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Archiv "Patientenrechte im Gesetz" (27.11.1992)

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Stationäres Versorgungsangebot West

(Veränderungen gegenüber 1989) Bundesländer 1990

Ost

Kräh kentäüser>.

Vörsorge- und habilitationseinrichtufige

nualla Stat. Ninripsamt 92 08 71 11:111,1

3522 Kranken- häuser, Vor- sorge- und Re- habilitations- einrichtungen mit über 818 000 Betten standen 1990 in Deutsch- land für die stationäre Ver- sorgung der Bevölkerung zur Verfügung.

Damit waren im Bundes- durchschnitt 1026 Betten für jeweils 100 000 Einwohner vorhanden. In den alten Bun- desländern betrug der Auslastungs- grad der Bet- ten 86,5 Pro- zent (im

Durchschnitt aller Einrichtungen). Der stationäre Aufenthalt der Pa- tientinnen und Patienten dauerte durchschnittlich 15 Tage. Für die neuen Bundesländer wurden eine Auslastung von 74,3 Prozent und eine Aufenthaltsdauer von fast 18 Tagen ermittelt. Aus Bund und Ländern

1991 erkrankten 134 800 Personen an Salmonellose

WIESBADEN. Wie das Statistische Bundesamt mit- teilt, erkrankten 1991 in Deutschland 134 800 Perso- nen an Salmonellose. Das wa- ren 167,9 Personen je 100 000 Einwohner. Damit hat sich der seit Jahren zu beobach- tende Anstieg der Erkran- kungsfälle auch im vergange- nen Jahr fortgesetzt. Ein Jahr zuvor wurden 103 400 Salmo- nellose-Infektionen gemel- det, was einer Erkrankungs- häufigkeit von 131,3 Personen je 100 000 Einwohner ent- spricht. Innerhalb der vergan- genen vier Jahre hat sich die Erkrankungsziffer sogar mehr als verdoppelt. WZ

Kroatienhilfe:

Geänderte

Bankverbindung

ESSEN. Die Bankverbin- dung für die Flüchtlingshilfe im Bistum Rijeka/Kroatien (Deutsches Ärzteblatt, Heft 47/1992) hat sich geändert.

Spenden können eingezahlt werden bei der Darlehnskas- se Bistum Essen, Konto 6640122, BLZ 360 602 95, Kennwort: Hilfe Bistum Rije- ka/Kroatien. Kli

Erfurt: Medizinische Hochschule stellt den Lehrbetrieb ein

ERFURT. Nach einem Beschluß der Thüringer Lan- desregierung soll die Medizi- nische Hochschule Erfurt (MHE), die frühere Medizi- nische Akademie Erfurt, zum Ende des kommenden Jahres den Lehrbetrieb einstellen.

Hiergegen wehren sich die Stadt, die Hochschule und die Studenten. Die Hochschule mit 1 600 Betten und gegen- wärtig 3 200 Beschäftigten soll in ein Krankenhaus der

Maximalversorgung und ein medizinisches Forschungs- zentrum umgewandelt wer- den. Geplant ist, auf diese Weise 2 500 bis 3 000 Arbeits- plätze zu erhalten. Bis das Forschungszentrum in die Mitte des Jahrzehnts zu grün- dende Universität Erfurt ein- gebunden wird, soll es mit der Friedrich-Schiller-Universität in Jena kooperieren.

Mit 700 neuen Medizin- studenten pro Jahr bildet Thüringen (2,6 Millionen Einwohner) nach Angaben der Landesregierung weit über den eigenen Bedarf von höchstens 300 Humanmedizi- nern und 70 Zahnärzten aus.

Die Ärzteausbildung will das Land ganz auf den struktur- schwachen Ostthüringer Tra- ditionsort Jena konzentrie- ren.

Das finanzschwache Land, das noch nicht einmal ein Drittel seines 16 Milliarden DM-Etats aus eigener Kraft erwirtschaftet, wird mit der Schließung der Medizini- schen Hochschule in Erfurt jährlich 150 Millionen DM

sparen. Die Entscheidung ist über Monate hinweg vorbe- reitet und abgewogen wor- den. Dennoch sind Hoch- schullehrer, Studenten und Klinikpersonal empört. Sie drohen mit Hungerstreik und dem Boykott des Lehrbe- triebs in Jena. Selbst die arme DDR habe sich die Hoch- schule leisten können, heißt es, das reiche Deutschland lasse sie aber sterben. AG

Ausland

Patientenrechte im Gesetz

WIEN. Der Gemeinderat der österreichischen Haupt- stadt, die zugleich Bundes- land ist, berät über ein neues Krankenanstaltengesetz. Die wichtigste Neuerung ist ein Katalog von Patientenrech- ten: Recht auf rücksichtsvolle Behandlung, Wahrung der Privatsphäre, Vertraulichkeit, fachgerechte und schmerzar- me medizinische Behandlung und Pflege, umfassende

schriftliche Information, Zu- stimmung zur oder Verweige- rung der Behandlung, Ein- sicht in die Krankengeschich- te und Ausfertigung einer Kopie, Kontakt mit den An- gehörigen, religiöse Betreu- ung, vorzeitige Entlassung, Ausstellung eines Arztbrie- fes, Einbringung von Anre- gungen und Beschwerden so- wie Sterbehilfe. Außerdem soll das Gesetz qualitätssi- chernde Maßnahmen vor- schreiben. Es führt schließ- lich neben der ärztlichen auch eine Pflegedokumenta- tion sowie einen „Ombuds- mann" ein.

Es gilt als sicher, daß das Gesetz im Gemeinderat an- genommen werden wird. Nur die Wiener Ärztekammer lehnt es ab, weil sie es nicht für verfassungskonform hält:

Für Patientenrechte sei der Bund zuständig, nicht das Land. bt

Kontrollierter Heroin-Versuch

BERN. Die Schweizer Bundesregierung hat eine Verordnung über die Förde- rung der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Drogen- prävention erlassen. Sie soll eine gewisse Anzahl verschie- denartiger Projekte umfas- sen, darunter auch solche, die eine kontrollierte Abgabe von Heroin und anderen Opiaten an Süchtige mit dem Ziel des Drogenentzuges beinhalten.

Jetzt sollen die Kantone, Ge- meinden oder andere interes- sierte Organisationen Vor- schläge für derartige Studien vorlegen. Die Projekte müs- sen von der Ethik-Kommissi- on der Schweizerischen Aka- demie der medizinischen Wissenschaften gebilligt wer- den. Insgesamt sind zehn Stu- dien vorgesehen, davon höch- stens fünf mit Heroin. Soweit es sich um injizierbare Stoffe handelt, müssen die Versu- che stationär durchgeführt werden. Die Projekte sollen im Jahre 1996 beendet wer- den. Es liegen bereits Anträ- ge einiger Kantone für kon- krete Vorhaben vor. bt A1-4072 (24) Dt. Ärztebl. 89 , Heft 48, 27. November 1992

Referenzen

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