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Archiv "Strukturreform/Krankenhäuser: FDP-Experte setzt auf mehr Wettbewerb" (07.07.1995)

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Dieter Thomae

POLITIK

Dr. Dieter Thomae bekräftigte die Übereinkunft der Regierungsko- alition bei der Verabschiedung des Gesundheitsstrukturgesetzes Ende 1992, wonach die Budgetierung im ambulanten und stationären Sektor planmäßig zum 31. Dezember 1995 beendet werden muß. Es sei aller- dings nicht tolerabel, statt dessen die Krankenversicherungsbeiträge einzu- frieren oder speziell die Arbeitgeber- beiträge zu deckeln. Dies sei ein

„Griff in ein planwirtschaftliches Gruselkabinett", so Thomae vor dem Bundeskongreß 1995 der Privatkran- kenanstalten.

Andererseits lehnt Thomae eine Nachbesserung oder punktuelle Ver- änderung des neuen Krankenhausfi- nanzierungsrechtes, insbesondere der

4:

Bundespflegesatzverordnung '95, ab, obwohl dies politisch wünschenswert sei, um eine stringentere, ordnungs- politisch konsequente Klinikfinanzie- rung zu erreichen. Thomae bezeich- net die im Gesetz vorgesehenen Zu- schläge für Fallpauschalen und Son- derentgelte als einen „Anachronis- mus", der dem eigentlichen Ziel der Verordnung zuwiderlaufe.

Künftig müsse ein einheitliches Preissystem zum Zuge kommen. Des- halb müsse das Mischsystem zwischen tagesgleichen Pflegesätzen und lei- stungsbezogenen Sonderentgelten und diagnosebezogenen Fallpauscha- len schnell überwunden werden. Den Krankenhäusern müßten eine verläß- liche Berechnungsgrundlage und ein akzeptabler Punktwert zugesichert werden, damit sie aus Eigeninitiative rechtzeitig auf das neue Entgeltsy-

AKTUELL

stem umschalten. Es sei aus liberaler Sicht wettbewerbswidrig, wenn die Bundesländer zugunsten von be- stimmten Klinikträgern „Schutzzäu- ne" errichteten. Insbesondere würde ein „Zufüttern" zu den laufenden Be- triebskosten bei öffentlich-rechtli- chen Krankenhäusern (aus dem

„Amtsetat") den gesetzli- chen Vor- schriften wi- dersprechen.

Zudem bräch- te eine solche Drittfinanzie- rung und Defi- zitabdeckung vor allem auch die freige- meinnützigen und privaten Krankenhaus- träger in einen kaum überwindbaren Wettbewerbsnachteil gegenüber den öffentlich-rechtlichen Krankenhäu- sern (insbesondere kommunale und Kreiskrankenhäuser).

Nach Auffassung des liberalen Gesundheitspolitikers bestehen gün- stige Aussichten, den Privatisierungs- prozeß in der Krankenhauswirtschaft mit günstigen Rahmenbedingungen zu fördern. Dies gelte insbesondere für die neuen Bundesländer. Zumin- dest sollten auch privatwirtschaftliche Management- und Betriebsführungs- methoden in Krankenhäusern er- probt werden. Diese seien bei öffent- lich-rechtlichen Klinikträgern bisher kaum praktiziert worden. Damit wer- de der Grundsatz der Subsidiarität

erfüllt und der von der Bundesregie- rung verfochtene Weg der Deregulie- rung und Entstaatlichung beschritten.

Künftig müsse die Selbstverwal- tung, insbesondere die der Klinikträ- ger, mehr Kompetenzen erhalten, um neue Fallpauschalen zu bilden. Nur wenn die Akzeptanz des neuen Ent- geltsystems „von innen" heraus kom- me, sei der Umstellungsprozeß zeitge- recht und erfolgreich abzuschließen.

Im Gleichklang mit den Verbänden der Krankenkassen fordert Thomae ein weitaus größeres Volumen als bis- her 20 bis 30 Prozent, die mit dem neuen Fallpauschal- und Sonderent- geltsystem erfaßt werden können.

Es wäre konsequent, die Kran- kenhausfinanzierung Zug um Zug auf reine Monistik umzustellen, wie dies bei der Verabschiedung des Gesund- heitsstrukturgesetzes (GSG) von der Bonner Koalition vereinbart worden ist. Die ersten strukturellen Weichen seien mit dem GSG über den Weg ei- ner Teilfinanzierung — in Ergänzung zur öffentlichen Förderung — gestellt worden. Eine Übertragung der Finan- zierungs- und Planungskompetenz ausschließlich auf die Krankenkassen lehnt Thomae ab, weil so anstelle der staatlichen Planung künftig eine über- dimensionierte „Kassenbürokratie"

treten würde.

Die auch von der Politik gefor- derte bessere Verzahnung und Ko- operation von ambulantem und sta- tionärem Sektor seien nicht mit einer weiteren oder gar vollständigen Öff- nung der Krankenhäuser als Instituti- on für die ambulante Versorgung zu erreichen. Die FDP werde einen sol- chen Schritt nicht mitmachen, denn dieser führe zu einem Überangebot an ambulanten Behandlungsstruktu- ren — mit der Gefahr, daß nicht sta- tionär behandlungsbedürftige Patien- ten in das Krankenhaus verlagert wer- den.

Allerdings sollten in einigen hochtechnisierten Sektoren die Infra- strukturen, Apparate und techni- schen Kapazitäten gemeinsam sta- tionär und ambulant im Krankenhaus genutzt werden. Darüber hinaus seien das moderne, kooperative Belegarzt- wesen und praxisklinische Einrich- tungen besonders geeignet, eine durchgängige Versorgungsform zu realisieren. Dr. Harald Clade

Strukturreform/Krankenhäuser

FDP-Experte setzt auf mehr Wettbewerb

Bei der nächsten Stufe zur Strukturreform im Gesundheitswesen muß der Kran- kenhausbereich einen zentralen Stellenwert einnehmen. Der gesundheitspoliti- sche Experte der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. rer. pol. Dieter Thomae, befürchtet allerdings den Widerstand der Länder, falls dabei deren angestammte Positionen tangiert werden sollten. Thomae sprach vor dem diesjährigen Bundeskongreß des Bundesverbandes Deutscher Privatkrankenanstalten e.V. Ende Juni in Bonn.

A-1904 (22) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 27, 7. Juli 1995

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