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Archiv "Patientenrechte: Nicht nachvollziehbar" (10.01.2000)

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Epikrise

Zu dem Beitrag „Ende gut – Epikrise gut“ von Dr. med. Peter Semler in Heft 45/1999:

Weitere Unsitten

Es ist schlechterdings ein Unding, offizielle Arztbriefe, die ja immerhin auch Doku- mente sind, zu beginnen, in- dem man den Adressaten mit Vornamen anredet. Arztbrie- fe sind offizielle Schreiben und keine persönlichen Mit- teilungen.

Ebenfalls ist es schlecht, wenn man schreibt, manch- mal noch vorgedruckt, „Sehr geehrter Herr Kollege, lie- ber Thomas“ – dies soll eine Vertrautheit kundtun, die in einem offiziellen Schreiben völlig fehl am Platze ist.

Wenn ein Chefarzt gar ei- nem niedergelassenen Kolle- gen schreibt und ihn so anre- det, wird man den Verdacht nicht los, dass das vertraute

„Du“ verstärkte Zuweisungen von Patienten anregen soll.

Noch kurioser ist es, wenn Assistenzärzte in Kurzarzt- briefen niedergelassene Kol- legen mit Vornamen anreden, weil sie zusammen irgend- wann einmal Assistenzärzte waren. Auch dies ist eine Un- sitte, die nicht geduldet wer- den sollte.

Dr. med. Volker Weber, All- gemein- und unfallchirur- gische Abteilung, Albert- Schweitzer-Krankenhaus Us- lar, Graftplatz 5, 37170 Uslar

Identitätsverlust

Auch die andere Sei- te gibt es natürlich: Mei- ster der Sprache im ärztli- chen Bereich, in schriftlicher wie mündlicher Form. Nur wächst die Zahl derjenigen Kollegen, die sich, trotz des langjährig praktizierten Nu- merus clausus mit „Einser- Abiturienten“, mit Sprach- problemen herumquälen bis an die Grenze zur Leg- asthenie. Die von den Auto- ren beschriebene Schreib- und Redeschwäche korre- spondiert mit einer Lese- schwäche, die sichtlich nur

noch den Zugriff auf so ge- nannte Checklisten oder auf zusammenhanglose Kurzin- formationen erlaubt, nicht je- doch die komplexe Erörte- rung diagnostischer und the- rapeutischer Probleme.

Bekanntlich ermöglicht ein Optimum an Redundanz ein optimales Verständnis.

Die davon abweichenden Ex- treme – die Bruchstückinfor- mation und die Geschwätzig- keit – sind zwar zeittypisch;

sie verhindern jedoch die In- tegration neuer Erkenntnisse in einen tragenden Wissens- bestand. So hangelt sich der zum Sprechen Aufgeforderte an seiner Diapositivleine ent- lang, und der zum Schreiben Gezwungene bastelt mit Textbausteinen am Bild- schirm. Oder aber beide ver- lieren sich im Detail.

Ein Berufsstand, der seine Identitätsbestimmung weit- gehend anderen überlässt, dies gar vehement und über- zeugt vertritt, verliert nicht nur seine Identität, sondern eben auch seine Sprache . . .

Dr. med. Jürgen Keller, Goe- thestraße 68, 10625 Berlin

Politik

Zur Gesundheitsreform:

Lösungsalternativen

Ich habe 30 Jahre lang in Kanada versucht, Theore- tische und Klinische Medi- zin zusammenzuführen und mittels moderner Medizin- pädagogik den Studenten zu vermitteln. Als ich mal dem Dekan unserer Fakultät ein mir dringend erscheinendes Problem vorstellen wollte, schickte er mich weg mit der Auflage, erst dann zurückzu- kommen, wenn ich zu dem Problem wohl durchdachte Lösungsalternativen aufzei- gen könne.

Nun bin ich seit über zehn Jahren wieder zurück und lei- de unter den verfehlten Ge- sundheitsreformen, aber fast noch mehr unter dem Stil der Führungsspitzen von ÄK und KV. Oder ist es die Presse, die alle Reformen pauschal ab-

lehnt, ohne glaubhafte und für den niedergelassenen Arzt nachvollziehbare Lösungsal- ternativen vorzustellen . . .

Das größte Problem in Deutschland sind Überkapa- zitäten an Ärzten, Kranken- hausbetten und zugelassenen Medikamenten. Deutschland hat gegenüber Kanada in den letzten 25 Jahren etwa drei- mal so viele Ärzte ausgebil- det. In Kanada herrscht nun Ärztemangel, in Deutschland eine Ärzteschwemme, vor al- lem an hochspezialisierten Fachärzten. Sowohl für die Gesundheit der Bevölkerung wie auch für Kollegialität und Berufszufriedenheit der Ärzte ist ein Mangel der Schwemme vorzuziehen.

Wir haben in Deutschland mehr Fachärzte als Allge- meinärzte, mit steigender Tendenz (60 zu 40 Prozent).

Die „freie Arztwahl“ ist ein geschickt gewähltes pseudo- demokratisches Aushänge- schild, mit dem sich nötige Korrekturen verhindern las- sen, sehr zum Nachteil einer übersichtlichen Patientenbe- treuung und mit großen Ex- trakosten für das System.

. . . Typische Probleme sind durch einen Chipkarten- tourismus verursachte Dop- pel-, ja Dreifachuntersuchun- gen und Doppelverschreibun- gen. Unkoordinierte Mehr- fachverschreibungen von glei- chen Substanzen, die unter verschiedenen Handelsna- men vermarktet werden, kön- nen zu gefährlichen Hypoto- nien führen, wenn Antihyper- tensiva von verschiedenen Ärzten unter verschiedenem Namen verschrieben werden, ohne dass ein Hausarzt infor- miert wird.

Alle Gesundheitsrefor- men der letzten zehn Jahre sind schon im Grundansatz verfehlt, weil sie die Überka- pazitäten nicht beseitigen und eine Steuerung durch Vor- schriften anstelle von markt- wirtschaftlichen Prinzipien versuchen. Bessere Lösungs- alternativen hat der Ökonom Professor Wilhelm Hankel vorgestellt . .. :

« Die Pflicht zur Kran- kenversicherung muss auf al-

le Bürger ausgedehnt werden mit Wahlfreiheit wie bei der Autoversicherung.

¬ Der Wettbewerb der Versicherungen erfolgt über eine transparente Tarifgestal- tung.

­Die Versicherung ist für den Versicherten, der Arzt für die Patienten da.

Prof. Dr. med. W. T. Josen- hans, Kernerstraße 115, 75323 Bad Wildbad

Patientenrechte

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Hand- reichungen für Ärzte“ von Prof. Dr.

med. Eggert Beleites und Prof. Dr.

med. Jörg-Dietrich Hoppe in Heft 43/1999 und dem Beitrag „Offensive der Ärzteschaft“ von Sabine Rieser in Heft 44/1999:

Nicht nachvollziehbar

. . . Ein unbefangener Be- obachter kann sich des Ein- drucks nicht erwehren, dass hier seitens der Ärzteschaft lediglich eine Initiative im

„Kampf um die Meinungsfüh- rerschaft“ ausgetragen wird, und das auf dem Rücken der Patienten. Diese Son- deraktion der Ärzteschaft ist bedauerlich, weil die Er- klärung die in Deutschland anerkannten Patientenrech- te nur unvollkommen und sehr verkürzt wiedergibt und nunmehr die gewünschte Klarheit, sich an einem Char- ta-Text zu orientieren, unter- laufen wird. Dies musste natürlich die massive Kritik verschiedener Institutionen hervorrufen, so zum Beispiel des Bundesgesundheitsmini- steriums und der Arbeitsge- meinschaft der Verbraucher- verbände e.V.

Ich selbst betrachte mich als unbefangenen Beobachter der Szene, aber sicherlich auf der Patientenseite stehend, und kann die jüngste Aktion der Ärzteschaft wirklich nicht nachvollziehen. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang natürlich auch der Gesichts- punkt, dass eigentlich weder die Gesundheitsminister noch die Ärzteschaft Patienten- rechte zu formulieren haben:

A-5 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 1–2, 10. Januar 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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A-8 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 1–2, 10. Januar 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

eingesetzt wird, dann ist das einfach absurd, denn zu Loca- biosol gibt es sogar eine Ne- gativmonographie. Auch ist aus dem Arzneiverordnungs- report der letzten Jahre in konstanter Regelmäßigkeit abzulesen, dass neue Antibio- tika meist sehr rasch hohe Umsätze machen, obwohl die meisten neuen Antibiotika nur Variationen von älteren und nicht immer so viel bes- ser sind, dass man gleich die alten, bewährten Substanzen ad acta legen muss. Nun seien wir doch mal ehrlich: Wer reist nicht gerne mit oder oh- ne Ehefrau auf Kosten ande- rer durch die Lande? Wenn Hersteller solche oder ähn- liche Reisen als Teil des Einführungsmarketings eines Antibiotikums immer noch fi- nanzieren, dann sind diese Kosten genau kalkuliert, so- dass hinten dann auch was rauskommt. Tatsächlich stei- gen dann auch meist die Um- sätze bei den eingeladenen Ärzten, auch das lässt sich nachweisen. Die Ärzte sind also weder an der Spitze der Einsparmöglichkeiten noch der Verschreibungsmoral an- gelangt. Der Arzneiverord- nungsreport erinnert uns je- des Jahr daran: Hochmut kommt sowieso vor dem Fall.

Prof. Dr. med. Franz Dasch- ner, Universitätsklinikum Freiburg, Institut für Um- weltmedizin und Kranken- haushygiene, Hugstetter Stra- ße 55, 79106 Freiburg

Landessitten

Zu dem Akut-Beitrag „Landessitten und Therapierichtlinien“ von Rüdiger Meyer in Heft 45/1999:

Ein weiteres Beispiel

Der Artikel betrifft ein in- teressantes und bisher wenig beachtetes Phänomen. Schon vor Jahren habe ich im Rah- men der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Psychiater er- fahren, dass die von uns Deut- schen bei Alkoholkranken geforderte totale Abstinenz bei französischen Psychiatern überhaupt nicht in Erwägung gezogen werde, weil sie nicht

durchsetzbar erscheint. Man sagte mir, die Patienten wür- den den Arzt für verrückt hal- ten, wenn er so etwas verlan- gen würde. Man praktiziere stattdessen mit Erfolg den Vorschlag eines sozial kon- trollierten und verminderten Alkoholgenusses. Ich hatte als Patienten viele französi- sche in Berlin stationierte Of- fiziere, die den Militärpsych- iater nicht aufsuchten, weil sie bei Bekanntwerden ihrer Alkoholprobleme soziale und berufliche Nachteile erwarte- ten. Sie zogen ihre Uniform nach dem Dienst aus und kamen zu mir zur Behand- lung. Sie bestätigten, dass das Ablehnen von Aperitif oder Wein im Offizierskasino höchstens mal ein paar Tage und bei einer akuten Erkran- kung möglich sei. Ich habe mit großem Erfolg mit ihnen vereinbart, dass sie nur dort trinken sollten, wenn es ge- sellschaftlich unumgänglich und durch Anwesenheit an- derer Personen sozial kon- trolliert wird, niemals alleine, niemals in größeren Mengen.

Dr. med. Hartmut Klemm, Münchener Straße 48, 10779 Berlin

Kulturelle Faktoren können förderlich sein

Als forschend tätiger Arzt (und erst recht als potenziel- ler Patient!) bin ich natürlich ein Anhänger von Evidence based medicine. Als for- schend tätiger Arzt im Be- reich Naturheilkunde/Kom- plementärmedizin bin ich natürlich gleichzeitig ein Ver- fechter der „Culture based medicine“. Darum bin ich auch nicht glücklich, wenn ich beobachte, wie kulturell ge- wachsene medizinische An- sätze oft völlig undifferen- ziert verpflanzt werden. Klas- sisches Beispiel sind hier viele Angebote aus dem Bereich der traditionellen chinesi- schen oder der tibetanischen Medizin, dem indischen Ayurveda und ethnomedizi- nischen Ansätzen anderen Ursprungs – wenngleich sich mit der Exotik allein schon Die Patientenrechte haben

ihre Grundlage schlicht im Grundgesetz und sind über viele Jahre durch die Recht- sprechung präzisiert worden.

Über die insoweit entstan- dene Rechtslage kann nicht beliebig verfügt werden.

Selbst wenn es nicht so wäre, müsste man im Übrigen dar- an denken, den Patienten die Formulierung ihrer Rechte zu überlassen; warum dies mit aller Macht nur die Ärzte tun wollen, ist mir, ehrlich gesagt, unverständlich. Bundesärzte- kammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung sind ärzt- liche Interessenvertretungen und von ihrer Aufgabenstel- lung doch ernstlich nicht legi- timiert, verantwortlich für die Patienten zu sprechen.

Ich rege an, dass sich die Ärzteschaft von ihrer Mini- Charta trennt und uneinge- schränkt dem von der Ge- sundheitsministerkonferenz beschlossenen Papier ihre Zustimmung erteilt. Nur ein solches Verfahren liegt wirk- lich im Interesse der Patien- ten . . .

Werner Schell, Harffer Straße 59, 41469 Neuss

Patientenverfügung muss verbindlich sein

Dass die Bundesärztekam- mer mit den „Handreichun- gen“ einen Service erbringt, ist zu begrüßen (auch wenn man sich fragt, was der Titel

„Handreichungen“ signalisie- ren soll). Etwas unglücklich ist aber das Vorwort auf Sei- te eins, denn es drückt ein Erstaunen angesichts eines

„neuen Arzt-Patient-Verhält- nisses“ aus, wo dieses „neue“

Verhältnis – die informier- te Selbstbestimmung – ei- ne Selbstverständlichkeit ist.

Entsprechend unsicher fällt die Darlegung der Zielset- zung aus, wonach „Patienten- verfügungen als wesentliche Hilfe für Entscheidungen des Arztes aufgewertet“ werden sollen. Patientenverfügungen sind keine Hilfe für den Arzt, sondern eine Maßgabe, an die er sich zu halten hat, sofern er dadurch kein Recht bricht.

Da muss also die Ärzteschaft nicht aufgefordert werden,

„Patientenverfügungen ernst zu nehmen“, sondern viel- mehr sind Patientenverfü- gungen zu respektieren und nicht nur zu berücksichtigen.

Die Patientenverfügung muss also rechtsfest formuliert sein, wozu die „Handreichung“ ei- nen Beitrag leisten kann. Je- doch nur eine „steigende Ver- bindlichkeit solcher Verfü- gungen“ anzustreben, kann nicht das Ziel sein, denn ent- weder ist die Verfügung ver- bindlich oder nicht. Nur wenn sie verbindlich ist, kann sie Arzt und Patient helfen.

Prof. Dr. med. Jürgen Fritze, Asternweg 65, 50259 Pul- heim

Arzneiverordnung

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Arznei- verordnungsreport 1999: Ein gewisser Hochmut“ von Norbert Jachertz in Heft 44/1999:

Hochmut kommt vor dem Fall

Ich finde es bedauerlich, wenn der Arzneiverord- nungsreport 1999 mit Be- merkungen wie „ein gewis- ser Hochmut“ oder gar „un- verfrorene Verdächtigungen“

kommentiert wird. Wir sitzen alle in einem Boot; was man an Arzneimitteln einspart, kann man an anderer Stelle möglicherweise sehr viel sinn- voller ausgeben. Dass auch der Arzneiverordnungsre- port 1999 wieder erhebliche Einsparpotenziale aufgezeigt hat, steht außer Zweifel, zu- mindest bei den Antibiotika.

Ausnahmslos alle älteren und neueren Publikationen über die Verordnungspraxis von Antibiotika in Klinik und Praxis sprechen dafür, dass etwa 30 bis 50 Prozent aller Antibiotika sinnlos gegeben oder jedenfalls durch preis- wertere Präparate ersetzt werden könnten. Wenn bei- spielsweise heute noch Loca- biosol, ein Lokalantibioti- kum, in zweistelliger Millio- nenhöhe zur Therapie von oberen Atemwegsinfektionen

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A-9 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 1–2, 10. Januar 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

offenbar gut Kasse machen lässt.

Im Übrigen sind culture based medicine und evidence based medicine durchaus keine Gegensätze. Wichtig scheint mir viel mehr zu be- denken, dass in unserer ge- genwärtigen Medizin weitge- hend ignoriert wird, wie sehr auch kulturelle Faktoren för- derlich beziehungsweise hin- derlich für den Heilungspro- zess sein können. Dies gilt nicht zuletzt für Konzepte der klassischen Naturheilkun-

de (Kneipp) beziehungswei- se der kurörtlichen Therapie.

Allerdings gilt auch umge- kehrt, dass der bloße Verweis auf Kultur und Tradition für sich allein kein hinreichendes Argument darstellen kann, zumal wenn die Indizien (sprich die Evidence) dage- gen sprechen. Das würde ich mir als Patient auch verbitten.

Prof. Dr. med. Karl-Ludwig Resch, Forschungsinstitut für Balneologie und Kurortwis- senschaft, Lindenstraße 5, 08645 Bad Elster

Budgetierung

Zu dem Interview mit Winfried Schor- re, dem damaligen Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,

„Die Budgets müssen weg, und zwar alle!“ in Heft 41/1999:

Politisch abstrakt

. . . Insgesamt sind die Antworten von Herrn Dr.

Schorre politisch abstrakt ge- halten und sagen zunächst nichts über das zu erwartende Schicksal des einzelnen Kas- senarztes aus. Wenn Herr Dr.

Schorre sagt, die Budgets müssen weg, und zwar alle, wird ihm wohl kein Kassen- arzt widersprechen. Auch wenn als Feindbild die Politik und die Krankenkassen her- halten sollen, darf nicht ver- drängt werden, dass das Miss- management der ärztlichen Selbstverwaltung das Außer- kontrollegeraten des Systems ermöglichte, an welchem vie- le Ärzte ihre ökonomischen Bedürfnisse befriedigen konn- ten, bis es kollabierte und der Staat eingreifen musste, da die Geldmittel erschöpft wa- ren. So wurde aus dem Ärzte- stand ein Deckelstand. Wäh- rend meiner zehnjährigen Niederlassung demonstrierte mir die ärztliche Selbstver- waltung jedes Quartal an- hand der sinkenden Punkt- werte die Unzulänglichkeit ihres Tuns.

Dr. Schorre: „Wir können und wollen natürlich nicht pausenlos die halbe Ärzte- schaft prüfen.“ Es wäre aber

die Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung gewesen, durch Prüfungen auszu- schließen, dass die Lei- stungsmenge aus ökonomi- schen Gründen von der Ge- samtvergütung honoriert wurde; das hätte sich zwei- felsfrei auf die Stabilität des Punktwertes und eine aus- reichende Gesamtvergütung ausgewirkt . . .

Priv.-Doz. Dr. med. H. Schel- long, Hafenstraße 68, 41460 Neuss

Tinnitus

Zu dem Medizin-Beitrag „Die Bedeu- tung der Retrainingtherapie bei Tinni- tus“ von Dr. Eberhard Biesinger und Dr. Christian Heiden in Heft 44/1999:

Kostenübernahme nicht gesichert

. . . Meine Erfahrungen mit den Krankenkassen sind besonders enttäuschend: Ob- wohl wir für jeden Patienten ein ausgefeiltes Gutachten er- stellen, hat bisher keine Kas- se die Kosten für eine ambu- lante Therapie übernommen.

Sehr wohl aber bezahlt sie die stationäre Retrainingsthera- pie (ambulant für drei Mona- te 1 800 DM gegen stationär für vier Wochen 5 600 DM).

Das ist besonders empö- rend, weil auf dem letzten Ärztetag die Forderung „am- bulant vor stationär“ schon aus Kostengründen laut wur- de . . .

Dr. Elisabeth Gabka-Heß, Motzstraße 30, 10777 Berlin

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