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Archiv "Von der „freien Arztwahl“ zur Reichsärzteordnung" (06.04.1989)

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(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Von der „freien Arztwahl"

zur Reichsärzteordnung

Ärztliche Standespolitik

Medizin im Nationalsozialismus (X11)

Michael Hubenstorf

Im Zuge einer Untersuchung zur Sozialstruktur der Mitglieder und

„Führer" der NSDAP stieß der ka- nadische Historiker Michael Kater

1979 auf die erstaunliche Tatsache, daß ungefähr 45 Prozent der deut- schen Arzte der NSDAP angehör- ten (1)*). Mitglieder der SA waren 26 Prozent, der SS sieben Prozent der Ärzte. Kater war zu diesen Da- ten gelangt, weil er in vergleichen- der Weise das nahe Verhältnis von Mitgliedern der oberen Mittel- schicht oder der Elite der deut- schen Gesellschaft zum National- sozialismus am Beispiel der Rechtsanwälte, Ärzte, Techniker und Lehrer studieren wollte. Solch hohe Anteile - auch im Vergleich mit den anderen Elitegruppen - forderten Kater und viele andere zu weiteren Forschungen (2) heraus und gaben zu Kontroversen Anlaß.

- Dies ist nur zu verständlich, wi-

I

n der seit 1980 mit langer Ver- spätung wieder ausbrechenden Debatte über die Medizin im Nationalsozialismus (4), die in aktuelle Auseinandersetzungen über die Rolle der Psychiatrie, gesund- heitspolitische Leitvorstellungen und kritische Auseinandersetzungen mit der Standespolitik der Ärzte einge- bettet war, spielten deshalb nicht von ungefähr der Streit um die Entwick- lung der Standesorganisationen, ihr Verhältnis zu den Krankenver- sicherungsträgern und die Vorge-

Nationalsozialismus

dersprechen doch solche Zahlen der immer noch verbreiteten An- sicht, nur eine Minderheit der deut- schen Ärzte habe sich dem Natio- nalsozialismus zugewandt, wäh- rend die Mehrheit unter einer dik- tatorisch eingesetzen Standesfüh- rung unpolitisch die Zeiten zu über- dauern versuchte. Eine solche Auf- fassung ist kaum haltbar; sie wird auch nicht durch den Hinweis ge- stützt, nur eine verschwindend kleine Gruppe von 350 Ärzten sei in medizinische Verbrechen verwik- kelt gewesen. Die Hilfskonstruk- tion, die Ärzte seien in besonders starkem Maß zum Parteieintritt ge- zwungen worden (3), trägt eben- falls nicht, steht sie doch zum Bei- spiel im Widerspruch mit den weit- aus geringeren Mitgliederzahlen der Lehrer, deren Arbeitsbereich der NS-Staat besonders intensiv durchzuorganisieren versuchte.

schichte der Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 eine wichti- ge Rolle (5).

Eine einigermaßen vernünftige Debatte dieser Sachverhalte aber steht vor dem Problem, daß die Ge- schichte der Standesorganisationen seit der Jahrhundertwende - wenn es

dazu überhaupt Arbeiten (6) gibt - durch Selbstdarstellungen der Be- troffenen geprägt ist. Der somit ver- engte Blickwinkel und die Mythen (7) der Standesgeschichte wurden allgemein, selbst von Kritikern (8), übernommen. Eine methodisch ab- gesicherte und quellenkritisch erar- beitete ärztliche Standesgeschichte fehlt jedenfalls.

Das trifft zum Beispiel für jenen Gründungsmythos des Hartmann- bundes zu, der da lautet, er sei der erste effektive wirtschaftliche Ver- band der Ärzteschaft gewesen, der beständig unter dem Banner der

„freien Arztwahl" gegen die Kran- kenkassen gekämpft habe. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Tatsäch- lich gab es seit Beginn der 1890er Jahre eine Reihe von „Vereinen für freie Arztwahl", die ursprünglich durchaus im Bündnis mit den Kran- kenkassen oder zumindest mit deren Mitgliedern eine sozialliberal getön- te Reform des Kassenarztwesens er- strebten (9). Erst auf dieser Grund- lage werden die rapide Ausweitung des Hartmannbundes nach 1903 durch Übertritt der Mitglieder der

„Vereine für freie Arztwahl" und seine bislang kaum beachteten inne- ren Kontroversen verständlich.

Zugleich steht dieser wissen- schaftlich kaum erforschte (10) Ent- wicklungsstrang der ärztlichen Stan- despolitik im Widerspruch zu einer zweiten heute vielfach herangezoge- nen Erklärungshypothese. Michael Kater und auch die US-Amerikane- rin Sheila Weiss (11) gingen unter anderem davon aus, daß es in der Entwicklung der ärztlichen Standes- verhältnisse gleichsam eine staats- gläubige und autoritätshörige Konti- nuitätslinie gebe, die die Besonder- heit der deutschen Standesentwick- lung und wohl auch ihre Auswirkung auf die brutalen Entwicklungslini- en nationalsozialistischer „Gesund- heits"-politik erklären könnte.

Dieses Bild erfaßt nur einen Teil der Gesamtentwicklung, und ihm steht die These gegenüber, daß es in

*) Die in Klammern gesetzten Zahlen bezie- hen sich auf das Literatur- und Anmer- kungsverzeichnis beim Sonderdruck, der bei der Redaktion oder beim Verfasser angefordert werden kann.

zwischen Liberalismus und

111 Mythen und

Erklärungsversuche

A-970 (70) Dt. Ärztebl. 86, Heft 14, 6. April 1989

(2)

der ärztlichen Standesbewegung um 1848, dann wieder in den 1860er Jah- ren und erneut zwischen 1890 und dem Ersten Weltkrieg eine ebenso deutlich liberale standespolitische Linie gegeben hat, die gegenüber staatlichen Eingriffen sichtlich kri- tisch war, der staatlichen Politik ge- genüber auch wenig Vertrauen hatte und in Form einer eigenständigen, nicht-staatlichen Berufsorganisation ihr Verhältnis zu den Krankenkassen zu regeln versuchte. Sie ging einher mit der deutlichen Kritik der ver- schiedenen linksliberalen Parteien am wilhelminischen Staat um die Jahrhundertwende und bemühte sich — durchaus parallel zu ähnlichen Entwicklungen in Frankreich oder England —, Handlungsnormen und ethische Standards der Privatpraxis auf die Kassenarzttätigkeit zu über- tragen, die Relikte aus der Tradition der alten Armenarztpraxis aber ab- zustreifen (12).

Diese Tendenz innerhalb der deutschen Ärzteschaft wurde außer in Städten wie Frankfurt/Main, München, Köln und Hannover vor allem in Berlin vertreten, und hier gab es, wie schon 1848, so auch von 1893 bis 1919 ein Organ für diese Ideen unter dem Namen „Medicini- sche Reform". Und es war dieser Richtung zuzuschreiben, daß bei der Einführung der ärztlichen Ehrenge- richte in Preußen 1899 nicht der ur- sprünglichen Intention dreier An- tragsteller gefolgt wurde, „daß das Umsichgreifen des sozialistischen Giftes in der Ärzteschaft verhindert werden solle", sondern vielmehr im Gesetz deutlich formuliert wurde, daß „politische, religiöse und wis- senschaftliche Ansichten und Hand- lungen als solche niemals zum Ge- genstand ehrengerichtlichen Ver- fahrens gemacht werden dürfen"

(13).

Blendet man diese durchaus sympathisch wirkende Tendenz in der Standespolitik einmal nicht aus, wie dies in der bisherigen Ge- schichtsschreibung fast lückenlos ge- schah, dann erkennt man, daß es ei- ne uniforme standespolitische Kon- zeption gar nicht gab. Um so mehr stellt sich die Frage, wie diese Ten- denz aus dem Standesleben nach ei- nem kurzfristigen Hoch in der Grün-

dungsphase der Weimarer Republik bis 1933 völlig verschwinden konnte.

Vielleicht wird diese Veränderung durch jenen bis heute geistig kaum verarbeiteten Bruch in der ärztlichen Standespolitik erklärbar, den der Erste Weltkrieg herbeiführte: näm- lich die Erhaltung liberaler Wirt- schaftsprinzipien bei zunehmender Abschaffung liberaldemokratischer Wertvorstellungen in zwischenärzt- lichen Beziehungen und im Arzt- Patient-Verhältnis.

Umwertung der Ethik

In der Politik des „Griffs nach der Weltmacht" (14) wurde die indi- viduelle Verpflichtung gegenüber dem Patienten durch die Ausrich- tung an der Pflege des „Volkskör- pers" im Sinne einer „Erhaltung und.

Mehrung der Volkskraft" (15) er- setzt. Dermatologie und Kinderheil- kunde verdankten solchen Argumen- tationen ihre Etablierung als selb- ständige universitäre Lehrfächer.

Noch spezifischer medizinisch wurde die Beteiligung der Ärzte an der Unterdrückung, Einpassung und Funktionalisierung der Patienten im Sinne des Krieges bei der Behand- lung der Kriegsneurosen, in der zu- nehmend restriktiver gehandhabten Krankschreibung und versicherungs- medizinischen Begutachtung, in der medizinischen Hilfsarbeit bei der Er- nährungslenkung, die die Menschen auf Hungerrationen herabsetzte, und im spezifischen Kommandoton der Militärmedizin. Verachtung des sich nicht den Kriegsanstrengungen unkritisch hingebenden Patienten ersetzte das einfühlsame Verständ- nis seiner Nöte.

Und im Verlauf des Krieges ge- langten die Ärztverbände unter Preisgabe liberaler Restbestände, die erst 1919 bis 1922 für kurze Zeit wieder hervorgeholt wurden, an die Seite jenes Bündnisses aus Schwer- industrie, Großlandwirtschaft und Mittelstandsverbänden, das als

„Leipziger Kartell" (16) schon 1913 die gesamte bisherige Sozialpolitik, eingeschlossen die Krankenversiche- rung, als zu kostspielig ablehnte.

Die beiden letzten Punkte verban- den sich Mitte der zwanziger Jahre in der ärztlichen Kritik, wenn der Sozialversicherung insgesamt vorge- worfen wurde, sie führe zur „Ver- weichlichung" der Patienten und zum Niedergang des deutschen Vol- kes (17).

Die Umwertung ärztlicher Ethik hatte vor allem die jüngeren, kurz vor oder im Krieg approbierten Ärzte erfaßt, die nach 1918 immer wieder in den medizinischen Zeit- schriften zum Eintritt in die Kampf- verbände der Freikorps aufgefordert wurden. Sie waren das Publikum, das Mitte der zwanziger Jahre die Sätze des einflußreichen und von nieman- dem grundsätzlich kritisierten Ärz- teideologen Erwin Liek begierig auf- nahm, der da unter anderem aus- führte: „Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Kranken muß so beschaffen sein, daß der Arzt immer und unter allen Umständen das Ge- fühl behält, über dem Kranken zu stehen, das Gefühl, der Gebende zu sein"; oder: „Jeder Kranke bedarf seines eigenen Arztes, der zu ihm paßt, und dem er sich ohne Rückhalt unterwirft".

Folgerichtig kam Liek zur Um- kehr der Idee der freien Arztwahl, wenn er schrieb: „Die freie Arzt- wahl darf nicht einseitig nur zugun- sten des Kranken bestehen" und dies dahin präzisierte, daß sich der Arzt seine Kranken auszuwählen habe (18).

Auf dem Weg zur

„Vernichtung lebens- unwerten Lebens"

Im Rahmen einer solchen Her- renmoral lag auch der Vorstoß eines Vertreters der neuen Ärztegenera- tion, des Oberstabsarztes a. D. Wal- ter Bergemann, auf dem 42. Deut- schen Arztetag 1921 in Karlsruhe.

Dieser beantragte, „der Ärztetag wolle die Tötung bei nicht lebens- wertem Leben befürworten. Man würde eine unfortschrittliche Hal- tung des Ärztetages in dieser Frage nicht verstehen" (19). Es waren Ver- treter jener oben skizzierten libera- len Berliner Richtung (Salomon Alex-

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Dt. Ärztebl. 86, Heft 14, 6. April 1989 (71) A-971

(3)

21r. .5i

65. 3abraang

Deuffeed 2ietblatt

21. 3e3ember Zertin, 1935

Inemaid 21r3tlicbe8 Zereinebiatt unb ..117,111iche 21Ifttellungen

93ellagen: „9leues 23olk" etätter bes 91ailenpolitifen 21mtes ber 91Z02113 (monatlich 1 mal),

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Die Reichsänteorbnung vom 13. Dnember 1935:

Dr. ei er ha r b Wagner: Die Reicbsär3teorbnung ein 3nitrument nationallo3ialiftilcher (Seinebeltspolitik Dr. 5 r. Bartels: Den Reichstintekammer 3um eeleit Dr. meö. er o t e: (firnegiltlies tut Reiesänteorbnung Rechtsanwalt Clemens Bewer: Die eranblagen les

neuen antuetes

Dr. u b w i g engler Das Bilb vom Brat bei Data- celius

Wochenich.

Derorbnungen unb erraffe Argliche gortbilbung ffagungen unb Derlammlungen Der Rrankeeausant

timtlidie Bekanntmachungen bot Ralleniintlieen Dereini- gung Deutleries

Bekanntmachungen les Derbaees ber änte Deutichlanbs (artmannbunb)

1233 1235 1237 1239 1241

1248 1250 1252 1252 1252 1255 1258

wie Deicbear3teorbnung vom 13. e3einber 1935

Vie eicbeargeorbnung

ein Snftrument nationatfo3ialiftifcber OefunbEritepolitif

Don Reichsär3teführer Dr. ffierharb Wagner, Illünchen Der itlaft bot Reichsär3teorbnung bebeutet

einen Matletein in ber (5etchichte bes beutfeen ffiefunteeits- roefens unb bot ar3tetchaft. Das (6elet3 beleitigt nach einer unbefriebigenben übergangs3eit mit einem Schlage alle Rette einer noch auf bie Tiberalttüte 3eit 3urückgehenben CDtönung ber Rechtsverhältnitte unb ber Einglieberung bes beutleen Ar3teltanbes in Staat unb DoIk. Der ar3t hat ben feinen aufgaben unb feiner Berufung fremben R e d2 tsboben ber Reiesgemerbeorbnung verlajjen unb eine neue litt- fiche unb Imanitatorttee oSrunblage für fein berufliches £eben unb für bie (Erfüllung feiner Pflichten erhalten.

Die beutfee Reichsär3teorbnung verkörpert in vollkommener Weife bas 3beengut unterer nationallo3ialittitchen Welt- anfeauung. Die Eetamtheit eines für bie Durchführung feb- weber geturtöheitspolititeer Mattnahmen unentbehrlichen Be- rufes wirb in ben Dienft unteres Dolkes unb bes national- to3ialittifeett Staates geftellt. Der ein3elne Rrgt wieberum wirb einer Pffichtenorbnung untermotten, bie bie Lauterkeit unb lineigenniitigkeit feines Wollens unb Fjanbelns verbürgt unb ben at3t, ber bis balgt' 3u Den lemerbetreibenben rech- nete, 3u einem 5unktionär bes öffentlichen Eefunbheitsbienttes macht.

3um erjten Male in ber Eefeichte unteres Berufes wirb eine für bas gante Reichsgebiet geltenbe allgemeine unb ltraff geglie- bette CDtönung gefeaffen, nachbern bis bahin bie ein3elnen Vin- ber unabhängig voneinanber unb mit gang Derteiebenartiger Sonbergefetwebung är3tliche Berufsvertretungen 3u feaffen hatten, beren Welett unb 3roedtbeftimmung fidi von ber -felgt erfolgten Ileuorbnung grunbitiblich nuteechefbet. Die Zattbes-

gete#e räumten ben £anbestir3tekammern mar eine geltlitte illittvirkung an ber allgemeinen Zefunbheitspflege ein unb fic billigten ben är3ten ihres Bereiches auch eine befonbere Berufsgerichtsbarkeit 3u. aber bie babutch gegebenen Mög- lichkeiten rauben niemals vollkommen ausgefeöpft. Die Be- rufsveriretung entmidtelte tich mehr unb mehr 3u einer ego- 3entriteen D3ahrttehmung ber Berufs i n t er elten an Stelle einer politiven unb aufbauenben Mitwirkung an ben auf- gaben Jtaatlicher Eejunbheitspolitik. Die neben ben Hammern viele 3ahr3ehnte hinburdl beltehenben freien Beruf -

5 haben 'ich mit (Erfolg für bie Wahrung är3t- licher Berufsfitte eingetett, für bie Erhaltung eines mitten- tchattiich unb praktife leittungsfähigen ärgettanbes gearbeitet unb auch bie mittfeaftlichen Probleme bes Stanbes in an- gerneteuer Weite gelölt. aber bei liberalittifee Staat b u 1- b e t e jie nur; er nötigte lie fogar — namentlich bure eine unglückliche £öfung ber ar3tfrage in ber So3ialverticherung — 3ur abmehrhaltung gegen bie Derkümmerung ihrer Reete unb betetütete gefettlie ihren Betätigungsbrang. So rourben bie Wirkungsmöglichkeiten ber freien Derbänbe tritt ebento gering wie bie ber Kammern, auch lie murben mehr unb mehr auf Die Wahrnehmung berufliMer unb mirtfeaf t- licher tntereffen abgebrängt. Die freien Derbänbe haben Ins- befonbere nicht vermocht, bie bebauerliche Entfrembung 3u ver- hüten, bie in ber Dezgangenheft 3mitchett Rrgt unb Volk ent- jtanben war.

Der nationalto3ialittifee Staat hat auch ber beugeen gtr3te- tchaf t neue 3iele unb bem ein3elnen angehörigen bes Stanbes einen neuen £ebensinhalt gegeben. e fleht bie beutle är3te-

„ , verkörpert in vollkommener Weise das Ideengut unserer nationalsozialistischen Welt- anschauung”: Seite 1233 (1935) aus dem damaligen „Deutschen Ärzteblatt"

ander, Alfred Peyser), die den Vor- stoß auf dem Ärztetag abschmetter- ten. Aber schon 1928 sah sich der Schriftleiter des „Ärztlichen Ver- einsblattes", der aus derselben Rich- tung stammende Siegmund Voll- mann, veranlaßt, den Sozialgynäko- logen Albert Niedermeyer um eine erneute ablehnende Klarstellung zu bitten, während er selbst Ende 1929 noch einmal zur Sache Stellung nahm (20). Schon die Notwendigkeit solcher Klarstellungen wirft die Fra- ge auf, ob es nicht bereits damals in einem beträchtlichen Teil der Ärzte- schaft ein „nicht artikuliertes Einver- ständnis" mit der Forderung nach der „Vernichtung lebensunwerten Lebens" gegeben hat (21). Entschei- dend für die weitere Entwicklung in der Ärzteschaft dürfte es gewesen sein, daß die eindeutigen Kritiker dieser Idee innerhalb der Standesor- ganisation nach 1933 alle entweder verstorben, entlassen oder emigriert waren (22).

Nicht entlassen wurde jedoch der Schriftleiter der seit 1930 vom Hartmannbund und Ärztevereins- bund gemeinsam herausgegebe- nen „Deutschen Korrespondenz für Gesundheitswesen und Sozialversi- cherung", Dr. Helmuth Unger (1891-1953), in Berlin, der seit 1909 als Schriftsteller hervorgetreten war.

Noch 1933 sollte derselbe Dr. Unger diverse Beilagen des damaligen

„Deutschen Ärzteblattes", insbeson- dere aber das Propaganda-Blatt des Aufklärungsamtes für Bevölkerungs- politik und Rassenfragen bei den Spitzenverbänden der deutschen Arzteschaft (später Rassenpoliti- sches Amt der NSDAP) „Neues Volk" herausgeben. Neben der Schriftleitung der regionalen ärzt- lichen Nachrichtenblätter für Berlin beziehungsweise Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen trat Unger 1936 mit einem Roman „Sendung und Gewissen" hervor, der später die Grundlage für den Tötungs-Propa- gandafilm „Ich klage an" abgeben sollte. Aber Dr. Unger beschränkte sich nicht allein auf Publizistik; ab Mitte der dreißiger Jahre wirkte er im Gefolge des Reichsärzteführers Dr. Gerhard Wagner prominent in der Planung der Mordaktionen des NS-Regimes mit (23).

Außer von dieser Umwertung bisheriger Ethik wurde die Ärzte- schaft der Weimarer Republik durch das Aufbrechen schon lange beste- hender innerer Konflikte geprägt, die nun deutlich artikuliert wurden und eine heftige Kritik der bisher vorherrschenden standespolitischen Zielvorstellungen ans Tageslicht brachten; diese seien zu stark von den Verhältnissen der Großstädte, von einem überlebten Liberalismus, von der „kaufmännischen Gewerk- schaft des Leipziger Verbandes" und einer falschen Orientierung an einer mechanistisch-materialistischen Na-

turwissenschaft bestimmt gewesen.

Kurz zusammengefaßt, handelt es sich um folgende innerärztliche Ant- agonismen:

• Den Unmut der bislang wenig bestimmenden Landärzte über die im Vordergrund stehende Interes- sen-Durchsetzung ihrer städtischen Kollegen. Die Landärzte waren weit eher an der Organisation von Ab- rechnungsstellen für die Privatpraxis der allenfalls von Mittelstandskassen stärker beeinflußten Landarzttätig- keit als an der von ihnen schon lange skeptisch beurteilten „freien Arzt- wahl" interessiert (24).

A-972 (72) Dt. Ärztebl. 86, Heft 14, 6. April 1989

(4)

• Die Abwendung der niederge- lassenen Praktiker von der universitär geprägten wissenschaftlichen Medi- zin, wie dies besonders Erwin Liek im- mer wieder plakativ formulierte (25).

Hier kam vor allem eine Reaktion auf den Zuspruch, den die „Kurpfuscher"

unter der Bevölkerung hatten, unter dem Schlagwort „Krise der Medizin"

(26) zum Tragen.

• Die erstmalige Organisierung der Assistenzärzte in Verbänden und die Gründung einer „Reichsnot- gemeinschaft" der nicht zu den Kas- sen zugelassenen jüngeren Ärzte (27), die die älteren Kollegen als in überholten liberalen Ideologien le- bend angriffen, welche nur der Absi- cherung des Besitzstandes dienen würden („Ärztliche Planwirtschaft"

war das Schlagwort).

• Demgegenüber war der bis- lang in der Literatur am stärksten hervorgehobene Gegensatz (28) der an der politischen Linken orientier- ten Kollegen im „Verein sozialisti- scher Ärzte" zur etablierten Standes- politik allenfalls ein Nebenschau- platz. Sie waren Mitte der zwanziger Jahre aus Protest gegen die Politik des Hartmannbundes aus diesem ausgetreten. Aber gerade solche Ab- drängung in ein Ghetto eignete sich für die Standespolitiker hervorra- gend dazu, alle anderen Konflikte mit besonders forschen Angriffen auf diese „Streikbrecher", „Nothel- fer" und „standesfeindlichen Ärzte"

zu übertünchen.

Die Auswirkung dieser Entwick- lungen spiegelte sich im Abstieg der ehemaligen liberalen Standespoliti- ker innerhalb der ärztlichen Spitzen- gremien ebenso wider wie in der Er- setzung der ärztlichen Parlamenta- rier der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei durch solche der konservativen Deutschnationa- len Volkspartei und schon Mitte 1932 durch solche der NSDAP (29).

Die verbliebenen ärztlichen Vertre- ter jener älteren liberalen Tradition wurden zumeist selbst immer konser- vativer (29 a), und die Standesorga- nisationen reagierten auf jegliche Kritik von links äußerst heftig, wäh- rend sie am rechten Rand der Ärzte- schaft alles, was sich noch einigerma- ßen integrieren ließ, einschließlich nationalsozialistischer Sympathisan-

ten, in ihre Politik einzubauen ver- suchten. Bezeichnend ist dabei, daß die beständig vorgetragenen Kritiken von rechts — auch dort, wo sie die bis- herigen standespolitischen Vorstel- lungen grundsätzlich angriffen und in Frage stellten — kaum je auf hefti- ge Gegenkritik stießen. Eine Aus- nahme ist dabei allenfalls das erste polternde Auftreten Erwin Lieks um 1925/26, dem einige ältere Berliner Standespolitiker vorerst widerspra- chen, sich hierauf aber mehr und mehr zurückzogen (30).

Die Legende vom

„unpolitischen Arzt"

Das Auftreten immer neuerer Fraktionierungen innerhalb der Ärz- teschaft, die schließlich 1933 in Ber- lin auch zu den mehrfach angedroh- ten Neugründungen (Bund der Deutschen Arzte Berlins, Verein deutschnationaler Ärzte [31]) führte, entsprach durchaus einer Allgemein- entwicklung in der Spätphase der Weimarer Republik, in der sich die bisherige Hauptpartei der äußersten Rechten, die Deutschnationale Volkspartei, nach 1928 in immer mehr Gruppen und Grüppchen auf- splitterte, die bald Anschluß an die NSDAP fanden (32). Da man die neuauftretenden ärztlich-politischen Schriftsteller keiner Partei der Wei- marer Republik mehr zuordnen konnte und sie ganz in der Tradition jenes Spruchs Wilhelms II. von 1914

„Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche" jegliche Parteipolitik verwarfen, hat dies zu der irrigen Annahme geführt, sie hätten einen „unpolitischen Stand- punkt" eingenommen (33).

In Wirklichkeit kamen auch aus der vorgeblich unpolitischen Ärzte- schaft eine Vielzahl von autoritären Neuordnungsvorschlägen, entweder allein für das Gesundheitswesen oder für den Staat überhaupt (34), die sich an Plato, Mussolini und ver- schiedenen deutschsprachigen Stän- destaatsideologen orientierten. Ge- meinsam ist ihnen, daß sie mit dem bisherigen Krankenkassensystem aufräumen wollten, sei es mit Hilfe seiner Ersetzung durch ein System

der „Verrechnungsstellen für die Privatpraxis" (Graf), ein Zwangs- sparsystem (Hartz) (35), durch die Verbeamtung der Arzte (Liek, zu- mindest anfänglich) oder die Ein- führung eines staatlich bestellten

„Kreiskassenarztes" (Köhlisch), der als „natürlich(er) Herr in diesem Sy- stem" die Verwaltung „durch die Al- leinsachverständigen, nämlich durch uns Ärzte" sicherstellen sollte. Au- gust Heisler, ein engagierter Land- arzt und später ein Vertreter der

„Neuen Deutschen Heilkunde", schlug sogar einen Nationalen Ge- sundheitsdienst (36) unter dem Kür- zel „NAGEDI" vor — ein Vorschlag von der Art, wie er auch im Ausland diskutiert und schließlich unter an- deren Voraussetzungen in Schweden verwirklicht wurde.

Beinahe immer mündeten diese Vorschläge — sei es explizit ausge- führt oder zumindest als zentraler Anspruch postuliert — in eine schein- bar uralte, seit 1848 fast traditionelle Forderung: die Schaffung einer staatlichen Gesundheitsbehörde mit einem Arzt an der Spitze. Aber in dieser scheinbaren Abschlußphase des Heranwachsens der deutschen Ärzte zu einer selbständigen Profes- sion (37) hatten sich die Vorstellun- gen merklich gegenüber dem demo- kratischen Aufbruch von 1848 ver- kehrt. Die Ärzte waren nicht mehr die Speerspitze eines nach sozialen Umwälzungen strebenden revolutio- nären Bürgertums, sondern die zur Administration notwendigen Fach- leute eines eindeutigen, biologistisch begründeten Prinzips der Herrschaft über die Bevölkerung. In der Formu- lierung der Rolle der Arzte als fach- männische Experten des Gesund- heitswesens, das auch die Bereiche der Sozialversicherung, der Bevölke- rungspolitik, des Siedlungs- und Wohnungswesens sowie die Erzie- hung des „deutschen Volkes" zu.

Höchstleistung, Härte und Selbstver- leugnung umfassen sollte, schält sich der Kern der Vorstellung vom „un- politischen Arzt" heraus. Es ist der von politischer Infragestellung durch konkurrierende Interessenansprü- che befreite Fachmann, der — legiti- miert durch eine noch zu erreichen- de autoritäre Führerstellung und durch seine naturwissenschaftlich A-974 (74) Dt. Ärztebl. 86, Heft 14, 6. April 1989

(5)

begründeten, auf Sozialdarwinismus und Rassenhygiene (38) beruhenden Spezialkenntnisse — zu Entscheidun- gen im Sinne der Staatsführung be- rechtigt ist. Trotz der Warnung des älteren liberalen Standespolitikers Prof. Willy Hellpach (1877 bis 1955) auf dem 48. Deutschen Ärztetag 1929 in Essen, die Ärzte sollten

„nicht in die Amtsstuben der Kas- senverwaltungen eindringen wollen", gingen die weitestgehenden Forde- rungen dahin, den „Staat der Juri- sten", der Fiasko gemacht habe, durch einen „Staat der Arzte", dem die Zukunft gehöre, zu ersetzen (39).

Zur

Reichsärzteordnung

Auch der Staat der „nationalen Revolution" der Jahre nach 1933 er- füllte nicht alle Forderungen der Ärzte. Die Sozialversicherung blieb weiterhin außerhalb der eigentlichen Machtsphäre der Ärzteschaft, wenn- gleich Standespolitiker massiv in die Neuordnungsdiskussion (40) einzu- greifen versuchten und auf lange Sicht, daß heißt über die NS-Herr- schaft hinaus, wenn auch mit vielen Unsicherheiten zwischen 1946 und.

1952 in der Lage waren, den Kran- kenkassen jegliches gestalterische Mitspracherecht in der Strukturie- rung des medizinischen Leistungsan- gebots zu entreißen und sie haupt- sächlich auf die Finanzierungssphäre dieser medizinischen Leistungsstruk- tur zu beschränken.

Da sich die viel weitergehenden Änderungsvorstellungen innerhalb der Ärzteschaft gegenseitig wider- sprachen, setzte die Neustrukturie- rung der Standesverhältnisse durch den nationalsozialistischen Staat auch auf der Grundlage der bisheri- gen ärztlichen Institutionen ein. Das Konzept einer völligen Neuordnung des Gesundheitswesens auf der Grundlage des niedergelassenen Praktikers — vor allem des Landprak- tikers — unter weitgehender Aus- schaltung jeglicher Krankenkassen und auch mancher staatlicher Ge- sundheitsbehörden (41) stand der Vorstellung einer mehr staatlichen Gestaltung der „Gesundheitsfüh-

rung" (42) diametral gegenüber. Als Repräsentant der „Praktikerkonzep- tion", die unter der Agide der Partei verwirklicht werden sollte, kann der erste Reichsärzteführer Dr. Gerhard Wagner (1888 bis 1939) verstanden werden, als Vertreter der Staatskon- zeption der gesetzgeberisch aktive Dr. jur. Arthur Gütt (1891 bis 1949) beziehungsweise Wagners Nachfol- ger als Reichsärzte- und Reichsge- sundheitsführer, Dr. Leonardo Conti (1900 bis 1945). Derselbe Streit soll- te sich mit jeweils wechselnder För- derung der einen oder der anderen Tendenz in die vierziger Jahre hinein fortsetzen (43), bis zu allerletzt die Partei in einigen Teilbereichen das Heft in die Hand nahm.

In dieser labilen Situation nach 1933 konnte sich die bisherige stan- despolitische Führung eine gewisse Chance ausrechnen, selbst an der Macht zu bleiben, auch wenn ihr von einer anscheinend auf liberale Tradi- tionsbestände zurückgreifenden Kri- tikergruppe bescheinigt wurde, daß

„die Art der Organisation . . . es der Masse der Organisierten völlig un- möglich gemacht (hat), ihre eigene Stimme genügend zur Geltung zu bringen, und ihre Führung.. gar nicht mehr das Interesse und die Si- tuation der von ihr Betreuten (spie- gelt), sondern sie . . . ihr eigenes Le- ben (führt) und sie . . . ihre eigenen Wege (geht)" (44). Verdeutlichten diese Kritiker zwar das Auseinander- fallen von Ärzteschaft und autoritä- rer Standesführung und forderten noch im März 1933 gegen die von der Standesführung mitgetragene Not- verordnungspolitik eine Orientie- rung an den Bedürfnissen der Pa- tienten beziehungsweise einer un- mittelbaren Beziehung der Arzte zu den Patienten, so setzten auch sie Hoffnungen auf den Nationalsozia- lismus beziehungsweise auf eine

„ständische" Konzeption nach italie- nisch-faschistischem Vorbild (45).

Die schon unter der Notverord- nungspolitik 1932 geschaffenen ört- lichen kassenärztlichen Vereinigun- gen, über deren Strukturierung und Wahlrecht zur Vertreterversamm- lung 1932/33 der heftigste Streit ent- brannt war (46), wurden vorerst ein- mal als Ersatz des bisherigen Hart- mannbundes zur „Kassenärztlichen

Vereinigung Deutschlands" zusam- mengefaßt, als deren Stabsstelle die gesamte (!) bisherige Geschäftsfüh- rung des Hartmannbundes Anfang 1934 von Leipzig nach Berlin über- siedelte (47).

Erst 1935 sollte mit der Reichs- ärzteordnung der vorläufige Ab- schluß eines langen Kampfes folgen, der zwar die Herausnahme der Arzte aus der Gewerbeordnung von 1869/71 und eine Reichsärztekam- mer brachte, aber die von den Ärz- ten damit gleichzeitig anvisierte Aus- schaltung der „Kurpfuscher" (die unter der zeitweise ideologisch favo- risierten „Neuen Deutschen Heil- kunde" eine Förderung durch den NS-Staat erhoffen konnten) nicht durchsetzte. Das neue Gesetzeswerk griff weitgehend auf die schon zwi- schen 1924 und 1926 von den Stan- despolitikern Dr. Karl Haedenkamp (1889 bis 1955) und Dr. Alfons Stau- der (1878 bis 1937) entworfenen und vom Ärztetag 1926 verabschiedeten Grundsätze einer Reichsärzteord- nung zurück (48).

Ob das angeblich neu von den Nationalsozialisten hineingebrachte

„Führerprinzip" wirklich so neu war, muß angesichts der bereits in die zwanziger Jahre zurückreichenden zahlreichen ärztlichen Klagen über die undemokratische Struktur der Ärzteverbände, der gleichzeitigen Forderungen nach „striktester Sub- ordination" und „straffster Diszi- plin" nach dem Vorbild der Kriegs- erfahrungen, der publizistischen Ideologisierung der „Standesführer"

und dem Ausbau unkontrollierbarer zentraler Stabsstellen doch sehr in Zweifel gezogen werden.

Unter der Politik der Kabinette Brüning, von Papen und Schleicher hatte sich auch die Standespolitik dem autoritären Zeitgeist angepaßt;

die Neuordnung unter dem NS-Re- gime kam allenfalls dem Auseinan- derfallen einer einheitlichen ärzt- lichen Standespolitik zuvor (49).

Anschrift des Verfassers:

Michael Hubenstorf Institut für Geschichte der Medizin der

Freien Universität Berlin Klingsorstraße 119 1000 Berlin 45

Dt. Ärztebl. 86, Heft 14, 6. April 1989 (75) A-975

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