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Archiv "Strukturreform/Krankenhäuser: Kooperation statt Konkurrenz: aber wie?" (03.03.1995)

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So teuer ist das Krankenhaus

Allgemeiner Pflegesatz je Tag in DM

[Brandenburg 370 DMJ Hachsen

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Stand: Ende_ Sept.1994 ... ... ...

POLITIK AKTUELL

Strukturreform/ Kooperation statt Konkurrenz:

Krankenhäuser aber wie?

Noch ist das neue Krankenhausfinanzierungsrecht auf der Basis der novellierten Bundespflegesatzverordnung '95 (BPfIV) nicht in die auf drei Jahre bemessene Erprobungsphase eingetreten, schon werden von den Verbänden Positionen festgeklopft, die keinen Konsens erwarten lassen. Dies verdeutlichte die erste Ge-

sprächsrunde mit den Spitzenverbänden der Krankenhauswirt- schaft, Vertretern der Bonner Regierungskoalition und dem Bun- desgesundheitsministerium auf dem Bonner Petersberg. Auch das 15. Internationale Krankenhaussymposium Mitte Februar in Köln ließ die aktuellen Positionen der Krankenhausträger erkennen.

U

nisono verkündeten die Reprä- sentanten der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft e. V.

(DKG) und des Verbandes der Kran- kenhausdirektoren Deutschlands e. V. (VKD): Die Sicherstellung der Krankenhausversorgung muß auch künftig eine öffentliche Aufgabe blei- ben. Allerdings soll hier mehr das Subsidiaritätsprinzip zur Geltung kommen Der Staat müsse sich auf die Setzung von Rahmenbedingungen beschränken. Das Land müsse seiner Einstandspflicht für die Vorhaltungs- und Investitionskosten der Kranken- häuser in vollem Umfang nachkom- men. Die staatliche Regelungstiefe sollte nur so weit gehen, wie sie unbe- dingt erforderlich ist, um die von der Politik gesetzten gesundheitspoliti- schen Ziele auf dem Krankenhaus- sektor zu erreichen. Die Kranken- hausträger ebenso wie das Ma- nagement setzten sich dafür ein, daß die weitere Ausgestaltung der Aufga- benerfüllung von den Direktbeteilig- ten des Gesundheitswesens wahrge- nommen wird. Ein reines Wettbe- werbs- und Marktmodell könne es auf dem Krankenhaussektor nicht geben.

Amerikanische Verhältnisse könne niemand wollen, so der Präsident der DKG, Landrat Konrad Regler, Eich- stätt, vor dem 15. Internationalen Krankenhaussymposium in Köln. Po- stuliert wird auch: Die Krankenhaus- planung bedinge zu ihrer Ausgestal- tung die Selbständigkeit und Unab- hängigkeit der Krankenhausträger.

Der Verband der leitenden Kran- kenhausärzte bleibt bei seiner Ein- schätzung, daß das neue, mehr lei- stungsbezogene Entgeltsystem, falls es flächendeckend zum Tragen kommt, auch globale Einsparungen bewirken werde. Allerdings müßten die Umsetzung und Erprobung sehr

sorgfältig beobachtet und wissen- schaftlich evaluiert werden.

Während die Ortskrankenkassen das neue Finanzierungssystem ohne- dies nur als ein „Durchgangsgesetz"

zur Einführung des von den Kranken- kassen empfohlenen „Einkaufsmo- dells" ansehen, meint der Chefarzt- verband, die herkömmliche Bedarfs-

Der durchschnittliche Pflegesatz lag Ende 1994 bei 429 DM (+ 11,5 Prozent gegenüber 1993).

planung der Länder könne man bei ei- ner pretialen Lenkung und mehr preislich orientierten Entgelten „ver- gessen". Es sei aber unverzichtbar, daß die Länder den Versorgungsauf- trag der Krankenhäuser künftig präzi- se und sauber beschreiben. In einigen Bundesländern, so etwa in Nieder- sachsen und in Schleswig-Holstein, ist das bisher nicht der Fall gewesen,

was zu Auseinandersetzungen und Rechtsstreiten geführt hat. Der Chef- arztverband konstatiert: „Wenn der Versorgungsauftrag der Krankenhäu- ser künftig nicht sauber beschrieben wird, werden diese künftig ihren Ver- sorgungsauftrag nicht mehr erfüllen können."

Die Krankenhausgesellschaft ebenso wie die Verwaltungsdirekto- ren sprechen sich für eine weiterge- hende institutionelle Öffnung der Krankenhäuser auch für ambulante und pflegerische Funktionen aus. Wer das Prinzip der freien Arztwahl ernst nehme, müsse es dem Patienten über- lassen, ob er eine fachärztliche Be- handlung bei einem niedergelassenen oder bei einem am Krankenhaus an- gestellten Arzt in Anspruch nimmt, so Dr. rer. pol. Hubertus Müller, Vorsit- zender des VKD. Die Krankenhaus- träger wollen bei der Erweiterung ih- res ambulatorischen Leistungsspek- trums keineswegs auch Hausarzt- funktionen übernehmen, beteuerte Konrad Regler von der DKG. Ande- rerseits sei es bei dem Bestreben, die Gräben zuzuschütten oder Brücken zu bauen, nur konsequent, daß auch niedergelassene Ärzte Ressourcen des Krankenhauses unter Beachtung der Organisationshoheit der Klinik- träger nutzen.

Namentlich die Krankenhausge- sellschaft spricht sich dafür aus, die Krankenhäuser künftig zu „Gesund- heitszentren" zu erweitern und mög- lichst viel fachärztliche Kapazität an das Krankenhaus zu konzentrieren.

Zugleich müsse der Zulassungsvorbe- halt durch die Kassenärztliche Verei- nigung wegfallen. Ohnedies ist die den Kassenärzten mit dem Kassen- arztrecht von 1955 zugestandene

„Monopolstellung" für die ambulante Behandlung ein Dorn im Auge, zu- Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 9, 3. März 1995 (17) A-571

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POLITIK

mindest sei dies wettbewerbsverhin- dernd, so Werner G. Fack-Asmuth, Geschäftsführer des Deutschen Kran- kenhausinstituts. Die Ermächtigungs- regelungen für Krankenhausärzte (bedarfsabhängig) seien kontrapro- duktiv. Bei immer geringer werden- der Zahl der Ermächtigungen leide dadurch die notwendige Verzahnung.

Personale Integration DKG-Chef Regler ließ es zumin- dest offen, ob es eine institutionelle Ermächtigung des Klinikarztes auf der einen Seite gibt und der aus- führende Arzt beteiligt wird, oder aber ob es eine persönliche Ermächti- gung gibt und der ermächtigte Arzt Nutzungsentgelte abführt. Die DKG lehnt zwar das von der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung und dem Marburger Bund vorgeschlagene Mo- dell der personalen Verzahnung nicht rundweg ab, meldet aber Vorbehalte an. Es müsse zuerst einmal hinsicht- lich der organistorischen, personellen und verfassungsrechtlichen Dimensi- on durchleuchtet werden, ehe es im Probelauf getestet werden kann

Dagegen plädierte der Marbur- ger Bund für das Modell der persona- len Integration unter Einschaltung des Teamarzt-Modells. Erforderlich seien Veränderungen der Planungs- grundlagen und Vertragsstrukturen mit dem Ziel einer sektorübergreifen- den Planung, um die Wirtschaftlich- keit und Qualität der ärztlichen Ver- sorgung in allen Bereichen zu sichern und zu fördern. Aus der Sicht der Ärzteschaft wird für Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung die- se Verbindung in erster Linie über ei- ne Förderung des kooperativen Belegarztsystems gesehen. Daneben sollte — wie bisher auch — die Einbin- dung spezialisierter Ärzte in die ver- tragsärztliche Versorgung durch die Ermächtigung zur Erbringung be- darfsnotwendiger Leistungen mög- lich sein. Schließlich wird für den hochspezialisierten Bereich eine inte- grierte ambulante und/oder teilsta- tionäre fachärztliche Versorgung in Krankenhaus und Praxis mit der Möglichkeit der gleichzeitigen ambu- lanten und stationären Tätigkeit vor- geschlagen. Danach soll auf der

AKTUELL

Grundlage des Teamarzt-Modells die Möglichkeit eröffnet werden, als frei- beruflich tätiger Arzt oder als ange- stellter Klinikarzt in diesem Team tätig zu sein. Dem Modell zufolge schließen die im Team tätigen Ärzte einen Kooperationsvertrag, der die Modalitäten der Arbeitsteilung, der Vertretung, der Liquidation und der Detailaufgaben regelt.

Dieses Modell für hochspeziali- sierte ambulante und stationäre Lei- stungen wie etwa Radiologie, Kern- spintomographie, Kardiologie u. a.

hätte den Vorteil, einen häufigen und überflüssigen Arztwechsel zu vermei- den und die Verweildauer zu verkür- zen, da die durchgängige Betreuung durch denselben Arzt sichergestellt wird und die Qualität der ambulanten und stationären Versorgung infolge des fachlichen Meinungsaustauschs angehoben werden kann.

Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer hält sich bis jetzt weit- gehend aus dem Richtungsstreit Ko- operation/Integration und Verzah- nung heraus. Allerdings sagte er, die Politik wolle hier einen „Korridor"

D

rei Dinge braucht man, um die eigene Interessenpolitik wir- kungsvoll zu betreiben: den rich- tigen Zeitpunkt, einen willigen Part- ner und die Bereitschaft, sich über be- stehende Regelungen hinwegzuset- zen. Für die Bundesverbände der Be- triebs- und Innungskrankenkassen scheinen alle drei Kriterien gegenwär- tig gegeben. Rechtzeitig vor der Wie-

schaffen, in dem die Vielfalt von ver- schiedenen Lösungsansätzen und Modellen denkbar ist. Auch hier solle die Selbstverwaltung Vorrang vor ver- bindlichen gesetzlichen Regelungen erhalten. Auch bei den Sachfragen der Qualitätssicherung wolle sich die Politik weitgehend abstinent zeigen.

Allerdings müßten die gesetzlichen Regelungen zügig und umfassend um- gesetzt werden. Aus der Qualitätssi- cherung dürfe kein neuer „admini- strativer Strang" des Krankenhaus- wesens werden, der am Ende mehr Arbeits- und Finanzkraft binde, als er der eigentlichen Krankenversorgung nütze. Allerdings müßten die Ärzte- kammern verstärkt in die Qualitätssi- cherungsmaßnahmen auch im Klinik- sektor eingebunden werden.

Am Sicherstellungsauftrag der Länder und Kommunen bei der sta- tionären Versorgung will die Bundes- regierung nicht rütteln. Es ergäben sich erhebliche Probleme, Zug um Zug die monistische Finanzierung durchzusetzen. Hier gebe es enorme Umstellungs-, Übergangs- und Ver- werfungsprobleme. Dr. Harald Clade

deraufnahme der parlamentarischen Beratungen über ein Psychotherapeu- tengesetz haben sie mit dem Deut- schen Psychotherapeutenverband gleichlautende Empfehlungsverein- barungen geschlossen, mit deren Hilfe Psychotherapie an den bestehenden Verträgen mit der KBV vorbei ermög- licht werden soll. Die Kassen begrün- den ihren Vorstoß mit einem ver-

Psychothera oie

Kassen üben Alleingang mit den Psychologen

Das früher überwiegend gute Verhältnis zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen trübt sich zusehends ein. Je näher der Beginn des Wettbewerbs unter den Kassen rückt, desto mehr neigen die einzelnen Kassenarten zu Alleingängen. Jüngstes Beispiel: Die Bundesverbände der Betriebskranken- kassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK) haben gleichlautende Empfehlungsverein- barungen mit dem Deutschen Psychotherapeutenverband über eine Kostenerstattungsrege- lung für Psychotherapie geschlossen. Die KBV will dies nicht hinnehmen und reichte Klage ein.

A-572 (18) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 9, 3. März 1995

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