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Archiv "Patientenrechte: Ein Gesetz löst die Probleme nicht" (21.05.2010)

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A 974 Deutsches Ärzteblatt

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21. Mai 2010

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um zweiten Mal in Folge hat sich der Deutsche Ärztetag mit der gesetzlichen Regelung von Patientenrechten beschäftigt. Wäh- rend die Delegierten in Mainz das Thema vor allem im Zusammen- hang mit der Rationierung von Leis- tungen im Gesundheitssystem dis- kutierten, ging es beim 113. Deut- schen Ärztetag in Dresden auch um eine Positionierung der Ärzte vor dem Hintergrund der politischen Bestrebungen, ein entsprechendes Gesetz zügig auf den Weg zu brin- gen. So befürworten inzwischen alle Parteien ein „Patientenrechtegesetz“

oder – wie es noch im Koalitions- vertrag von CDU, CSU und FDP heißt – ein „Patientenschutzgesetz“.

Die Bundesregierung will bis Ende

2010 Eckpunkte für einen Gesetzes- entwurf vorlegen. Zuvor hatte be- reits die SPD-Fraktion einen Antrag in den Bundestag mit Anforderun- gen an ein solches Gesetz einge- bracht. Die Ärzte blicken auf diese Bemühungen unverändert mit Skep- sis. Sie befürchten, dass im Rahmen der Diskussion versucht wird, von dem eigentlichen Problem – Priori- sierung und Rationierung – abzulen- ken. Denn aus ihrer Sicht sind die im Behandlungsvertrag definierten individuellen Patientenrechte in Deutschland in mehreren Gesetzen, in den Berufsordnungen der Ärzte sowie in der Rechtsprechung umfas- send geschützt.

„Deutschland hat ein hohes Pa- tientenrechtsniveau in Europa“, be-

kräftigten die Delegierten in Dres- den. Gegen eine Zusammenführung der bestehenden Patientenrechte ha- ben sie zwar keine Einwände. „Wir halten aber eine eigenständige neue Gesetzgebung im Kern für nicht notwendig“, heißt es in dem mit großer Mehrheit angenommenen Leitantrag des Vorstandes der Bun- desärztekammer (BÄK).

Berufsordnung schützt die individuellen Rechte

Der beste Patientenschutz gehe von der Berufsordnung der Ärzte aus, betonte der Vizepräsident der BÄK, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, in seinem Grundsatzreferat. „Trans- parenter, nachvollziehbarer, gerech- ter und präziser kann man individu- elle Patientenrechte überhaupt nicht verankern, als wir das tun“, fügte er hinzu. Die individuellen Rechte des Patienten auf eine angemessene In- PATIENTENRECHTE

Ein Gesetz löst die Probleme nicht

Das Niveau der Patientenrechte in Deutschland ist hoch. Damit es so bleibt, bedarf es aus Sicht der Delegierten keiner eigenständigen neuen Gesetzgebung, sondern einer klaren, pragmatischen Debatte über die Priorisierung ärztlicher Leistungen.

Frank Ulrich Montgomery:

„Wir wollen nicht esoterisch über längst geregelte rechtsdogmatische Fragen diskutieren.“

Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft TOP IV

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21. Mai 2010 formation und Beratung, auf eine

standardgemäße Behandlung und Dokumentation, auf die Einsicht in die Behandlungsunterlagen sowie auf Vertraulichkeit und Datenschutz seien dabei „in ärztlichen Pflichten so zusagen ‚reziprok‘ geregelt“, führ- te der BÄK-Vizepräsident aus und zitierte aus § 7 der (Muster-)Berufs- ordnung: „Jede medizinische Be- handlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbst- bestimmungsrechts, zu erfolgen.“

Die eigentliche Problematik liegt aus Sicht der Bundesärztekammer bei der Gewährleistung der kollek- tiven Patientenrechte – den Ansprü- chen der Bürger und Versicherten an Staat und Gesellschaft. „Patien- tenrechte sind weniger durch die Ärzteschaft gefährdet, die sie mit-

telbar durch ihre in der Berufsord- nung festgeschriebenen Pflichten realisiert. Gefahr droht ihnen aber im Kontext staatlicher Gesund- heitspolitik für die gesetzliche Krankenversicherung. Hier geht es um Versichertenrechte als Patien- tenrechte“, erläuterte Montgomery.

Daher müssten in eine ernsthafte Debatte über Patientenrechte auch Regelungen nicht nur des Sozialge- setzbuches (SGB) V, sondern auch des SGB IX und XI (Pflege und Rente) mit einbezogen werden.

Montgomery stellte darüber hin - aus klar, dass die Bundesärztekam- mer den Ausbau kollektiver Patien- tenbeteiligung befürwortet. Als Beispiel nannte er die Entwicklung nationaler Versorgungsleitlinien beim Ärztlichen Zentrum für Qualität der BÄK und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die eine Pa- tientenbeteiligung einschließt. Al- lerdings sei klarer zu definieren, wer im politischen Prozess als Pa- tientenvertreter infrage komme – etwa Vertreter der Selbsthilfegrup- pen oder der Verbraucherzentralen, Interessenorganisationen oder die

„Unabhängige Patientenberatung Deutschlands“. „Wir sind bereit, mit allen zu reden, aber wir müssen dabei höllisch aufpassen, dass nicht eine neue Beteiligungsbürokratie entsteht, die sich für die Fortent- wicklung vor allem der medizini- schen Professionalität eher hinder- lich als förderlich auswirkt“, warnte Montgomery.

Einigkeit mit dem Patientenbeauftragten

Einen konstruktiven Austausch und viel Übereinstimmung gibt es mit dem Patientenbeauftragten der Bun- desregierung. Wolfgang Zöller gehe es nicht darum, in die bestehenden Rechte einzugreifen und etwas zu ändern, berichtete Montgomery,

„das hat er mir in einem Gespräch vor einigen Tagen bestätigt“. Zöller lehne den Begriff eines „Patienten- schutzgesetzes“ genauso vehement ab wie die Ärzte. „Patienten muss man in Deutschland nicht schützen – schon gar nicht vor ihren Ärzten.

Patienten sind weder eine rare noch eine schlecht behandelte Spezies, die man wie im ‚Vogelschutzge- setz‘ oder ‚Tierschutzgesetz‘ schüt- zen müsste“, spottete der BÄK- Vize. Auch habe sich der Patien- tenbeauftragte gegen eine Umkehr der Beweislast im Haftungsprozess ausgesprochen, da dies zu einer starken Verrechtlichung und Büro- kratisierung medizinischer Verfah- ren führen würde. „Da ist ihm un- eingeschränkt zuzustimmen“, mein- te Montgomery.

Zöller wolle auch eine gleiche Augenhöhe zwischen Patienten und Ärzten erreichen. „Das begrüßen Statt eines neuen Gesetzes fordern die Ärzte

die verlässliche Sicherung der folgenden grundlegenden Patientenrechte in der Ge- sundheits- und Sozialgesetzgebung:

Der Patient hat Anspruch auf eine individuelle, nach seinen Bedürfnissen ausgerichtete Behandlung und Betreuung.

Der Patient hat Anspruch auf die freie Arztwahl.

Der Patient hat Anspruch auf Transparenz.

Der Patient hat Anspruch auf Wahrung des Patientengeheimnisses.

Der Patient hat Anspruch auf die Solidarität der Versicherten.

Der Patient hat Anspruch auf eine solidarische Krankenversicherung, die diesen Namen verdient.

Der Patient hat Anspruch auf ein bürgernahes Gesundheitswesen.

Der Patient erwartet Fürsorge und Zuwendung von den im Gesundheitswesen Tätigen.

PRÜFSTEINE FÜR PATIENTENRECHTE

Patientenrechte werden in der Europäischen Union vor allem als das Recht auf angemessene Behandlung verstanden. Das ist ganz im Sinne der deutschen Ärzteschaft.

Peter Liese

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21. Mai 2010 A 977 wir. Gleiche Augenhöhe ist ein

Ausdruck von Partnerschaft im the- rapeutischen Arbeitsbündnis“, so Montgomery. Man dürfe jedoch nicht verkennen, dass das Verhält- nis von Patient und Arzt immer von einer Asymmetrie geprägt sein wer- de: Der eine sei krank, suche Hilfe und Heilung und brauche daher vor allem Vertrauen und Verständnis, wohingegen der andere gesund sei, über das Wissen des Arztes verfüge und dieses anwenden könne. „Ver- trauen und Dialog sind nun einmal die Kernelemente einer partner- schaftlichen, erfolgversprechenden Beziehung zwischen Patient und Arzt. Sie müssen gestärkt werden“, betonte Montgomery. Als Grundla- ge jeder Diskussion über ein Patien- tenrechtegesetz nannte er acht For- derungen (Kasten), die zu berück- sichtigen seien.

„Wir wollen nicht esoterisch über längst geregelte rechtsdogma- tische Fragen diskutieren“, so das Fazit Montgomerys. Nötig sei eine klare, gesellschaftliche, lösungsori-

entierte und pragmatische Debatte über die Priorisierung ärztlicher Leistungen in einer Zeit, in der die Schere zwischen Ressourcen und Möglichkeiten erkennbar immer weiter aufgehen werde.

Die Rede Montgomerys stieß auf große Zustimmung bei den Dele- gierten. Selbstkritische Töne schlug dennoch Prof. Dr. med. Wulf Diet - rich (Bayern) in der Diskussion an.

In seiner langjährigen Tätigkeit in der Kardioanästhesie habe er „sehr

viel Mist und Fehler“ erlebt, sagte Dietrich. Was er vermisse, seien Zahlen etwa zu Fehlerberichtssys- temen wie CIRS. „Wir brauchen mehr ehrliche Informationen über das, was mit unseren Patienten in unserem Gesundheitssystem ge- schieht“, forderte Dietrich. „Die Pa- tienten sind uns in eklatanter Weise ausgeliefert, und sie haben wenig Chancen, sich zu informieren. Es nützt nichts, wenn wir uns auf die Schultern klopfen, und in der ärztli- chen Praxis passieren täglich Feh- ler. Wir müssen unsere Fehlerkultur verbessern und mehr mit den Pa- tienten ins Gespräch kommen.“

Für eine ausreichende Informati- on und Aufklärung der Patienten und die Nutzung der Prinzipien ei- ner gemeinsamen Entscheidungs- findung und des „Informed Con- sent“ warb auch Dr. med. Peter Scholze (Bayern). Ein entsprechen- der Passus hierzu wurde im Leitan- trag ergänzt.

Angenommen wurde darüber hin aus ein Antrag von Holger Wer-

ner und Dr. med. Ludger Meinke aus Rheinland-Pfalz, der gleiche Regelungen im Haftungs- und Leis- tungsrecht fordert und den Gesetz- geber auffordert sicherzustellen, dass Leistungszusagen an Patienten auch eine Finanzierungszusage für die Leistungserbringer gegenüber- steht. Darüber hinaus forderten die Delegierten den Gesetzgeber auf, die „besonders schützenswerte Pa- tient-Arzt-Beziehung insbesondere dadurch wiederherzustellen, dass in

der Strafprozessordnung zukünftig wieder Ärzte mit Strafverteidigern, Seelsorgern und Abgeordneten gleichgestellt werden“. Das Tele- kommunikationsüberwachungsge- setz habe zu einer zunehmenden Verunsicherung der Telefonkom- munikation zwischen Patienten und Ärzten geführt, hatte zuvor Erik Bodendieck (Sachsen) erläutert.

In einem weiteren Antrag bekun- deten die Delegierten ihre Sorge über den fortschreitenden Abbau der rechtsmedizinischen Versor- gung und forderten die Bundesre- gierung auf, in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und den Bundesländern den notwendi- gen Bestand der Institute zu prüfen.

Zunehmende „Europäisierung der Patientenrechtefragen“

Der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. med. Peter Liese, berichtete in einem Gastvortrag, dass derzeit auch die Europäische Union (EU) verstärkt die Patienten-

rechte in den Blick nehme: „Am 1.

Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon und damit die Charta der Grundrechte in der EU in Kraft ge- treten.“ Darin sei auch eine Reihe von Patientenrechten verankert wie das Recht auf körperliche und geis- tige Unversehrtheit sowie das Recht auf einen Zugang zur Gesundheits- vorsorge und auf ärztliche Versor- gung. „Auch der Passus ‚Die Wür- de des Menschen ist unantastbar‘

aus dem deutschen Grundgesetz

Andreas Scholz (links) verwies auf das Problem der stark gestiegenen Haftungsprämien.

Wulf Dietrich warb für eine bessere Fehlerkultur in der Praxis.

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21. Mai 2010 wurde aufgenommen. In der EU hat

es das bislang nicht gegeben“, er- klärte Liese. Die Charta schaffe je- doch keine neuen Kompetenzen für die EU, sie biete lediglich eine Ori- entierung für die Mitgliedstaaten.

Aktuell werde im Ministerrat über die geplante Richtlinie zur Aus- übung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheits- versorgung diskutiert, berichtete Liese. Sie war im Juli 2008 von der Europäischen Kommission vorge- schlagen worden. Im vergangenen Jahr hat sie das Europäische Parla- ment mit großer Mehrheit unter- stützt. Mit dieser Richtlinie sollen Patienten künftig eine geplante Ope- ration, auf die sie in ihrem Heimat- land zu lange warten müssen, auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchführen lassen können. Den Eingriff bezahlen muss dann die ge- setzliche Krankenversicherung im Heimatland des Patienten. „Aktuell werden Patientenrechte in der Euro- päischen Union vor allem als das Recht auf angemessene Behandlung verstanden, die auch erstattet werden muss“, erläuterte der EU-Abgeord- nete. „Ich glaube, das ist ganz im Sinne der deutschen Ärzteschaft.“

Der Europäische Gerichtshof ha- be seit vielen Jahren immer wieder in Einzelfällen Patienten Recht ge- geben, wenn sie eine geplante medi-

zinische Behandlung im Ausland durchführen wollten. Manche Mit- gliedstaaten wollten dieses Recht je- doch nicht gesetzlich umsetzen, son- dern verwiesen auf den Klageweg.

„Aus Sicht des Europäischen Parla-

ments ist das zynisch, denn gerade kranke Patienten haben oft weder die Zeit noch das Geld, um sich durch die Instanzen zu klagen“, sagte Liese.

Die Richtlinie bedeute eine große Chance für die deutsche Ärzteschaft, denn allen Unkenrufen zum Trotz sei das deutsche Gesundheitswesen im- mer noch eines der besten in Europa.

„Wir können daher davon ausgehen, dass wir bei einer Umsetzung der Richtlinie einen Nettotransfer von Patienten nach Deutschland bekom- men werden – insbesondere aus Län- dern, in denen es lange Wartelisten für dringend notwendige Operatio- nen gibt“, erklärte Liese.

Durch gute Zusammenarbeit mit der BÄK viel erreicht

Die Entscheidungen der Europä - ischen Union gewönnen einen immer stärkeren Einfluss auf die Tätigkeit der Ärzte in Deutschland, betonte der Europaabgeordnete. „Deshalb begrüße ich die Entscheidung der Bundesärztekammer sehr, ihr Brüs- seler Büro deutlich auszubauen.“ Er bedankte sich ausdrücklich bei der BÄK für die gute Zusammenarbeit

in den vergangenen Jahren. So habe man beispielsweise den Beschluss des Ministerrats zur Arbeitszeitricht- linie, der eine Rückkehr zu den Ma- rathondiensten bedeutet hätte, „in ei- ner beispiellosen Mobilisierungsak- tion“ zu Fall gebracht.

Liese berichtete, dass viele Län- der der Europäischen Union bereits Patientenrechtegesetze beschlossen hätten, darunter Dänemark, Finnland und Frankreich. Der „European Health Consumer Index“, der seit 2005 die Patientenrechte in EU- Mitgliedstaaten vergleicht, sieht Deutschland regelmäßig auf einem der vorderen Plätze. Demnach gebe es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein eines Patientenrechtegesetzes und der Qua- lität der Patientenrechte. „Ich kann daher nicht sagen, dass ein eigenes Patientenrechtegesetz zwingend er- forderlich ist“, meinte Liese.

Der hessische Delegierte und Vorsitzende des Landesverbandes Hessen des Marburger Bundes, Dr.

med. Andreas Scholz, wies in der Diskussion auf das Problem der stark gestiegenen Haftungsprämien hin. „Die Schlichtungsstellen erhal- ten immer häufiger Klagen von Pa- tienten, dass eine medizinische Be- handlung gar nicht vorgenommen wurde, weil die Ärzte kein Risiko eingehen wollten“, berichtete Scholz.

Das Nichtstun aus lauter Angst wer- de zunehmend zu einem Problem.

„Die Gefahr des Nichtstuns ist ein zentraler Punkt“, bestätigte Liese.

„Das hat dazu geführt, dass wir in Europa keine Umkehr der Beweis- last haben wollen. Den Patienten ist nicht geholfen, wenn Ärzte durch zu starke Haftungsregelungen gar nicht mehr handeln.“ ■

Heike E. Krüger-Brand, Falk Osterloh

Vertrauen und Dialog sind nun einmal die Kernelemente einer partnerschaftlichen, erfolgversprechenden Beziehung zwischen Patient und Arzt.

Frank Ulrich Montgomery

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