben des Herstellers (z. Betriebsanleitung) verwendet wer- den. Es treten