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Archiv "Einsparungen in Milliardenhöhe: Die KBV informiert Patienten über die Auswirkungen des GSG" (22.01.1993)

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Das Plakat für rund 89 000 Arzt- praxen: „Auch jetzt lassen wir keinen im Stich", lautet die Bot- schaft an die Pa- tienten. Zugleich soll aber an das Verständnis und die Bereitschaft zur Mitwirkung appelliert wer- den, um die ne- gativen Auswir- kungen des Ge- sundheits-Struk- turgesetzes auf das Arzt-Patient- Verhältnis so ge- ring wie möglich zu halten. Weitere Informationen enthalten die Faltblätter.

Dialogpartner gehabt. Statt perso- naler Zärtlichkeit durch die Mutter sei das Ungeborene mit einer Pseu- dowirklichkeit konfrontiert worden.

Der pränatale Dialog sei ein Rufen ohne personales Echo gewesen. Vie- le Menschen hätten auf das Vorge- hen der Ärzte in Erlangen mit Ab- wehr reagiert. Doch kluge Argumen- te von Medizinern und Juristen hät- ten diese Gefühle beschwichtigt.

Der Essener Philosoph Dr. phil.

Dieter Birnbacher verteidigte dage- gen die Entscheidung der Erlanger Arzte. Es läge seiner Ansicht nach keine Verletzung der Menschenwür- de vor, wenn ein Mensch zum Mittel gemacht werde, sondern erst dann, wenn er zum bloßen Mittel gemacht werde. Das wäre dann der Fall, wenn elementare Menschenrechte nicht mehr gewahrt wären. Bei einem to- ten Menschen wie Marion Ploch wä- re die Menschenwürde dann gesi- chert, wenn die Pietät gewahrt blie- be. Diese stünde ethisch allerdings unter den Pflichten, die das Prinzip.

der Menschenwürde gegenüber le- benden Menschen fordere. Beden- ken aufgrund eines nicht einzuschät- zenden Risikos für das Kind seien ebenfalls kein Argument gegen das Handeln in Erlangen. Nur wenn eine Wahrscheinlichkeit für einen Scha- den bestanden hätte, so daß im Inter- esse des Kindes ein Schwangerschaft- sabbruch angezeigt gewesen wäre, wä- re die in Erlangen getroffene Ent- scheidung unzulässig gewesen.

Das Vorgehen der Arzte sei also nicht moralisch verboten, allerdings auch keineswegs geboten gewesen.

Birnbacher vertrat die Ansicht, daß weder ein Abtreibungsverbot noch eine Pflicht zur Lebenserhaltung ge- fordert werden sollte. „Ein Lebewe- sen ohne Wissen von sich als zeitlich existierendes Objekt hat auch keinen Begriff von Leben und Tod und kann deshalb auch kein Interesse an sei- nem Leben haben."

Wuermeling betonte abschlie- ßend, daß sich die Erlanger Ärzte die Entscheidung nicht leicht ge- macht hätten. Daß es ihnen nicht um Lebenserhaltung um jeden Preis ge- gangen sei, sei schon daraus ersicht- lich, daß in einem ähnlichen Fall die Schwangerschaft abgebrochen wor- den sei. Gisela Klinkhammer

Die rund 89 000 niedergelasse- nen Kassenärzte erhalten in diesen Tagen einen dicken Umschlag von der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung. Der Inhalt: rund 80 Faltblätter und ein vierfarbiges Plakat zur Infor- mation der Patienten über das Ge- sundheits-Strukturgesetz. Mit dieser Aktion setzt die KBV ihre Aufklä- rungskampagne fort, die mit einer 62 Seiten starken Broschüre zum GSG als Beilage zu einer Teilauflage des Deutschen Ärzteblatts, Heft 1/2, 1993 begonnen hat. Interessierte Krankenhausärzte können sich we- gen dieser Informationsschrift an die jeweiligen Kassenärztlichen Vereini- gungen wenden.

„Für die Kassenärzte kommt es darauf an", so Dr. Ulrich Oesing- mann, Erster Vorsitzender der KBV, und sein Stellvertreter Dr. Otfrid P.

Schaefer im Vorwort der Broschüre,

„gerade im ersten Jahr nach Inkraft- treten dieses Gesetzes im Gestrüpp

der Neuregelungen den Uberblick zu behalten, um sich auch weiterhin ih- rer eigentlichen Aufgabe, nämlich der Patientenversorgung, mit ganzer Kraft widmen zu können."

Die Patienten-Information steht unter dem Leitgedanken „Auch jetzt lassen wir keinen im Stich". Der Textteil des Plakats weist auf die an- stehenden Sparmaßnahmen und die gesetzlich verordneten Einschrän- kungen hin, die durchaus zu einer Belastungsprobe für das Arzt-Pa- tienten-Verhältnis werden können.

Um diese Befürchtung jedoch nicht Realität werden zu lassen, können sich die niedergelassenen Arzte mit Hilfe der Plakate und Faltbätter di- rekt an die Patienten wenden.

Zunächst soll herausgestellt werden, daß der Kassenarzt trotz der gesetzlichen Leistungseinschränkun- gen der erste Ansprechpartner für alle Fragen von Gesundheit und Krankheit bleibt und im Sinne der

Einsparungen in Milliardenhöhe

Die KBV informiert Patienten über die Auswirkungen des GSG

A1 -92 (20) Dt. Ärztebl. 90, Heft 3, 22. Januar 1993

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Patienten auch weiterhin die erfor- derliche Hilfe leisten wird. Zugleich soll gegenüber dem Patienten jedoch vermittelt werden, daß der Arzt in dem ihm aufgedrängten Konflikt zwischen Sparzwängen und einer ordnungsgemäßen Patientenversor- gung auf das Verständnis und die Mithilfe der Patienten angewiesen ist.

Mithilfe der Patienten Fünf Punkte greift die KBV in diesem Zusammenhang mit den Faltblättern auf. „Bitte beachten und verstehen Sie", heißt es im ersten Punkt, „daß Sie seit 1. Januar 1993 bei allen notwendigen Medikamen- ten nur noch Anspruch auf das je- weils preiswürdigste Präparat haben.

Notwendigkeit und Preiswürdigkeit muß Ihr Arzt beurteilen, der zu äu- ßerstem Kostenbewußtsein ver- pflichtet ist." Daraus leitet sich die Bitte ab, den Arzt nicht zu Wunsch- verordnungen wie Stärkungsmittel, Bewegungsbäder und dergleichen zu drängen.

Der dritte Punkt spricht die Compliance an: „Nehmen Sie die Medikamente so ein, wie sie ver- schrieben wurden. Sollten Sie unsi- cher sein oder Angst vor Nebenwir- kungen haben und das Medikament deshalb nicht nehmen wollen, dann sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt darüber." Medikamente und Ver- bandmaterial für die Reiseapotheke und den Verbandkasten müssen selbst bezahlt werden, und Impfun- gen vor Auslandsreisen darf die Kas- se jetzt nicht mehr übernehmen, heißt es weiter.

Das Faltblatt schließt mit dem.

Appell, nicht sofort auf die Verord- nung von Medikamenten zu beste- hen, sondern der Empfehlung des Arztes zu folgen, wenn dieser etwa ein bewährtes Hausmittel oder Bett- ruhe nahelegt. Auf dem Plakat heißt es abschließend: „Es ist mein vor- rangiges Ziel, Ihre Krankheit mit den verbleibenden Mitteln zu heilen oder zu lindern. Aber haben Sie bitte Verständnis, wenn meine Maßnah- men von Fall zu Fall andere sind als bisher und wenn ich vielleicht nicht mehr all das verordnen kann, was Sie gewohnt waren." JM

Für die Zulassung zur kassen- ärztlichen Tätigkeit sind mit dem 1.

Januar 1993 einschneidende Verän- derungen in Kraft getreten, die eine Niederlassung — insbesondere als Facharzt — in Zukunft in sehr vielen Fällen erheblich erschweren werden.

Jede Ärztin und jeder Arzt, die ihre Zukunftsperspektiven auf jeden Fall in einer kassenärztlichen Tätigkeit sehen, haben damit nur noch wenige Tage Zeit, um nach den bisherigen Bedingungen zugelassen zu werden.

Nach der Ubergangsfrist des „Ge- sundheits-Strukturgesetzes 1993"

(GSG) werden nämlich alle Zulas- sungsanträge, die bis zum 31. Januar 1993 gestellt worden sind, nach altem Recht behandelt, also unabhängig von eventuell bereits ausgesproche- nen Zulassungssperren. Es bleiben also nur noch wenige Tage, um Nie- derlassungschancen zu nutzen.

Anstieg der Anträge

Als weitere Voraussetzungen für die Zulassung nach altem Recht schreibt das GSG — neben der An- tragstellung bis zum 31. Januar 1993

— vor, daß alle formalen Bedingun- gen, die für die Zulassung erforder- lich sind (z. B. die Ableistung der Vorbereitungszeit), bis zum 31. März 1993 nachgewiesen werden müssen und der neue Kassenarzt sich dann bis zum 30. September 1993 auch wirklich niedergelassen hat.

Was sieht das GSG in der deut- lich verschärften Überversorgungs- regelung für Zulassungsanträge nach dem 31. Januar 1993 vor?

1. Überversorgung wird ange- nommen, wenn der allgemeine be- darfsgerechte Versorgungsgrad um zehn Prozent (bisher: 50 Prozent) überschritten ist.

2. Stellt der Landesausschuß der Ärzte und Krankenkassen eine Überversorgung fest, muß er den entsprechenden Planungsbezirk sperren (bisher: Kann-Regelung).

3. Die bisherige Schutzvor- schrift, nach der mindestens 50 Pro-

zent aller Planungsbezirke für die Niederlassung als Kassenarzt offen- bleiben mußten, wurde gestrichen.

Derzeit erarbeitet der Bundes- ausschuß der Ärzte und Krankenkas- sen die vorgeschriebenen neuen ein- heitlichen Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Ver- sorgungsgrad, der erstmals bundes- einheitlich zum Stand vom 31. De- zember 1990 zu ermitteln ist.

In gesperrten Planungsbezirken werden damit weder neue Niederlas- sungen noch der Eintritt in eine be- stehende Praxis als Partner möglich sein. Auch für Praxisübernahmen gelten starke Einschränkungen (Wartelisten, Ausschreibungszwang u. a.). In gesperrten Planungsbezir- ken kann auch keine Tätigkeit als Praxisassistent aufgenommen wer- den.

Bereits im Vorfeld der parla- mentarischen Beratungen des GSG ist es zu einem drastischen Anstieg der Zulassungsanträge gekommen.

Nach vorsichtigen Schätzungen wird sich die Zahl der im Jahr 1992 neu zugelassenen Kassenärzte brutto bei mehr als 6500 bewegen — rund 2300 mehr als im Jahr zuvor.

Die Zahl der Anträge, die noch im Jahr 1992 gestellt, aber erst in 1993 behandelt wurden beziehungs- weise werden, ist ebenfalls erheblich.

So sind etwa in einem Bezirk in Nordrhein-Westfalen Anfang Januar 330 Zulassungen an einem Tag aus- gesprochen worden.

Beim Einreichen des Zulas- sungsantrages bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) kommt es offensichtlich immer wie- der um drei Fragenkomplexe zu Dis- kussionen:

1> Muß bei der Antragstellung bereits die Adresse der künftigen Praxis angegeben werden?

„Nein!" Lediglich der Kassen- arztsitz, also der Planungsbezirk der KV, für den die Zulassung beantragt wird, muß mitgeteilt werden. Das Verlangen etwa nach der Vorlage von Mietverträgen oder Nutzungsge- nehmigungen vor der endgültigen

GSG/Stichtag 31. Januar 1993

Niederlassung: Chance jetzt nutzen!

Dt. Ärztebl. 90, Heft 3, 22. Januar 1993 (21) A1-93

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