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Archiv "Die KBV informiert" (02.04.1993)

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zung für die Übernahme der Behand- lung eine Zuzahlung in Höhe der Dif- ferenz zwischen dem Pauschbetrag für Universitäts-Polikliniken Ost (ggf.

Durchschnittspauschbetrag) und dem Pauschbetrag der in Anspruch genom- menen Universitäts-Poliklinik West verlangt werden."

2. Diese Änderung tritt am 1. Janu- ar 1993 in Kraft.

Köln/Bonn/Essen/Bergisch Glad- bach/Kassel, den 22. Dezember 1992

Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Köln

AO K-Bundesverband K. d. ö. R., Bonn Bundesverband der Betriebs- krankenkassen, K. d. ö. R., Essen

IKK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel

Mit den Verbänden der Ersatzkas- sen wurde eine gleichlautende Verein-

barung getroffen. 0

Lehrgang zm Einführung in die vertragsärztliche Tätigkeit - Juni 1993

KY

Westfalen-Lippe, 26. Juni Dortmund, im Hause der KV West- falen-Lippe, Robert-Schimrigk-Str.

4-6, W-4600 Dortmund 1, Beginn 9.30

Uhr-Ende gegen 16.30 Uhr. Rechtzei- tige Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Westfalen-Lippe- Landesstelle- (obi- ge Anschrift), Tel: 02 31/94 32-2 82.

Teilnahme nur zulässig nach schriftli- cher Bestätigung. Teilnahmegebühr von 40,- DM ist gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung auf das Konto der KV W-L - Landesstelle -, Nr.

0002 613 123 (BLZ 440 606 04) bei der Deutschen Apotheker- und Arztebank Dortmund oder auf das Postscheck- konto Dortmund Nr. 994 11-460 (BLZ 440 100 46), mit dem Vermerk "Ein- führungslehrgang" zu überweisen.

.... Weitere Juni-Termine entneh- men Sie bitte Heft 12/93. 0

Änderung des Bewertungsmaßstabes für kassenärztliche Leistungen (BMÄ)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung,

K.

d. ö.

R.,

Köln, - ei- nerseits- und der AOK-Bundesverband,

K.

d. ö.

R.,

Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen,

K.

d. ö.

R.,

Essen, der Bundesverband der Innungskrankenkassen,

K.

d. ö.

R.,

Berg.-Gladbach, und der Bundesverband der landwirtschaftli- chen Krankenkassen,

K.

d. ö.

R.,

Kassel, -andererseits-verein- baren auf der Grundlage des§ 43 Abs. 3 des Bundesmantelver- trages folgende Änderungen des Bewertungsmaßstabes für kassenärztliche Leistungen·

(BMÄ):

Die nachstehenden Änderungen gelten gleichlautend für das Leistungs- verzeichnis zur Abrechnung kassen- und vertragsärztlicher Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für die Länder Mecklenburg- Vorpommern, Brandenburg, Sachsen- Anhalt, Sachsen, Thüringen und den Ostteil des Landes Berlin.

Zu Kapitel B

1. Streichung der Leistungspositio- nen Nrn. 85 bis 89 BMÄ und der drei vertraglichen Anmerkungen hinter Nr.

89BMÄ

Die KBV informiert

2. Änderung der vertrag.lichen An- merkung hinter Nr. 53 BMA:

"Die Assistenzgebühr nach den Nm.

51 bis 53 kann bei Inanspruchnahme von Einrichtungen des Krankenhauses nur für die durch Belegärzte erbrachten operati- ven Leistungen berechnet werden, bei de- nen die Berechtigung zur Abrechnung der Zuschläge nach den Nm. 81, 82, 83 oder 84 besteht. "

3. Streichung der vertraglichen An- merkung hinter Nr. 98 BMA

Die Vereinbarung tritt zum 1. April

1993 in Kraft. 0

Zugleich mit der Streichung der vertraglich vereinbarten Leistungsposi- tionen Nrn. 85 bis 89 ist in den Präambeln zu den Abschnitten B VI und B VII sowie in den Leistungslegenden zu den Nrn. 111, 113, 184, 188, 196 und 198 jeweils "in der Praxis eines niedergelassenen Arztes" zu streichen. Somit können ab 1. April 1993 Belegärzte und ermächtigte Kranken- hausärzte bei ambulanter Durchführung von Operationen auch bei Inan- spruchnahme V()n Einrichtungen des Krankenhauses - ebenso wie die nie- dergelassenen Arzte - die Zuschläge nach den Nrn. 80 bis 84 abrechnen.

Die Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses des Bewertungs- ausschusses erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Deutschen Ärzte-

blattes. 0

Monographie-Entwurf

des Bundesgesundheitsamtes

Der nachstehend aufgeführte Mo- nographie-Entwurf wurde von der Kommission B 6 (Infektionskrankhei- ten, Onkologie, Immunologie, Pulmo- logie) für den humanmedizinischen Be- reich erarbeitet:

Hexoprenalin.

Bevor das Bundesgesundheitsamt bei zukünftigen Zulassungsanträgen

auf der Grundlage dieser Ergebnisse entscheiden wird, legt es die Monogra- phie-Entwürfe der Fachöffentlichkeit vor und stellt diese zur Diskussion.

Die jeweiligen Monographie-Ent- würfe können beim Bundesgesund- heitsamt (GS 13.05) angefordert und Stellungnahmen bis zum 15. April1993 an das Institut für Arzneimittel des Bundesgesundheitsamtes, Seestraße 10-11, 1000 Berlin 65, eingesandt wer-

den. WZ

Ac976 (66) Dt. Ärztebl. 90, Heft 13, 2. April 1993

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