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Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: - TRGS 559 „Quarzhaltiger Staub“

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Berichtigung zur TRGS 559 (Fassung 5.6.2020) GMBl 2020 S. 371 [Nr. 19] (v. 5.6.2020)

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de/ags -

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Bekanntmachung von Technischen Regeln

hier: - TRGS 559 „Quarzhaltiger Staub“

– Berichtigung –

– Bek. d. BMAS v. 15.5.2020 – IIIb 3 – 35125 – 5 –

Die TRGS 559 „Quarzhaltiger Staub“, Ausgabe April 2020, GMBl 2020 S. 306-319 [Nr. 16]

(v. 27.04.2020) wird wie folgt berichtigt:

In Abschnitt 4.2.2 Absatz 13 wird Satz 2 wie folgt gefasst: " Kann nicht sichergestellt werden, dass abgeführte Luft nicht in den Arbeitsbereich Dritter gelangt, ist diese zu filtern.“

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