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Archiv "Der Gesundheitsdienst in Jugoslawien: Administrativer Ballast und die Folgen" (13.09.1979)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BLICK ÜBER DIE GRENZEN

Die Organisation des Gesundheits- dienstes im jugoslawischen Bundes- staat ist den Teilrepubliken überlas- sen, die jedoch wenig unterschiedli- che Regelungen dieses Dienstes aufweisen. Schon in den Verfassun- gen der Teilrepubliken — eine Teil- republik entspricht etwa einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland — wird der Gesund- heitsdienst als ein öffentlicher Dienst von besonderer gesellschaft- licher Bedeutung bezeichnet, auf den jeder Staatsbürger gleiches An- recht hat.

Besondere Gesetze über den Ge- sundheitsdienst der einzelnen Re- publiken, die voneinander auch we- nig abweichen, sehen vor, was dar- unter zu verstehen ist.

Die Organisation des Gesundheits- dienstes basiert auf der in Jugosla- wien allgegenwärtigen Selbstver- waltung, die das Leitmotiv der inne- ren Ordnung dieses Staates ist.

Als elementare Einheit für die Orga- nisation aller nicht „produktiven", aber „gesellschaftlich notwendi- gen" Dienste gibt es sogenannte In- teressengemeinschaften für Ge- sundheitsdienst, Schulwesen, Kul- tur, Körperkultur und ähnliche. Eine elementare Interessengemeinschaft für das Gesundheitswesen wird in einer Kommune, der kleinsten poli- tisch-territorialen Einheit, die in Ju- goslawien von einigen tausend bis 100 000 Einwohner zählt und somit einem Kreis in der Bundesrepublik entsprechen würde, gebildet.

Man unterscheidet in einer solchen kommunalen Interessengemein- schaft zwischen „Verbrauchern"

und „Ausführenden" des Gesund-

heitsdienstes. „Verbraucher" ist die Bevölkerung, die die Leistungen des Gesundheitsdienstes in Anspruch nimmt; die „Leistungserbringer"

sind die im Gesundheitsdienst täti- gen Ärzte, Schwestern, Angestellte usw.

Beide Teile sind in einer kommuna- len Interessengemeinschaftsver- sammlung durch gewählte Delegier- te vertreten und beschließen für ihre Kommune ein Programm des Ge- sundheitsdienstes, das mit gesetzli- chen Mindestanforderungen über- einstimmen muß. Diese Versamm- lung beschließt aber auch für die Kommune verpflichtend, wieviel Geld für dieses Gesundheitspro- gramm bereitgestellt werden muß.

Die Mittel werden in prozentualen Anteilen vom Einkommen jedes Er- werbstätigen erhoben und betragen in der Regel zwischen sieben und neun Prozent für den eigentlichen Gesundheitsdienst. Dazu kommen üblicherweise noch zwischen 0,5 und 1,5 Prozent für Investitionen des Gesundheitsdienstes, also etwa für den Bau von Ambulatorien, von Spi- tälern und von anderen Einrich- tungen.

Mehrere Kommunen — meist drei bis acht — schließen sich in regionalen Interessengemeinschaften zusam- men und umfassen eine Bevölke- rung von 100 000 bis 500 000. Alle Regionen einer Republik sind zu ei- ner Interessengemeinschaft der Re- publik zusammengefaßt. Auch die Region und die Republik haben ihre regionale beziehungsweise Repu-

blik-Interessengemeinschaftsver- sammlung, die analog jener in der Kommune auf höherer Ebene tätig ist.

Viele Gesundheitsreformer hierzulande spekulieren mit der Fehlmeinung, ein bloßer struktureller Wandel- des Sy- stems der Gesundheitssiche- rung, insbesondere eine Insti- tutionalisierung der ambulan- ten und stationären Kranken- versorgung, könne viele an- stehende Reformprobleme lö- sen. Ein Blick über die Gren- zen zeigt, daß auch in soziali- stischen Ländern Versor- gungsungleichgewichte und überproportionale Kostenstei- gerungen das Gesundheits- wesen beherrschen. Die Skiz- ze des Gesundheitsdienstes in Jugoslawien aus der Feder ei- nes Arztes, der die Dinge vor Ort kennt, basiert auf einem Vortrag, den der Autor wäh- rend einer Studienreise der Hans-Neuffer-Stiftung der Bundesärztekammer durch die Bundesrepublik Öster- reich im Sommer 1978 gehal- ten hat.

Drei Strukturelemente

Der „ausführende" Teil der Interes- sengemeinschaft ist der eigentliche Gesundheitsdienst und besteht aus drei Hauptteilen:

1. Der sogenannte elementäre Ge- sundheitsdienst ist in sogenannten Gesundheitsheimen organisiert. Ein

„Gesundheitsheim" ist eine Institu- tion, die für eine oder mehrere Kom- munen zusammen alle Ambulatorien mit Ordinationen für Allgemeinpra- xis, die nicht den Spitälern zugeord- neten Facharztpraxen und die prä- ventivmedizinische Tätigkeit in öf- fentlichen Gebäuden oder Räumen an allen Orten, wo es nötig ist, orga- nisiert. Das „Gesundheitsheim" hat somit meist einen größeren Haupt- sitz und mehrere dislozierte Ambu- latorien. Darin ordinieren alle prakti- schen Ärzte und Fachärzte, Zahn- ärzte, wirken die Sanitätsdienste, der Kranken- und Unfalltransport- dienst. Auch die Hausbesuche der Ärzte werden von diesen „Gesund-

Der Gesundheitsdienst in Jugoslawien

Administrativer Ballast und die Folgen

Ivo Raiäp

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 37 vom 13. September 1979 2365

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Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen

Jugoslawiens Gesundheitsdienst

heitsheimen" aus durch .,bereit- schaftsdienstverpflichtete" prakti- sche Ärzte durchgeführt.

2. Große Kommunen haben meist ein Spital; kleinere Kommunen un- terhalten zusammen ein regionales Krankenhaus. Die Tätigkeit dieser Krankenhäuser ist durchaus mit de- nen der Kreis- und Landeskranken- häuser in Deutschland vergleichbar, wobei aber die Krankenhäuser in Ju- goslawien auch fachärztliche Ambu- latorien unterhalten. Auch Heilbäder und Kuranstalten werden, soweit sie gewissen Anforderungen entspre- chen, als Spitäler gewertet. ln jüng- ster Zeit gibt es Tendenzen, die Ge- sundheitsheime und Regionalkran- kenhäuser organisatorisch zu verei- nen, was in einzelnen Republiken unterschiedlich weit vollzogen ist.

3. Die klinischen Krankenhäuser üben neben einer hochentwickelten Spitalstätigkeit auch ·den klinisch- medizinischen Fakultätsunterricht aus. ln kleineren Republiken gibt es gewöhnlich ein, in größeren mehre- re klinische Krankenhäuser mit die- ser Aufgabe. Die klinischen Kran- kenhäuser werden zusätzlich von der Interessengemeinschaft für Schulwesen der betreffenden Repu- blik mitfinanziert

Alle diese Institutionen des .,ausfüh- renden" Gesundheitsdienstes sind selbstverwaltungsgerecht organi- siert. Die Leitung jeder Institution unterliegt für die laufende Tätigkeit einem von der gesamten Beleg- schaft gewählten Direktor, auch die Direktoren der untergliederten ele- mentären Teilorganisationen wer- den von der Belegschaft gewählt.

Die Gesamtpolitik der Institution wird von einem aus gewählten Be- legschaftsangehörigen gebildeten Arbeiterrat bestimmt, der auch die größeren Finanzfragen entscheidet, die Löhne der Arbeiter im Gesund- heitsdienst festsetzt und beispiels- weise auch die leitenden Ärzte wählt.

Ein weiteres Charakteristikum die- ser Selbstverwaltung: Institutionen des Gesundheitsdienstes sind auch finanziell autonome Unternehmen

und müssen positiv wirtschaften.

Die Einnahmen eines Krankenhau- ses bestehen aus den von den kom- munalen Interessengemeinschaften verrechneten Tagessätzen der hos- pitalisierten Patienten, zu denen be- sonders berechenbare Leistungen (z. B. Blutkonserven, Operationsma- terial) dazukommen, ferner aus den Ambulatoriumsuntersuchungen, Or- dinationen nach Tarifverträgen be- stimmten Erlösen.

Damit muß das Krankenhaus aus- kommen; Subventionen gibt es in der Regel nicht. Natürlich kann sich auf diese Art ein finanziell gut ste- hendes Krankenhaus höhere Löhne leisten als ein defizitäres, das nur niedrigere Löhne verkraftet. ln .,Konkurs gehen" kann allerdings ein Krankenhaus nicht. Da seine Tä- tigkeit von allgemeinem Interesse ist, würde vorübergehend doch die öffentliche Hand einspringen, je- doch nur vorübergehend und inso- fern intervenierend, als ein defizitä- res Budget kein Dauerzustand sein kann.

Natürlich aber übt der Druck auf die Löhne, durch die schlechte Wirt- schaft ausgelöst, schon sehr bald einen Druck auf die Leitung aus, bessere Verhältnisse zu schaffen, so daß öffentliche Interventionen in der Praxis äußerst selten sind.

Umfassende

Staatsbürger-Versorgung

Durch Vereinbarungen der Interes- sengemeinschaften sind nun prak- tisch alle Staatsbürger krankenversi- chert: die Arbeitnehmer durch ihre Prozentabzüge, die selbständig Ar- beitenden durch etwa gleichwertige Beitragsleistungen, ebenso die Bau- ern. Sämtliche Familienangehörige sind pflicht-krankenversichert, die Pensionisten und Sozialunterstützte durch Beiträge ihrer Interessenge- meinschaften. Die Pensionversiche- rung ist in einer gesonderten Pen- sions-Interessengemeinschaft gere- gelt, getrennt von der Krankenversi- cherung. Jede versicherte Person kann im Krankheitsfalle jede nötige Leistung des Gesundheitsdienstes

2366 Heft 37 vom 13. September 1979 DEUTSCHES ARZTEBLATT

auf Kosten der Interessengemein- schaft in Anspruch nehmen, aller- dings bei Zahlung kleiner Selbstbe-

teiligungen. Dies entstand auch in

Jugoslawien wegen der stark stei- genden Kosten des Gesundh-eits- dienstes. Die Selbstbeteiligung be- trägt zum Beispiel für eine Untersu- chung beim Allgemeinarzt 20 Dinar, beim Facharzt 60 Dinar, für einen Hausbesuch 60 Dinar, pro Arzneimit- tel 10 Dinar, pro Krankenhaustag 35 Dinar (bis zu 45 Tagen im Jahr; was darüber liegt, ist kostenfrei)- etwas mehr für teurere zahnärztliche Lei- stungen (Der derzeitige Wert von ei- ner DM entspricht zehn Dinar).

Keine Direktbeiträge zahlen Unfall- opfer, Berufskranke, Schwangere, chronisch Kranke (z. B. Krebs, Dia- betes), Infektions- und Geisteskran- ke, alle Kinder unter 18 Jahren.

..,. Es ist allerdings nicht gelungen, die Inanspruchnahme des Gesund- heitsdienstes durch die Selbstbeiträ- ge wesentlich zu beeinflussen!

Die Kosten einiger Leistungen sind in Rahmenpreisen in der Tabelle 1 und 2 angeführt. Kliniken erhalten trotz Zuschüssen aus der Interes- sengemeinschaft für Schulwesen höhere Tagessätze als Krankenhäu- ser für gleiche Leistungen, da ange- nommen wird, daß die Kliniken ihre Leistungen doch auf höherer Fach- ebene ausführen- eine nicht unum- strittene Ansicht. Von den angeführ- ten Preisen zahlt die Interessenge- meinschaft das, was nach der Lei- stung des Selbstbehaltes bleibt.

Ärzte - nicht auf Rosen gebettet Wie sieht nun dieser Gesundheits- dienst aus der Sicht des Arztes und seiner Existenz aus? Die meisten Ärzte in Jugoslawien haben mit ei- nem Stipendium, das allerdings nicht voll kostendeckend ist, stu- diert. Schulungsgeld gibt es auch an Universitäten nicht. Nach der Pro- motion hat der junge Arzt einen ein- jährigen Spitai-Turnusdienst zu ver- sehen, der schon bezahlt ist. Danach macht er eine Fachausbildung, die zwischen drei und vier Jahren dau-

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Tabelle 1: Beispiele für Tarife ärztlicher Leistungen in Ambulatorien und Ordinationen

Leistung Dinar

1. Untersuchung Allgemeinpraxis 51

2. Untersuchung Allgemeinpraxis 30

1. Untersuchung Internist 73

2. Untersuchung Internist 51

1. Untersuchung Gynäkologe 51

1. Untersuchung Chirurg 51

1. Untersuchung Psychiater 108

2. Untersuchung Psychiater 74

1. Untersuchung Augenarzt 36

EKG 12 Ableitungen 73

Magenröntgen (Filme extra) 49

Szintigraphie der Schilddrüse (Isotopen extra) 108

Kreatininbestimmung im Serum 62

Tabelle 2: Beispiele für Tagessätze der Krankenhausbehandlungen (Mittelwerte)

Allgemeinkrankenhaus

Fach Klinik

Dinar pro Tag Dinar pro Tag Interne Medizin

Kinderkrankheiten Chirurgie

Gynäkologie Hautkrankheiten Psychiatrie Lungensanatorium 1 DM = 10 Dinar

600 580 900 800 400 350 400

1 100 1 200 1 600 1 100 650 450

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Jugoslawiens Gesundheitsdienst

ert. Nach einer Prüfung wird er dann Facharzt. Auch für die Allgemeinme- dizin gibt es eine Fachausbildung und einen „Facharzt" für Allgemein- medizin — man fand anscheinend auch hier keine passendere Be- zeichnung. Üblicherweise bleibt der Arzt in derselben Institution vom An- fang des Dienstes, also vom Turnus weiter und ist somit ständig im An- gestelltenverhältnis zu seiner Ar- beitseinheit, wobei er natürlich auch gleichberechtigtes Mitglied der Be- legschaft mit allen Selbstverwal- tungsrechten ist. Seine reguläre Ar- beit dauert 42 Stunden pro Woche ungeachtet des Alters, der Dienst- jahre usw. Dafür erhält er eine Grundzahlung, was aber über diese 42 Stunden pro Woche ist, wird zu- sätzlich bezahlt (etwa Überstunden, Bereitschafts- und Sonntagsdienste, Hausbesuche außerhalb der 42 Stunden).

Ein junger Arzt in Fachweiterbildung verdient an Grundgehalt etwa 10 000 Dinar monatlich, ein Facharzt etwa 13 000, ein Oberarzt etwa 15 000 Di- nar, ein älterer Abteilungs- oder Kli- nikchefarzt ungefähr 17 000 Dinar pro Monat. Diese Werte sind von In- stitution zu Institution vielleicht um 10 bis 15 Prozent unterschiedlich.

Je nach zusätzlichen Leistungen (Hausbesuche, Bereitschaftsdienste usw.) können diese Ärzte noch 10 bis 40 Prozent vom Grundgehalt da- zuverdienen. Einzelleistungen wer- den in der Regel nicht bezahlt, hier und da Hausbesuche (z. B. 60 Dinar pro Besuch). Operationen oder an- dere Eingriffe werden nie gesondert bezahlt, da dies in der Grundtätig- keit pauschal abgegolten wird.

Selbständige Praxisausübung ist den Ärzten mit wenigen Ausnahmen untersagt. Nur in einigen Republi- ken, z. B. in Kroatien, ist eine be- grenzte Zahl von Arzt- und Zahnarzt- praxen zugelassen. Diese Ärzte dür- fen dann allerdings in keinem Kran- kenhaus oder Gesundheitsheim ar- beiten. Allgemein frei praktizieren dürfen hingegen nur Heilpraktiker, die als Gewerbetreibende gelten und somit nicht der medizinischen Gesetzgebung unterstehen. Ihre An- zahl ist jedoch nicht bedeutend.

Auch hierzulande gibt es

Kostenprobleme

Die Organisation des Gesundheits- dienstes ist auch in Jugoslawien nicht ohne Probleme. So z. B. bela- stet den gesamten Dienst eine zu große, aber noch immer wachsende Administration. Der Arzneimittelver- brauch ist viel zu hoch, einer der relativ höchsten in der Welt. Auch in Jugoslawien gibt es eine „Spital- kostenexplosion", die denen der Nachbarländer nicht nachsteht.

Trotz der zahlenmäßig vielen Lei- stungen der Institutionen des Ge- sundheitsdienstes sind die Wartezei- ten für Ordinationen und Spitalsauf- nahmen zu lang. Man sucht lange

nach Lösungen, durch die die Ärzte und das Gesundheitsdienstpersonal besser je nach Leistung belohnt werden könnten. Ein zufriedenstel- lendes System dafür ist jedoch noch nicht gefunden worden.

Wie in vielen Ländern ist auch in Jugoslawien eine Ballung der Ärzte in den Großstädten zu finden. Es gibt arbeitslose (I) Ärzte in Großstäd- ten. Gleichzeitig sind aber sehr viele Arbeitsplätze in der Provinz ständig frei und müssen teilweise mit aus- ländischen Ärzten besetzt werden.

Noch vor wenigen Jahren gab es ei- nen großen Schwesternmangel, da viele von ihnen ins Ausland arbeiten gingen. Dies ist in den letzten Jahren viel weniger der Fall. In der Öffent-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 37 vom 13. September 1979 2367

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

Jugoslawiens Gesundheitsdienst BEKANNTMACHUNGEN

lichkeit wird vielfach betont, daß der Gesundheitsdienst in Anbetracht der zur Verfügung gestellten Mittel eigentlich besser sein sollte. Verbes- serungen werden verlangt, und es wird auch laufend daran gearbeitet.

Die große Stärke des jugoslawi- schen Gesundheitsdienstes ist zwei- felsohne die Tatsache, daß auch der letzte Staatsbürger die Möglichkeit hat, jede Art von nötiger medizini- scher Betreuung zu bekommen. Daß eine so allgemein zugängliche Medi- zin nicht gerade billig ist, wird natür- lich nicht überall eingesehen. Eine positive Entwicklung für die Zukunft verspricht sicherlich auch die Tatsa- che, daß die Organisationsformen oft und viel geändert werden, meist, wenn auch leider nicht immer, mit Verbesserungen als Ergebnis.

Das auf Selbstverwaltungsprinzipien aufgebaute System der Interessen- gemeinschaften hat trotz seiner noch jungen Existenz sicher Erfolge aufzuweisen, wird aber sicher in Zu- kunft noch besser ausgebaut wer- den müssen. Es ist vor allem zu er- warten, daß der derzeit große admi- nistrative Ballast dabei verringert wird.

Anschrift des Verfassers: Professor Dr. med. lvo Raisp Cidanskova 5

YU-62380 Slovenj Gradec Jugoslawien

SPRÜCHE

Natürlicher Verlauf?

"Die Freiluftliegestätte der Abteilung Gesundheitswe- sen in der Hasenheide wird nicht mehr geöffnet. Das Ge- lände wird der Abteilung Ju- gend und Sport zur späteren Errichtung eines Spielplat- zes überlassen."

Wortlaut einer Meldung im Berliner "Landespresse- dienst" Nr. 108/1979

Kassenarztsitze

Schleswig-Holstein

..,.. ln Schleswig-Holstein ist die Nieder- lassung und Zulassung von weiteren Ärz- ten für Allgemeinmedizin bzw. prakti- schen Ärzten und Ärzten mit Gebietsbe- zeichnungen erwünscht. Für nachste- hend näher beschriebene, dringlich zu besetzende Kassenarztstellen kann die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig- Holstein bei geeigneten Bewerbern zins- günstige Darlehen und Umsatzgarantien sowie andere Hilfen ~emäß "Statut über die Durchführung von Gemeinschafts- aufgaben und von Maßnahmen zur Si- cherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung in Schleswig-Holstein" gewäh- ren. Über entsprechende Anträge ent- scheidet der Vorstand der KV Schleswig- Holstein im Einzelfalle.

Büsum, Kreis Dithmarschen, Arzt für Augenheilkunde. Der Schleswig-Holstei- nische Ärztefonds hat in Büsum ein Pra- xishaus für vier Ärzte errichtet, in dem für einen Arzt für Augenheilkunde Praxis- räume vorgehalten werden. Die Praxen, die vor kurzem fertiggestellt wurden, um- fassen jeweils ca. 120 qm Nutzfläche;

außerdem stehen gemeinsam zu nutzen- de Warteräume zur Verfügung. Das Ge- bäude liegt in unmittelbarer Nähe des Kurmittelhauses. Voraussetzung für die Niederlassung ist die Bereitschaft zur ba- deärztlichen Tätigkeit (Anerkennung als Badearzt). Büsum hat über 5000 Einwoh- ner, annähernd 2000 Zweitwohnungen und als Nordseebad mehr als 8000 Über- nachtungen jährlich. Die nächsten Ärzte für Augenheilkunde sind in Heide nieder- gelassen, so daß ein erhebliches Ein- zugsgebiet mitzuversorgen ist. Am Orte befinden sich Grund-, Haupt- und Real- schule sowie ein Gymnasium. Der Not- fallbereitschaftsdienst an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ist geregelt.

Meldorf, Kreis Dithmarschen, Arzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Nach dem Ausscheiden des einzigen bisher in Meldort niedergelassenen HNO-Arztes ist die Wiederbesetzung dieser Kassen- arztstelle geboten. Die nächsten Ärzte dieser Gruppe sind in Heide bzw. Marne niedergelassen, so daß ein Gesamtein- zugsbereich von über 20 000 Einwoh- nern zu versorgen ist. Praxisräume sind vorhanden. Bei der Beschaffung von Wohnräumen ist die Stadtverwaltung von Meldort behilflich. Am Ort sind alle Schulen vorhanden. Der Notfallbereit-

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schaftsdienst an Wochenenden und ge- setzlichen Feiertagen ist geregelt.

Neumünster, Arzt für Laboratoriumsme- dizin. in der kreisfreien Stadt Neumün- ster ist die Niederlassung eines Labor- arztes geboten. Neben den rd. 85 000 Einwohnern in der Stadt Neumünster ist auch noch ein erhebliches Einzugsge- biet mitzuversorgen, da die nächsten Ärzte dieser Gruppe in Plön, Kiel bzw.

Rendsburg niedergelassen sind. Neu- münster verf-ügt über alle Schulsysteme.

Bei der Beschaffung von Wohn- und Pra- xisräumen kann die Stadt Neumünster behilflich sein.

Niebüll, Kreis Nordfriesland, Arzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Nach dem Ausscheiden des einzigen bisher in Niebüll niedergelassenen HNO-Arztes ist die Wiederbesetzung dieser Kassenarzt- stelle geboten. Die nächsten Ärzte dieser Gruppe sind in Husum, Flensburg bzw.

auf den Inseln Föhr und Sylt zu errei- chen, so daß ein Gesamteinzugsbereich von ca. 30 000 Einwohnern zu versorgen ist. Am Kreiskrankenhaus Niebüll besteht die Möglichkeit zur Übernahme von Be- legbetten. Am Ort sind alle Schulen vor- handen. Der Magistrat der Stadt Niebüll ist bei der Vermittlung von Wohn- und Praxisräumen behilflich. Der Notfallbe- reitschaftsdienst an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ist geregelt.

Rellingen, Kreis Pinneberg, Arzt für All- gemeinmedizin bzw. praktischer Arzt. ln Rellingen ist die Niederlassung eines weiteren Arztes für Allgemeinmedizin bzw. praktischen Arztes dringend erfor- derlich, nachdem dort kürzlich eine praktische Ärztin aus ihrer kassenärztli- chen Tätigkeit ausgeschieden ist. Rellin- gen hat 13 500 Einwohner, für deren Ver- sorgung z. Z. drei Allgemeinärzte zur Verfügung stehen. Am Ort sind Grund- und Hauptschule vorhanden. Weiterfüh- rende Schulen sind in Halstenbek bzw.

Pinneberg leicht zu erreichen. Die Ge- meinde Rellingen ist bei der Vermittlung von Wohn- und Praxisräumen behilflich.

Der Notfallbereitschaftsdienst an Wo- chenenden und gesetzlichen Feiertagen ist geregelt.

Nortorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Arzt für Allgemeinmedizin bzw. prakti- scher Arzt. in der Stadt Nortorf, mit ei- nem Einzugsgebiet von rund 15 000 Ein- wohnern, sind z. Z. vier Allgemeinärzte zur Kassenpraxis zugelassen. Die Nie- derlassung eines weiteren Arztes für All- gemeinmedizin bzw. praktischen Arztes ist dringend erforderlich. Am Orte befin- den sich Grund-, Haupt- und Realschule.[>

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