Stationäres Versorgungsangebot West (Veränderungen gegenüber 1989) Bundesländer 1990 Ost
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Vörsorge- und habilitationseinrichtufige
nualla Stat. Ninripsamt 92 08 71 11:111,1
3522 Kranken- häuser, Vor- sorge- und Re- habilitations- einrichtungen mit über 818 000 Betten standen 1990 in Deutsch- land für die stationäre Ver- sorgung der Bevölkerung zur Verfügung.
Damit waren im Bundes- durchschnitt 1026 Betten für jeweils 100 000 Einwohner vorhanden. In den alten Bun- desländern betrug der Auslastungs- grad der Bet- ten 86,5 Pro- zent (im
Durchschnitt aller Einrichtungen). Der stationäre Aufenthalt der Pa- tientinnen und Patienten dauerte durchschnittlich 15 Tage. Für die neuen Bundesländer wurden eine Auslastung von 74,3 Prozent und eine Aufenthaltsdauer von fast 18 Tagen ermittelt. ❑ Aus Bund und Ländern
1991 erkrankten 134 800 Personen an Salmonellose
WIESBADEN. Wie das Statistische Bundesamt mit- teilt, erkrankten 1991 in Deutschland 134 800 Perso- nen an Salmonellose. Das wa- ren 167,9 Personen je 100 000 Einwohner. Damit hat sich der seit Jahren zu beobach- tende Anstieg der Erkran- kungsfälle auch im vergange- nen Jahr fortgesetzt. Ein Jahr zuvor wurden 103 400 Salmo- nellose-Infektionen gemel- det, was einer Erkrankungs- häufigkeit von 131,3 Personen je 100 000 Einwohner ent- spricht. Innerhalb der vergan- genen vier Jahre hat sich die Erkrankungsziffer sogar mehr als verdoppelt. WZ
Kroatienhilfe:
Geänderte
Bankverbindung
ESSEN. Die Bankverbin- dung für die Flüchtlingshilfe im Bistum Rijeka/Kroatien (Deutsches Ärzteblatt, Heft 47/1992) hat sich geändert.
Spenden können eingezahlt werden bei der Darlehnskas- se Bistum Essen, Konto 6640122, BLZ 360 602 95, Kennwort: Hilfe Bistum Rije- ka/Kroatien. Kli
Erfurt: Medizinische Hochschule stellt den Lehrbetrieb ein
ERFURT. Nach einem Beschluß der Thüringer Lan- desregierung soll die Medizi- nische Hochschule Erfurt (MHE), die frühere Medizi- nische Akademie Erfurt, zum Ende des kommenden Jahres den Lehrbetrieb einstellen.
Hiergegen wehren sich die Stadt, die Hochschule und die Studenten. Die Hochschule mit 1 600 Betten und gegen- wärtig 3 200 Beschäftigten soll in ein Krankenhaus der
Maximalversorgung und ein medizinisches Forschungs- zentrum umgewandelt wer- den. Geplant ist, auf diese Weise 2 500 bis 3 000 Arbeits- plätze zu erhalten. Bis das Forschungszentrum in die Mitte des Jahrzehnts zu grün- dende Universität Erfurt ein- gebunden wird, soll es mit der Friedrich-Schiller-Universität in Jena kooperieren.
Mit 700 neuen Medizin- studenten pro Jahr bildet Thüringen (2,6 Millionen Einwohner) nach Angaben der Landesregierung weit über den eigenen Bedarf von höchstens 300 Humanmedizi- nern und 70 Zahnärzten aus.
Die Ärzteausbildung will das Land ganz auf den struktur- schwachen Ostthüringer Tra- ditionsort Jena konzentrie- ren.
Das finanzschwache Land, das noch nicht einmal ein Drittel seines 16 Milliarden DM-Etats aus eigener Kraft erwirtschaftet, wird mit der Schließung der Medizini- schen Hochschule in Erfurt jährlich 150 Millionen DM
sparen. Die Entscheidung ist über Monate hinweg vorbe- reitet und abgewogen wor- den. Dennoch sind Hoch- schullehrer, Studenten und Klinikpersonal empört. Sie drohen mit Hungerstreik und dem Boykott des Lehrbe- triebs in Jena. Selbst die arme DDR habe sich die Hoch- schule leisten können, heißt es, das reiche Deutschland lasse sie aber sterben. AG
Ausland
Patientenrechte im Gesetz
WIEN. Der Gemeinderat der österreichischen Haupt- stadt, die zugleich Bundes- land ist, berät über ein neues Krankenanstaltengesetz. Die wichtigste Neuerung ist ein Katalog von Patientenrech- ten: Recht auf rücksichtsvolle Behandlung, Wahrung der Privatsphäre, Vertraulichkeit, fachgerechte und schmerzar- me medizinische Behandlung und Pflege, umfassende
schriftliche Information, Zu- stimmung zur oder Verweige- rung der Behandlung, Ein- sicht in die Krankengeschich- te und Ausfertigung einer Kopie, Kontakt mit den An- gehörigen, religiöse Betreu- ung, vorzeitige Entlassung, Ausstellung eines Arztbrie- fes, Einbringung von Anre- gungen und Beschwerden so- wie Sterbehilfe. Außerdem soll das Gesetz qualitätssi- chernde Maßnahmen vor- schreiben. Es führt schließ- lich neben der ärztlichen auch eine Pflegedokumenta- tion sowie einen „Ombuds- mann" ein.
Es gilt als sicher, daß das Gesetz im Gemeinderat an- genommen werden wird. Nur die Wiener Ärztekammer lehnt es ab, weil sie es nicht für verfassungskonform hält:
Für Patientenrechte sei der Bund zuständig, nicht das Land. bt
Kontrollierter Heroin-Versuch
BERN. Die Schweizer Bundesregierung hat eine Verordnung über die Förde- rung der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Drogen- prävention erlassen. Sie soll eine gewisse Anzahl verschie- denartiger Projekte umfas- sen, darunter auch solche, die eine kontrollierte Abgabe von Heroin und anderen Opiaten an Süchtige mit dem Ziel des Drogenentzuges beinhalten.
Jetzt sollen die Kantone, Ge- meinden oder andere interes- sierte Organisationen Vor- schläge für derartige Studien vorlegen. Die Projekte müs- sen von der Ethik-Kommissi- on der Schweizerischen Aka- demie der medizinischen Wissenschaften gebilligt wer- den. Insgesamt sind zehn Stu- dien vorgesehen, davon höch- stens fünf mit Heroin. Soweit es sich um injizierbare Stoffe handelt, müssen die Versu- che stationär durchgeführt werden. Die Projekte sollen im Jahre 1996 beendet wer- den. Es liegen bereits Anträ- ge einiger Kantone für kon- krete Vorhaben vor. bt A1-4072 (24) Dt. Ärztebl. 89 , Heft 48, 27. November 1992